Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da nehme ich natürlich lieber die 5 Minuten Restredezeit in Anspruch als die 3 Minuten.
Ich glaube, dass wir in der Debatte mit heißer Luft aus dem Fön nicht weiterkommen, Herr Ministerpräsident. Ich möchte aber gern auf ein paar Punkte eingehen, die hier nicht richtig dargestellt worden sind.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen hatte mich gefragt, was Bürgerwille für mich ist. Wir haben das schon in unserem Gesetzentwurf zur Durchsetzung des Bürgerwillen erklärt: Wir meinen mit Bürgerwillen die Ergebnisse demokratischer Abstimmungen in den Kommunen, also Abstimmungen in den Gemeindevertretungen, Abstimmungen der Einwohner, die mehrheitlich entscheiden und sich für oder gegen Windkraft, für oder gegen bestimmte Abstände und für oder gegen Windparks entscheiden können.
Das Ergebnis Ihrer jetzigen Planungen ist - da danke ich dem Ministerpräsidenten für die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage -, dass Sie bei bisher 28 Gemeinden den Bürgerwillen mit Ihren Plänen übergehen. Das sind 40 % der Fälle, in denen überhaupt Stellungnahmen gegen Windenergie abgegeben worden sind, die nicht in der Windenergieplanung umgesetzt werden.
Besonders werfe ich Ihnen vor, dass Sie in zwei Fällen sogar gegen den Willen der betroffenen Gemeinden Ausnahmegenehmigungen erteilt haben, obwohl darauf kein Anspruch besteht und Sie es nicht hätten tun müssen. Ohne Not warten Sie mit solchen Ausnahmegenehmigungen nicht einmal mehr ab, was die Planungen dazu letztlich ergeben. Das wäre nötig gewesen.
Sie malen hier an die Wand, dass es das Ende der Energiewende wäre, wenn man den Bürgerwillen umsetzen würde. Fakt ist aber, dass wir 2012 Pläne aufgestellt haben, die den Bürgerwillen berücksichtigt haben.
- Das Oberverwaltungsgericht hat das Verfahren kritisiert. Fakt ist aber, dass Sie die Energiewende im Einklang mit dem Bürgerwillen gestalten konnten. Es ist nicht so, dass die Energiewende nach den Plänen von 2012 am Ende gewesen wäre. Deswegen lassen wir uns nicht vorwerfen, dass wir gegen die Energiewende oder für Atomkraft wären. Solche Pauschalargumente weisen wir zurück.
Der Ministerpräsident hat gesagt, er müsste 1,98 % der Landesfläche ausweisen, um der Windenergie substanziellen Raum zu verschaffen. Lesen Sie doch einmal das eigene Planungskonzept der Staatskanzlei nach. Dort steht auf Seite 66 ausdrücklich, man hätte mit anderen Kriterien weniger Fläche ausweisen können. Damit hätte man zwar auch substanziell Raum geschaffen, aber man hätte die politischen Ziele der Planung nicht erreicht.
Das heißt: Es geht gar nicht darum, dass man mit einer anderen Planung den rechtlichen Kriterien irgendwie nicht genügen könnte, sondern es geht darum, dass man das politische Ziel beziehungsweise die Zahlenziele so vielleicht nicht erreichen könnte.
- Das ist aber nicht das, was Herr Albig eben gesagt hat. Er hat sich nämlich auf die Rechtslage zurückgezogen und behauptet, seine Juristen hätten gesagt, bei weniger Fläche würde man nicht substanziell Raum schaffen. Das Gegenteil hat auch der Kollege Kumbartzky dargestellt, der entsprechende Gerichtsentscheidungen zitiert hat.
Das tue ich gern, weil ich für den Dialog bin. Ich würde mir wünschen, dass andere Kollegen dies auch häufiger täten.
Zum Dialog, Herr Kollege, gehört auch das Zuhören. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie gehört, wie viel Dialog in diesem ganzen Prozess sowohl bei der Windkraftausbauplanung als auch zum Beispiel bei der Westküstenplanung stattgefunden hat.
Das aber war gar nicht mein Punkt. Der Ministerpräsident hat gerade ausgeführt, dass es das politische Ziel der Bundesregierung ist, das das Land Schleswig-Holstein übernommen hat. Es kann selbstverständlich sein, dass man zu einem anderen politischen Ziel kommt, nämlich nicht die 10 GW erreichen zu wollen. Das müsste dann aber auch gesagt werden. Insofern müssen Sie nicht die Argumentation umdrehen.
Frau Kollegin, der Ministerpräsident hat ja zweierlei gesagt. Er hat uns einerseits vorgeworfen, man könne mit Berücksichtigung des Bürgerwillens die Ziele nicht erreichen. Ich habe gesagt: Die Planung von 2012 zeigt, dass es geht.
Zweitens hat er gesagt, mit weniger als 1,98 % könnte man nicht substanziell Raum schaffen, wie es das Bundesrecht vorschreibt.
Ich habe gesagt, dass aus seinen eigenen Dokumenten hervorgeht, dass man auch mit weniger Landesfläche diesen bundesrechtlichen Vorgaben Genüge tun könne.
Der Herr Ministerpräsident hat gesagt, unser eigener Gutachter er meint damit Professor Dr. Pautsch - habe nichts anderes gesagt, als dass der Bürgerwille nicht rechtsverbindlich verankert werden könnte. Leider ist er nicht mehr da. Auf der eigenen Seite der Staatskanzlei zum Thema Bürgerwillen und Windenergieplanung sind die Folien aus der Präsentation von Herrn Professor Pautsch abgedruckt. Dort finden Sie auf der Folie 8 den dritten Absatz, in dem es ausdrücklich heißt: Zulässig ist es, wenn der Gesetzgeber eine Abwägungsdirektive als Grundsatz der Raumordnung festlegt.
Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass es die Spielräume gibt, dass auch Herr Professor Pautsch nicht der Einzige ist, der diese Spielräume sieht, dass es unter Juristen Streit gibt. Deswegen bitte ich darum, uns in dieser offenen, juristisch ungeklärten Situation nicht vorzuwerfen, wir schlügen etwas vor, was offensichtlich nicht gehe, bei dem alle Juristen einer Meinung seien oder was gar rechtspopulistisch sei, nämlich Leuten etwas zu versprechen, was nicht gehe.
Wir sagen, wir wollen neue Wege gehen, um den Bürgerwillen rechtsverbindlich zu verankern. Dazu sind wir auch bereit, uns auf Klagen einzulassen, die sowieso kommen werden. Wir glauben, dass wir vor Gericht gute Argumente für eine Planung haben, die Windparks dort baut, wo sie gewünscht werden, und nicht dort, wo sie abgelehnt werden.
Die jetzige Planung macht keinen Sinn. Sie können nicht Bürgerwindparks in Nordfriesland abbauen, die seit Jahren akzeptiert sind, und sie dort aufbauen, wo es zwei Bürgerentscheide dagegen gibt wie in Nübbel. Das macht keinen Sinn. Lassen Sie uns deswegen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, das zu ändern. - Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Damit ist die längste Aktuelle Stunde im Schleswig-Holsteinischen Landtag beendet.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes mit der Drucksachennummer 18/4590 (neu). Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/4590 (neu) abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Vorschlag des Ausschusses ab? - Das ist die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die FDPFraktion.
Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Studenten der Friedrich-Ebert-Stiftung, Hochschulgruppe, als Gäste der Abgeordneten Birte Pauls. Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Jetzt kommen wir zum Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachennummer 18/4954. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Dann kommen wir jetzt zur Sachabstimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist die CDU-Fraktion. Wer dagegen ist, möchte sich jetzt melden. - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag mit der Drucksachennummer 18/4954 abgelehnt.
Jetzt muss ich etwas erklären. Ich habe von den PGF zwei Botschaften bekommen. Der erste Hinweis ist, den Tagesordnungspunkt 23 jetzt zu behandeln und abzuschließen. Das mache ich gern. Ich habe aber zweitens auch den Hinweis bekommen, dass erst Tagesordnungspunkt 25 behandelt werden soll. Ich bitte um eine Lösung.
Herr Präsident, ich schlage vor, jetzt das Thema Whistleblower zu behandeln und den Antrag „Wohnungsbau im ganzen Land ermöglichen“ im Januar!