In der „Welt“ vom 24. Juli 2016 steht, der Rechtsstaat müsse nach Ansicht von Herrn Kubicki „viel entschlossener seine Sanktionsmöglichkeiten bei Integrationsverweigerung nutzen“.
„Ein Rechtsstaat, der toleriert, dass man sich über unsere Regeln hinwegsetzt, verliert das Vertrauen der Bevölkerung … Wenn Aufklärung über unsere gesellschaftlichen Gepflo
genheiten und unsere Lebensweise nicht fruchtet, muss man über entsprechende Sanktionen gegenüber den Eltern nachdenken.“
Jede erfolgreiche Integration lebt vom Spracherwerb. Wir kümmern uns um genau diese Menschen. Wir kümmern uns darum, dass denen geholfen wird, die unsere Hilfe brauchen. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Wir haben in unseren Gesetzentwurf nicht nur das Fordern aufgenommen, sondern auch das Fördern, weil wir wissen, dass es auch das umgekehrte Problem gibt.
Wir wissen, dass es Menschen gibt, die sich integrieren wollen, aber keine Deutschkurse in ausreichender Zahl angeboten werden. Das ist genau der Grund, warum wir auch diese Angebote in unseren Gesetzentwurf reingeschrieben haben. Fördern und Fordern, das ist das Prinzip der CDU-Fraktion. Daran sollten Sie sich einmal abarbeiten.
Mich wundert, dass Sie unseren Initiativen, mit denen konkret geholfen werden könnte, nicht bereits Ihre Zustimmung gegeben haben.
Was ist denn mit dem Problem der Berufsschulen und mit dem Recht, Berufsschulen auch bis zum 27. beziehungsweise bis zum 25. Lebensjahr zu besuchen? Da haben Sie die Initiative der CDU-Fraktion in diesem Bereich abgelehnt. Dabei wussten Sie doch, dass genau dieses Problem unser gravierendstes Problem ist. Viele junge Männer kommen genau in diesem Alter nach Deutschland. Sie hindern diese daran, einen vernünftigen Schulabschluss nachmachen zu können und sich damit genauso zu integrieren, wie wir das wollen. Sie verweigern sich genau diesen Vorschlägen der CDUFraktion.
Nichts für ungut: Wir reden schon seit ewigen Zeiten über das Thema der Wohnortzuweisung. Wir haben das in unserem Gesetzentwurf geregelt.
Wenn der Herr Innenminister sagt, das sei alles fürchterlich kompliziert und man müsse noch zig Gespräche mit Kommunen führen, entgegne ich: Unseres Gesetzes hätte es tatsächlich nicht bedurft. - Sie hätten das auf dem Verordnungswege regeln können. Warum machen Sie das nicht? Bayern und Baden-Württemberg haben das schon lange gemacht. Es mag auch dort kompliziert sein, aber diese Länder machen das, weil sie wissen, dass die Kommunen die Unterstützung des Landes brauchen.
Ich weiß, dass Sie die von uns vorgeschlagene Erhöhung der Integrationspauschale kritisieren. Ich bin sehr gespannt darauf, wie Sie in die Verhandlungen im Rahmen des Flüchtlingsgipfels mit den Kommunen gehen werden. Ich bin wirklich sehr gespannt, wie Sie sich in dieser Frage gegenüber den Kommunen positionieren.
Ich bleibe dabei: Unsere Forderung war immer, dass die Flüchtlinge sechs Wochen in Erstaufnahmeeinrichtungen sind. Dabei bleiben wir, weil es richtig ist.
Bevor die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden, ist ein Mindestmaß an Integrationsfähigkeit erforderlich. Sie müssen das Notdürftige können. Das ist in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu leisten. Deshalb ist es richtig, dass es bei einer Zeit von mindestens sechs Wochen bleibt, wie wir es in unseren Gesetzentwurf geschrieben haben.
Wir haben heute und in den kommenden Wochen im Ausschuss die Gelegenheit, uns ernsthaft mit den drängenden Fragen der Integration zu befassen. Ich hoffe sehr, dass das hier nicht im Klamauk endet.
Denn dieses Thema ist viel zu wichtig dafür. Die Menschen erwarten Lösungen von uns. Wenn wir ihnen deutlich machen, dass wir sie finden wollen, indem wir um die besten Lösungen im Ausschuss ringen, haben wir eine gute Chance, Populisten entsprechend kleinzuhalten.
Jetzt können Sie das konkret beweisen, indem Sie sich der konstruktiven Diskussion mit uns stellen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Daniel Günther, ich komme auf Ihre Rede gleich noch zurück. Nur in einem einzigen Punkt muss ich Ihnen Recht geben: Es ist schon merkwürdig, dass die moralischen Reden unseres Ministerpräsidenten durch Ignoranz und Abwesenheit abgewechselt werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag für ein Partizipations- und Integrationsgesetz, das wir heute auch in Schleswig-Holstein beraten, fordern wir die Landesregierung und den Ministerpräsidenten - er bekommt diese Ausführungen leider nicht mit, aber Robert ist ja da - zum Handeln auf. Wir bieten dieser Regierung und diesem Ministerpräsidenten eine Brücke sowie einen gesellschaftlichen und politischen Weg an, die vor uns liegenden Wahlkampfmonate nicht auf dem Rücken der Flüchtlinge auszutragen.
Unser Vorschlag, ein Dialogforum unter Federführung des Ministerpräsidenten einzusetzen, an dem Migrations- und Integrationsverbände, muslimische Verbände und Vertreter aller interessierten Gruppen teilnehmen und mitdiskutieren können, ist das wirk
samste Mittel gegen das Gift, das aus den Federn von CDU/CSU kommt und nun auch in Form des CDU-Spitzenkandidaten Ingbert Liebing bei uns im Norden angekommen ist.
Es ist das Gift der gesellschaftlichen Spaltung, der Ausgrenzungen, der Desintegration. Dieses Gift versucht, im Wettkampf mit der AfD den rechten Rand zu mobilisieren, es sucht Stimmen am rechten Rand.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir bieten Ihnen mit unserem Antrag eine Brücke an, in den nächsten Monaten ein Integrationskonzept zu entwickeln, um damit die Demokratie und die vor uns liegenden Aufgaben zu schützen und zu stärken.