Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Kommunen, die auf keine finanziellen Hilfen des Landes angewiesen sind, müssen keine Straßenausbaubeiträge erheben. Sie sind also frei in ihrer Entscheidung, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Sie haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten und Steuern.

Wir dürfen diese Diskussion aber nicht nur aus der Sicht der Verwaltung und der Politik führen, sondern wir müssen auch die Menschen dabei im Blick haben. Wenn man mit Betroffenen spricht, dann bekommt man einen sehr deutlichen Eindruck davon, dass die so harmlos klingenden Straßenausbaubeiträge durchaus zu existenziellen Belastungen führen können. Deshalb schulden wir es den Menschen, dass wir uns mit diesen Sorgen ernsthaft auseinandersetzen.

(Präsident Klaus Schlie)

(Beifall CDU)

Mir ist durchaus bewusst, dass eine freiwillige Erhebung von Beiträgen die Gemeinden in die Pflicht nimmt. Die bisherige Regelung macht es möglich, auf das Land zu verweisen und zu sagen: Wir können da gar nicht anders.

(Beate Raudies [SPD]: Aha!)

Die Freiwilligkeit führt vor Ort zu der Notwendigkeit, die Entscheidung für die Erhebung zu rechtfertigen.

(Beate Raudies [SPD]: Ach!)

Dennoch bleibe ich dabei: Es ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, welcher Weg im Einzelfall der richtige ist.

(Beifall CDU und PIRATEN)

Im Gegensatz zu SPD, Grünen und SSW glaube ich nicht, dass wir hier im Landtag schlauer sind als diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Im Gegensatz zu den Kollegen Stegner, von Kalben und Harms glaube ich nicht, dass wir hier im Landtag am besten wissen, was gut für die Gemeinden ist.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Selbstverwaltung heißt, selbst entscheiden zu können, Herr Kollege Stegner.

(Beifall CDU)

Lassen Sie deshalb die Besserwisserei, und geben Sie den Gemeinden die Entscheidungsfreiheit zurück. Ich freue mich, dass auch die PIRATEN diese Ansicht - zumindest in Teilen - teilen. Aus meiner Sicht können wir durchaus auch über die von Ihnen vorgeschlagene Regelung zum Thema Ratenzahlung ernsthaft diskutieren. Skeptisch bin ich - da werde ich auch keine Zustimmung bei meiner Fraktion erhalten - bei Artikel 2 Ihres Gesetzentwurfs, bei dem es um die Einführung von Bürgerentscheiden über kommunale Angelegenheiten geht. Lassen Sie uns das im Ausschuss weiter beraten. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gemeinwesen das hat die Kollegin Nicolaisen zu Recht ausgeführt - finanziert sich durch Steuern, Gebühren und Beiträge. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist Teil dieses Systems zur Finanzierung von gemeindlichen Aufgaben. Die Grundsätze der gemeindlichen Einnahmebeschaffung sind in Schleswig-Holstein - wie in anderen Bundesländern übrigens auch - in der Gemeindeordnung geregelt.

Die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, liebe Frau Kollegin Nicolaisen, ergibt sich mittelbar aus § 76 Absatz 2 der Gemeindeordnung und nicht unmittelbar aus dem KAG. Insofern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, läuft Ihr Gesetzentwurf ins Leere. Wissen Sie es nicht besser, oder war das etwa Absicht? Das kann ich mir eigentlich nicht denken. Der Gesetzentwurf des Kollegen Kalinka in der letzten Legislaturperiode war ja durchaus vollständig. Sie sollten dann doch so weit gehen, ihn richtig abzuschreiben.

(Beifall SPD und SSW - Zuruf SPD: Das war noch solide Arbeit damals von Herrn Kalin- ka!)

Aber Sie sind in guter Gesellschaft, auch die PIRATEN wissen es nicht besser und machen deutlich: Sie haben nicht wirklich verstanden, wie das System der kommunalen Einnahmebeschaffung funktioniert. In der Gemeindeordnung festgelegt ist nämlich ein Vorrang der Gebühren- und Beitragserhebung vor der Steuererhebung, wie übrigens auch in den Gemeindeordnungen anderer Bundesländern, auch in Baden-Württemberg, das so gern als Beispiel angeführt wird.

Hinzu kommt, dass die Kommunen kaum eigene Möglichkeiten haben, Steuern zu erheben. Ihren Anteil an den Gemeinschaftsteuern erhalten sie über das Land beziehungsweise über das FAG; das wissen wir. Deswegen ist das Land in finanziellen Angelegenheiten auch der Sachwalter der Kommunen. Deswegen müssen alle gesetzlichen Regelungen, die in die Finanzausstattung der Kommunen eingreifen, sorgfältig diskutiert und geprüft werden.

Die kommunale Landschaft in Schleswig-Holstein ist durchaus als heterogen zu bezeichnen. Da scheint Wahlfreiheit auf den ersten Blick das Mittel der Wahl zu sein. Tatsächlich haben die Kommunen aber seit 2012 bereits ein Wahlrecht. Sie können sich nämlich entscheiden, ob sie Ausbaubeiträge in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhe

(Petra Nicolaisen)

ben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 2014 die Voraussetzungen dafür beschrieben. Ein weiter gehendes kommunales Wahlrecht kann ich mir auch im Hinblick auf den Rechtsfrieden im Land nur sehr schwer vorstellen. Das hat nichts mit einer Missachtung von kommunaler Selbstverwaltung und auch nichts mit Besserwisserei zu tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach unserer Auffassung ist der Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ungerecht und im Ergebnis für die Gemeinden nicht finanzierbar. Die Erschließung mit Infrastruktur für Straße, Wasser, Abwasser und Elektrizität ist Voraussetzung für die Bewohnbarkeit eines Hauses. Deshalb sind die Kosten für Einrichtung und Erneuerung den Grundeigentümern als Vorteil zuzurechnen. Deswegen müssen sie sich daran finanziell beteiligen.

(Beifall SPD)

Die Herstellung und der Ausbau von Erschließungsanlagen müssten bei einem Verzicht auf Beiträge aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden, wozu viele Kommunen vermutlich gar nicht in der Lage wären.

Außerdem wären dann alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt - unabhängig davon, ob sie diese Anlagen nutzen oder ob sie überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind. Die Wertsteigerung durch die Erschließung der Grundstücke kommt dagegen nur den Eigentümern zugute, und die Lasten sollen alle tragen? Wir finden: Das ist nicht gerecht. Das sage ich noch einmal.

(Beifall SPD)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe auch Verständnis für die Sorge von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen, durch die Erhebung von Ausbaubeiträgen in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Ich habe 23 Jahre lang in einem Kommunalparlament gesessen und das können Sie sich vorstellen - mich mehrfach mit dieser Thematik beschäftigen müssen.

Um dies zu vermeiden, haben die Gemeinden die Möglichkeit, mit den Grundstückseigentümern nach deren Leistungsfähigkeit moderate Zahlungsbedingungen zu vereinbaren sowie bei Festsetzung der Beträge auch Härtefälle zu berücksichtigen. Auch Vorleistungen sind möglich, sodass die Belastung planbar ist.

Ich sage ganz klar, dass ich die Städte und Gemeinden in der Pflicht sehe, diese Instrumente verant

wortlich und bürgerfreundlich einzusetzen. Dabei gibt es garantiert noch Optimierungsbedarf.

(Beifall SPD)

Auch beim Umfang der Ausbaumaßnahmen und damit bei den anfallenden Kosten sollten die Bürgerinnen und Bürger einige Worte mitzureden haben. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Planung öffentlich vorzustellen und Anregungen und Bedenken der Betroffenen zu berücksichtigen. Einen Luxusausbau auf Kosten von Anliegern darf es nicht geben.

Meine Damen und Herren, es ist nie leicht, darüber zu sprechen, Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Über Entlastung zu sprechen, ist immer einfacher und selbstverständlich populärer.

In dieser Diskussion sollten wir uns aber nicht von populären Argumenten leiten lassen, sondern von der finanziellen Situation unserer Kommunen und dem Wohl aller Bürgerinnen und Bürger. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Ines Strehlau.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal wird in dieser Wahlperiode der Antrag gestellt, die verbindliche Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus dem Kommunalabgabengesetz und der Gemeindeordnung zu streichen. Es soll keine Pflicht mehr zur Erhebung dieser Beiträge bestehen.

In jüngster Zeit ist das Thema Straßenausbaubeiträge, das seit Jahrzehnten gewissermaßen ein Dauerbrenner ist, wieder aktuell. Unter anderem gibt es eine Petition für die Abschaffung dieser Beiträge, die auch durch die Medien intensiv begleitet wurde. Wir haben gerade gehört, dass diese Petition Anlass für die CDU ist, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Ich wundere mich etwas, dass Sie nicht abgewartet haben, bis die Petition im Petitionsausschuss behandelt wird.

Die CDU meint, es solle Schluss sein mit der Gängelung der Kommunen. Das mag gut und schön klingen, ist aber nicht so einfach.

(Zurufe CDU)

(Beate Raudies)

Das hat auch unsere Befassung von 2012 gezeigt. Der Verzicht auf Beiträge wäre eine problematische Ungleichbehandlung und eine Durchbrechung der kommunalverfassungsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung.

Aus gutem Grund haben deshalb schon 2012 sowohl Gemeindetag als auch Städteverband gesagt, sie wollten gar nicht selbst entscheiden, sie seien vielmehr für eine Beitragserhebungspflicht.

(Beifall Lars Harms [SSW] - Zuruf BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Hört! Hört!)

Die Kommunen selbst wollen nicht, dass sich wohlhabende Gemeinden einen Standortvorteil gegenüber finanzschwächeren Kommunen verschaffen. Sie wollen keinen Konkurrenzkampf zwischen Nachbarkommunen um die geringsten Infrastrukturkosten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD, Beifall Lars Harms [SSW])

Sie wollen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Kommunen in Schleswig-Holstein. Warum wollen sie das? - Weil viele Kommunen nicht genug Geld haben, um die Straßenbaukosten alleine tragen zu können. Nur sehr wenige wären finanziell in der Lage, die notwendigen Ausbaumaßnahmen ohne Hilfe von Beiträgen zu finanzieren. Diese Beiträge sind eine wichtige Finanzierungssäule der Gemeinden, die Sie, liebe CDU und ebenso die PIRATEN, mit Ihrem Vorschlag gefährden. Nun argumentieren Sie: Warum sollen auch die reichen Kommunen, die beispielsweise hohe Gewerbesteuereinnahmen haben, dazu gezwungen werden? Warum können nicht wenigstens in diesen Kommunen die Eigentümerinnen und Eigentümer geschont werden?