Vielen Dank, Herr Präsident! - Jetzt haben Sie also ein Bespiel aus einem von Grün und aus einem von Rot regierten Bundesland. Daran können Sie sich messen lassen. Feiern Sie sich nur weiter hier, wenn es auch offensichtlich nichts zu feiern gibt. Ich verstehe es nicht, warum Sie so engstirnig sein müssen und trotzdem auf der ausschließlichen energetischen Sanierung beharren.
Das ist die grüne Bevormundung, denn von dieser Seite kommt die Idee von der energetischen Sanierung, von der in der vergangenen Woche der badenwürttembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann gesprochen hat.
Warum kann man nicht die Kommunen einfach einmal selbst entscheiden lassen, wo sie investieren wollen? Warum glaubt die Landesregierung, es besser zu wissen? Warum schränkt sie die vom Bund weit gefassten Vorgaben so weit ein?
Ich stelle fest: Kein anderes Bundesland stellt sich so stümperhaft bei der Verteilung von Geldgeschenken durch den Bund an wie Schleswig-Holstein.
Nehmen wir ein konkretes Bespiel: Im Landkreis Steinburg stehen für den Landkreis als Träger und dann noch explizit für die Städte Itzehoe, Wilster und die Gemeinde Lägerdorf insgesamt 3 Millionen € zur Verfügung. Wie viele Euro wurden bisher abgerufen? - Es sind 0 €. Nichts, aber auch gar nichts wurde abgerufen, und da stellen Sie sich hier hin und feiern sich. Ich glaube nicht, dass den Kommunen im Landkreis Steinburg zum Feiern zumute ist.
Das, was diese Regierung mit der Umsetzung dieses Gesetzes hier abgeliefert hat, ist ernüchternd und beschämend. Hier sollte schnell gegengesteuert werden. Die Opposition hatte im letzten Jahr einen objektiv ganz brauchbaren Ansatz geliefert, dem die Regierung natürlich aus taktischen Gründen nicht zustimmen konnte. Deshalb mein Appell: Schluss mit der Engstirnigkeit. Bessern Sie umgehend nach. Übernehmen Sie die weitgefasste Formel der Rheinland-Pfälzer, damit die Gelder bis Juli 2017 oder auch später, wenn die Verlängerung des Programms durchgesetzt wurde, noch abgerufen werden können. Da wären wir PIRATEN sicherlich sofort dabei. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht muss man das Gesetz einmal in einen etwas größeren Zusammenhang setzen. Der Bund stellt Schleswig-Holstein rund 99,5 Millionen € zur Verfügung, welche besonders für finanzschwache Kommunen in unserem Land gedacht sind. All dies wird im entsprechenden Gesetz geregelt, und dazu hat die Ministerin ausführlich berichtet. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Bildungseinrichtungen im ganzen Land wurden zahlreich unterstützt. Die Kommunen im Land stehen also besser da als noch vor einigen Jahren. Auch die Förderungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz laufen jetzt an. In Kap
peln sind schon die Sporthalle der Gorch-FockSchule und die dortige Gemeinschaftsschule saniert worden. Insgesamt sind schon rund 20 % der Fördermittel beantragt.
Das erscheint in der Tat auf den ersten Blick doch wenig zu sein, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, es ist aber wahrscheinlich ganz einfach zu erklären. Einerseits gibt es politische Blindflüge wie in Lübeck, andererseits gibt es ein Strukturproblem, nämlich dass nicht jede Kommune immer gleich fertige Projekte in einer Schublade liegen hat, sondern dass diese erarbeitet werden müssen. Wenn diese dann erarbeitet sind, können auch die Anträge gestellt werden. Trotzdem: Das Programm ist attraktiv und lohnt sich für die Kommunen auch finanziell. Es können noch Anträge bis zum 30 Juni 2017 gestellt werden. Da mag also noch etwas kommen.
Für energetische Sanierungen und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur können 90 % Zuschüsse eingeworben werden. Die Kommune selbst muss sich nur mit 10 % an den Kosten beteiligen. Vor dem Hintergrund der durchaus sehr guten Einnahmesituation im kommunalen Bereich ist das noch einmal das Sahnehäubchen oben drauf.
Jetzt komme ich noch auf den Gesamtzusammenhang zu sprechen, in dem man das vielleicht sehen muss, meine Damen und Herren. Die Kommunen profitieren, wie andere staatliche Ebenen auch, von der stabilen Wirtschaft und den zuverlässigen Steuereinnahmen. Zudem profitieren die Kommunen auch von einer Neuauflage des FAG, welches sich bisher weitgehend auf den Stand von vor 40 Jahren aufbaute. 2012 betrugen die Ausgaben für den kommunalen Finanzausgleich noch etwas weniger als 1,2 Milliarden €. 2017 werden jetzt schon über 1,7 Milliarden € an die Kommunen mit stark steigender Tendenz gehen. Eine Kofinanzierung von 10 % ist also auch für die kommunale Ebene ohne Schwierigkeiten möglich.
Zudem hat das Land eine Integrationspauschale für die Kommunen beschlossen, welche es in dieser Form in anderen Ländern nicht gibt. Die Mittel sollen Orientierungshilfen für Asylsuchende bieten und die Kommunen zusätzlich entlasten. Auch das trägt dazu bei, dass man etwas mehr Geld in der Kasse hat, auch als ärmere Kommune.
Das Land übernimmt auch für die Dauer des Asylverfahrens und bis zur Entscheidung über einen Asylantrag 90 % der Kosten. Für Asylsuchende in den Kommunen, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asyl
Ich sage das deshalb, weil immer gerade auch die Flüchtlingsfrage als ein Grund dafür angegeben wird, dass Kommunen kein Geld haben. Gerade in diesem Bereich unterstützen wir die Kommunen, damit die Kassen entsprechend gefüllt sind. Ich finde, das ist eine großzügige Ausstattung, die wir als Land den Kommunen geben. Auch das entlastet die Kommunen, damit sie in anderen Bereichen investieren können.
Bildung, Integration und energetische Sanierung und damit Kostensenkung -, in all diesen Bereichen, die die Kommunen wiederum nachhaltig entlasten, bietet das Land den Kommunen tatkräftige finanzielle Unterstützung an. Ein Baustein sind hier auch die günstigen Investitionsmittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
Sollten die Kommunen der Auffassung sein, dass Investitionen in die Schulen aufgrund der guten Bausubstanz nicht nötig seien, kann man natürlich auch eine andere Priorisierung vornehmen. Meine Wahrnehmung ist allerdings, dass nicht jede Schule über eine Top-Bausubstanz verfügt. Gerade in den Kommunen, denen es im Vergleich zu anderen nicht so gut geht, besteht eben das größte Problem darin, dass man diese Infrastruktur nicht instand halten kann. Deshalb glaube ich, dass unsere Schwerpunktsetzung bei Schulen und Kitas auch die richtige ist.
Auch die Schwerpunktsetzung des Bundes, dass trotz der gerade in diesem Land hervorragenden zusätzlichen Einnahmen bei den Kommunen darauf geachtet wird, dass finanzschwache Kommunen besonders berücksichtigt werden, ist natürlich richtig. Ich bin mir auch sicher, dass bis zum 30. Juni 2017 noch genügend Anträge eingehen werden, sodass das Programm voll ausgeschöpft werden wird; denn der Bedarf, gerade bei den Schulen, aber auch bei den Kitas, ist da. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kommunen insoweit noch in die Puschen kommen, damit bis zum 30. Juni 2017 alles geregelt ist. Dann wird das ein sehr erfolgreiches Programm sein. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag in der Drucksache 18/4728 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne unsere Beratung. Bevor ich die Tagesordnungspunkte 22 und 34 aufrufe, begrüßen wir gemeinsam auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Seniorinnen und Senioren des Drägerwerks aus Lübeck. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
b) Mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte für die Landespolizei - keine Wachpolizisten in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4410
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe. Ich erteile zunächst das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, mit dem Bericht zu a) und b). - Frau Ostmeier ist gerade
Vielen Dank für die umfangreiche Berichterstattung. - Wir kommen dann zur Aussprache. Ich beginne mit der FDP-Fraktion, da die erste Befassung der Vorlagen zu a) und b) mit Aussprache erfolgte. Somit hat nunmehr das Wort für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einsatz mobiler Informationstechnik bietet große Chancen für eine effizientere, flexiblere und auch stärker serviceorientierte Polizeiarbeit. Gerade in Zeiten, in denen polizeiliche Aufgaben die Beamtinnen und Beamten in hohem Maße belasten, kann die Nutzung moderner Informationstechnik die Polizei entlasten und damit bei der Bewältigung der Aufgaben ganz wirksam helfen.
In vielen Ländern ist dies auch schon erkannt worden. Dort hat man angefangen, aus dieser Erkenntnis Konsequenzen zu ziehen. In Niedersachsen stehen der Landespolizei seit August des vorigen Jahres 500 speziell gesicherte Tablet-Computer zur Verfügung, in sieben Polizeidirektionen und 33 Polizeiinspektionen des Landes.