Protokoll der Sitzung vom 13.10.2016

(Martin Habersaat)

Aber es ist auch deutlich gesagt worden, dass das nicht in unserer Kompetenz liegt.

Wenn Sie den Bericht zur Hand nehmen, den die Ministerin bereits vor einem Jahr gegeben hat - der ist noch ein bisschen frischer -, dann sehen Sie, dass sich die Küstenkoalition längst auf den Weg begeben hat, indem sie eine relevante Anhebung der Gebührensätze für Obduktionen im sogenannten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vorangebracht hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Also, liebe Frau Klahn, was wir nicht brauchen, sind überflüssige Debatten, schon gar nicht an diesem Abend. Der Landtag hat wahrlich genug damit zu tun, sich mit dem laufenden Geschäft und der Bewältigung aktueller Ereignisse zu befassen, anstatt sich mit Dingen zu befassen, die längst in der Mache sind.

Die Landesregierung hat in Sachen Rechtsmedizin, wie ich finde, in ihrem Bericht sehr ausführlich dargelegt, wie die Situation aussieht. Ich erinnere mich daran, dass wir den Bericht in den Fachausschüssen ausgiebig - auch mit Ihnen - diskutiert haben und dass wir ihn abschließend zur Kenntnis genommen haben.

Eine Änderung der bisherigen Ausrichtung des Instituts für Rechtsmedizin im UKSH - ich erinnere an den Bericht - ist nicht geplant. Es bleibt bei beiden Standorten in Verantwortung des UKSH. Das ist auch gut so. Wir wollen Synergieeffekte nutzen. Doppelstrukturen sollen vermieden werden; denn Doppelstrukturen sind ineffektiv und unwirtschaftlich, und das sollten wir uns nicht leisten.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Martin Habersaat [SPD])

Nun kommen wir zum Wünsch-dir-was der Stiftungsuniversität Lübeck. Sie wünscht sich ein eigenes Rechtsmedizinisches Institut. Wünschen darf man das ja. Allerdings: Das uns und mir vorgetragene Argument, dass eine Ausgliederung aus dem UKSH und eine Integration in die Stiftungsuniversität besser wäre, erschließt sich mir nicht wirklich. Das Wissenschaftsministerium ist in die Diskussion mit den Hochschulen eingebunden. Kosten und Nutzen werden sorgfältig abgewogen. Bisher gibt es einen Lehrstuhlinhaber an der CAU. Eine organisatorische Trennung hätte zwangsläufig zur Folge, dass die Stiftungsuni Lübeck eine eigene Professur für Rechtsmedizin fordert.

Ich darf an der Stelle schon einmal sagen, dass Ihre Argumentation, liebe Frau Klahn, schon etwas ungewöhnlich ist. Herr Dornquast hat sich da ja angeschlossen. Ich erinnere mich noch gut daran, dass Sie eigentlich die gesamte Uni Lübeck abwickeln wollten. Wie heißt es doch so schön? Die Kritiker der Elche waren früher selber welche. Ich kann Sie nur daran erinnern: Wenn Sie das, was Sie heute fordern, damals gefordert hätten, dann wäre das, was Sie heute gefordert haben, zumindest unredlich. Ein bisschen mehr Selbstkritik hätte ich mir an der Stelle gewünscht, auch von Ihnen, Herr Dornquast.

(Zuruf Volker Dornquast [CDU])

- Lieber Herr Dornquast, Sie waren ja damals auch Mitglied der Landesregierung!

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Man kann es kaum glauben, aber es stimmt!)

- Ja, daran darf man ja einmal erinnern!

Also, wir gehen höchst pragmatisch und lösungsorientiert zu Werke. Der Landeshaushalt erhält in dem betreffenden Einzelplan einen Haushaltsvermerk, dass die Mittel zum Ankauf eines Gebäudes für die Nutzung durch das UKSH nebst Nebenkosten vorhanden sind. Man ist überzeugt davon, damit zukünftig Geld zu sparen. Sämtliche Nebentätigkeiten wurden zur Dienstaufgabe erklärt. Die Leistungen werden nicht mehr privat abgerechnet.

Es ist schon genannt worden: Der Opferschutz ist ein wichtiges Anliegen dieser Koalition. Im Haushalt 2015 haben wir 200.000 € zur vertraulichen Spurensicherung eingestellt, um dieses Anliegen auch finanziell zu hinterlegen.

Es ist unser gemeinsamer Auftrag, die Haushalte für das UKSH und für die Uni so wirtschaftlich wie nötig und so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Das gilt auch für die Rechtsmedizin. Das Ministerium hat die richtigen Schritte zur richtigen Zeit eingeleitet und ist im Gespräch mit den Hochschulen zur Zukunft des Instituts für Rechtsmedizin. Ich finde, wir sind hier auf einem richtigen Weg, und diese Debatte hätten wir uns heute sparen können. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Piratenfraktion hat das Wort der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer.

(Dr. Andreas Tietze)

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Rechtsmedizin hat eine Reihe von wichtigen Funktionen, die wir schon gehört haben. Darunter ist auch die der anonymisierten Spurensicherung für Opfer von Gewalt. Das ist eine Initiative von uns PIRATEN, die erfreulicherweise im Konsens dieses Hauses umgesetzt worden ist.

Der dazu vorgelegte Antrag geht leider am Kern des Problems der Rechtsmedizin vorbei. Das Problem, das wir haben, ist das seit Jahren chronische Defizit dieser Einrichtung. Der Landesrechnungshof prüft gerade die Ursachen dieses Defizits. Der Finanzausschuss hat sich damit befasst. Es sind sehr detaillierte Berechnungen vorgenommen worden und Begutachtungen dahin gehend, was man besser machen kann. Das muss auch weiter passieren. Dass aber beide Standorte weiter existieren sollen, hat keiner infrage gestellt. Insofern ist der Kern des Themas verfehlt.

Am Rande sollte ich außerdem erwähnen: Der Antrag ist insofern falsch, als der Rechtsmedizin eine große Bedeutung in der Krankenversorgung zugesprochen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich hoffe nicht, dass Sie Kranke von Rechtsmedizinern versorgen lassen wollen.

Weiter fordern Sie eine kostendeckende Gebührenordnung. Diese Forderung ist reichlich unterkomplex, um es zurückhaltend zu sagen. Wir haben es schon gehört, die Gebühren sind bundesrechtlich geregelt. Es geht eigentlich eher darum, ob das Land dem Institut alle Zusatzleistungen für weitere Aufgaben, die dort wahrgenommen werden, erstattet. Es geht um die Frage, ob die Kostenplanung und die Planungssicherheit im Institut verbessert werden können. Diesen Fragen wird gerade nachgegangen. Ihnen muss nachgegangen werden, nicht aber der Frage der Gebühren, die dafür festgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, den Beschluss so, wie Sie ihn hier beantragen, zu fassen. Richtig und wichtig ist es aber, die wichtige Arbeit der Rechtsmedizin auch für die Zukunft abzusichern. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt Frau Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation im UKSH und die wirtschaftliche Lage der Hochschulen ist in mehr oder weniger großen Abständen Gegenstand der Beratungen hier im Plenum. Mehrfach wurde auch über die Rechtsmedizin und ihre Wirtschaftlichkeit debattiert. Man war sich einig, den Status quo zu erhalten. So ist es bis heute, und mir ist bis dato auch nichts anderes bekannt. Mehr noch, die Aufgaben in diesem Bereich werden in der Neuordnung der Hochschulmedizin gesetzlich festgeschrieben und damit auch langfristig sichergestellt.

Kriminalitätsbekämpfung, Forschung und das Vermitteln von Wissen sowie handwerkliches Können; all dies gehört zur tagtäglichen Arbeit der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck. Die Rechtsmedizin ist eine entscheidende Schnittstelle für so vieles. Medizin, Jura, Fakultäten, Kliniken und Polizeidirektionen, all dies vereint die Rechtsmedizin und bietet dabei vor allem für junge Menschen eine wertvolle Anlaufstelle. Hier können sie oft erstmals ihr Erlerntes in die Praxis umsetzen, und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihr Wissen weitergeben. Das ist also eine echte Querschnittsaufgabe. Dies ist nicht nur ein Mehrwert für die Städte Kiel und Lübeck, sondern für das ganze Land. Das ist eine Tatsache, die wir uns immer wieder vor Augen führen sollten.

Klar ist auch, dass ein solcher Aufgabenbereich meistens kein gewinnbringendes Modell darstellt. In Zeiten knapper Kassen schmerzt dies natürlich besonders. Jedoch sollte es im Interesse des Landes sein, diese so wichtige Schnittstelle als Versorgungsauftrag für die Menschen zwischen Nord- und Ostsee zu erhalten. Die Rechtsmedizin an den Standorten Kiel und Lübeck sollte dabei nicht als Konkurrenz angesehen werden, sondern sie sollte vielmehr eine Ergänzung darstellen: Zwei Standorte, die sich ergänzen, um jeweils das Beste für die Region herauszuholen. An diesem Ziel gilt es, festzuhalten.

Eines möchte ich noch einmal deutlich machen, wenn es darum geht, Strukturen verbessern zu wollen. Das bedeutet nämlich nicht, dass bei den Optimierungsprozessen nur harte betriebswirtschaftliche Maßstäbe angelegt werden dürfen, frei nach dem Motto: Was sich nicht rechnet, fliegt raus. Hierbei gilt es, auch die weichen Faktoren entsprechend zu berücksichtigen. Das ist für uns als SSW ein ganz entscheidender Punkt, denn eine ausreichende rechtsmedizinische Versorgung in unserem Land steht nicht nur im Interesse von Justiz und Polizei,

sondern sie stärkt vor allem die medizinische Bildung an beiden Standorten und bietet darüber hinaus ein weiteres Mehr an Infrastruktur in Schleswig-Holstein.

Die Arbeit der Rechtsmedizin ist gefragt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die große fraktionsübergreifende Einigkeit, die vertrauliche Sicherung von Tatspuren bei sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltdelikten stärken zu wollen. Um diesen parlamentarischen Willen mit Leben zu füllen, braucht es eine starke Rechtsmedizin. Wir vom SSW wollen uns auch weiterhin für eine solide Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck einsetzen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. - Jetzt hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In dem Landtagsbeschluss, der von vielen zitiert worden ist und auf den sich der Antrag der FDP bezieht, geht es um Kostenbegrenzung und um kostendeckende Gebühren der Rechtsmedizin. Das ist richtig und wichtig, das haben wir schon von vielen gehört. Es geht darin aber zugleich und - so finde ich - grundlegender um die Sicherung der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck unter Berücksichtigung der Anforderungen von Strafvollzugsbehörden, Justiz und Ausbildung. Und es ging um die zeitliche und örtliche Verfügbarkeit von Rechtsmedizinern in allen Phasen der Ermittlung bei vermuteten Kapitaldelikten.

Dies erfordert ein Gesamtkonzept, und daran orientiert sich die Landesregierung. Deshalb haben wir eine Reihe ineinandergreifender Maßnahmen auf den Weg gebracht, die hier an verschiedener Stelle schon genannt worden sind.

Erstens. Mit der Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen werden in der Landesregierung die zuständigen Ressorts ein Mitspracherecht bei der Struktur- und Wirtschaftsplanung erhalten. Damit wollen wir eine effiziente und effektive Aufgabenerfüllung für die Zukunft sicherstellen. Hierzu trug auch die Umstellung der Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in der Rechtsmedizin vom Tarif

vertrag Land auf den ärztlichen Entgelttarif im vergangenen Jahr bei. Nur durch die angemessene und wettbewerbsfähige Bezahlung werden wir auch in Zukunft die hervorragende Qualität der Leistungen der Rechtsmedizin erhalten können.

Zweitens. Parallel geht es darum, die Finanzierungsgrundlagen zu verbessern. Hierzu wurde schon einiges gesagt. In diesem Bereich wurden in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt. Diese betreffen zunächst die Einnahmeseite. Die Gebühren werden durch das Justizvollzugsentschädigungsgesetz des Bundes geregelt. Auch das war schon Thema. Die dort festgelegten Sätze wurden im Jahr 2013 und nochmals ab diesem Jahr auf Initiative der Landesregierung deutlich erhöht. Aber, keine Frage, das sind noch keine an den Vollkosten orientierte Sätze. Die Anpassung hat jedoch zu einer spürbaren Verbesserung der Erlöse geführt.

Drittens. Seit Mitte 2015 erhält die Rechtsmedizin zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 € für die vertrauliche Spurensicherung. Diese Leistung wird, wie vom Landtag beschlossen, gemeinsam vom Uni-Klinikum Eppendorf und dem UKSH flächendeckend organisiert. Das ist ein gutes Konzept, das ist eine gute Leistung und eine angemessene Honorierung.

Auch auf der Kostenseite haben wir etwas bewegt: Punkt vier. Die etwa vom Landesrechnungshof seit Langem geforderte Erledigung der Aufgaben im Hauptamt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist seit 2013 realisiert. Jetzt gilt es, auf Grundlage einer nachvollziehbaren und transparenten Kostenund Leistungsrechnung das zwar verringerte, aber eben immer noch bestehende Defizit auszugleichen. Hierzu bereiten wir gegenwärtig die erforderlichen Beschlüsse vor.

Punkt fünf. Teil dieser Konsolidierung ist auch die Sicherung der räumlichen Unterbringung der Rechtsmedizin an beiden Standorten. Auch da muss ich sagen: Das steht überhaupt nicht infrage.

Ich will aber noch einmal ins Detail gehen. In Kiel haben wir zusätzliche Finanzmittel für die Instandsetzung des Gebäudes und für die Anschaffung neuer Geräte zur Verfügung gestellt. In Lübeck stehen wir in Verhandlungen über den Ankauf des derzeit angemieteten Gebäudes der Rechtsmedizin. Parallel werden natürlich Optionen für den Fall erarbeitet, dass ein Ankauf eben nicht realisiert werden kann.

Letzter Punkt: Das Universitätsklinikum erfüllt mit seiner Rechtsmedizin unverzichtbare Aufgaben in der Kriminalitätsbekämpfung. Allerdings hat sich

(Jette Waldinger-Thiering)

in den vergangenen Jahren die Sicht auf diese Aufgabe verändert. Das erleben wir an verschiedenen Punkten. Die veränderten Rahmenbedingungen der EU-Beihilfe und das Wettbewerbsrecht rücken auch die Rechtsmedizin in das Licht der Wettbewerbshüter.

Das Universitätsklinikum steht im Wettbewerb mit anderen Kliniken beziehungsweise anderen Unternehmen. Dabei ist in einigen Bereichen strittig, ob es sich tatsächlich noch um hoheitliche Aufgaben handelt. Aufgrund der besonderen Qualität und der besonderen Erfahrungen des Klinikums im Umfeld universitärer Spitzenmedizin sollen diese Aufgaben nach Auffassung der Landesregierung allerdings weiterhin beim Klinikum bleiben. Dafür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, die wir mit der Novelle des Hochschulgesetzes zur Hochschulmedizin schaffen werden. Bislang bestanden für das Klinikum keine rechtlich verpflichtenden Strukturen, die Erbringung dieser Leistungen im Landesinteresse vorzuhalten. Diese Aufgabenerfüllung in diesem Bereich wird durch die Neuordnung der Hochschulmedizin gesetzlich geregelt und damit auf Dauer sichergestellt werden.

(Beifall SPD und SSW)

Ich fasse zusammen. Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Gesamtkonzept in wesentlichen Punkten abgearbeitet oder es jedenfalls auf den Weg gebracht, das im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben die drei ganz maß

geblichen Parameter abbildet: Aufgabenerfüllung auf hervorragendem Niveau, Sicherungstellung beider rechtsmedizinischer Standorte und wirtschaftliche Konsolidierung mit der Perspektive einer kostendeckenden Leistungserbringung. - Danke schön.