Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Herr Abgeordneter, Sie dürfen gerne mit Ihrer Rede fortfahren. Wir werden die Sitzung nach wie vor hier oben vom Präsidium leiten.

Gut, Herr Präsident! - Es wäre natürlich hilfreich, wenn die SPD nicht nur dazwischenrufen würde,

(Christopher Vogt)

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das können wir aber auch!)

sondern auf ihren Bundesjustizminister einwirken würde, dass diese dramatische Fehlentwicklung schnellstmöglich beendet wird. Insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparkassen kritisieren diese realitätsferne Umsetzung der Richtlinie, und es führt immer wieder zu Problemen bei der Kreditvergabe.

Insbesondere jungen Familien und Rentnern sollte damit wieder der Zugang zu Immobilienkrediten erleichtert werden. Die bisher vom Bundesjustizministerium vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen des Bundes gegenüber den Banken dürfen nicht dazu führen, dass diese wichtigen Verbrauchergruppen keinen Kredit mehr bekommen, wenn sie ein Haus bauen oder es umbauen wollen. Das wäre in höchstem Maße unsozial.

Wir müssen unbedingt verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wegen einer unnötig verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung keine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung mehr erhalten und deshalb ihre Häuser oder Wohnungen im Extremfall sogar verlieren. Die Vergabe von Immobilienkrediten in Deutschland darf nicht an strengere Voraussetzungen geknüpft sein als in allen anderen europäischen Mitgliedstaaten.

Maßstab muss vielmehr weiterhin ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Kreditinstituten bleiben, wie das bisher in den vergangenen Jahrzehnten auch immer der Fall gewesen ist. Deshalb sollten wir heute mit der Annahme des FDP-Antrags ein klares Signal zur Unterstützung der Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern setzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU und Beifall Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Thomas Rother.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kreditvergabe sinnvoll regeln - wer wollte das nicht? Die konservativen Landesregierungen von Hessen und Baden-Württemberg - mittlerweile unterstützt von Bayern, das ist angeführt worden - haben hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die das über eine Änderung des

Umsetzungsgesetzes zur Europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie versucht. Entstanden sind diese und andere Richtlinien allerdings vor dem Hintergrund der letzten großen weltweiten Krise der Finanzmärkte.

Das heißt, es ist also nicht nur die Kreditvergabe, sondern auch die Geldanlage neu reguliert worden. Wer von uns in der letzten Zeit eine Geldanlage getätigt hat oder einen Kredit aufgenommen hat, wird festgestellt haben, dass sich der bürokratische Aufwand vervielfacht hat. Das ist alles nicht aus der Boshaftigkeit Berliner oder Brüsseler Demokraten entstanden, sondern dient dem Schutz der Anleger und Kreditnehmer.

(Beifall Lars Winter [SPD])

Mit dem bürokratischen Aufwand ist auch ein erhöhter Beratungsaufwand verbunden. Den haben sich die Kreditinstitute ja letzten Endes durch ihr früheres Verhalten selbst eingebrockt.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Klar ist natürlich - ich glaube, das ist dann auch eher der Hintergrund des Aufschreis -, dass so etwas den Banken und Sparkassen in einer Zeit geringerer Möglichkeiten zur Ertragserwirtschaftung vor dem Hintergrund niedriger Zinsen besonders wehtut. Die Verbände positionieren sich unterschiedlich. Der Immobilienverband findet, dass das sowieso alles zu weit geht, der Verband Wohneigentum beklagt lediglich den bürokratischen Aufwand und betont, dass das alles nicht wirklich neu sei. Der Baugewerbeverband fordert eine Korrektur des Gesetzes. Die IG Bau spricht gar von einem zugedrehten Kredithahn. Der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen beklagt die Abschreckung jüngerer und älterer Kaufinteressenten. Die Kreditinstitute selbst äußern sich ganz unterschiedlich. Commerzbank oder Sparda sagen etwas ganz anderes als beispielsweise die Volksbanken und die Raiffeisenkassen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt am 16. September vor vorschneller Kritik am neuen EU-Wohnkreditrecht und kritisiert, dass grundlos Verunsicherung erzeugt wird und von den Kreditgebern Politik auf dem Rücken der eigenen Kunden gemacht werde.

Dabei überwiegen - das wissen wir alle - in der Bundesrepublik Wohnimmobilienkredite, bei denen die Zinsen über 10, 20 oder 30 Jahre festgeschrieben sind. Das schützt den Kunden vor unerwarteten Zinserhöhungen und gibt den Kreditinstituten wichtige Planungssicherheit.

(Peter Lehnert)

(Beifall SPD)

Dennoch bestand am 11. November - wichtiges Datum - in der „Landeszeitung“, 260.000 Menschen in Schleswig-Holstein seien laut Schuldnerablass und Kreditreform zahlungsunfähig. Ich zitiere:

„Besondere Sorge bereite die immer stärker wachsende Zahl alter Menschen, die Zahlungsprobleme haben... Das Problem wird viel, viel größer.“

Trotzdem ist es nicht so, wie gerade eben wieder behauptet, dass gerade ältere Menschen von der Kreditvergabe fast ausgeschlossen seien. Es bestehen schon gar keine Besonderheiten für Umbauten aus Altersgründen oder für energetische Modernisierungsmaßnahmen. Das soll mir bitte einmal jemand im Gesetz zeigen.

Eine Kreditvergabe darf weiterhin nur dann nicht abgeschlossen werden, wenn es erhebliche Zweifel gibt, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Auf die statistische Lebenserwartung von Darlehensnehmern kommt es nach der gesetzlichen Regelung tatsächlich nicht an. Alles andere haben die Banken selbst zu verantworten. Der Kollege Winter zieht ja nun nach Plön und baut dort, ist über 50 und hat nur einen Zeitvertrag über sechs Jahre. Ich gehe davon aus, dass er seinen Bau auch finanziert bekommt.

(Zuruf Lars Winter [SPD] - Heiterkeit)

Ein Aussetzen der Kreditwürdigkeitsprüfung, wie es die Bundesratsinitiative beinhaltet, bei Anschlussfinanzierung - Herr Lehnert hat das angesprochen - oder Umschuldung ist mit dem Europäischen Recht zudem nicht vereinbar, da es dem Sinn der EU-Richtlinie wiederspricht. Eine Aufnahme der sogenannten Immobilienverzehrkredite in das Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich, da diese laut EU gar nicht geregelt werden müssen. Lediglich eine Klarstellung - das stimmt allerdings - ergäbe an dieser Stelle Sinn.

Alle anderen Forderungen aus der Bundesratsinitiative scheinen eher aus einer gefühlten Überregulierung beziehungsweise einer Übervorsicht bei der Handhabung zu kommen. Gerade die FDP hört doch sonst bei Äußerungen von Bankvorständen immer so ganz genau hin. Herr Kubicki macht das auch immer. Vielleicht sollten Sie das an dieser Stelle auch einmal tun.

(Beifall Lars Winter [SPD])

Dennoch ist es richtig, wenn sich der Bund die Praxis der Handhabung des Umsetzungsgesetzes an

schaut und belastbare statistische Erhebungen erfolgen. Es ist richtig, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit denen von Verbraucherschutz und Kreditwirtschaft zusammensitzen und dabei praxisnähere Regelungen finden. Aber diese sollten auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse und eben nicht nur gefühlter Fakten erfolgen. Unnötige Überregulierung oder unklare Formulierungen im Gesetz, wie es sie tatsächlich gibt, sind natürlich zu korrigieren, Herr Vogt. Da ist das österreichische Gesetz, das immer angeführt wird, gar nicht viel anders. Es ist nur anders sortiert, aber es steht dasselbe drin. Ich verstehe immer gar nicht, dass es als Beispiel herangezogen wird. Man sollte sich einfach einmal die Texte anschauen.

(Christopher Vogt [FDP]: Das habe ich gera- de in der Rede angesprochen!)

Bundesminister Heiko Maaß hat das auch schon angepackt.

Herr Abgeordneter Rother, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Lehnert?

Aber gern.

Herzlichen Dank, Herr Kollege Rother. - Es war gut, dass meine Frage jetzt kommt. Eine meiner Fragen haben Sie nämlich schon beantwortet. Der Justizminister sieht von sich aus Änderungsbedarf.

Meine zweite Frage ist folgende: Sie stellen das mit den Banken als völlig unproblematisch dar. Wenn ich die Presse richtig verfolgt habe, sind insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparkassen, die einen genossenschaftlich, die anderen öffentlich-rechtlich organisiert, diejenigen - zumindest war das bisher mein Weltbild -, die den Sozialdemokraten durchaus nahestehen. Die Sozialdemokraten stehen den großen deutschen Geschäftsbanken etwas distanzierter gegenüber. Gerade diejenigen, die Ihnen nahestehen, die uns allen, glaube ich, nahestehen - ich selber bin auch im genossenschaftlichen Bereich als Vertreter unserer Gemeinde aktiv -, haben Probleme, und Sie tun das so ab - zumindest war das mein Eindruck -, als liege das nur daran, dass sie damit nicht

(Thomas Rother)

genug Geld verdienen können. Das ist gerade bei der Gruppe, die sich jetzt am lautesten zu Wort meldet und Änderungsbedarf hat, nachweislich nicht der Fall.

- Es ist tatsächlich so, dass der Aufwand, sowohl bürokratisch als auch in der Beratung, gestiegen ist. Das muss man natürlich erwirtschaften. Es ist ein Unterschied, ob man eine Stunde oder fünf Stunden zusammensitzt, ob man zwei Seite oder 20 Seiten Formular ausfüllt. Das trifft diejenigen, die in der Fläche etwas breiter aufgestellt sind, anders als diejenigen, die den Personenkreis, dem sie Kredite gegeben haben, sowieso schon eingeschränkt haben. Dort erfolgt eine Anpassung, eine Veränderung. Aber dafür ist nicht die Umsetzung der Richtlinie ursächlich, sondern das Kreditverfahren an sich und dass die interne Handhabung jetzt eine andere ist.

Ich bin mir sicher, dass Banken und auch Sparkassen und Raiffeisen- und Volksbanken ihre Handhabung nicht ändern würden, wenn es diese Richtlinie nicht gäbe, ganz einfach deshalb, weil sie sonst zu hohe Kreditausfallrisiken haben.

Der Abgeordnete Lehnert möchte Ihnen gern eine Zusatzfrage stellen.

Wenn ich die Kritik der Volks- und Raiffeisenbanken oder der Sparkassen richtig verstanden habe, richtet sich diese nicht gegen die EU-Richtlinie an sich, sondern dagegen, dass sie in Deutschland - das hatte ich in meiner Rede ausgeführt - viel stringenter, umständlicher und komplizierter ausgelegt wird. Das führt gerade zu dieser ausbordenden Bürokratie, die Sie eben selber geschildert haben; da stimmen wir völlig überein. Die Banken wollen gar nicht die EU-Richtlinie ändern, sondern nur, dass die Ausführungsbestimmungen in Deutschland auf den gleichen Level wie in anderen Ländern gebracht werden.

(Beifall CDU und FDP - Christopher Vogt [FDP]: So ist es!)

- Bei den Ausführungsbestimmungen gibt es tatsächlich unklare Rechtsbegriffe, die definiert werden müssen. Das ist klar. Aber es steht tatsächlich nicht mehr oder nicht weniger drin als in der EURichtlinie. Das Einzige - das ist vielleicht der Mini

sterialbürokratie geschuldet - ist: Andere Länder haben ein eigenes Gesetz dafür gemacht, in Deutschland ist das Kreditwesengesetz geändert worden. Das ist etwas unübersichtlicher. Im Kern aber ist das alles dasselbe.

Ich kann Ihnen gern die Unterlagen zur Verfügung stellen. Sie können mich dann darauf hinweisen. Vor diesem Hintergrund ist es tatsächlich sinnvoll, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern eine weitere Beratung im Finanzausschuss durchzuführen. Dann werden wir uns vielleicht auf die genauen Punkte, die man ändern sollte, einigen.

(Christopher Vogt [FDP]: Weil ihr euch un- einig seid!)

Vielen Dank.

Wir sind Ihnen trotzdem dankbar dafür, Herr Kollege Rother, dass Sie bei der Darlegung der aktuellen Kreditsituation des Kollegen Winter aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Höhe der Zinsund Tilgungspflichten und seine Einkommenshöhe genannt haben.