- von finanziellen Mitteln eine Kunst, um sicherzustellen, dass kein Acker verdorrt und auch keiner zur Jauchegrube wird. Deswegen lassen Sie uns das Vertrauen sichern, indem wir beim Geldsegen der Justiz für mehr Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit sorgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall PIRATEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Einen solchen Unsinn habe ich in meinem Leben noch nicht gehört!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der PIRATEN möchte mit ihrem Antrag die Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen reformieren. Den dringenden Reformbedarf begründen Sie mit einer Gefährdung des öffentlichen Vertrauens in Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mit Begrifflichkeiten wie „Korruptionsprävention“ sind Sie es, die ein Licht auf unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte werfen, das sie nicht verdient haben.
Da helfen auch philosophische Zitate nicht weiter. Sie versuchen damit, Ihrem Antrag, der in eine Bundesratsinitiative münden soll, besonderes politisches Gewicht und eine besondere Dringlichkeit zu verleihen.
Um es bereits an dieser Stelle ganz deutlich zu sagen: Dieses Misstrauen teile ich ganz und gar nicht.
Diese Unterstellung lässt sich auch mit Ihrem eigenen Antrag nicht belegen, wenn Sie selbst, Herr Dr. Breyer, bereits einschränkend von einzelnen zweifelhaften Geldauflagen sprechen.
Ja, Herr Dr. Breyer, eine Kleine Anfrage hat offengelegt, das zwei Landgerichte im Zeitraum von 2013 bis 2015 entgegen der Ausführungsvorschriften des Justizministeriums die Zuweisungen von Geldauflagen nicht vollständig erfasst haben. Dazu heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aber auch, dass der Fehler eingestanden ist und nunmehr behoben werden soll.
Nein! - Ein Versäumnis? Sicherlich. Deshalb ist es richtig, dass der Landesrechnungshof eine entsprechende Prüfung vornimmt und diese Überprüfung schon vor Beantwortung der Kleinen Anfrage begonnen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist, dass die Geldauflage neben Bußgeld oder Geldstrafe die häufigste Variante darstellt. Richtig ist auch, dass regionale Einrichtungen vermehrt um diese Mittel werben und der Wettbewerb zugenommen hat. Gemeinnützige Organisationen nutzen dabei unterschiedliche Wege, sie werben online um Geldauflagen oder suchen gar den direkten Weg zu Richtern und Staatsanwälten, um um aktive Unterstützung für ihre Projekte zu bitten.
Wir dürfen dabei nicht verkennen, dass sich durch erhöhte Tagessätze und die Zunahme von Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen die absoluten Summen aus Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften voraussichtlich beträcht
lich erhöhen werden. Das birgt Risiken und Fehleranfälligkeiten. Zusätzliche Angaben können als Grundlage für eine Risikoanalyse und als Entscheidungsgrundlage für Staatsanwälte und Richter dienen.
Einig sind wir uns darin, dass wir eine nachvollziehbare Zuweisungspraxis brauchen, wenn Organisationen auf staatliche Veranlassung hin Geldmittel erhalten. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage der PIRATEN weist durchaus Lücken in der Erfassungspraxis auf. Um kalkulierbare Zuwendungen geht es dabei allerdings nicht. Der Landesrechnungshof hat ja auch bereits mit einer Prüfung begonnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Ausschuss darüber beraten, wie wir in SchleswigHolstein die Risikoanalyse und die statistische Erfassung verbessern können. Ob die Einrichtung von Sammelfonds die bessere Lösung im Vergleich zur bisherigen Praxis ist, vermag ich nicht zu sehen. Nicht immer ist der Systemwechsel allein schon ein Mehrwert. Lassen Sie uns den Prüfbericht des Landesrechnungshofs abwarten, das Justizministerium und die Betroffenen in Schleswig-Holstein dazu hören, um uns ein eigenes Bild von der Situation zu machen.
Herr Dr. Breyer, ich würde mich freuen, wenn Sie darauf verzichten könnten, pauschal Berufsgruppen unter Verdacht zu stellen, vorliegend unsere Richter und Staatsanwälte.
Manchmal ist es so, dass die PIRATEN Probleme entdecken, von denen außer ihnen bislang niemand etwas gewusst oder als Problem wahrgenommen hat.
ist gerade darauf hingewiesen worden - lässt im Ergebnis nicht erkennen, dass es bei den Geldauflagen in Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gibt oder gar Handlungsbedarf besteht. Frau Ostmeier hat darauf hingewiesen. Wenn man in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg manches anders macht, kann und sollte man sich das einmal ansehen. Prüfen und entscheiden, ob wir etwas verändern sollten, müssen wir natürlich selbst.
Es sind einzelne Forderungen aufgestellt worden. Die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts kann sinnvoll sein und dient der Transparenz. Das ist zweifellos so. Der Aufwand dafür dürfte überschaubar sein, Frau Ministerin. Mögliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisungen könnten schon an dieser Stelle zerstreut werden.
Dass sich die Entscheider bei vorhandenen persönlichen Interessen jeder Amtshandlung zu enthalten haben, ist selbstverständlich. Dennoch ist es natürlich so - das wissen wir alle -, dass gerade Justizangehörige auch Funktionen in justizbezogenen Organisationen innehaben, was wir wollen und was zu befürworten ist.
Natürlich dürfen persönliche Interessen der Richterinnen und Richter bei der Verhängung von Geldauflagen keine Rolle spielen. Hierfür gibt es auch keine Hinweise.
Auch wenn Herr Breyer eben betont hat, dass er die Betroffenen nicht unter Generalverdacht stelle, macht er genau dies im nächsten Satz. Von daher ist es etwas widersprüchlich, was Sie hier vortragen, Herr Breyer.
Es ist tatsächlich nachdenkenswert, die Qualitätskriterien und Nachweispflichten für Interessenten an Geldauflagen zu überarbeiten. Es darf aber die Organisationen auch nicht überfordern. Es sind auch viele kleine Organisationen ohne große Geschäftsführer oder Gehälter dabei. Es muss im Verhältnis zum finanziellen Ertrag bleiben. Schauen Sie sich doch einmal die einzelnen Beträge an: Davon kann man keinen Geschäftsführer oder sonstige große Ausgaben bezahlen. Das sind alles überschaubare Beträge.
ne komplette Vergabe der Mittel über Sammelfonds zu erreichen. Unmittelbare Geldzuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen sollen gänzlich ausgeschlossen werden. Parallele Vergaben - so macht man das ja auch derzeit in Hamburg - wären damit auch nicht mehr möglich.
Im Einzelfall kann aber eine direkte Zuweisung durch das Gericht an eine bestimmte Organisation eben gerade sinnvoll sein, wenn ein sachlicher Zusammenhang zur Tat und zur Arbeit einer bestimmten Organisation hergestellt werden kann.
So geschieht es ja in der Regel auch. Es hat natürlich auch einen erzieherischen Nutzen, wenn der Trunkenheitsfahrer an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr - so etwas gibt es tatsächlich - zahlen muss oder ein volksverhetzender Neonazi die Arbeit der Amadeu-Antonio-Stiftung unterstützen muss. Diese Entscheidung würde ich gern weiter dem Gericht überlassen.
Auch können Prozessbeteiligte derzeit Vorschläge für die Verwendung der Geldbuße machen, was nach dem Piratenantrag auch nicht mehr möglich wäre. Man sollte sich wirklich gut überlegen, ob man das abschaffen will.