Protokoll der Sitzung vom 16.11.2016

das eines der modernsten und besten in Deutschland sein wird.“

(Vereinzelter Beifall SPD - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Jawohl, großartig!)

Herr Habersaat, bringen wir es einmal auf den Punkt. Wir haben die Kritik des Marburger Bundes. Diese klingt erst einmal sehr übel.

(Zuruf Martin Habersaat [SPD])

Wir werden im Ausschuss prüfen müssen - - Ich finde es übel, wenn der Marburger Bund recht hat und die Rechte der Ärzte wirklich eingeschränkt werden.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Auf der anderen Seite muss man anerkennen, dass Frau Alheit und die Koalition sagen, sie wollten die Kritik ernst nehmen und prüfen - Herr Andresen hat das zugesagt -, ob man das noch etwas präzisieren muss. Wenn Sie das nicht gesagt hätten, hätte ich hier schärfere Worte gefunden. Daher vielen Dank für die Präzisierung an der Stelle. Sonst müssen wir uns Gedanken machen, wie das mit der Freiheit von Forschung und Lehre funktioniert. Wie gesagt, wir sollten das an der Stelle noch einmal präzisieren.

Wir PIRATEN begrüßen, dass die universitären Standorte durch die Campuszentren autonomisiert und gestärkt werden sollen. Auch die geplante Aufteilung in Universitätsmedizinversammlung und Gewährleistungsträgerversammlung scheint prinzipiell eine vernünftige Lösung zu sein. Ob die frei werdenden Mittel aus dem Medizin-Ausschuss aber wirklich für alle aufkommenden Kosten reichen werden, daran habe ich ernsthafte Zweifel. Ich bin gespannt, ob das nachher wirklich passt.

Bei all den verwaltungstechnischen Änderungen ignorieren Sie im Übrigen den Punkt, den wir endlich einmal diskutieren sollten: das Promotionsrecht bei den Medizinern. Erst kürzlich hat sich die Hochschulrektorenkonferenz dazu geäußert - was ja durchaus außergewöhnlich ist - und gesagt, dass die Mediziner bei ihren Promotionen die Einhaltung der allgemeinen Qualitätsstandards bei Dissertationen schaffen sollten. Das ist heute bei Promotionen im Medizinbereich leider bei Weitem nicht der Fall. Es gibt Leute, die spotten, dass es in Deutschland einen „Doktor Light“ im Medizinbereich gibt. Wir sollten darüber nachdenken, ob wir uns das in Schleswig-Holstein leisten wollen.

(Beifall PIRATEN)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung der Abgeordneten Bohn?

Na gut.

Bitte schön? Ich habe Sie nicht gehört.

Ja.

Dann hat jetzt Frau Bohn das Wort.

Herr Kollege, habe ich Sie gerade so verstanden, dass das nach Ihrer Einschätzung für alle Promotionen gilt?

Nein. Danke für die Frage. Ich möchte das gern präzisieren. Es gibt Promotionen im Medizinbereich, die man in sehr kurzer Zeit mit geringem Aufwand parallel zum Studium machen kann, und es gibt wissenschaftlich durchaus anspruchsvolle Promotionen im Medizinbereich. Vielen Dank für die Frage.

Es gibt zum Beispiel das Problem, wenn Promotionen durch Drittmittel finanziert werden sollen, dass es dann heißt: Das können wir aus bestimmten EUTöpfen nicht machen, weil die Anforderungen für eine Promotion im Medizinbereich nicht den internationalen Standards genügen.

Wir sollten überlegen, ob wir daran nicht basteln sollten. Hier hätte die Chance bestanden, so etwas in das Gesetz aufzunehmen. Wir müssen in meinen Augen die Gleichwertigkeit vom Doktor der Medizin mit dem internationalen Ph. D. schaffen. So können wir einen Spitzenplatz für die Forschung in Schleswig-Holstein hinbekommen.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob es uns ans Ziel bringt, ein bisschen an den Verwaltungskompetenzen herumzudoktorn. Dieser Pfeiler in der hiesigen Hochschullandschaft muss eindeutig noch bearbeitet werden und am Ende stabil stehen.

Sie haben vollmundig angekündigt, wie toll das Gesetz werden solle. Ich vermisse viele Punkte in dem

(Uli König)

Gesetz. Der Bereich Open Access, in dem sich Staatssekretär Fischer fleißig beteiligt hat, ist nicht drin. Was beim Medizinstudium regelmäßig vermisst wird, ist der frühe Kontakt von Studierenden und Patienten. Auch das sehe ich im Gesetzentwurf nicht. Den Punkt international anerkannte Promotionen habe ich gerade reichlich ausgeführt.

Daher muss ich leider feststellen, dass Sie den Mund zu voll genommen haben. Zu Ihrer Ankündignug, das sei ein modernes Gesetz, muss ich sagen: Das einzig wirklich Moderne an diesem Gesetz ist das Datum, und das reicht leider nicht.

(Beifall PIRATEN - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das war ja eine intellektuelle Großtat!)

Für die Kolleginnen und Kollegen des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Ehre, nach dem Abgeordneten König zu sprechen. Sie sprechen davon, nicht das Gesetz, sondern nur das Datum sei modern. Christopher Vogt und Volker Dornquast sagen, es habe zu lange gedauert, bis der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden sei. Ich muss sagen: Das lange Warten hat sich gelohnt, und der Gesetzentwurf ist modern. Vielleicht hat man ihn bei den PIRATEN nicht richtig gelesen, aber vielleicht kommt das ja noch in der Anhörung.

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein belegt mit seinen Standorten Lübeck und Kiel sowie dem Zentrum für Integrative Psychiatrie in der aktuellen „FOCUS“-Klinikliste der Top-Krankenhäuser und -Fachkliniken 2017 erneut den Spitzenplatz aller Kliniken im Norden.

Gleichzeitig aber hört man schlechte Nachrichten. Diese betreffen unterschiedliche Bereiche: Wartelisten für Patienten, Engpässe beim Personal sowie veraltete Bausubstanz. In den letzten Jahren sind bereits viele Probleme behoben oder verringert worden. Der Ehrgeiz der Küstenkoalition ist ungebrochen, den größten Arbeitgeber im Land Schleswig-Holstein zu unterstützen und dessen Strukturen weiter zu verbessern.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Für uns steht fest: Das UKSH als einziger Träger der medizinischen Maximalversorgung muss in öffentlicher Trägerschaft bleiben.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der vorgelegte Entwurf ist ein weiterer Baustein in dieser Strategie, der die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung des UKSH stärkt, dabei die Steuerungsverantwortung klarer strukturiert sowie Forschung und Lehre stärkt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in den weiteren Beratungen auf Herz und Nieren überprüft werden. Ich bin zuversichtlich, dass dieser Entwurf absolut zukunftsfest ist. Er berücksichtigt die neuen Vorgaben aus Berlin genauso wie den medizinischen Fortschritt und die Interessen der beiden Standorte. Kiel und Lübeck werden als rechtlich unselbstständige Anstalten in Zukunft flexibel reagieren können. Überflüssige Koordinierungsverfahren werden gestrichen.

Der Wissenschaftsrat hatte den Medizin-Ausschuss als unzureichendes Steuerinstrument infrage gestellt. Darum wird er abgeschafft und durch eine Universitätsmedizinversammlung ersetzt. Der Vorstand wird durch zwei hauptamtliche Dekaninnen und Dekane verstärkt, um Forschung und Lehre an beiden Standorten besser zu vernetzen und zu positionieren. Damit nimmt auch die Transparenz insgesamt zu. Das sind nur einige der geplanten Maßnahmen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einen weiteren Punkt hervorheben, die Befristung der Chefarztverträge: Hiermit geht ja nicht zuletzt eine Neubewertung der Chefarztfunktion einher. Das ist eine lange geforderte Modernisierung dieser wichtigen Schaltstelle. Die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger werden nun verpflichtet, sich betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Denn neben der rein wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre gehören auch personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben zum Spektrum der Klinikleitung. Ich bin davon überzeugt, dass mit der Befristung die Bildung verkrusteter Strukturen verhindert wird und verstärkt jüngere Bewerberinnen - ich meine hier ausdrücklich Chefärztinnen - zur Bewerbung animiert werden.

Ein Punkt, der hier aus Sicht des SSW besonders wichtig ist, ist die Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Wir begrüßen die Tatsache ausdrücklich, dass die Personalvertretungen nun wieder deutlich stärker in Änderungsprozesse involviert werden.

(Uli König)

Positiv sehen wir auch die Neuordnung um mögliche Defizite in der Rechtsmedizin. Diese entstehen bekanntlich auf Grundlage des Justizvergütungsund Entschädigungsgesetzes. Weil diese Grundlage vor allem bei komplizierten und sehr aufwendigen Untersuchungen nicht immer kostendeckend war, findet in Zukunft ein Ausgleich aus Landesmitteln statt. Damit sind auch die rechtsmedizinischen Leistungen abgesichert, und dieser Bereich ist für die Zukunft deutlich besser aufgestellt.

Abschließend möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass das Direktionsrecht ausschließlich Unternehmer- und Arbeitgeberpflichten umfasst. Die durch die Berufsordnung garantierten Freiheiten der Ärztinnen und Ärzte werden hiervon keineswegs berührt.

Ich bin gespannt auf die weiteren Diskussionen und die Bewertungen von fachlicher Seite. Mein Dank geht an die Wissenschaftsministerin Alheit, an Staatssekretär Rolf Fischer und auch an Herrn Weber, der dort oben sitzt, die mit ihrem hervorragenden Gesetzentwurf die Grundlage für eine fundierte Diskussion gelegt haben. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/4813 dem Sozialausschuss und, wenn ich den Kollegen Rasmus Andresen richtig verstanden habe, auch dem Bildungsausschuss mitberatend zu überweisen.

(Zurufe)

Dann frage ich Sie: Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?

(Wortmeldung Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Frau Kollegin, ich war schon in der Abstimmung und habe vorher gefragt, ob der Gesetzentwurf dem Sozialausschuss und mitberatend dem Bildungsausschuss überwiesen werden soll.

(Zurufe)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht. Es gab hier ein bisschen Verwirrung. Ich ha

be das vorhin so verstanden, dass morgen schon der Bildungsausschuss tagen würde. Insofern bitte ich darum, noch einmal in die Abstimmung einzusteigen: Überweisung an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss gerne.

Okay. Dann frage ich Sie, ob darüber Einigkeit besteht, dass wir den Gesetzentwurf dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss überweisen. Gibt es Gegenstimmen dazu? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so beschlossen.