Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Auch wir haben in den Kreisen nachgefragt und haben völlig andere Rückmeldungen bekommen als Sie. Deshalb beantrage ich Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss, damit wir uns dort intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und die Kreise und Kreisausländerbehörden dazu hören können. Deshalb möchte ich auch für diesen Antrag Ausschussüberweisung beantragen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und Anita Klahn [FDP])

Meine Damen und Herren, für den folgenden Redebeitrag ein Hinweis: Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihren Redebeitrag 7 Minuten Redezeit hat. Das Wort hat die Fraktionsvorsitzende, Eka von Kalben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, tatsächlich möchten wir etwas länger reden, weil wir hier zwei Punkte zusammengefasst und wir dazu ausführliche Anträge eingebracht haben. Deswegen halte ich das für angemessen.

Es gibt - darauf hat Frau Midyatli schon hingewiesen - durchaus etwas, was die beiden Anträge verbindet, und das sind die Menschen, über die wir hier reden, in erster Linie Menschen, die hierhergekommen sind und keine Perspektive haben, weil ihre Fluchtgründe nicht Asylgründe sind. Da zeigt sich das ganze Dilemma unserer derzeitigen Asylund Migrationspolitik: Wir haben jenseits des Asylrechts keine Einwanderungsmöglichkeiten, wir haben keine Perspektive für Menschen hierherzukommen. Deswegen erleben wir im Moment eine große Aufregung, insbesondere auch was die Menschen aus Afghanistan betrifft.

Dass wir kein Einwanderungsgesetz haben, ist ein unerträglicher Zustand, der dringend geändert werden muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

(Astrid Damerow)

Dass wir ein Einwanderungsland sind, ist ausgesprochen zu begrüßen. Das ist eine Tatsache.

Es ist auch eine Tatsache, dass wir einen zunehmenden Fachkräftemangel haben. Wir haben die Situation, dass Unternehmen Menschen brauchen, auch Auszubildende brauchen. Da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln, Herr Koch. Das ist so. Wenn Sie in den Hamburger Rand gehen und mit den Unternehmen sprechen - und da wohnen Sie ja -, dann werden Sie erleben, dass Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können.

Gleichzeitig haben wir eine Gruppe junger Menschen, die in kürzester Zeit Deutsch lernen, die sich anstrengen, ihren Haupt- oder Realschulabschluss nachzuholen, die die Ausbildungsplätze gern besetzen wollen und zum Beispiel aus Afghanistan kommen.

Deshalb war es so wichtig, dass diese Regelung gefunden wurde, dass die Menschen nicht die Ausbildung anfangen und jeden Monat warten müssen, ob sie abgeschoben werden. In so einer Situation kann man nicht lernen, in so einer Situation weiß der Unternehmer nicht, wie lange er mit dem jungen Mann oder der jungen Frau - meistens sind es junge Männer - planen kann. Deswegen war es gut, dass die Große Koalition die sogenannte 3-plus-2-Regelung getroffen hat.

Warum reden wir heute darüber? - Tatsächlich ist es so, dass es offensichtlich flächendeckend nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in allen Bundesländern Schwierigkeiten gibt, dieses Recht für diese jungen Menschen durchzusetzen. Hintergrund ist ein ermessensleitendes Schreiben des Bundesinnenministers, das die Länder an die Kreise weitergeben mussten. Ich klage hier mitnichten die Kreise an und behaupte, die Ausländerbehörden strengten sich nicht an. Ich weiß von vielen Ausländerbehörden, dass sie alles tun, um diese Regelung anzuwenden. Vielleicht wird sich in einigen Kreisen auch nicht so viel Mühe gegeben. Ich unterstelle aber unseren Kreisen, dass sie ein Interesse daran haben, junge Leute, die eine Ausbildung machen wollen, dabei zu unterstützen.

Wir haben aber das Problem, dass es von der Bundesebene ein anderes Signal gibt. Wir haben einen Bundesinnenminister, der auf der einen Seite erklärt, man müsse in Afghanistan für Sicherheit sorgen und dort Unterstützung leisten, wenn es um die Sicherheitspolitik geht, und auf der anderen Seite sagt, die Menschen könnten dorthin zurückgeführt werden, weil es dort sicher sei. Das ist wirklich absolut absurd und falsch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Liebe PIRATEN, zu Ihrem Antrag zu Ausreisezentren: Auch wir lehnen Ausreisezentren ab. Deswegen ist es schade, dass Sie Ihren Antrag in der Sache abgestimmt haben wollen. Ich hätte es gut gefunden, man hätte darüber im Ausschuss diskutieren können. Aber sei es drum.

Auch wir lehnen das ab. Es ist eine Unterstellung, das Gegenteil zu behaupten. Dass Menschen in Boostedt kurzfristig untergebracht werden, um zu organisieren, wie der Hausstand aufgelöst wird, um eine Rückkehrberatung durchzuführen, um gemeinsam die zugegebenermaßen schwere und für manche Menschen unerträgliche Rückführung, also Abschiebung - „Rückführung“ ist ein schönes Wort für „Abschiebung“ -, durchzuführen, ist sinnvoll.

Ja, das ist so. Das ist rechtlich einfach geboten. Die Forderung aufzustellen: „Ihr müsst dies und das und jenes machen“, und zu sagen: „Lieber Innenminister, brich doch einfach Gesetze“; „Verwaltungen, brecht auch Gesetze und wehrt euch gegen einen Beschluss des Bundestages, der mehrheitlich gefasst worden ist“, das ist nicht meine Politik. Ich kämpfe gern an jeder Stelle für unsere grünen Positionen, für eine humane Asylpolitik. Wenn das aber keine Mehrheit bekommt - in welchem Parlament auch immer -, weil die Mehrheiten andere sind, dann ist das doch zu akzeptieren. Das ist Recht und Gesetz, und das kann ich nicht einfach aushebeln.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Dieser Innenminister und diese Landesregierung und auch unser Ministerpräsident, der in vielen Runden, auch in Ministerpräsidentenkonferenzen, Kompromisse machen muss, versuchen, in dem von Berlin vorgegebenen rechtlichen Rahmen, der immer enger wird - jeden Tag wird er ein bisschen enger -, alles zu tun, um eine humane Flüchtlingspolitik durchzusetzen. Ich sage ganz ausdrücklich: Ich wünsche mir gerade auch für dieses Themenfeld, lieber Herr Studt, für Schleswig-Holstein keinen anderen Innenminister als diesen. - Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki das Wort.

(Eka von Kalben)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Innenminister, ich will es vorweg deutlich sagen: Das von Ihnen geplante Ausreisezentrum ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, und die FDP-Fraktion wird Sie in dieser Sache grundsätzlich unterstützen.

(Beifall FDP und vereinzelt SPD)

Wir erwarten aber auch, dass die Pläne konsequent umgesetzt werden und das Ausreisezentrum praxisgerecht ausgestattet wird. Die bestehenden Vollzugsdefizite werden nämlich sicherlich nicht abgebaut, wenn es hier am politischen Willen fehlt. Es ist zumindest bemerkenswert, dass beim Dezernat „Rückkehrmanagement“ des LfA über ein Drittel der Stellen unbesetzt ist.

Liebe regierungstragenden Fraktionen, zu Ihrem Änderungsantrag. Der Innenminister errichtet ein Ausreisezentrum - spät, aber immerhin -, und Sie bekommen ein moralisches Dilemma und drehen hier Rechtfertigungspirouetten. Es entsteht ein bisschen der Eindruck, dass Sie solche Anträge vor allem für sich selbst, quasi zur Vergewisserung Ihrer moralischen Integrität schreiben. Ich möchte einen Satz von Winfried Kretschmann wiederholen: Es macht durchaus Sinn zu argumentieren, statt moralisch zu diskreditieren, wenn man anderer Auffassung ist.

(Beifall FDP)

Wir können uns hier gern alle zu einer humanitäreren Flüchtlingspolitik bekennen. Ich bin froh, dass es in Schleswig-Holstein einen großen Konsens gibt. Wir werden dafür bundesweit wirklich beneidet. Das wird auch, hoffe ich, so bleiben. Das Problem scheint aber zu sein, dass wir unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was das ist. Für mich zählen dazu in erster Linie die konsequente Anwendung der Gesetze, rechtsstaatliche Verfahren und rechtmäßiges behördliches Handeln.

Wenn Sie schreiben, „dass Abschiebungshaft mit dem schleswig-holsteinischen Bekenntnis zu einer humanitären Flüchtlingspolitik grundsätzlich nicht vereinbar ist“, die Abschiebehaft und auch die Ausübung von Zwang aber in unserem Rechtsstaat ausdrücklich erlaubt sind, dann desavouieren Sie rechtsstaatliches Verwaltungshandeln als inhuman.

Ich will auch, dass jede Abschiebung so schonend wie möglich abläuft. Natürlich sind freiwillige Ausreisen besser als zwangsweise Abschiebungen. Ich sage aber auch, dass wir Letztere brauchen und

konsequent durchsetzen müssen. Alles andere wäre doch völlig naiv.

(Beifall FDP)

Wenn wir wissen, dass sich abgelehnte Flüchtlinge immer wieder der Abschiebung entziehen, müssen wir darauf entsprechend reagieren. Machen wir das nicht, belohnen wir die Missachtung unserer Rechtsordnung. Wir dürfen aber keine Anreize zu rechtswidrigem Verhalten schaffen, weil wir dann diejenigen diskriminieren, die sich gesetzestreu verhalten und beispielsweise freiwillig ausreisen. Warum sollte noch jemand freiwillig ausreisen, wenn die Lernerfahrung die ist, dass, wenn er nicht ausreist, ansonsten nichts passiert? Wir brauchen daher dieses Ausreisezentrum genauso, wie wir mehr Plätze im gemeinsamen Ausreisegewahrsam mit Hamburg brauchen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Koalition zum Integrationsgesetz des Bundes ist sehr sinnvoll. Wir haben immer wieder gesagt, dass die Arbeitsmarktmigration von essenzieller Bedeutung ist, weil Integration eben vor allem durch Arbeit gelingt. Wir haben deshalb auch schon mehrfach kritisiert, dass das Land hier viel zu wenig tut. Sie haben bisher nur ein Pilotprojekt für einige Auserwählte angestoßen, und das funktioniert nicht einmal richtig. Was Sie bisher machen, ist eine Förderung ins Blaue hinein. Das ist aus unserer Sicht sinnloser Aktionismus.

Die 3-plus-2-Regelung ist aber ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt, der von uns ausdrücklich unterstützt wird. Wenn ein Flüchtling es schafft, hier einen Ausbildungsplatz zu bekommen, muss das auch entsprechend honoriert werden. Leistung muss sich lohnen. Wer selbst die Initiative ergreift, wer für sich und seine Zukunft Verantwortung übernimmt, der - das ist eine urliberale Grundhaltung - muss dann auch eine realistische Chance haben, hier bei uns zu bleiben.

(Beifall FDP)

Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir darüber nachdenken müssen, ob der § 60 a Aufenthaltsgesetz in seiner jetzigen Form überhaupt ausreichend ist. So erfreulich die Ausdehnung auf über 20-Jährige auch ist, die Duldung, also eigentlich ja nur die Aussetzung der Abschiebung, ist nicht das richtige Instrument, um dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Transparenz Rechnung zu tragen. Wollen wir echte Planungssicherheit für die Betriebe und ernsthafte Perspektiven für die Auszubildenden schaffen, sollten wir, solange wir noch kein Ein

wanderungsgesetz haben, über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für diese jungen Menschen nachdenken.

(Beifall FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sollten auch erwägen, die Aufnahme eines Studiums der Ausbildung gleichzustellen, was bisher nicht der Fall ist. Wir brauchen diese Menschen. Finden Flüchtlinge Arbeit, ist das nicht nur ein Gewinn für die Wirtschaft, sondern nützt auch der Aufnahmegesellschaft und damit uns allen.

(Beifall FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ob und, wenn ja, warum afghanischen Flüchtlingen in der Praxis die Erteilung einer Duldung verweigert wird, sollten wir deshalb im Ausschuss klären und dann gemeinsam eine sachgerechte Lösung finden. Ich verstehe das momentan weder aus juristischer noch aus menschlicher Sicht. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Humane Flüchtlingspolitik und Abschiebehaft passen aus unserer Sicht absolut nicht zusammen. Der Freiheitsentzug ist eine Strafe für Straftäter und nicht für Flüchtlinge. Die Menschen, die wir wieder in ihre Herkunftsländer zurückschicken müssen, haben jedoch nichts verbrochen. Diese Auffassung teilt auch die Landesregierung. Von daher gibt es in Schleswig-Holstein auch keinen Abschiebeknast.

Die Einrichtung in Boostedt stellt vor allem eine Entlastung für die Kommunen und letztendlich auch für das Land dar. Die Entlastung wird geschaffen, indem man Asylbewerber mit geringen Bleibechancen erst gar nicht auf die Kommunen verteilt. Somit würde der Vorgang nicht übermäßig in die Länge gezogen und schont die staatlichen Ressourcen. Natürlich ist dies auch immer eine Sache der Abwägung; denn das Asylrecht ist und bleibt an den Einzelfall des Antragsstellers gebunden. Niemand soll übermäßig lange in einer Einrichtung bleiben müssen, auch nicht in Boostedt,

wenn es mit dem Antrag doch einmal langsamer vorangeht als geplant.

Uns als SSW ist es wichtig, dass man eine Alternative zu den Nacht-und-Nebel-Abschiebeaktionen anbietet, die ich selber auch schon habe erleben müssen. Ich selber bin natürlich nicht ausgewiesen worden. Aber ich kenne genügend Menschen, die dies zu erleiden hatten. Es ist eine menschliche Katastrophe, wenn so etwas geschieht. Eine solche Alternative wirkt somit entlastend für alle Beteiligten. Hinzu kommt die Idee, von den engen Zeitfenstern wegzukommen. Auch dies ist eine enorme Entlastung. Es gibt kein Hopplahopp, sondern alles geschieht in Ruhe und in einer geordneten Abfolge.

Zudem möchte ich noch einmal betonen, dass der Zugang zur Unterbringung in Boostedt völlig frei ist. Jeder kann da hinein- und hinausgehen. Das ist kein Knast. Niemand wird dort gegen seinen Willen festgehalten. Es gilt, die Menschen dort nicht einfach nur abzuliefern, sondern sie dort für die Dauer ihres Aufenthalts intensiv zu betreuen. Dabei gilt es auch zu gucken, welche Zukunftsperspektiven es gibt. Dies ist zweifelsfrei eine äußerst komplexe Fragestellung, welche auch eng mit den Fluchtursachen verknüpft ist, wobei wir dann wieder am Anfang wären. Ich möchte jedoch hervorheben, dass wir als Staat genau jene Fragen nicht komplett ausblenden dürfen. Wir müssen auch gucken, ob diejenigen, die formal-rechtlich keine Bleibeperspektive haben, vielleicht doch irgendwie bei uns bleiben können, weil sie uns in unserer Gesellschaft weiterhelfen können. Auch wenn man vielleicht nicht für jeden und jede eine perfekte Lösung präsentieren kann, so kann man doch eine Hilfeleistung bieten. Auch das ist ein ganz entscheidender Ansatz, meine Damen und Herren. Bei aller Kritik, um eines nochmal deutlich zu machen: Unser Ziel heißt weder Wegschicken noch Weiterwinken, unser Ziel heißt ganz klar: Integration, und das von so vielen Menschen wie irgend möglich.

An dieser Stelle muss man ehrlicherweise zugeben, dass Theorie und Praxis, insbesondere in Bezug auf die Integration, weit auseinanderklaffen. Für uns als SSW steht fest, dass wir dafür Sorge tragen wollen, dass Menschen, die bei uns sind, auch Integrations- und/oder Betreuungsmaßnahmen bekommen. Da gibt es auch Angebote in den entsprechenden zentralen Aufnahmeeinrichtungen. Auch dann, wenn jemand voraussichtlich nicht bei uns bleiben kann, muss eine Rückführung in Würde vor sich gehen. Auch wenn sich dort jemand länger aufhält, muss er eine entsprechende Betreuungsleistung bekommen; wenn sich Kinder dort länger aufhal