Wolfgang Baasch
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Berufsorientierung bietet auch das Land Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Praktikumsplätzen an. Interessierte junge Menschen können auf diese Weise die vielseitige Arbeit in der Landesverwaltung und in den Landesbehörden näher kennenlernen. Praktika sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung. Schülerinnen und Schüler können dort erste Einblicke in den Arbeitsalltag eines Berufes ebenso wie in die Qualifikationsanforderungen für einen Beruf erlangen. Die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten durch das Land erfolgt auf der Basis der Praktikanten-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.
Dabei sind Praktika keine Arbeitsverhältnisse. Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten somit keine reguläre Arbeit, sondern der Erwerb von praktischer Erfahrung und der Einblick in die Praxis stehen im Vordergrund. Dies unterscheidet sie deutlich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. In der Praktikanten-Richtlinie wird dabei empfohlen, freiwillige Praktika auf die Dauer von längstens drei Monaten zu beschränken.
Dies hat sicherlich auch seinen Grund darin, dass bei freiwilligen Praktika über drei Monaten Gesamtdauer nach dem Mindestlohngesetz der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen wäre. Allerdings sind Jugendliche unter 18 Jahren, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, vom Mindestlohngesetz ausgenommen. Das ist ein Punkt, der in der bundesweiten Diskussion über die Weiterentwicklung und die Höhe des Mindestlohngesetzes dringend aufgegriffen werden sollte und der meiner Meinung nach einer dringenden Änderung bedarf. Überhaupt: Viele Ausnahmen beim Mindestlohn machen so eine Regelung nur löchrig. Ich glaube, das Mindestlohngesetz muss in der Zukunft noch entschieden verbessert werden.
In der Praktikanten-Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist zudem bereits vorgeschrieben, dass bei freiwilligen Berufs- oder studienbegleitenden Praktika nicht zuvor ein Praktikumsvertrag bestanden haben darf. Damit werden Kettenpraktika mit einem und demselben Ausbildungsbetrieb verhindert. Es ist müßig, darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Zahl der Praktika innerhalb von drei Monaten abgeleistet wird.
Dies macht sehr deutlich, dass es durch die Praktikanten-Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder sehr wohl ein Regelungswerk für die Praktika gibt und dass dieses auch in SchleswigHolstein konsequent angewendet wird. Es bleibt also festzuhalten: Für die geforderten Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika, so wie sie die Fraktion der PIRATEN gefordert hat und einfordert, gibt es keine Notwendigkeit.
Aber der Ansatz, sich mit dem Thema guter Arbeit für Praktikanten vor allem in der freien Wirtschaft generell zu beschäftigen, wird geteilt. Wir brauchen faire Regeln für faire Praktika. Dazu gehören zum Beispiel: keine Ausnahmen vom Mindestlohn und vor allem auch die Struktur, dass Betriebsräte und Gewerkschaften bei Praktika entschieden beteiligt werden müssen. Dies zu ändern, dafür haben Sie unsere großen Sympathien. Das wäre schön, wenn Sie das mitgehen würden.
Neben den schon beschriebenen freiwilligen Praktika für junge Erwachsene gibt es die Praktika für Jugendliche während der Ausbildung, dem Schulbesuch oder für diejenigen, die ein Studium absolvieren und die maximal drei Monate dauern dürfen. Pflichtpraktika, die in einer Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben sind, sind Pflichtpraktika und fallen derzeit auch noch nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Auch das wäre es wert, darüber noch einmal nachzudenken und zu diskutieren.
Was den Antrag des Kollegen Dudda anbelangt, dieses noch einmal in den Ausschuss zu überweisen: So weit waren wir schon. Es hätte -
- Natürlich war das schon im Ausschuss! Wir haben sogar im Wirtschaftsausschuss darüber diskutiert.
- Wir haben sogar im Wirtschaftsausschuss angeboten, in einer Sitzung am 5. April 2017, die man hätte durchführen können, dieses Thema wieder aufzugreifen. Dies war Ihnen nicht genug.
Ich bin dafür, heute darüber abzustimmen. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Im Rahmen der Berufsorientierung bietet auch das Land Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Praktikumsplätzen an. Interessierte junge Menschen können daran die vielseitige Arbeit in der Landesverwaltung und in Landesbehörden näher kennenlernen. Praktika sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung. Schülerinnen und Schüler können dort erste Einblicke in den Arbeits
alltag eines Berufes ebenso wie in die Qualifikationsanforderungen für einen Beruf erlangen.
Die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten durch das Land erfolgt auf der Basis der Praktikumsrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Dabei sind Praktika keine Arbeitsverhältnisse. Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten somit keine reguläre Arbeit, sondern der Erwerb von praktischer Erfahrung und der Einblick in die Praxis stehen im Vordergrund. Dies unterscheidet sie deutlich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
In der Praktikumsrichtlinie wird dabei empfohlen, freiwillige Praktika auf die Dauer von längstens drei Monate zu beschränken. Dies hat sicherlich auch seinen Grund darin, dass bei freiwilligen Praktika über drei Monaten Gesamtdauer nach dem Mindestlohngesetz der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Allerdings sind vom Mindestlohngesetz Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgenommen. Ein Punkt, der in der bundesweiten Diskussion über die Weiterentwicklung und die Höhe des Mindestlohngesetzes dringend aufgegriffen werden sollte und einer Änderung bedarf.
In der Praktikumsrichtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist zudem bereits vorgeschrieben, dass bei freiwilligen berufs- oder studienbegleitenden Praktika nicht zuvor ein Praktikumsvertrag bestanden haben darf, damit Kettenpraktika mit ein und demselben Ausbildungsbetrieb verhindert werden. Es ist müßig, darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Zahl der Praktika innerhalb von drei Monaten abgeleistet wurden. Dies macht auch sehr deutlich, dass es durch die Praktikumsrichtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sehr wohl ein gutes Regelungswerk für Praktika gibt und dieses auch von der Landesregierung Schleswig-Holstein konsequent eingehalten wird.
Es bleibt also festzuhalten, dass es für die geforderten Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika, so wie sie die Fraktion der PIRATEN einfordert, keine Notwendigkeit gibt. Aber der Ansatz, sich mit dem Thema gute Arbeit für Praktikanten vor allem in der freien Wirtschaft generell zu beschäftigen, wird von mir geteilt. Wir brauchen faire Regeln für faire Praktika. Dazu gehört eine faire Vergütung und eine klare Abgrenzung zwischen Praktikum und regulärer Arbeit. Derzeit liegt die Beweislast noch beim Praktikanten. Dies zu ändern, dafür habe ich große Sympathien.
Neben den schon beschriebenen freiwilligen Praktika, die junge Erwachsene während der Ausbildung, dem Schulbesuch oder dem Studium absolvieren die maximal drei Monate dauern -, gibt es natürlich auch Pflichtpraktika, die in einer Schulausbildungsoder Studienordnung vorgeschrieben werden. Auch diese Pflichtpraktika fallen zurzeit noch nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Auch hier sehe ich noch Diskussionsbedarf.
Fest steht: Faire Praktika bieten jungen Menschen die Chance, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen und erste Netzwerke aufzubauen. Dabei sollte aber immer der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesaktionsplan ist nach einem langen Diskussionsprozess mit der Beteiligung von Betroffenen und deren Interessenvertretungen auf den Weg gebracht. Das war ein Verfahren und ein Prozess, den das Sozialministerium gewählt hat und der auf große Zustimmung und Unterstützung gestoßen ist. Ich selbst habe an einer dieser Diskussionsrunden teilgenommen und war überrascht, mit welcher Intensität die Diskussion geführt wurde und mit welchen konkreten Vorschlägen die Menschen mit Behinderung selbst, aber auch die Interessenvertretungen, Konzepte erarbeitet haben.
Dieser Weg ist tatsächlich beispielhaft für die Erarbeitung eines Landesaktionsplans. Dafür sage ich meinen herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums, aber natürlich auch an die Begleitung von Uli Hase, der mit seinem Team dafür gesorgt hat, dass die Beteiligung wirklich auch immer richtig sichergestellt war.
Das gilt auch für den uns vorliegenden Landesaktionsplan, dessen Stärke in der Benennung konkreter Handlungsschritte in den zehn einzelnen Handlungsfeldern liegt. Diese Handlungsfelder führen dazu, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Menschen mit Behinderung wollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen. Darum muss sich die Eingliederungshilfe verändern. Das sind Wege, die wir auch gerade in der Diskussion um das neue Bundesteilhabegesetz intensiv diskutieren. Mehr Teilhabe bedeutet mehr Selbstbestimmung, zum Beispiel bei der Entscheidung, wie und wo man wohnen will. Wo und wie man wohnen will, ob allein, in einer Wohngemeinschaft oder in einem Wohnheim, diese Entscheidungen müssen von Menschen mit Behinderung genauso selbstverständlich getroffen werden, und auch hier gilt das Wahlrecht.
Im Ergebnis soll niemand in einer Wohnform leben müssen, die er nicht will.
Im Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ geht es um eine Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben. Es geht darum, mehr Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen, eine Arbeitsstelle zu bekommen und nicht nur Beschäftigung beziehungsweise Arbeit in einer Werkstatt zu finden. Dazu bedarf es mehr Beratung, Unterstützung und Assistenz, damit sich Menschen mit Behinderung auf eine Arbeit vorbereiten können und zum Beispiel mit dem Budget für Arbeit eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen können.
Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer brauchen dabei ebenfalls die gezielte Unterstützung, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen. Das geht von der Unterstützung bei Lohnkosten über die Unterstützung bei Anleitung bis zur Assistenz am Arbeitsplatz.
Im Handlungsfeld Bildung ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung für ein inklusives Schulsystem für alle Schularten und alle Schulen enthalten.
Zitat aus dem Landesaktionsplan:
„Das bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend gemeinsam gefördert und gestärkt werden.“
Dieses klare Bekenntnis unterscheidet sich deutlich von den Vorschlägen der CDU, die die Inklusion an den Schulen in Schleswig-Holstein zurückdrehen will.
Dagegen steht das grundsätzliche Recht für Menschen mit Behinderung, denen alle Lernorte in jedem Lebensabschnitt offenstehen sollen. Auch in der Bildung stellt Inklusion ein Menschenrecht dar, und dieses Menschenrecht dürfen wir auch in Schleswig-Holstein auf keinen Fall verletzen.
Dies gilt für den Lernort Kindertagesstätte genauso wie für die Schule, die Ausbildung oder die Angebote der Erwachsenenbildung. Notwendig sind dabei natürlich eine Wahlfreiheit und die unbürokratische Hilfe für jeden einzelnen Schüler, für jede einzelne Schülerin.
Wer sich den Streit um die Schulbegleitung beziehungsweise Schulassistenz in einigen Landkreisen Schleswig-Holsteins anschaut, weiß, dass an der Hilfe und Unterstützung der Einzelnen noch viel zu arbeiten ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „nicht ohne uns über uns“, dieser Slogan von Menschen mit Behinderung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung an allen Entscheidungen, die sie direkt betreffen, beteiligt werden. Das gilt auch für die Umsetzung des Landesaktionsplans. Ich teile den Stolz der Landesregierung, mit diesem Diskussionsprozess zu einem Landesaktionsplan gekommen zu sein, der konkrete Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegt, ein Landesaktionsplan, der querschnittsmäßig alle Ministerien und damit alle politischen Handlungsträger auffordert,
sich den Belangen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zu stellen. Dass es diesen Landesaktionsplan in der Form einer klassischen Landtagsdrucksache gibt, aber auch als vorlesbares Dokument sowie in Leichter Sprache oder auch als Gebärdensprachvideo, zeigt, dass dieser Landesaktionsplan allen zugänglich sein soll und alle aufgefordert sind, bei den konkreten Handlungsschritten mitzuarbeiten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute im Namen meiner Kollegin Serpil Midyatli zu den Waldkindergärten reden. Wir wünschen Serpil gute Besserung. Ich will einmal schauen, ob ich dem, was Serpil und ich vorher besprochen haben, auch gerecht werde. Aber wenn ich mir eben den Herrn Oppositionsführer angehört habe, muss man eher sagen: Es ist Weiberfastnacht, der Schlips ist zwar noch dran, aber die Rede hat nicht geholfen. Es war nicht nur eine schlechte Rede, sondern der ganze Antrag ist überflüssig und ein Versuch, mit viel Getöse etwas in den Mittelpunkt zu stellen, was eigentlich nicht dort hingehört.
Auch der CDU-Fraktion hätte es möglich sein müssen, auf die Internetseite des Bundesverbandes der Natur- und Waldkindergärten in Deutschland e. V. zu schauen und festzustellen - mit ein wenig Ausdauer -, dass die Natur- und Waldkindergärten mitnichten von der Existenz bedroht sind, dass es mitnichten darum geht, allein in diesem Bundesverband Schleswig-Holstein 100 Natur- und Waldkindergärten das Existenzrecht abzusprechen. - Nein, der handelt eher mit anderen Dingen.
Wenn der Antrag der CDU und die Debatte heute zum Thema Natur- und Waldkindergärten allerdings dazu dienen sollen, ein Bekenntnis abzulegen, dann will ich dem gern nachkommen: Ja, die Natur- und Waldkindergärten in Schleswig-Holstein haben unsere volle Unterstützung.
Natur- und Wald-Kitas sind ein Teil der pädagogischen Vielfalt, und sie tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein bei Kindern früh zu fördern und
direkte Erfahrung in der Natur und mit der Natur zu erlernen. Hier gilt der einfache Grundsatz: Was Kinder schätzen lernen, werden sie auch schützen.
Dass man die Diskussion über einen Bauwagen in Bokhorst dazu nutzt zu zeigen, dass die CDU-Fraktion die Zukunft der Natur- und Waldkindergärten in Schleswig-Holstein in Gefahr sieht, ist eher abenteuerlich und ein Zeichen für ungeübte Erlebnispädagogik in der CDU-Fraktion.
Nach Schweinefleischpflicht für Kitas kommt jetzt das Angstmachen vor ministeriellem Handeln. Dabei sind Natur- und Waldkindergärten ein festes Element in der Kindergartenlandschaft. Natürlich müssen aber auch Natur- und Waldkindergärten Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen. Dabei muss die Sicherheit der Kinder und ihrer Betreuerinnen und Betreuer immer oberste Priorität haben. Dazu gehört, dass Rettungswege frei zugänglich sind, dass Bauwagen sicher sind und die dazugehörigen Qualitätsstandards auch überprüft werden müssen. Dies gehört zur Verantwortung, die wir gegenüber allen Beteiligten haben und von allen Beteiligten einfordern müssen.
Wenn es im Einzelfall wie in Bokhorst Probleme gibt, dann ist es auch gut, diese Probleme in einem konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten zu lösen. Genau deshalb ist die Einberufung eines Runden Tisches, um einen solchen konstruktiven Dialog zu führen, genau richtig und nicht zu kritisieren.
Zum Schluss hat mich die Diskussion natürlich dazu geführt, auch ein wenig in der Kinderliteratur nachzuschauen. Ich bin dabei auf ein altes Kinderlied vom Baggerführer Willibald gestoßen. Keine Angst, es sind nur zwei Zeilen, die ich ein klein wenig abgewandelt auf die CDU-Fraktion übertragen vortragen möchte. Dort würde man sagen:
Die CDU steht meistens rum und redet laut und dumm.
Das ist aus der Geschichte vom Baggerführer Willibald.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Einlassung der Kollegin Rathje-Hoffmann will ich eigentlich nichts weiter sagen; das ist, glaube ich, gut aufgearbeitet. Wenn man Ergebnisse eines Runden Tisches so negiert, wenn man Diskussionen so negiert, muss man sich nicht wundern, dass viele mit Unverständnis darauf reagieren und vielleicht auch so reagieren, dass man im parlamentarischen Rahmen sagt: Ja, das war eben ein Versuch, sich aus der Veranstaltung herauszuwinden und so zu tun, als wenn man nichts damit zu tun hat.
Aber wenn es um die Zukunft und das Schicksal von Kindern und Jugendlichen geht, kann und darf man sich nicht wegducken. Da ist so eine Aussage verheerend.
Es ist aber auch nicht so, dass wir den Runden Tisch brauchten, um auf Vorfälle aufmerksam zu werden, sondern wir wissen, dass in Heimen Dinge passieren, die grenzwertig oder grenzüberschreitend sind. Das ist auf keinen Fall zu akzeptieren. Das haben wir in der Diskussion zum Friesenhof an verschiedenen Stellen gesagt. Das ist auch durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss deutlich geworden.
Dass man da gegensteuern muss, dass man präventiv arbeiten muss, dass man versuchen muss, so etwas zu verhindern, ist keine Erkenntnis, für die wir erst den Runden Tisch brauchten, sondern die schon vorher belegt ist. Ich erinnere an den Bericht des Ministeriums vom Dezember 2014, der überschrieben ist mit „Demokratie in der Heimerziehung“, in dem fünf Modellprojekte aufzeigen, wie Kinder und Jugendliche, die in der Heimerziehung leben, ihren Rechtekatalog erarbeiten und deutlich machen, welche Rechte ihnen wichtig sind und was umgesetzt werden soll, wie Maßnahmenkataloge von Trägern, von Kindern und Jugendlichen, von Fachkräften gemeinsam erarbeitet worden sind. Das macht deutlich, dass das Schicksal, das Leben von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung in Schleswig-Holstein nicht erst seit dem Runden Tisch oder Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf der Tagesordnung steht. Trotzdem müssen wir immer wieder wachsam sein, um die Grenzüberschreitungen aufzudecken, zu verhindern und da, wo es zu Rechtsverletzungen kommt, bestrafen zu können.
Deswegen ist es notwendig, dass wir solche Ergebnisse, wie wir sie mit dem Runden Tisch erreicht haben, nicht nur im Parlament beraten, sondern dass wir auch Schlussfolgerungen daraus ziehen. Und was macht ein Parlament, um Schlussfolgerungen zu ziehen? Es fasst Beschlüsse und vergibt Arbeitsaufträge. Das sollten wir heute tun.
Mich und die gesamte SPD-Fraktion hat die Argumentation der Kollegin Rathje-Hoffmann so entsetzt, dass wir in dieser Frage namentliche Abstimmung beantragen, um zu dokumentieren, inwieweit sich jeder Einzelne zu diesen Punkten bekennt und deutlich macht, wie er mit dem, was der Runde Tisch erarbeitet hat, umgehen will. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes, eingebracht von der Fraktion der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, haben wir in einer umfassenden schriftlichen Anhörung sowie in einer intensiven mündlichen Anhörung und in vielen Diskussionen im Innen- und Rechtsausschuss und im Sozialausschuss beraten. Im Ergebnis bleibt für mich festzustellen: In Schleswig-Holstein sind Bestattungen modern und zeitgemäß geregelt. Die Änderungen zum Bestattungsgesetz, wie sie die Piratenfraktion vorgeschlagen hat, sind nicht notwendig.
In Schleswig-Holstein kann die Bestattung nach dem Wunsch der Verstorbenen beziehungsweise der Hinterbliebenen wahlweise in einem Sarg oder in einem Leichentuch erfolgen. Bei einer Urnenbeisetzung kann in Schleswig-Holstein diese auch auf See erfolgen sowie in Urnenhallen, Urnenmauern oder etwa an einem Baum in einem Urnenhain oder Friedwald. Damit ist es bereits heute möglich, auf viele unterschiedliche persönliche Wünsche einzugehen.
An dieser Stelle will die Fraktion der PIRATEN weiter gehende Regelungen, was die Aufbewahrung der Urne beziehungsweise das Ausstreuen der Asche anbelangt. Aber genau hier bleiben viele Fragen offen beziehungsweise sind viele notwendige Regelungen ungeklärt. So bedeutet die private Verwahrung der Urnen beziehungsweise das Verstreuen von Asche auf privatem Gelände fast immer auch den möglichen Ausschluss von Trau
ernden von der Trauerfeier oder der Beisetzung. Aber auch diese haben ein Recht zu trauern und sollten einen Ort dafür finden können. Auch ein Umzug oder ein Verkauf von Privatgrundstücken mit zuvor verstreuter Asche lassen Zweifel an der Praktikabilität und der Sinnhaftigkeit einer derartigen Gesetzeslage zu, so zum Beispiel die kritische Frage einer Trauerbegleiterin in der Anhörung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Stellungnahme der evangelischen Kirche wird dies noch deutlicher: Uns als Kirche ist es wichtig, dass alle Trauernden die Möglichkeit der Bewältigung ihrer Trauer erhalten.
„Staatliche Aufgabe ist es, die Totenruhe und die Würde der Verstorbenen zu gewährleisten. Friedhöfe oder Friedwälder sind sichtbare, umgrenzte Orte, an denen der pietätvolle Umgang mit den Verstorbenen sichergestellt und dem Gedenken … ein würdiger Rahmen gegeben wird. Eine private Aufbewahrung der Asche stellt dieses nicht sicher.“
- So die Beauftragte für das Land Schleswig-Holstein der evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Das ist eine Zusammenfassung, die im Wesentlichen auch von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, vom Städteverband, vom Landkreistag und vom Gemeindetag SchleswigHolstein mit folgender Feststellung untermauert wird:
„Es wird mit der ‚Ausbringung der Asche‘ nicht nur eine neue Bestattungsart etabliert, sondern in deren Ausgestaltung wird diese Bestattung auch weitestgehend einer staatlichen/öffentlichen Kontrolle entzogen. Eine erforderliche Sicherung der neuen Bestattungsart gegen Missbrauch erfordert zahlreiche Kontrollen, zu denen die Kommunen derzeit weder personell noch finanziell imstande sind.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat nach intensiver Diskussion entschieden, die Abstimmung in dieser Frage nicht einer abschließenden Meinungsbildung der Fraktion zu unterwerfen. Religiöse Neutralität und die Achtung von christlichen und anderen religiösen Überzeugungen stehen für uns dabei nicht im Widerspruch. Atheisten, Agnostiker und zahlreiche Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlicher religiöser Motivation spiegeln die breite Vielfalt in unserer Fraktion wider, die keine Notwendigkeit sieht, dem Verfahren
der Piratenfraktion zur Änderung des Bestattungsgesetzes zu folgen.
Natürlich müssen sich Bestattungsformen und Trauerkultur auch immer an ihre Zeit anpassen. Für uns sind aber eine Individualisierung und eine Privatisierung von Bestattungsflächen und Bestattungsformen ausgeschlossen, denn der Tod ist keine Privatangelegenheit, oder - um es mit einem Zitat von Bertolt Brecht abzuschließen -:
„Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.“
So Bertolt Brecht und so die Begründung, warum wir Orte des Erinnerns und der Zwiesprache auch mit unseren Verstorbenen brauchen.
Ich lehne den Gesetzesvorstoß der Piratenfraktion ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Homophobie erfolgreich bekämpfen will, muss auch die Akzeptanz von Transsexualität und Intersexualität stärken. Dabei gilt es auch, sich für gleiche Rechte von trans- und intersexuellen Menschen einzusetzen. Viele trans- und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft immer noch stark von Diskriminierung und Fremdbestimmung betroffen. Sie leiden unter offener und verdeckter Diskriminierung, Unverständnis und mangelnder Unterstützung. In der Konsequenz müssen wir dafür sorgen, dass Trans- und Intersexualität auch in den entsprechenden Integrationsplänen verankert werden. Unsere Antidiskriminierungsstelle setzt hier an, wobei das Thema der Trans- und Intersexualität mit geeigneten Materialien noch weiter in den Fokus rücken kann.
Gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppen sollten Strategien zur Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen insgesamt erarbeitet werden. Dabei kommt dem Diskriminierungsabbau im Alltag von trans- und intersexuellen Menschen eine zentrale Bedeutung zu.
Das Transsexuellengesetz sollte ebenfalls reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit dem Gesetz von 1981 befasst und einzelne Normen für verfassungswidrig erklärt. So sollten unter anderem die geschlechtsangleichenden Operationen als Voraussetzung für die Personenstandsänderung und die bisherige Gutachterpraxis als Voraussetzung für eine Vornamensänderung abgeschafft werden. Im Zuge einer Personenstandsänderung können Transgender auch nicht gezwungen werden, ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft aufzulösen. Dies sind nur einige Anhaltspunkte, die für eine Reformbedürftigkeit des Transsexuellengesetzes sprechen.
Neben der rechtlichen Benachteiligung macht homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen oft auch eine Benachteiligung im sozialen Umfeld zu schaffen. Immer noch finden sich Vorurteile und falsche Vorstellungen in der Gesellschaft.
„Schwul“ ist immer noch ein häufiges Schimpfwort - nicht nur auf Schulhöfen zu hören. Das darf nicht sein.
Gewalterfahrungen aufgrund sexueller Orientierung sind leider keineswegs selten. Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, jedem Menschen gleichermaßen Respekt und Toleranz entgegenzubringen.
Die Herstellung der sozialen und gesellschaftlichen Akzeptanz von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen ist und bleibt eine Aufgabe und Ziel unserer Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft.
Ich möchte mich ganz herzlich vor allem bei der FDP und den PIRATEN dafür bedanken, dass sie den Antrag mit tragen. Ich glaube, dass wir damit eine gute Grundlage geschaffen haben, um deutlich zu machen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ich bitte zum Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wohlfahrtsverbände sind wichtig für das soziale Gefüge in unserer Gesellschaft. Wohlfahrtsverbände sind dabei ein wesentliches Konsenselement in unserem Sozialstaat. Die Menschen in unserem Land vertrauen den Wohlfahrtsverbänden, wenn es darum geht, Bedürftige zu unterstützen oder soziale Hilfen zu leisten. In der Altenpflege, in der Kinderund Jugendhilfe, in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, in der Gesundheits- und Familienhilfe sehen die Menschen in unserem Land den Kernbereich wohlfahrtsstaatlicher Tätigkeit und damit die Hauptaufgabe für die Wohlfahrtsverbände. Dies und die damit verbundene Notwendigkeit einer aktiven Wohlfahrtspflege für unser Land
stellt niemand infrage. Die Wohlfahrtsverbände sind dabei auch ein Anwalt für eine soziale und gerechte Gesellschaft.
An dieser Stelle will ich auch noch mal den Dank an die Wohlfahrtsverbände für ihren unermüdlichen sozialen Einsatz aussprechen. Dieser Dank gilt natürlich vor allem auch den unendlich vielen ehrenamtlichen Akteuren, die sich unter dem Dach der Wohlfahrtspflege täglich für die Menschen in unserem Land, die Hilfe und Unterstützung brauchen, engagieren.
Sie sorgen für ein soziales und lebenswertes Schleswig-Holstein.
Vor gut einem halben Jahr haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf bereits im Plenum diskutiert. Wiederholen möchte ich dabei meine Kritik an dem Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion uns vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf ist - das unterstrichen schlecht vom Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege abgeschrieben, von einem Gesetz, das auch noch vom Europäischen Gerichtshof blockiert wird. In der letzten Plenardebatte habe ich gewarnt, dass wir in Schleswig-Holstein kein europarechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg bringen sollten. Entsprechend folgen wir heute der Ausschussempfehlung, denn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch immer aus.
Wenn man die Sozialgesetzbücher V, VI und VII ausnimmt, dann ist auch die berechtigte Frage, was außer dem, was man jetzt ausgenommen hat, noch zu regeln bleibt.
- Ja. Genau die, die keine Leistungen mehr erhalten, bei denen es weder um Geld noch um Strukturen geht, sondern wo wirklich das Große beschrieben wird! Von daher, finde ich, ist es schon sehr bedenklich, wenn man sagt: Alles, was Geld kostet, nehmen wir aus; wir machen dann mal ein Gesetz. Das ist dann wirklich die weiße Salbe, Frau Kollegin Rathje-Hoffmann, die ich damals beschrieben habe.
Der Entwurf der CDU-Fraktion ist auch aus finanzpolitischer Sicht vollkommen unzureichend. Er berücksichtigt auch nicht neuere Diskussionen wie zum Beispiel die Stärkung einer sozialen Innovationspolitik, soziale Innovationen und neue Wege, um gesellschaftliche Probleme zu lösen. Dabei sind Wohlfahrtsverbände immer noch attraktiv für soziales Engagement.
Die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband ist weiterhin für viele Menschen hochinteressant. Das Motiv, anderen Menschen helfen zu wollen, ist für viele in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Darum brauchen wir ein Landeswohlfahrtsgesetz, das sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen für soziale Arbeit regelt als auch das Engagement der Freien Wohlfahrtspflege stärkt und die vielen ehrenamtlichen Akteure unterstützt.
Zurzeit wird die Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände über Sozialverträge geregelt, die ihnen für die nächsten Jahre Planungssicherheit gewähren. Einen überflüssigen und unzureichend abgeschriebenen Gesetzentwurf, wie ihn die CDU-Fraktion vorgelegt hat, brauchen wir dabei nicht. Denn die Wohlfahrtsverbände sind die Akteure in unserem Land, die in allen sozialen Bereichen aktiv sind und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben. Diese direkte Sozialpolitik vor Ort in Schleswig-Holstein wollen wir stärken. Das tun wir auch mit den anstehenden Haushaltsbeschlüssen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz arbeitet der Bundesgesetzgeber an einer der größten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre. Das Ziel, Menschen mit Behinderung ein Mehr an selbstbestimmter Lebensführung zu ermöglichen und sie aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herauszuholen, ist richtig. Ich freue mich, dass dieses Zitat auch dem Kollegen Dudda gefallen hat. Ich glaube, das eint einen grundsätzlich, wenn man Sozialpolitik gestalten will.
Die Umgestaltung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht ist genauso überfällig wie eine Reform des Schwerbehindertenrechts. Frauen und Männer mit Behinderung sollen bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen und durch mehr Teilhabe bei Bildung, Wohnen und Freizeit profitieren.
Über diese Eckpunkte, aber auch über die Grenzen im Gesetzgebungsverfahren und vor allem über die finanziellen Auswirkungen wird vor dem Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfes heftig diskutiert.
Ich möchte festhalten, dass im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot in Berlin eine Unterstützung der Kommunen vereinbart worden ist. Es ist natürlich richtig, dass die Kommunen finanzielle Unterstützung brauchen. Dass diese finanzielle Unterstützung aber nun gewährt wird ohne die Bedingung, die man ursprünglich an die Eingliederungshilfe gekoppelt hat, ist etwas, was schwer verdaulich ist. Darüber muss man noch einmal mit dem Bundesgesetzgeber beziehungsweise mit den Bundestagsfraktionen intensiv diskutieren.
Das ist eine Diskussion, die bei einem Gesetzesvorhaben dieser Größenordnung nicht nur verständlich, sondern auch zwingend notwendig ist. Deswegen ist es gut, dass sich die Menschen, die direkt betroffen sind, zu Wort melden und dies, wie ich finde, auch sehr deutlich und sehr klar tun.
„Nicht über uns - ohne uns“ ist ein Motto von Menschen mit Behinderung, die ihre Selbstbestimmung stärken und aktiv ihre individuelle Lebensplanung gestalten wollen. Das bedeutet, dass für Menschen mit Assistenzbedarf zum Beispiel das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht, das heißt, wie und wo sie wohnen und arbeiten wollen und welche Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen, für uns von entscheidender Bedeutung ist und sich natürlich auch im Bundesteilhabegesetz wiederfinden muss. Das muss vielleicht aber noch klarer herausgearbeitet werden.
Den Kritikern möchte ich sagen: Die Sorgen und Ängste kommen zwar bei uns an, sie kommen auch in Berlin an, aber es ist auch so, dass viele Kritikpunkte mittlerweile unberechtigt sind. Bisher haben diejenigen Anspruch auf Eingliederungshilfe, die eine wesentliche Behinderung haben. Künftig wird endlich nicht mehr auf die Defizite eines Menschen abgestellt. Das ist ganz wichtig. Stattdessen werden im Sinne der UN-Konvention individuelle Einschränkungen nach der sogenannten ICF-Klassifikation betrachtet. Dabei kann eine Leistung auch dann gewährt werden, wenn weniger als fünf beziehungsweise drei Lebensbereiche nach den ICF-Kriterien eingeschränkt sind, aber im Einzelfall eine vergleichbare Unterstützung erforderlich ist.
Dass es künftig eine Unterstützung im Einzelfall geben kann, wenn nur eines der Kriterien in großem Umfang gegeben ist, ist eine Regelung, die aufgrund der Kritik vieler Behindertenverbände als Änderung bereits jetzt in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Das heißt, das, was der Kollege Jasper eben gefordert hat, ist praktisch schon in den auf Bundesebene vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet. Wir finden, dass diese Schritte richtig und notwendig sind, um den Bedenken Rechnung zu tragen; denn Behinderungen sind immer individuell und deshalb auch individuell zu betrachten.
Aber ein Bundesteilhabegesetz bedeutet für uns natürlich auch die Gewährleistung einer unabhängigen Beratung, den Verzicht auf Anrechnung von Einkommen und Vermögen und auch die Einhaltung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein im Mai 2015 einen Antrag eingebracht, der Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz formuliert. Diese Grundzüge beziehungsweise Anforderungen gelten für uns fort und sind auch heute noch unsere Diskussions- und Handlungsleitlinien.
Mit diesem Grundsatz gehen wir gerne in die Ausschussberatung. Aber wir sind uns auch darüber im Klaren, dass der Ball in Berlin und nicht in Kiel liegt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will noch einmal kurz auf das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung eingehen. In der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es sehr deutlich: Unsere Verpflichtung ist es, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Wir sind auch verpflichtet, sie zur gesellschaftlichen und gleichberechtigten Teilhabe zu befähigen.
Das heißt, unser Anspruch muss einfach sein, dafür zu sorgen, dass alle Menschen an Wahlen teilnehmen können. Unser Anspruch muss auch sein, dafür zu sorgen, dass dafür die entsprechenden Strukturen geschaffen werden.
Dann sind Leichte Sprache, Parteilogo und natürlich barrierefreie Wahllokale einfach eine Notwendigkeit. Es ist auch eine Notwendigkeit, ein Portal zu schaffen, auf dem man sich informieren kann. Menschen mit Behinderung sind es gewohnt, sich oft vorher zu informieren, wie sie ohne Barrieren oder möglichst barrierefrei an die Ziele kommen, zu denen sie hinwollen. Daher ist es richtig, dass das in dem Gesetz entsprechend geordnet ist. Natürlich gehören dazu aber auch Schablonen. Dazu gehört die Assistenz im Wahllokal. Es braucht bei all diesen Fragen eine Sensibilisierung dafür, dass es notwendig ist, dass wir dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung ihr Menschenrecht auf Teilnahme an Wahlen umsetzen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde das nicht als Kritik bezeichnen, aber ich sage, wir unterhalten uns hier ausschließlich über das aktive Wahlrecht. Es muss uns irgendwann auffallen, dass wir in unseren eigenen Parteien, in unseren eigenen Strukturen dafür sorgen müssen, dass mehr gesellschaftliche Teilhabe - in dem Fall in Parteien - auch von Menschen mit Behinderung möglich ist. Es ist wichtig, dass das passive Wahlrecht auch in den Vordergrund gerückt wird. Nicht nur die Anlagen müssen entsprechend barrierefrei sein, sondern es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung diese Chance tatsächlich ergreifen und sich selbstverständlich in Parlamente wählen lassen können. Ich glaube, das ist eine zwingende Notwendigkeit für die Zukunft. Der erste Schritt für das aktive Wahlrecht ist sehr gut und richtig. Wir sollten diesem Gesetzentwurf möglichst breit zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren sind die Kosten der Eingliederungshilfe gestiegen, ein Anstieg, der sich wohl auch in den nächsten Jahren im Wesentlichen durch die weiter steigende Zahl der Fälle und der Leistungsempfänger fortsetzen wird. Dies belegen die Aussagen und Daten unter anderem auch im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, den wir heute auch noch diskutieren werden.
Aber sind die Fallkosten tatsächlich die einzigen Treiber für die Ausgaben in der Eingliederungshilfe? Wenn man sich das genau anguckt, dann stellt man fest, dass in Schleswig-Holstein die Kosten pro Leistungsberechtigtem bei 17.000 € im Jahr 2012 lagen, bei 18.000 € im Jahr 2013, und sie waren immer an letzter oder vorletzter Stelle im Vergleich der Flächenbundesländer in Deutschland. Das macht also deutlich: Die Fallkosten in Deutschland sind nicht die Treiber in dem Bereich, sondern es sind andere Strukturen, unter anderem, wie gesagt, die weiter ansteigenden Zahlen der Leistungsempfänger.
- Und sicherlich auch die Struktur der Erbringung der Leistung für die Leistungsberechtigten.
Es ist also richtig, deswegen die Eingliederungshilfe mit effektiven wirtschaftlichen Methoden umzusetzen und natürlich auch dafür zu sorgen, dass sie leistungsfähig und effektiv erbracht wird.
Leistungen für Menschen mit Behinderung sollten aber auch transparent erbracht werden, sie sollten transparent geplant, erbracht und abgerechnet werden. Natürlich müssen zum Beispiel unbegründete regionale Unterschiede überwunden werden. An dieser Herausforderung werden sich alle Akteure
messen lassen müssen. Dazu gehören auch die Konzeption und der Aufbau einer gemeinsamen Arbeits- und Organisationsstruktur für die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Eingliederungshilfe. Dafür wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich 1,5 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Der Landesrechnungshof hat nun in seinen Bemerkungen 2015 festgestellt, dass keine finanziellen Mittel des Landes zum Aufbau dieser Strukturen abgerufen worden sind. Diese Entwicklung zwingt uns nun förmlich zu handeln und dem kurzen und präzisen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Schaffung eines Prüfrechts des Landesrechnungshofes im Rahmen der Eingliederungshilfe zuzustimmen.
In der Konsequenz können dem auch die Wohlfahrtsverbände in Form der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände zustimmen. Sie sehen das auch als umfangreiche Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe und können den Beschluss nachvollziehen. Das haben sie zumindest in einer gemeinsamen Pressemitteilung so kundgetan.
Ich will abschließend aber noch einmal auf den Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingehen, der uns ja auch in dieser Sitzung des Landtags - ich habe es eben auch schon zitiert - beschäftigen wird. Der Landesbeauftragte stellt in seinem Bericht unter dem Punkt „Entwicklungen in der Eingliederungshilfe“ ebenfalls fest, dass nicht nur wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund der Prüfung stehen, sondern auch die Qualität der Leistungserbringung überprüft wird. Wichtig ist dabei dem Landesbeauftragten, dass die Prüfer entsprechend ihres Auftrages fachlich so ausgebildet sind, dass sie die Qualität der erbrachten Leistungen einschätzen können. Sinn einer Qualitätsüberprüfung ist die Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems. Hierbei ist es wichtig, Menschen mit Behinderung zu beteiligen, damit eine Qualitätsverbesserung der Leistungserbringung gewährleistet wird. Denn Kontrollen und Prüfungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung im Hinblick auf ihre Entwicklung und ihre Lebenssituation verunsichert werden. Der beste Weg, um derartigen Gefahren frühzeitig zu begegnen, ist es, die Menschen mit Behinderung aktiv zu beteiligen. Dies würde zu mehr Transparenz führen und die notwendigen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen.
Wer weiß, dass beim letzten Mal, als das Monitoring für den Bereich der Eingliederungshilfe der
vorhergehenden Landesregierung gegolten hat, allein in Eutin 800 Menschen mit Behinderung auf die Straße gegangen sind, weil sie Angst davor hatten, dass durch Überprüfungen und die entsprechenden Kontrollen ihre notwendigen Unterstützungsleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen, oder sie so verunsichert waren, dass sie Angst davor hatten, das die gar weggekürzt werden, muss, glaube ich, das ernst nehmen, was der Landesbeauftragte formuliert hat. Ich glaube, wenn die Qualitätsprüfungen in diesem Sinne auch unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung, aber auch unter Beteiligung anderer Akteure stattfindet, ist das der richtige Weg und wäre auch eine entsprechende Neuerung.
Ja, gern.
Ja.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Nicht über uns ohne uns“ ist das Motto von Menschen mit Behinderung, die ihre Selbstbestimmung stärken und ihre individuelle Lebensplanung aktiv gestalten wollen. Die Stärkung der Teilhabe und der umfassende Einsatz, ihre Teilhabe auch als Teilhaberecht zu verstehen, ziehen sich durch den gesamten Bericht des Landesbeauftragten für Men
schen mit Behinderung. Die individuelle Selbstbestimmung und insbesondere die Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung bilden Schwerpunkte der Arbeit des Landesbeauftragten.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat dabei nicht nur kontinuierlich Kontakte zu den kommunalen Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein gehalten, sondern auch immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass kommunale Beauftragte und kommunale Beiräte für Menschen mit Behinderung in den Gemeinden und Städten in Schleswig-Holstein wertvolle Arbeit leisten. Auch ich will all diesen kommunalen Beauftragten und kommunalen Beiräten, die oft ehrenamtlich tätig sind, mein herzliches Dankeschön für ihre Arbeit sagen.
Sie setzen sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung ein und sind eine direkte Interessenvertretung für viele bei kleinen und großen Problemen. Sie sind da oft der erste Ansprechpartner und leisten auch in vielen Bereichen Unterstützung und Hilfe.
In unseren politischen Beratungen begleitet uns der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Uli Hase regelmäßig. Von der Reform der Landesverfassung bis zur Änderung des Schulgesetzes, vom Kommunalprüfungsgesetz bis zur Förderung von E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzern reichen die Stellungnahmen des Landesbeauftragten, um nur einige zu nennen.
Auch für diese unterstützende Arbeit unserer Arbeit, für die vielen Fragen und die offenen Gespräche mit Uli Hase darf ich Uli Hase auch ein herzliches Dankeschön der SPD-Fraktion ausdrücken.
Die Zusammenarbeit ist immer prima, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch immer geholfen, wenn es darum ging, Fragen von Menschen mit Behinderung in vernünftige Bahnen zu lenken oder auch bei den kleinen Problemen Abhilfe zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell steht der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf der Tagesordnung - ein Aktionsplan, der zum Ziel hat, die UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein so konsequent wie möglich umzusetzen, damit alle Bürgerinnen und Bürger einen Platz mitten in der Gesell
schaft haben, ein Ziel, dass der Landesbeauftragte auch in seinem vorliegenden Bericht aktiv einfordert.
Abschließend will ich noch auf eine ganz besondere Aktion des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung hinweisen, nicht nur weil er in wenigen Tagen während der Kieler Woche wieder stattfindet, das ist der KRACH-MACH-TACH. Der KRACH-MACH-TACH führt Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Er setzt, wie ich finde, in gelungener Weise ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft, für eine Gesellschaft, in der verschieden zu sein ganz normal ist und in der Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung ausgegrenzt werden. Wo kann man dies auch öffentlich besser platzieren als mitten in und während eines der größten Volksfeste im Lande? - Also bei fröhlicher Stimmung und hoffentlich gutem Wetter auch in diesem Jahr einen erfolgreichen, aufmerksamkeitsfindenden KRACH-MACH-TACH!
Den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sollten wir im Sozialausschuss weiter beraten und dort dann auch mit dem Landesbeauftragten diskutieren. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was mich motiviert, an dieser Stelle noch einmal in die Debatte einzugreifen, war der Beitrag des Kol
legen Kumbartzky. Er läuft, so glaube ich, eher mit Scheuklappen durch die Welt, als einen freien Blick zu haben. Natürlich gibt es Missbrauch. Deswegen reden wir auch darüber. Deswegen müssen wir uns dort auch einmischen. Missbrauch von Leiharbeit und Zeitverträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern Ausbeutung.
Der Kollege Flemming Meyer hat zu Recht gesagt: Das, was dort in vielen Bereichen praktiziert wird, ist ein Verstoß gegen Menschenrechte.
Ich will auf einen Punkt aufmerksam machen: Wenn die Außenstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Beispiel hier in Kiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsbedingungen befragt, dann lautet eine der Fragen: Erhalten Sie einen Mindestlohn? Viele wissen noch nicht einmal, dass es in Deutschland einen Mindestlohn gibt. Darüber ist nie aufgeklärt worden. Sie sind oft mit Versprechungen hergelockt worden, die dann nie eingehalten worden sind. Weiter wird gefragt: Werden Überstunden bezahlt? Das wird auch nicht gemacht. Die Kolleginnen und Kollegen haben davon keine Ahnung. Wenn gefragt wird, wie viele Urlaubstage gewährt werden, dann ist die Antwort, dass immer nur zwei Urlaubstage am Stück gewährt werden, statt den vollen Urlaubsanspruch zu gewähren, den eigentlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat.
Diese Erfahrungen kommen bei den Befragungen heraus. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist eine Schande, dass wir eine mobile Beratungsstelle haben. Ich hätte immer gedacht, dass die berühmten ehrbaren Kaufleute ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anständig informieren und anständig behandeln. Das ist der Fehler. Das ist das, was nicht funktioniert. Die Unternehmen verstoßen gegen die Vorschriften, nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Unternehmen sind es, die es darauf anlegen. Daher finde ich, dass diese Diskussion so notwendig ist. Wenn es in der Schlachtindustrie solche Ausfälle und solche Auswüchse gibt, dann finde ich es notwendig, dass man diese in den Mittelpunkt stellt.
Aber wir sind ehrlich genug, zu sagen: Es gibt auch in anderen Bereichen der Leiharbeit und der Werkverträge solche Auswüchse. Wer hat die Kolleginnen und Kollegen gesehen, die auf der Werft in Wismar wochenlang keinen Lohn bekommen haben, ihre Miete nicht bezahlten konnten und von einem Tag auf den anderen draußen im Freien geses
sen haben und darauf angewiesen waren, dass Lebensmittelspenden gekommen sind? Solche Zustände in einem Land wie unserem zu haben, ist eine Schande. Deswegen ist es dringend notwendig, dass wir uns darüber verständigen, dass Missbrauch beseitigt wird. Der Antrag ist deswegen sinnvoll und hat seine Begründung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ein Bestattungsgesetz muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Seit 2005 gilt in Schleswig-Holstein ein umfassendes und modernes Bestattungsgesetz, ein Bestattungsgesetz, das die Anliegen der Verstorbenen und deren Würde vorrangig berücksichtigt. Menschen sollen entsprechend ihrer weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen und Wünsche über die Art ihrer Bestattung entscheiden.
Es ist aber auch sinnvoll, nach über zehn Jahren zu überprüfen, ob einzelne Bestimmungen des Bestattungsgesetzes mit der gesellschaftlichen Realität noch übereinstimmen. Das Anliegen der Fraktion der PIRATEN, das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz zu ändern, würde ich dabei als eine generelle Überprüfung des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes einordnen. Denn Veränderungen in der Bestattungskultur betreffen nicht nur den Einzelnen, sondern sie prägen auch den Umgang einer ganzen Gesellschaft mit dem Thema Tod. Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Men
schen. Das gebietet uns der Respekt gegenüber den Verstorbenen und gegenüber ihren Angehörigen.
Daher sollten wir den Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN gründlich im Ausschuss beraten, um offene Fragen zu klären, Fragen zum Beispiel wie diese:
Wie wird die unterschiedliche Form der Trauer von Hinterbliebenen gewürdigt?
Wie werden unterschiedliche Formen von Trauer gewürdigt, wenn es tatsächlich solche eben schon beschriebenen Konfliktsituationen gibt und eben nicht schriftlich eindeutig geklärt ist, was mit den Hinterbliebenen beziehungsweise mit der Asche des Einzelnen geschieht?
Eine zweite Frage, die auch ganz wichtig ist und die wir hier im Landtag auch schon einmal im Jahre 2007 diskutiert haben, ist: Welche Auswirkungen hat dieses auf die Form von Sozialbestattungen? Kann es plötzlich darum gehen, die billigste Variante der Bestattung zu nehmen - entsprechend dem Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe?
Die Diskussion über alle diese Fragen müssen wir sehr ernsthaft und sehr grundsätzlich führen; denn der Grundsatz eines würde- und achtungsvollen Umgangs mit Leichen und der Asche Verstorbener gilt auch für Sozialbestattungen.
Zusammengefasst: Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Menschen. Deswegen möchte ich abschließend mit einem Zitat der Dichterin Mascha Kaléko enden:
„Den eigenen Tod stirbt man nur, doch mit dem Tod anderer muss man leben.“
- Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rasante Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat in den vergangenen Jahrzehnten natürlich auch die soziale Arbeit erfasst und stellt damit auch die Wohlfahrtspflege vor immer neue Herausforderungen.
Die Wohlfahrtsverbände als Anbieter zahlreicher sozialer Dienstleistungen müssen sich diesen Herausforderungen zukunftsorientiert stellen. Die Wohlfahrtsverbände sind dabei sozialpolitische Aktivisten. Sie sind aber auch eine große soziale Bewegung in Deutschland mit vielen Millionen Mitgliedern und ehrenamtlich Aktiven. Außerdem sind sie moderne Dienstleistungsunternehmen mit Tausenden von Einrichtungen und Diensten. Die Wohlfahrtsverbände leisten hier eine großartige Arbeit, gerade auch die vielen ehrenamtlich Tätigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wohlfahrtsverbände warnen seit vielen Jahren vor der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland. Dieses Auseinanderdriften in unserer Gesellschaft ist gefährlich. Nach wie vor gibt es eine hohe Kinderarmut. Etwa 2,5 Millionen Kinder sind in Deutschland davon betroffen. Dies ist ein Skandal und gesellschaftlicher Sprengstoff. Der Kampf gegen Armut und Ausgrenzung muss endlich eine höhere politische Priorität erhalten.
Es ist aber auch nicht länger hinzunehmen, dass in Deutschland Millionen Menschen in Mini-, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen arbeiten. Der gesetzliche Mindestlohn, auch das schleswig-holsteinische Landesmindestlohngesetz, sind hier erste Maßnahmen, mit denen gegengesteuert wird. Denn wir wissen seit Langem: Lohnarmut führt zu Kinderarmut und mündet in Altersarmut. Allein mit dieser Begründung lässt sich eine Stärkung der Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein inhaltlich begründen. Zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege will die CDU-Fraktion genau diese Diskussion aufgreifen, das ist gut, aber - und genau dieses Aber ist notwendig auszuführen - durch einen un
tauglichen und, wie ich finde, schlecht abgeschriebenen Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf gleicht im Wesentlichen dem niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege. Dabei scheint die Autorin übersehen zu haben, dass gerade gegen dieses niedersächsische Gesetz durch einen privaten Pflegedienstleister ein Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission eingeleitet worden ist. Gegenstand der Beschwerde ist der Vorwurf des Verstoßes gegen europarechtliche Beihilfevorschriften. Dieses Verfahren hat die EU-Kommission veranlasst, ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Das heißt, mit diesem Gesetzentwurf, der im Wesentlichen dem niedersächsischen Gesetz gleicht, leisten wir der Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein eher einen Bärendienst. In den folgenden Ausschussberatungen sollten wir daher sehr genau darauf achten, in Schleswig-Holstein kein europarechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg zu bringen.
Die Daseinsvorsorge ist der zentrale Begriff für alle sozialen Dienste, die den Menschen vor Ort ein Zusammenleben ermöglichen. Dazu gehören natürlich die sozialen Dienstleistungen, aber auch die Bereiche Gesundheit, Bildung, Verkehrsinfrastruktur, Kultur, Energie und so weiter. Gerade der Bedarf an sozialen Dienstleistungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Gleichzeitig hat aber die Sparpolitik in diesem Bereich dazu geführt, dass massiv gekürzt wurde. Dazu hat auch die Sparpolitik von CDU und FDP in SchleswigHolstein in ihrer kurzen Regierungszeit beigetragen. Das Beschneiden der sozialen Dienste betrifft junge Menschen, es betrifft Langzeitarbeitslose, Ältere, Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Behinderung besonders hart. Wer dieser Entwicklung entschieden begegnen will, muss die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Da wäre ein Gesetz zur Förderung der Wohlfahrtspflege durchaus überlegenswert - ein Gesetz zur Förderung der Wohlfahrtspflege, das aber die sozialen Dienste der Wohlfahrtsverbände stärkt und damit die Angebote für die Menschen in unserem Land verstetigt.
Aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die CDU-Fraktion die Leistungen der Wohlfahrtsverbände um 200.000 € stärken, und gerade dies vor dem Hintergrund, dass nämlich die schwarz-gelbe Regierung jährlich die Mittel der Wohlfahrtsverbände um 15 % gekürzt hat. Da kann man nur grundsätzlich feststellen: erst brutal kürzen, und dann mit weißer Salbe helfen wollen.
Zusammengefasst: Die Abschrift des niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Wohlfahrtspflege ist europarechtlich bedenklich, es ist finanziell vollkommen unzureichend und damit untauglich.
Mit der Festschreibung des Sozialvertrages I ist die Arbeit der Wohlfahrtsverbände in SchleswigHolstein auch auf Dauer gesichert. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Ankommen von vielen geflüchteten Menschen in unserem Land und den großen Anstrengungen von vielen Menschen, diesen Geflüchteten in unserer Gesellschaft einen Platz zu organisieren, steht jetzt die Aufgabe einer aktiven Integrationspolitik auf der Tagesordnung. Eine aktive Integrationspolitik ist notwendig. Das gilt insbesondere für den Arbeitsmarkt.
Möglichst viele der geflüchteten Menschen müssen jetzt so schnell wie möglich in Sprache, Ausbildung und Arbeit gebracht werden - eine Erkenntnis, die nicht neu ist, aber nach wie vor richtig, wenn wir davon ausgehen, dass viele diese geflüchteten Menschen in Zukunft unsere Nachbarn und unsere Arbeitskollegen sein werden.
Diese Perspektive wurde auch schon beim Flüchtlingsgipfel im Mai 2015 von der Landesregierung mit vielen Akteuren der Flüchtlingshilfe und mit vielen gesellschaftlichen Gruppen diskutiert und besprochen. Soll dies gelingen, ist eine Verbesse
rung der Arbeitsmarktperspektiven von Geflüchteten ein wichtiger Schritt. Denn zurzeit haben Flüchtlinge nur einen sehr eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die Landesregierung hat hier reagiert und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ein Programm aufgelegt, in dem bis zu 2.000 Frauen und Männer auf eine Einstiegsqualifizierung und eine Berufsausbildung oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorbereitet werden sollen. Das Programm „Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein“ ist ein richtiger Schritt, um die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen zu stärken.
Mit einer gelungenen Arbeitsmarktintegration wird auch die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung für die Aufnahme von Flüchtlingen gestärkt. Sie ist daher absolut prioritär zu behandeln.
Neben der Unterstützung und Motivation der geflüchteten Menschen wird es aber auch darauf ankommen, die Wirtschaft und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu unterstützen, damit sie den geflüchteten Menschen entsprechende Arbeits- und Ausbildungsangebote machen können. Daher ist es gut und richtig, dass sich das gemeinsame Programm von Landesregierung und Bundesagentur für Arbeit darauf bezieht.
Zum einen soll mit den geflüchteten Menschen sehr schnell ihre persönliche und individuelle Ausgangslage geklärt werden, zum anderen sollen aber auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Unterstützung finden, wenn es darum geht, Beschäftigung und Ausbildung für geflüchtete Menschen bereitzustellen.
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten muss damit beginnen, dass schnellstmöglich nach der Einreise individuell erfasst und dokumentiert wird, über welche Ressourcen der Einzelne verfügt.
Hierzu bedarf es muttersprachlicher Beraterinnen und Berater in den Jobcentern und in den Agenturen für Arbeit. Denn auch hier gilt: Gute Kommunikation vermeidet viele Probleme. Es dauert momentan viel zu lange, bis Geflüchtete mit dem Arbeitsmarkt bei uns konfrontiert werden. Das bedeutet, dass viele unserer komplizierten und bürokratischen
Regelungen auf den Prüfstand gehören. Es kann nicht sein, dass es eineinhalb bis zweieinhalb Jahre dauert, bevor ein geflüchteter Mensch überhaupt Kontakt zum Arbeitsmarkt bekommt.
Flüchtlinge brauchen einen raschen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zu berufsbezogenem Sprachunterricht. Dabei muss auch die im Moment angewandte Vorrangprüfung hinterfragt werden. Sie darf nicht zur Arbeitsverhinderung führen.
So sollten auf jeden Fall aber die ausländer- und arbeitsrechtlichen Vorschriften für Praktika vereinfacht werden. Denn bei den bestehenden komplexen Regelungen blickt kein Flüchtling, kein Arbeitgeber und kaum jemand, der sich ein wenig mit der Materie beschäftigen will, durch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überhaupt nicht hilfreich sind dabei die Stimmen, die unverhohlen und populistisch die Absenkung von Standards fordern - und das nicht nur für Flüchtlinge. Wer glaubt so, den Mindestlohn aushebeln zu können, treibt ein übles Spiel auf dem Rücken aller Menschen im unteren Lohnbereich.
Denn ein handlungsfähiger Sozialstaat gilt für alle Menschen, ob sie hier geboren oder ob sie eingewandert sind.
Abschließend ein Dankeschön an alle, die sich auf den Weg gemacht haben, geflüchteten Menschen eine Perspektive in Ausbildung und Arbeit zu geben. Viele Arbeitgeber in Schleswig-Holstein engagieren sich hier bereits ganz hervorragend. Wenn staatliches Handeln, betriebliches und ehrenamtliches Engagement sowie die persönliche Motivation der Geflüchteten konstruktiv zusammengeführt und miteinander abgestimmt werden, dann wird die Arbeitsmarktintegration von vielen geflüchteten Menschen auch in Schleswig-Holstein vorbildlich gelingen.
Mit einem Dank an das Arbeits- und Wirtschaftsministerium für den vorgelegten Bericht beantrage ich die Überweisung an den Sozialausschuss und an den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, lieber Detlef, für die Beharrlichkeit, mit der du an diesem Thema gearbeitet hast. Das macht deutlich, dass Sozial- und Energiepolitik an vielen Stellen sicherlich Gemeinsamkeiten haben, aber an dieser Stelle allerdings auf jeden Fall Gemeinsamkeiten entwickeln müssen.
Denn die aktuellen Zahlen belegen, dass die Energiearmut ansteigt. Im Jahr 2012 haben die Energieversorger mehr als 320.000 Bürgerinnen und Bürgern bundesweit wegen Zahlungsrückständen die Elektrizitätsversorgung abgestellt, so die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wenn Menschen beziehungsweise ganze Familien bei Kerzenlicht sitzen müssen und nur noch Brot essen können, weil das Zubereiten einer warmen Mahlzeit nicht mehr möglich ist, wird deutlich, wie existenziell die Stromversorgung für uns alle ist.
Geringverdiener oder arbeitslose Menschen geraten immer häufiger in schwierige Situationen. Die knapp 32 €, die bei einem Ein-Personen-Haushalt im Rahmen der Regelsatzleistungen für Stromkosten zur Verfügung stehen, reichen oft nicht aus, um die Stromrechnung zu begleichen. Das heißt, das Budget im Regelbedarf für Strom ist einfach zu knapp bemessen. Hier muss der Regelsatz bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Caritas hat im Jahr 2012 etwa 80.000 einkommensarme Haushalte zum Thema „Stromrechnung“ befragt. Zusammenfassend stellt die Caritas dabei fest: Grundsicherungsempfänger haben einen höheren Stromverbrauch, weil sie mangels oder wegen eingeschränkter Erwerbstätigkeit viel mehr zu Hause sind, damit auch viel mehr Zeit vor dem Fernseher und in ihren Wohnungen verbringen und deswegen auch mehr Strom verbrauchen. Zudem können sich die meisten energiesparende Geräte nicht leisten.
Die Konsequenz dieser steigenden Energiearmut ist dann das Abschalten der Elektrizitätsversorgung.
Dies geschieht oft auch in Situationen, die man als unverhältnismäßige Härte bezeichnen muss, etwa wenn einer alleinerziehenden Mutter mit kleinen Kindern oder schwerkranken Menschen oder Familien mit pflegebedürftigen Personen im Haushalt der Strom abgedreht wird.
Um diese Situationen in Schleswig-Holstein zu vermeiden, fordern wir einen Runden Tisch „Stromsperren verhindern“. An diesem Runden Tisch soll mit Vertretern von Energieversorgern, und zwar nicht nur den kommunalen Stadtwerken, sondern auch mit den unterschiedlichen privaten Stromanbietern, mit den Kommunen, der Verbraucherzentrale und den Wohlfahrtsverbänden geklärt werden, wie die Elektrizitätsversorgung für alle Haushalte sichergestellt werden kann. Dazu gehört zum Beispiel die Einrichtung von Clearing-Stellen, die auf kommunaler Ebene gute Erfolge erzielt haben, um hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger zu beraten. Auch die Verbraucherzentralen müssten eine kostenlose Energieberatung für diesen Personenkreis anbieten.
Eine weitere Alternative zum vollständigen Sperren der Elektrizitätsversorgung ist die Smart-MeterTechnik, mit der eine begrenzte Menge Strom pro Stunde zur Grundversorgung zugelassen wird. Aber auch Vorauszahlungssysteme, Prepaid-Angebote, können Alternativen sein, wenn bei Stromkunden hohe Zahlungsrückstände aufgelaufen sind.
Ja.
Wenn Sie mich das jetzt persönlich und direkt als Abgeordneter fragen, würde ich sagen: Ich setze mich dafür gern ein.
Aber auch Vorauszahlungssysteme, Prepaid-Angebote, können Alternativen sein, wenn bei Stromkunden hohe Zahlungsrückstände aufgelaufen sind. Grundsätzlich bleibt aber zu fordern, dass auch die Energieversorger aufgerufen sind und verpflichtet werden müssen, Haushalte aktiv bei der Vermeidung von Stromsperren zu unterstützen.
Natürlich fordere ich als Sozialpolitiker abschließend einen Sozialtarifstrom, der eine ausreichende Sicherstellung von Elektrizität für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies bleibt eine zentrale Herausforderung in der Daseinssicherung für die Menschen in unserem Land. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal darauf eingehen, warum wir einen Runden Tisch für notwendig und richtig halten. Aber zunächst möchte ich die Feststellung treffen, dass Kinder- und Jugendschutz umfassend ist, dass er festgeschrieben werden muss und dass seriöse Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen das ja auch machen. Kinder- und Jugendhilferechte, die Rechte der Kinder werden natürlich ebenso festgeschrieben wie auch klare Bekenntnisse zu Demokratie in der Heimerziehung, zur umfassenden Beteiligung von Kinder und Jugendlichen. Wer das nachlesen will, kann das zum Beispiel bei den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände tun. Auch die Diakonie hat zusammen mit Kindern und Jugendlichen und mit Erzieherinnen und Erziehern, die in den Einrichtungen tätig sind, ein umfassendes Papier erarbeitet. Man kann nachlesen, welche Selbstverpflichtung und welche Aufgabenbeschreibung es gibt. Das ist, glaube ich, einer der Punkte, den man einfordern muss.
Kinder- und Jugendschutz ist unteilbar. Er ist festgeschrieben. Die angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen. Darauf zu achten, dass das auch umgesetzt wird, ist unser aller Aufgabe.
Beschwerden von Kindern und Jugendlichen aus Heimen muss man immer ernst nehmen. Es gibt keinen Grund, irgendeine dieser Beschwerden unter den Tisch fallen zu lassen: Alle Beschwerden sind ernst zu nehmen. Ohne diese Aussage einzuschränken, muss man gleichwohl festhalten, dass es in diesen Einrichtungen zum Teil Kinder und Jugendliche gibt, die besonders auffällig sind, die besondere pädagogische Konzepte brauchen, die auch besondere pädagogische und menschliche Unterstützung brauchen, um ihren „Weg ins Leben“ zu finden. Deswegen, glaube ich, ist es auch richtig, dass wir mit den Beschwerden sorgsam umgehen. Deswegen ist es auch gut, dass wir mit den Unterlagen und Akten, die im Rahmen der Akteneinsicht zur Verfügung stehen, sehr vertraulich umgehen.
Zum Runden Tisch. Der Runde Tisch soll nicht bei der Ministerin beziehungsweise der Landesregierung angesiedelt sein, sondern unserer Meinung nach im Sozialausschuss, um dort die Konzepte, die in Schleswig-Holstein schon vielfach vorhanden sind, zusammenzufassen und auch mit Experten beraten zu können. Es wäre natürlich auch Quatsch zu sagen: Das gibt es schon überall in der Bundesrepublik. Warum machen wir das noch einmal? Es gibt besondere Situationen in Schleswig-Holstein.
Es ist vielfach gesagt worden, dass Schleswig-Holstein ein sogenanntes Aufnehmerland für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern ist, und zwar in ganz besonderer Anzahl. Daher glaube ich, es ist richtig, dieser besonderen Aufgabe der Betreuung von Kindern, die nicht aus SchleswigHolstein stammen und in der Jugendhilfe erzogen werden beziehungsweise unterkommen, entsprechend Rechnung zu tragen.
Ein zweiter Punkt ist ebenfalls wichtig: Hier wird einfach gesagt, man macht eine Ombudsstelle, wobei dann die Telefonnummer bekannt sein muss.
Ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin.
Ich glaube, eine Ombudsstelle muss gerade von Kindern und Jugendlichen in diesem Alter nicht nur per Telefon erreichbar sein, sondern über das Netz. Sie muss viel niedrigschwelliger erreichbar sein. Auch an solchen Konzepten wollen wir am Runden
Tisch arbeiten. Ich glaube, es ist richtig, einen solchen Runden Tisch am Sozialausschuss anzusiedeln.
Zum Abstimmungsverhalten: Ich glaube, es ist richtig, dass wir dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen zustimmen. Wir sollten da alle mitmachen. Die anderen Anträge sollten dann an den Sozialausschuss überwiesen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal versuchen, ein paar erläuternde Bemerkungen zum Thema Bornkamp zu machen. Der Bornkamp liegt in meinem Wahlkreis. Die Menschen im Bornkamp wählen so, wie sie wählen. Das ist auch in Ordnung. Das darf ja auch jeder von uns. Dass die Menschen im Bornkamp die Entscheidung, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in ihrem Stadtbezirk errichtet werden soll, ein wenig überrascht hat, ist richtig. Richtig ist aber auch, dass die Menschen dort sehr unterschiedlich und auch ganz differenziert reagiert haben. Es gab dort Menschen, die komplett jegliche Form von
Einrichtung abgelehnt und gesagt haben: Das wollen wir auf keinen Fall. Da ist uns ein Sportplatz versprochen worden, und wir wollen einen Sportplatz haben. - Da gab es Menschen, die gesagt haben: Na ja, dann müssen wir nach Alternativen suchen. Das muss sich vielleicht ein wenig anders gestalten. - Es gab drittens eine Initiative, die sich „Willkommen in Lübeck“ nannte, auch Menschen, die im Bornkamp leben. Es gab also mitnichten nur Ablehnung, sondern auch Menschen, die sich dafür eingesetzt haben.
Ich könnte Ihnen E-Mails zeigen, bei denen man eindeutig sagt: Wenn man so etwas schreibt, zeigt man, dass man Gedankengut hat, das wir als Demokraten eigentlich aktiv bekämpfen. Ich kann Ihnen aber auch Mails zeigen, in denen Menschen aus lauter Verzweiflung geschrieben haben, dass Freundschaften im Bornkamp kaputtgegangen sind, weil man unversöhnlich miteinander diskutiert hat, weil man andere Meinungen gar nicht mehr zugelassen hat. Wenn man sich jetzt hier hinstellt und so tut, als wenn diese Entscheidung, diese Form von Auseinandersetzung im Bornkamp einfach so spurlos an den Menschen vorübergeht, dann ist das nicht in Ordnung und auch nicht fair.
Gleichzeitig, glaube ich, ist es richtig, dass sich die Politik - das gilt auch für die Kommunalpolitik von diesen Diskussionen vor Ort nicht so beeinflussen lassen darf, dass man nicht in der Lage ist, zu einer Entscheidung zu kommen und zu sagen: Das, was dort geschieht, ist trotz allem in Ordnung und kann auch umgesetzt werden;
denn machen wir uns doch nichts vor: Im Bornkamp kommen erst einmal Menschen an und keine Probleme. Menschen kommen dahin, und Menschen brauchen Unterstützung und Hilfe. Die sollen sie im Bornkamp erhalten.
Wo anders wäre es geeigneter als an dieser Stelle, und zwar mit einem Konzept, wie wir es bei den Erstaufnahmeeinrichtungen haben? Das, was sich an Diskussionen und Ablehnung nachher in der Bürgerschaft manifestiert hat, ist auch etwas, was den Menschen im Bornkamp nicht gerecht wird.
Es sind viele zum Diskutieren da gewesen. Gut, ich bin recht oft dort gewesen und habe mit vielen gesprochen. Ich habe wenige Kolleginnen und Kollegen aus den Landtagsfraktionen dort getroffen. Ich glaube, es ist nach wie vor richtig zu sagen: Wir
brauchen Erstaufnahmeeinrichtungen. Genau in diesem Stadtteil kann man es sehr gut umsetzen. In diesem Stadtteil kann man dafür sorgen, dass Menschen, die vor Unterdrückung und Misshandlung flüchten, zur Ruhe kommen und einen ersten Anker in Deutschland, in Schleswig-Holstein, werfen können. Das sollte man organisieren.