Protokoll der Sitzung vom 16.11.2016

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PI- RATEN und SSW)

Schleswig-Holstein ist das Energiewendeland Nummer eins, und wir wollen aus der fossilen und atomaren Energieerzeugung aussteigen. Dazu passt wahrlich keine Erdölförderung im Wattenmeer. Das haben wir auch schon 2012 im Koalitionsvertrag deutlich gemacht. Ich gebe gern wieder: Eine Ausweitung der Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer und neue Erkundungsbohrungen lehnen wir entschieden ab. Dazu stehen wir, dazu bleibt es.

Nach dem Nationalparkgesetz sind Bohraktivitäten zur Aufsuchung oder Förderung von Öl außerhalb der Mittelplate verboten. Das hat der Wissenschaftliche Dienst mit einem Gutachten 2008 eindeutig bestätigt. Auch Greenpeace und der WWF gehen laut „dpa“-Meldung davon aus, dass Probebohrungen mit dem bestehenden Nationalparkgesetz ausgeschlossen sind.

Nun kommt die Fraktion der PIRATEN mit einem Gesetzentwurf zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen um die Ecke. Man fragt sich bei der bereits bestehenden Gesetzeslage, die von den PIRATEN anerkannt wird, ob es sich bei dem Gesetzentwurf um ein ernsthaftes Anliegen oder wieder einmal um reinen Populismus handelt.

(Uli König [PIRATEN]: Was soll das denn?)

- Das kann ich Ihnen genau erklären, Herr Kollege! Wenn man einen Blick auf die Homepage der PIRATEN zu dem Thema wirft, dann sind in der Tat Zweifel an Ihrer Ernsthaftigkeit angebracht. Ich zitiere von Ihrer Homepage:

„Im aktuell gültigen Nationalparkgesetz ist zwar die Erdölförderung verboten, Probebohrungen werden aber nicht explizit mit erwähnt. Dass diese dennoch unter das Verbot fallen, hatte der Wissenschaftliche Dienst des Landtages bereits 2008 in einem Gutachten festgestellt. Dennoch wollten sich das Um

weltministerium und der zuständige Minister Dr. Robert Habeck bislang nicht festlegen.“

Meine Damen und Herren, was für eine krude Begründung. Da braucht sich niemand festzulegen, weil die Gesetzeslage eindeutig ist.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie konstruieren Zusammenhänge und täuschen die Öffentlichkeit, indem Sie an der Haltung des Ministers zweifeln.

Herr Abgeordneter Hölck, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Bitte schön.

Herr Kollege Hölck, ist Ihnen bekannt, dass Juristen genau über die Frage streiten, die Sie nennen, nämlich ob Erkundungsbohrungen von dem Begriff umfasst sind? Die DEA vertritt eine andere Meinung. Es gibt eine trilaterale Wattenmeerschutzkonferenz, auf der auch die Minister damals eine andere Meinung vertreten hatten, nämlich die, dass Probebohrungen nicht ausgeschlossen seien. Selbst die letzte schleswig-holsteinische Landesregierung hat die Meinung vertreten, dass dies mit dem Nationalparkgesetz vereinbar sei. Das heißt, unser Anliegen ist ganz einfach die Frage, die auch nach unserer Meinung zwar schon geklärt ist, die aber noch rechts- und gerichtssicher in das Gesetz hineingeschrieben werden sollte, damit das auch vor Gericht bestehen kann.

Ich habe nicht über streitende Juristen gesprochen, sondern über Ihre Homepage. Die habe ich mir einmal ausgedruckt, weil mir das ganz gut gefallen hat. Auf der behaupten Sie nämlich etwas anderes. Darauf habe ich mich bezogen. Insofern muss ich mich, glaube ich, nicht korrigieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der gesetzlichen Regelung im Nationalparkgesetz muss jeder Antrag auf eine Erkundungsbohrung ge

(Thomas Hölck)

prüft und bewertet werden. Das ergibt sich aus § 67 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz. Danach kann von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes in einer Rechtsverordnung aufgrund von § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder auf Antrag eine Befreiung gewährt werden. Das heißt, die Befreiungsmöglichkeit von sämtlichen naturschutzrechtlichen Verboten ist immer in Betracht zu ziehen. Die Befreiung wäre zu gewähren, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist. So steht es im Gesetz. Diese Hürde dürfte bei Anträgen auf Erkundungsbohrungen allerdings nicht übersprungen werden. Allerdings können auch Anträge pauschal abgelehnt werden. Sie müssen geprüft, bewertet und dann zurückgewiesen werden. Da ändert sich auch nichts dadurch, dass Sie das Gesetz für den Nationalpark ändern wollen. Die Prüfung und die Bewertung werden bleiben.

Herr Abgeordneter Hölck, erlauben Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Ja, bitte sehr.

Bitte, Herr Kollege.

Haben Sie die Antworten des Umweltministeriums auf meine Anfrage hierzu gelesen? Denn darin sagt das Ministerium selber, dass unser Nationalparkgesetz abschließend ist. Das heißt, wenn es sagt: Ölförderung nur auf der Mittelplate, dann also Ölbohrungen nur von der Mittelplate aus, und dann sind keine Ausnahmen zulässig. Das heißt, es bedarf auch keiner Prüfung von Ausnahmegenehmigungen, weil diese Ausnahmevorschrift in dem Bereich nicht anwendbar ist.

Das ist ja richtig. Trotzdem müssen Sie die Anträge prüfen und bewerten.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das können wir doch auch im Ausschuss klären!)

- Ja, das können wir am Ende auch im Ausschuss klären! Das war ein guter Hinweis des Herrn Kollegen Arp.

(Beifall SPD und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Erdölförderung und Erdölbohrung sind mit dem Schutzzweck des Nationalparks nicht zu vereinbaren. Daran darf es keinen Zweifel geben.

Wir werden das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf der PIRATEN intensiv begleiten. Wenn sich herausstellen sollte, dass etwas im Nationalparkgesetz verbessert oder nachjustiert werden muss, werden wir uns dem nicht verweigern. Allerdings stehen wir nicht für rein kosmetische Veränderungen zur Verfügung.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Umwelt- und Agrarausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Frau Abgeordnete Marlies Fritzen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Der Nationalpark Wattenmeer ist nicht nur Weltnaturerbe, sondern er ist auch sozusagen das Kronjuwel des Naturschutzes hier in Schleswig-Holstein.

Zweitens. Die CDU möchte weiterhin Erdölförderung im Nationalpark und wäre sogar bereit, diese auszuweiten.

Drittens. Für uns Grüne ist klar: Erdölförderung gehört nicht in den Nationalpark, jede Bohrung, die darauf ausgelegt ist, Öl zu fördern, damit logischerweise auch nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Kollege Hölck hat auf den Koalitionsvertrag hingewiesen. Wir haben in diesem Hause eine Mehrheit für diese Auffassung und wollen die auch in der nächsten Legislaturperiode haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich glaube, Herr Kollege Arp, dass ich nicht die Einzige bin, die sich das wünscht, sondern dass ich diesen Wunsch mit vielen Menschen und - davon

(Thomas Hölck)

gehe ich aus - mit der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in diesem Lande teile.

Nun ist schon mehrfach davon gesprochen worden, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Auch der Herr Kollege Patrick Breyer hat nun endlich einmal zugegeben, dass mehrere Juristen unterwegs sind und dass es noch viel mehr Meinungen gibt. Deswegen hat die Mittelplate Bestandsschutz. Wir müssen das respektieren.

Was ich allerdings nach wie vor für einen richtig schlimmen Fehler halte, ist die von Schwarz-Gelb in der letzten Legislaturperiode vorgenommene vorfristige und völlig unverhältnismäßige Verlängerung der Erlaubnis zur Ölbohrung auf der Mittelplate bis zum Jahr 2041.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das passt zu einer Partei, die sagt: „In einem Nationalpark, in dem Naturschutz an oberster Stelle stehen muss, wollen wir Ölförderung verlängern.“ Was ich noch viel schlimmer finde, das ist die Art und Weise, wie Sie dieses damals klammheimlich durchgedrückt haben. Sie haben nicht einmal dazu gestanden. Das war wirklich skandalös!

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das schafft Pla- nungssicherheit, Frau Kollegin!)

Wir bewegen uns also im Bereich des Rechts. Der Kollege Hölck hat schon darauf hingewiesen. Es geht um die Frage, inwieweit auch das BNatSchG einschlägig ist. Das ist eine neue Frage in diesem Zusammenhang, über die wir noch einmal nachdenken müssen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Danke, Herr Präsident! - Wir müssen darüber beraten, ob das einschlägig ist. Für mich ist das die einzige Frage, die man juristisch klären muss. Wenn ich das richtig verstanden habe - Sie haben das ja im Grunde auch schon zugegeben -, dann prüft das Ministerium genau das.

Wir als Grüne schließen uns der Rechtsauffassung des Wissenschaftlichen Dienstes und anderer an, wonach innerhalb des Rahmens des Nationalparkgesetzes eine weitere Erdölbohrung nicht erfolgen darf, dass das also abschließend geregelt ist. Wie gesagt, inwieweit das BNatSchG einschlägig ist, wird gerade geprüft.

Herr Kollege Breyer, die Formulierung, die Sie vorschlagen, die präzisieren soll, ist mir als Rückenwind durchaus herzlich willkommen. Ob sie aber wirklich notwendig ist, darüber werden wir sicherlich im Ausschuss diskutieren.