Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Schon der Umstand, dass wir uns heute im Landtag zum ersten Mal überhaupt mit den Fragen von Trans- und Intersexualität beschäftigen - zumindest die Online-Recherche zeigt, dass es das erste Mal ist -, obwohl viele Menschen davon betroffen sind, zeigt, dass wir auch großen politischen Nachholbedarf haben. Es ist wichtig, die Menschen, die sich in diesem Bereich engagieren, zu stärken.

Ihre Forderungen müssen in der politischen Debatte, in den Medien und auch an anderen Orten stärker gehört werden. Dazu können dieser Antrag und diese Debatte, die wir dazu führen, ein kleiner Schritt sein. Deshalb möchte ich mich am Schluss der Antragseinbringung noch einmal kurz bei den Rednerinnen und Rednern bedanken, die gleich noch kommen werden, vor allem aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, dass sie es geschafft haben, hier zusammen

(Rasmus Andresen)

einen Aufschlag hinzubekommen, den wir gleich gemeinsam verabschieden werden. Außerdem bedanke ich mich bei den Fraktionen von PIRATEN und FDP, die ohne Zögern sofort ihre Bereitschaft erklärt haben, diesen Antrag zu unterstützen. Ich glaube, dass das ein gutes Signal ist, und ich freue mich gleich auf die Abstimmung. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, PIRATEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Menschenrechte gelten für jeden Menschen, ungeachtet der sexuellen Orientierung.“

Das sagte Hillary Clinton schon im November 2011. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die transsexuell sind und für Menschen, die intersexuell sind. - Das ist leider in kaum einem Land vollständig der Fall, auch nicht bei uns in Deutschland.

Allein das Abweichen von den jeweils vorgegebenen Geschlechterrollen wurde früher sozial und häufig auch strafrechtlich oder religiös negativ sanktioniert. Entsprechende Gesetze wurden inzwischen in Europa ganz oder zumindest teilweise abgeschafft. In anderen Ländern, auch in den USA, gibt es immer noch Gesetze, die selbst das Tragen nicht zum angeborenen Geschlecht gehörender Kleidung unter Strafe stellen.

In Deutschland werden die Rechte der Transsexuellen durch das Transsexuellengesetz geregelt, das zumindest die rechtliche Notwendigkeit eines Geschlechterrollenwechsels von weiblich zu männlich und umgekehrt regelt. Hiernach gilt Transsexualität als medizinisch behandlungsbedürftiger Zustand und wird auch als solcher anerkannt. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass es genau daran oft Kritik grundsätzlicher Art gibt. Es gibt Kritik an der Diagnose Transsexualität. Befürworter und Gegner unterscheiden sich deutlich einerseits im Wunsch und andererseits in der Ablehnung von operativen Maßnahmen. Während die einen geschlechtsangleichende Maßnahmen anstreben, wird dieses von den anderen als Verstümmelung angesehen und abgelehnt.

In dem Antrag der Koalition geht es auch um die Rechte der intersexuellen Menschen, die genetisch beziehungsweise anatomisch nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Wir sprechen hier von Hermaphroditen oder umgangssprachlich auch Zwittern.

Bis in die 60er-Jahre wurde bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbarem Geschlecht bereits bei Neugeborenen eine genitalangleichende Operation durchgeführt. Diese Eingriffe fanden meist ohne hinreichende Aufklärung der Eltern über die damit verbundenen Risiken und später notwendigen Folgebehandlungen statt. Dies stand gravierend im Widerspruch zur Bedeutung dieser OP als irreversiblen Eingriff in den Kernbereich der persönlichen Identität und der körperlichen Unversehrtheit.

Durch diese von den Eltern festgelegte Geschlechterzugehörigkeit der intersexuellen Kinder wurde als Folgeerscheinung hoher Druck auf die Kinder ausgeübt, sich dem äußeren Geschlecht entsprechend zu verhalten. Auch wurde häufig den Kindern der Grund für die vielen medizinischen Untersuchungen verschwiegen - aus Schamgründen.

Unsere Aufgabe ist es, Menschen die trans- und intersexuell sind, zu helfen und Benachteiligungen gesetzlicher und gesellschaftlicher Art zu beseitigen. Hierzu gibt es Empfehlungen seitens der Medizin und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wie die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts durch Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens, die Aufhebung des Transsexuellengesetzes als Sondergesetz und die Integration notwendiger Regelungen in bestehendes Recht, die Vereinfachung des Namensrechts - das wurde schon erwähnt -, der Ausbau des Differenzierungsverbots, die Einbeziehung von Verstößen ins Ordnungswidrigkeitsrecht und die rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind keine Experten zu diesem Thema, und deswegen spreche ich mich - ich weiß, das werden Sie nicht so wollen - für eine Ausschussüberweisung des Antrages aus, um uns mit den von der Koalition und von den übrigen Parteien eingebrachten Antrag gründlich zu beschäftigen. Ich würde dazu gern eine mündliche Anhörung durchführen. Das ist mein Wunsch. Ich weiß, dieser findet keine Mehrheit, aber ich kann es einfach einmal sagen. Das Thema ist wichtig, und den Antrag einfach so durchzustimmen, halte ich bei diesem Thema nicht für angemessen. Wir brauchen mehr Informationen von Leuten, die davon et

(Rasmus Andresen)

was verstehen, deshalb bitte ich darum. - Danke schön.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Wolfgang Baasch das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Homophobie erfolgreich bekämpfen will, muss auch die Akzeptanz von Transsexualität und Intersexualität stärken. Dabei gilt es auch, sich für gleiche Rechte von trans- und intersexuellen Menschen einzusetzen. Viele trans- und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft immer noch stark von Diskriminierung und Fremdbestimmung betroffen. Sie leiden unter offener und verdeckter Diskriminierung, Unverständnis und mangelnder Unterstützung. In der Konsequenz müssen wir dafür sorgen, dass Trans- und Intersexualität auch in den entsprechenden Integrationsplänen verankert werden. Unsere Antidiskriminierungsstelle setzt hier an, wobei das Thema der Trans- und Intersexualität mit geeigneten Materialien noch weiter in den Fokus rücken kann.

Gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppen sollten Strategien zur Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen insgesamt erarbeitet werden. Dabei kommt dem Diskriminierungsabbau im Alltag von trans- und intersexuellen Menschen eine zentrale Bedeutung zu.

Das Transsexuellengesetz sollte ebenfalls reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit dem Gesetz von 1981 befasst und einzelne Normen für verfassungswidrig erklärt. So sollten unter anderem die geschlechtsangleichenden Operationen als Voraussetzung für die Personenstandsänderung und die bisherige Gutachterpraxis als Voraussetzung für eine Vornamensänderung abgeschafft werden. Im Zuge einer Personenstandsänderung können Transgender auch nicht gezwungen werden, ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft aufzulösen. Dies sind nur einige Anhaltspunkte, die für eine Reformbedürftigkeit des Transsexuellengesetzes sprechen.

Neben der rechtlichen Benachteiligung macht homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen oft auch eine Benachteiligung im sozialen Umfeld zu schaffen. Immer noch finden sich Vorurteile und falsche Vorstellungen in der Gesellschaft.

„Schwul“ ist immer noch ein häufiges Schimpfwort - nicht nur auf Schulhöfen zu hören. Das darf nicht sein.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Gewalterfahrungen aufgrund sexueller Orientierung sind leider keineswegs selten. Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, jedem Menschen gleichermaßen Respekt und Toleranz entgegenzubringen.

Die Herstellung der sozialen und gesellschaftlichen Akzeptanz von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen ist und bleibt eine Aufgabe und Ziel unserer Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft.

Ich möchte mich ganz herzlich vor allem bei der FDP und den PIRATEN dafür bedanken, dass sie den Antrag mit tragen. Ich glaube, dass wir damit eine gute Grundlage geschaffen haben, um deutlich zu machen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ich bitte zum Zustimmung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zunächst einmal bei den Initiatoren dieses Antrags. Wir sind aus voller Überzeugung diesem Antrag beigetreten. Ich will ganz kurz versuchen zu begründen, warum. Ich will gar nicht wiederholen, was der Kollege Andresen alles dazu aufgelistet hat, warum es notwendig ist, heute einen solchen Antrag zu beschließen. Ich möchte vielmehr versuchen darzulegen, warum ich der Auffassung bin, liebe Katja Rathje-Hoffmann, dass wir keine Anhörung dazu brauchen, sondern dass wir endlich Menschenrechte herstellen müssen.

Wer könnte denn eher Experte für das sein, um was es hier geht, als die Menschen selbst, die Menschen, die betroffen sind? Warum gelingt es uns verdammt noch mal nicht, in einer Welt zu leben im Jahre 2016! -, in der Menschen endlich so genommen werden, wie sie sind, in der Menschen lieben und leben können, wo, wie und wen sie möchten?

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

(Katja Rathje-Hoffmann)

Wir müssen das, aber warum ist es immer noch notwendig, über Unterschiede zu reden, wo ich der Auffassung bin, dass Politik auch ein Stück weit tatsächlich die Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, dass diese Unterschiede hoffentlich irgendwann keine Rolle mehr spielen. Aus dem Grund glaube ich, dass wir keine Anhörung brauchen, sondern dass wir Menschen, die von sich selbst sagen, sie seien im fremden Körper gefangen, die Rechte geben, die ihnen zustehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verlacht, verstoßen, verprügelt, ausgegrenzt, mit Vorurteilen konfrontiert, im beruflichen wie im privaten Umfeld das ist nach wie vor der Alltag von Transsexuellen und Intersexuellen. Es gibt eine ausgezeichnete Studie des Lesbenund Schwulenverbands Deutschland zu Lebenssituationen und zum Alltag von Transsexuellen in Nordrhein-Westfalen. Es ist zum Teil erschütternd, wenn man sich die Einzelschicksale mal anhört beziehungsweise durchliest, was in den einzelnen Interviews zum Alltag eines solchen Menschen berichtet wird. Es ist aus meiner Sicht auch ergreifend, und es ist verdammt noch mal wirklich allerhöchste Zeit, dass wir daran etwas ändern.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Ich will jetzt überhaupt nicht - so wie der SPDFraktionsvorsitzende das heute Morgen mit einem Zitatebogen gemacht hat - auf die enttäuschende Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten eingehen, aber wir haben zunehmend weltweit eine Tendenz - möglicherweise manchmal auch verstärkt durch Social Media, weil es ebenso einfach wie feige ist, alles Mögliche über Twitter, Facebook oder sonst was abzusondern, Hassparolen zu posten -, wir haben aber bedauerlicherweise auch politisch zunehmend eine Bewegung, die sich rechts vom üblichen Parteienspektrum ansiedelt, die solche Hasstiraden nicht nur duldet, sondern auch geradezu noch befördert.

Ich glaube, gerade vor diesem Hintergrund müssen Demokraten weltweit die richtigen Zeichen dagegen setzen, dass wir uns als Demokraten in Demokratien - ich finde, Demokratien sind die Grundvoraussetzung für Humanität - davon nicht nur nicht beeindrucken lassen, sondern dass wir unsere moderne offene Gesellschaft weiterentwickeln. Das war einer der Kernpunkte, warum wir diesem Antrag nicht nur zustimmen werden, sondern warum wir beigetreten sind. Ich freue mich auch auf die Abstimmung.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Für die Piratenfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Torge Schmidt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe die Wahl in den USA mit Sorge beobachtet. Das Land der Freiheit hat einen Präsidenten gewählt, der sexistisch, rassistisch und homophob ist. Das, was in den USA gerade passiert, haben wir auch in Großbritannien nach dem Brexit gesehen: dass hasserfüllte Menschen sich durch das Ergebnis dieser Wahl bestätigt fühlen. Das ist grausam und gruselig.

Das, was in den USA passiert ist, sollte uns auch eine Warnung sein, dass unser liberaler Rechtsstaat, den wir hier haben, nicht in Stein gemeißelt ist. Wir müssen nur bei uns in die Landesparlamente schauen, in die die AfD eingezogen ist, und wir erkennen dieselben Tendenzen: Was für Anträge und Anfragen von dieser Partei in diesen Parlamenten gestellt wird, ist beängstigend.

Aber bei aller Sorge um die US-Wahl und die AfD sollten wir nicht vergessen, dass wir hier auch in Deutschland bei Weitem noch nicht so weltoffen und frei von Diskriminierung sind, wie wir glauben. 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Aberkennung des selbst gewählten Vornamens bei Eheschließungen unzulässig ist. In der Begründung haben die Richter außerdem deutlich gemacht, dass das Zeugen oder Gebären von Kindern keinen automatischen Grund zur Aberkennung des Vornamens darstellt. 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ehelosigkeit als Voraussetzung für eine Geschlechtsänderung mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. 2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sowohl genitalangleichende oder genitalverändernde Operationen als auch die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für die Personenstandsänderung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Es ist also genauso wie an anderen Stellen: Ohne das Verfassungsgericht gibt es keinen gesellschaftlichen Fortschritt.

Trans- und intersexuelle Menschen leiden auch heute noch stark unter Diskriminierung. Alleine dass Transsexuelle laut WHO immer noch als psychisch krank gelten, ist eine Stigmatisierung.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Katja Rathje- Hoffmann [CDU])

Wer die Entscheidung trifft, sein Geschlecht zu ändern, wird in seiner Selbstbestimmung hinterfragt. Die erforderlichen Gutachten im TSG erfüllen ihren Zweck nicht und stehen im krassen Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen.

(Beifall PIRATEN und FDP)

Genauso darf es nicht sein, dass ohne Einwilligung geschlechtszuweisende oder -anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen stattfinden.