Protokoll der Sitzung vom 12.10.2016

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine weitere offene Frage betrifft die Speicherung. Wenn jede Hochschule beziehungsweise jede Schule einen Datenpool aufbaut, werden die Materialien - datentechnisch gesehen - versteckt und auf diese Weise doch wieder exklusiv. Hier müssen wir ansetzen. Darum unterstütze ich den Vorschlag, die Materialien im bestehenden System der Mediathek zugänglich zu machen. Nur so werden wirklich einfache Recherchemöglichkeiten ermöglicht.

Freie Lern- und Lehrmaterialien beschränken sich nicht nur auf die Schule. Die Fachhochschule in Lübeck nutzt OER. Für die Bereiche Weiterbildung und Berufliche Bildung ist das wegweisend. Ich setze daher darauf, dass die anderen schleswigholsteinischen Hochschulen die Lübecker Erfahrungen nutzen und gemeinsam eine übergreifende Strategie entwickeln, um OER in ihre Aktivitäten zu integrieren. Deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Bildungsausschuss und darauf, gemeinsam von unserer Bildungsministerin und unserer Wissenschaftsministerin auf dem Laufenden gehalten zu werden, denn schließlich hat die Bundesministerin, Frau Wanka, den 16 Bundesländern 5 Milliarden € auf den Weg gegeben, um die Hardware auszubauen, damit wir an unseren Schulen beim digitalen Lernen weiterkommen. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss.

Sehr geehrte Kollegin Anita Klahn, jeder Anfang mag schwierig sein, aber ich finde, Schleswig-Holstein befindet sich auf einem richtig guten Weg. Das hat unsere Ministerin vorhin auch gesagt. Sie ist stolz auf die 20 Modellschulen hier im Land. Ich sage von dieser Stelle aus einen ganz herzlichen Dank an all die Lehrerinnen und Lehrer und die Mitarbeiter an den Universitäten, die sich dafür einsetzen, dass das digitale Lernen und die Digitalisierung ihren Weg nach Schleswig-Holstein gefunden haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage mit der Drucksache 18/3969 an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein (WohlFöGSH)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/3809

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3877

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 18/4424

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt.

Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir das Wort geben. Ich verweise auf die Vorlage, da ich weiß, dass alle Mitglieder des Hauses des Lesens kundig sind.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Herzlichen Dank für den umfassenden Bericht. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diese Debatte mit zwei Zitaten beginnen:

(Jette Waldinger-Thiering)

„Wir Grüne können die … Argumente … nachvollziehen, und ich sage ganz deutlich: Wir stehen einem solchen Gesetz positiv gegenüber.“

Das hat die geschätzte Kollegin Dr. Marret Bohn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesagt.

(Beifall CDU)

Auch der Kollege Lars Harms vom SSW sagte:

„In der Vergangenheit war es so, dass der Sozialvertrag nicht immer hilfreich war. Insofern hat eine gesetzliche Regelung einen gewissen Charme. Wir sollten in den Ausschüssen ernsthaft darüber beraten, wie man so etwas umsetzen kann.“

(Vereinzelter Beifall CDU)

Nun ja, ich hätte wirklich gern ernsthaft mit Ihnen über das Thema im Ausschuss diskutiert. Aber, liebe regierungstragende Fraktionen, das war anscheinend von Ihnen von Anfang an überhaupt nicht gewollt. Was ist passiert? - Nach der ersten Lesung im Februar dieses Jahres ist unser Gesetzentwurf in den Sozialausschuss überwiesen worden. Das ist noch normal. So schön, so gut, es wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die Anhörungsergebnisse waren zum Großteil sehr positiv. Es gab einige Stellungnahmen, über die es sich gelohnt hätte, mündlich zu diskutieren, und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Doch dies wurde abgelehnt. Um es mit den Worten des Kollegen Baasch zu sagen: Weil es europarechtliche Bedenken gegen den Entwurf gibt. Punkt.

(Zuruf Wolfgang Baasch [SPD])

Damit gab es keine Diskussion und keine fachliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen. Es ist schon sehr bezeichnend, dass scheinbar gerade von der SPD eine Diskussion und eine Beratung kategorisch abgelehnt worden sind. Sie waren nicht ansatzweise bereit, sich im öffentlichen Diskurs mit den Anzuhörenden auseinanderzusetzen. Das ist schon ein sehr schwaches Bild, meine Damen und Herren.

Es ist doch unbestritten - das hört man besonders oft von Ihnen in jeder Sonntagsrede über die Träger der Freien Wohlfahrtspflege -, wie unendlich gut sie sind und wie unentbehrlich sie sind, wie unendlich toll sie sind. Die Loblieder allein reichen jedoch nicht aus, meine Damen und Herren. Der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung und Absicherung ist ja nichts Neues, das kennen wir ja schon.

83.000 beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in circa 2.000 Vereinen und Verbänden, Einrichtungen, Diensten und Werken der Gesundheitspflege, der Pflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der psychiatrischen Versorgung, der Sozial-, Familien- und Integrationsberatung arbeiten zusammen mit 97.000 ehrenamtlich engagierten Männern und Frauen mit dem Ziel, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu geben. Sie alle setzen sich für die Verbesserung der Lebensleistung von Menschen in Schleswig-Holstein ein.

In der Landtagsdebatte im Februar wurde von der SPD darüber geredet, dass unser Gesetzentwurf untauglich sei. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten sie doch nach genauerer Lektüre wissen können, dass die problematischen Stellen des Niedersächsischen Landeswohlfahrtsgesetzes in unserem Gesetzentwurf geändert worden sind. Oder wollen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen vorwerfen, alles sei schlecht?

In unserem Gesetzentwurf schließen wir die Verwendung der Mittel nach SGB V, XI und XII aus.

(Zuruf SPD: Was ist das denn?)

Wenn Ihnen, Frau Ministerin, der Gesetzentwurf nicht genügend Würdigung für das Ehrenamt darstellt, dann steht es Ihnen frei, daran etwas zu ändern. Doch statt darüber zu diskutieren, machen Sie einfach nichts.

(Beifall CDU)

Zum Vorwurf des Kollegen Baasch, wir würden erst total kürzen und den Kommunen nun mit weißer Salbe helfen wollen, kann ich nur sagen: Wo sind denn Ihre Ideen dazu? Richtig, im aktuellen Haushaltsentwurf der Koalition finde ich dazu nichts, überhaupt nichts, und wenn man noch so sucht.

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

Bitte schön.

Frau Kollegin, weil Sie es gerade so schön wiederholt haben:

(Katja Rathje-Hoffmann)

Mich hat der Kürzungsvorschlag des Kollegen Baasch auch irritiert, insbesondere nachdem ich mir die beiden Sozialverträge, über die wir vor allem sprechen, noch einmal angeschaut habe. Da haben sowohl die Vorgängerregierung als auch die jetzt amtierende Regierung eine Summe von 2 Millionen € reingeschrieben. Jetzt verstehe ich nicht, was da gekürzt worden ist beziehungsweise was von der jetzigen Regierung erhöht worden ist, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass von dem in der vergangenen Legislaturperiode unterzeichneten Sozialvertrag I die Mittel ausgerechnet worden sind.

Lieber Herr Garg, das verstehe ich auch nicht. Das wird immer ein Rätsel bleiben.

(Heiterkeit)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mit unserem Gesetzentwurf Planungssicherheit und Wertschätzung Ihrer Arbeit geben. Nach dieser Farce hier kann ich überhaupt nicht verstehen, dass Sie das ablehnen. Das ist wirklich ein Trauerspiel. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Wolfgang Baasch das Wort.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Der kann das jetzt vielleicht erklären! - Weitere Zurufe - Heiter- keit)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wohlfahrtsverbände sind wichtig für das soziale Gefüge in unserer Gesellschaft. Wohlfahrtsverbände sind dabei ein wesentliches Konsenselement in unserem Sozialstaat. Die Menschen in unserem Land vertrauen den Wohlfahrtsverbänden, wenn es darum geht, Bedürftige zu unterstützen oder soziale Hilfen zu leisten. In der Altenpflege, in der Kinderund Jugendhilfe, in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, in der Gesundheits- und Familienhilfe sehen die Menschen in unserem Land den Kernbereich wohlfahrtsstaatlicher Tätigkeit und damit die Hauptaufgabe für die Wohlfahrtsverbände. Dies und die damit verbundene Notwendigkeit einer aktiven Wohlfahrtspflege für unser Land

stellt niemand infrage. Die Wohlfahrtsverbände sind dabei auch ein Anwalt für eine soziale und gerechte Gesellschaft.

An dieser Stelle will ich auch noch mal den Dank an die Wohlfahrtsverbände für ihren unermüdlichen sozialen Einsatz aussprechen. Dieser Dank gilt natürlich vor allem auch den unendlich vielen ehrenamtlichen Akteuren, die sich unter dem Dach der Wohlfahrtspflege täglich für die Menschen in unserem Land, die Hilfe und Unterstützung brauchen, engagieren.

(Beifall SPD)