Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

Ich rufe hiermit Tagesordnungspunkt 25 auf:

Whistleblower im öffentlichen Dienst schützen, Hinweisen auf Rechtsverstöße konsequent nachgehen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4925

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich jetzt die antragstellende Fraktion auf. Das ist der Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion, Dr. Patrick Breyer.

(Unruhe)

- Sie haben das Wort. Ihre Zeit läuft, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beantragen, Whistleblower im öffentlichen Dienst zu schützen und Hinweisen auf Rechtsverstößen konsequent nachzugehen. Was ist der Hintergrund? Whistleblower oder Hinweisgeber sind Menschen, die interne Kenntnisse über Gefahren oder Straftaten haben und die nicht weggesehen, sondern ihrem Gewissen folgen und sogar eigene Nachteile in Kauf nehmen, um andere Menschen zu schützen oder im Interesse der Allgemeinheit Alarm zu schlagen, wenn solche Alarm- oder Straftaten passieren.

Whistleblower, die in einer solchen Situation handeln, sind Vorbilder für Zivilcourage. Sie verdienen deswegen unseren Schutz und unsere Anerkennung.

(Unruhe - Glocke Präsident)

Dass bis heute Whistleblower immer wieder als Verräter behandelt werden, finde ich beschämend. Daran, dass oftmals nicht die Täter zur Verantwortung gezogen werden, sondern es die Hinweisgeber sind, die Nachteile haben und ihren Job verlieren, müssen wir etwas ändern.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Die prominenteste Schleswig-Holsteinerin, der es so ergangen ist, ist die Tierärztin Frau Dr. Margrit Herbst. Sie hat im Schlachthof Bad Bramstedt wie

derholt BSE-Verdachtsfälle gemeldet, denen aber nicht fachgerecht nachgegangen worden ist. Sie ist schließlich an die Öffentlichkeit gegangen, nachdem sie jahrelang versucht hat, intern Abhilfe zu schaffen. Das hat die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nach sich gezogen. Im Anschluss daran erklärte der Landwirtschaftsminister gegenüber dem Landtagsausschuss öffentlich, dass der Vorwurf der Schlachtung BSE-verdächtiger Rinder eindeutig nicht zutreffend sei.

Tatsächlich aber haben die Untersuchungen in zwei Fällen zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt.

(Zuruf CDU: Kein eindeutiges Ergebnis!)

Das heißt, der Bericht ist falsch. Der BSE-Verdacht war nicht ausgeräumt, sondern hat fortbestanden.

(Volker Dornquast [CDU]: Nicht nachgewie- sen, mein Lieber! - Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein Unterschied!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns heute ein Zeichen setzen für Whistleblowerschutz in Schleswig-Holstein und für Gerechtigkeit für Frau Dr. Herbst sorgen. Lassen Sie uns diese Whistleblowerin rehabilitieren und sie für die Nachteile entschädigen, die sie erlitten hat, und lassen Sie uns dafür sorgen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen können.

Wir PIRATEN beantragen konkret, eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten, nicht nur in Korruptionsfällen, nicht nur für Polizeibeamte, sondern für den gesamten Bereich der öffentlich Bediensteten in unserem Land. Lassen Sie uns, solange wir keinen rechtlichen Schutz für solche Menschen haben - der Wissenschaftliche Dienst zeigt die Schutzlücken auf -, die technische Möglichkeit schaffen, damit Whistleblower über eine Whistleblower-Plattform Hinweise auf Missstände geben können und trotzdem im Schutz der Anonymität Rückfragen möglich sind und Aufklärung möglich ist. Solche Plattformen haben sich in anderen Ländern bewährt. Lassen Sie uns in Schleswig-Holstein interne Ermittlungen einer unabhängigen Stelle übertragen, so wie es uns in anderen Ländern gezeigt worden ist.

Vor allem lassen Sie uns über den Bundesrat eine Initiative starten, um die gefährlichen Schutzlücken für Whistleblower im öffentlichen Dienst zu schließen, die bisher nur im Korruptionsbereich vor Nachteilen wegen Verletzung ihrer Dienstpflicht geschützt sind, die aber außerhalb des Korruptionsbereichs bis heute Nachteile befürchten müssen,

wenn sie melden, dass ihnen zum Beispiel im Dienst Straftaten bekannt geworden sind.

Das hat der Wissenschaftliche Dienst festgestellt in dem Gutachten zu unserem Antrag, das wir haben verumdrucken lassen und das Ihnen vorliegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hinweisgeber setzen ihre Interessen für uns und im Interesse der Allgemeinheit aufs Spiel. Lassen Sie uns heute etwas zurückgeben und für ihren Schutz sorgen!

Kommen Sie bitte zum Ende.

Lassen Sie uns heute konsequent Rechtsverstößen nachgehen, ohne dass Whistleblower Nachteile für sich selbst befürchten müssen! - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN - Zuruf Wolfgang Ku- bicki [FDP])

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Axel Bernstein das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn es möglich ist, soll man damit anfangen, etwas Positives hervorzuheben. Das ist mir bei diesem Antrag spontan nicht so leichtgefallen, auf den zweiten Blick aber schon: Immerhin haben Sie es geschafft, fast zwei Seiten zu beschreiben, ohne Edward Snowden zu erwähnen. Herzlichen Glückwunsch dazu!

Ich möchte die inhaltlichen Punkte von hinten durchgehen. In Punkt 8 fordern Sie eine Klausel für Whistleblower, in der es darum geht, bei Auftragsvergaben eine besondere Prüfung einzuführen. Wenn wir uns das bestehende Regelwerk angucken, bin ich der festen Überzeugung, dass wir an der Stelle wahrlich nicht noch mehr Bürokratie brauchen. Sie sind an dieser Stelle einmal wieder mehr unterwegs, einen Generalverdacht gegenüber all denjenigen zu äußern, die ihre Arbeit mit großer Mühe und Sorgfalt machen.

(Vereinzelter Beifall CDU, SPD und FDP)

Die rechtlichen Grundlagen, die Sie mit der Bundesratsinitiative in Punkt 7 einfordern, sind da.

Die von Ihnen unter Punkt 6 geforderte Möglichkeit der Anfertigung von Strafanzeigen ist heute nicht nur gegeben, sondern wer entsprechende Anhaltspunkte hat, ist aufgefordert, ja sogar verpflichtet, entsprechende Straftaten zur Anzeige zu bringen.

Das notorische Misstrauen, das Sie unter Punkt 5 einmal mehr gegenüber unserer Landespolizei äußern, weitet sich nach meiner Wahrnehmung langsam zu einer fortgesetzten Rufschädigung vonseiten der PIRATEN aus. Die Landespolizei hat unser volles Vertrauen, und wir sehen hier keine weiteren Notwendigkeiten.

(Beifall CDU, SPD und FDP)

Wenn Sie unter den Punkten 4 und 3 eine anonyme Plattform und eine Ombudsstelle fordern, weiten Sie dieses Misstrauen auf den gesamten öffentlichen Dienst aus. Wir sind uns sicherlich einig: Wo es Pflichtverletzungen gibt, sind die zu ahnden. Was wir aber nicht brauchen, ist die Organisation eines Klimas von Misstrauen untereinander beziehungsweise der Bürgerinnen und Bürger gegen ihre Verwaltung. Auch wenn es in großen Apparaten natürlich zu individuellen Fehlern und Fehlverhalten kommt, ist das nicht angebracht.

In Punkt 2 kommen Sie mit Frau Herbst. Ich glaube, es gibt keinen Fall, der so intensiv beleuchtet wurde wie dieser, der so häufig betrachtet wurde. Im Ergebnis stellt sich heraus: Die Frau hatte schlicht unrecht. Wenn sie das damals auf dem Dienstweg nicht akzeptieren wollte, ist das eine Entscheidung, die sie für sich getroffen hat und mit deren Konsequenzen sie leben muss. Darüber darf sich jeder sein Urteil bilden, aber daraus kann man sicherlich keine Verpflichtung des Staates ableiten, ein solches Verhalten nachträglich gutzuheißen, geschweige denn zu entschädigen.

Bleibt Punkt 1. Der erste Satz Ihres Antrags lautet:

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag würdigt und anerkennt Hinweisgeber, die im Interesse ihrer Mitmenschen bei Rechtsverletzungen Alarm schlagen.“

Wer will dem widersprechen? Wer Hinweise auf Rechtsverletzungen hat, ist natürlich aufgefordert, Alarm zu schlagen.

(Zuruf Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Wir sollen nicht so tun, als ob es dafür nicht die entsprechenden Möglichkeiten gäbe.

Allerdings ist das ein wirklich sensibler Bereich. Denn die Grenze zwischen - wie Sie es uneingeschränkt positiv darstellen - Whistleblowing auf der

(Dr. Patrick Breyer)

einen Seite und Diffamierung, übler Nachrede oder gezielter Falschinformation aus Neid, aus Konkurrenzdenken oder Leichtfertigkeit auf der anderen Seite ist nicht in jedem Fall leicht zu ziehen. Sie erwecken hier den Eindruck, als gäbe es heute in der öffentlichen Verwaltung, in der Polizei oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Klima des Verschweigens, des Vertuschens und der Drangsalierung. Das ist ein gefährliches Zerrbild, das Sie hier zeichnen. Wir wollen kein Klima des Misstrauens in unserer Verwaltung und unserem öffentlichen Dienst.

(Beifall CDU, SPD, FDP und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir können Ihrem Antrag aus diesen Gründen nicht zustimmen. Ich glaube, Sie tun auch denjenigen keinen Gefallen, die Hinweisgeber sind und die es sich nicht leichtmachen, Sachverhalte, die sie erkannt haben, die ihnen zu Ohren kommen, zu melden oder zur Anzeige zu bringen.

Ich finde es richtig, dass jeder, der solche Hinweise erkennt, sich gründlich prüft und gründlich nachprüft, ob seine Vermutung und mögliche Anschuldigung oder Anklage richtig ist. Hier leichtfertig so zu tun, als ob alles, was von irgendjemandem im Sinne eines Whistleblowings nach außen, an die Öffentlichkeit getragen wird, per se wertvoll ist, ist ein schiefer Blick auf die Realität, den wir nicht mit unterstützen können.

(Beifall CDU, SPD, FDP und Lars Harms [SSW])

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Piratenfraktion las, hatte ich plötzlich ein Bild vor meinem inneren Auge: PIRAT Breyer sucht in der Segelkammer die letzten Fetzen Tuch zusammen. Dann setzt er die Segel zum letzten Manöver wie einst Pirat Blackbeard, der sein Schiff Queen Anne’s Revenge auf die Klippen vor Beaufort setzte, um sich und sein Scherflein ins Trockene zu bringen.