dass auch heute schon mit jeder Form von Meldungen von Rechtsverstößen - ohne dass ein Whistleblower etwas befürchten muss - umgegangen werden kann.
Kollege Harms hat schon gesagt, an wen man sich wenden kann. Man kann sich auch an Abgeordnete wenden. Das kommt ja gelegentlich vor, dass sich Leute aus der öffentlichen Verwaltung an einen Ab
geordneten wenden und sagen: Das ist das und das und das, ich kann damit nicht mehr weiter umgehen. - Und niemand kann uns zwingen, diesen Namen zu nennen.
Bitte ein letzter Satz, Herr Präsident. - Und man kann auch zu Anwälten gehen. Ich habe in meinem eigenen Berufsfeld in den letzten 30 Jahren mehrfach mit Inhalten Anzeige erstattet, ohne den Anzeigenerstatter, außer mich selbst, preiszugeben. Auch ein Anwalt kann nicht verpflichtet werden, den Namen seines Mandanten preiszugeben, sondern er gibt Informationen weiter. Und bei Abgeordneten - meistens - und bei Anwälten - da bin ich mir sicher - ist man davor geschützt, dass die Staatsmacht dann auch versuchen wird - anders als bei Journalisten - das Dienstvergehen des Geheimnisverrates weiter zu verfolgen. Ich kann also nur raten: Wer Probleme damit hat, suche sich einen ordentlichen Abgeordneten - davon gibt es in diesem Haus auch einige, außer Ihnen - und/oder einen ordentlichen Anwalt. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist schon zu später Stunde, und ich finde auch den Antrag von den PIRATEN nicht besonders lohnenswert, um über ihn zu reden.
Ich möchte aber einen Aspekt beleuchten, den der Kollege Harms angesprochen hat, denn ich glaube, über den müssen wir dringend reden. Kollege Harms hat nämlich darauf hingewiesen, dass unser Problem in der Regel nicht der Schutz von solchen Interessen ist. Das ist manchmal auch wichtig, und auch Anonymität hat seine Berechtigung, zum Beispiel bei Babyklappen, aber auch in anderen Zusammenhängen. Aber im Augenblick ist der Missbrauch von Anonymität unser ganz großes Problem. Wenn ich mir angucke, wie viele falsche Anschuldigungen, wie viele Diffamierungen und Hetze es gibt, die nicht erfolgen würde, wenn die Menschen Namen und Gesicht zeigen müssten, ist
Als jemand, der das ganz besonders genießt, will ich einmal wirklich sagen: Ich finde, man kann über ganz vieles streiten, aber gerade im Hinblick auf politische Meinungsbildung muss man sich hinstellen und seine Meinung sagen, dann aber auch aushalten, dass andere Leute sie nicht teilen.
Was aber beim Thema Meinungsfreiheit geschieht, wo das zum Beispiel in den sozialen Medien missbraucht wird, indem man sozusagen seinen Namen tarnt - als seien wir in Ägypten, im Iran oder in Russland oder in China; wir sind aber in der Bundesrepublik Deutschland, und hier kann jeder seine Meinung im politischen Wettbewerb sagen -, was da teilweise geschieht, ist nicht hinnehmbar. Ich meine, das passiert tonnenweise, und das ist ein solcher Müll, den man da täglich wahrnimmt, der nur so auftritt, weil man die Anonymität schützt.
Deswegen muss ich Ihnen ehrlich sagen, ist das ein Thema, über das wir in unserer Gesellschaft viel eher reden müssen. Denn das ruiniert allmählich die politische Diskussion und den Meinungswettbewerb, den wir haben. Und es führt übrigens noch zu viel Schlimmerem: Wir haben ein Maß an Verrohung unter dem Schutz von Anonymität, sodass ich sage, darum müssen wir uns dringend kümmern, sonst hat das schlimme Folgen. Das ist unser eigentliches Thema, und ich wünsche mir, dass wir das einmal auf die Tagesordnung setzen und darüber miteinander sprechen, nicht aber über dieses.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Den Vorschlag sollten wir aufgreifen. Genau wie jedes Recht kann auch die Anonymität missbraucht werden. Richtig ist aber auch, dass die schlimmsten Botschaften und Hetzbotschaften im Netz unter vollem Namen abgegeben werden, nämlich auf Fa
Ich würde gern auf einige Fragen eingehen, die im Laufe dieser Debatte zu unserem Antrag geäußert und aufgeworfen worden sind. Gibt es schon heute eine Pflicht für Beamte, Straftaten anzuzeigen? Die gibt es nur bei extrem schweren Straftaten wir Mord und Totschlag. Das ist sehr eingeschränkt. Herr Dr. Klug hat das richtig gesagt.
- Wenn Sie mir nicht glauben, glauben Sie Herrn Dr. Klug, glauben Sie Herrn Kubicki, er hat das eben selber gesagt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum einen ist bis heute nicht mit wissenschaftlichen, fachlich richtigen und vollständigen Methoden analysiert worden, ob ihr BSE-Verdacht begründet war oder nicht. Entscheidend ist aber etwas anderes:
- Entscheidend ist etwas anderes, Lars Harms, darüber hat kein Gericht entschieden: Whistleblower ist, wer in gutem Glauben handelt. Das heißt, es kommt gar nicht darauf an, ob ihr Verdacht begründet war oder nicht.
Es kommt darauf an, ob ein Verdacht tatsächlich bestanden hat, dem nicht nachgegangen wurde. Richtig ist weiterhin, dass fälschlich in der Öffentlichkeit behauptet wurde, dass ihr Verdacht eindeutig ausgeräumt worden sei, obwohl das tatsächlich nicht der Fall war.
Kollegin Raudies hat einen Fall aufgebracht: Das Disziplinargesetz müsse doch gelten für den Finanzbeamten, der an die Presse gehe. - Frau Kolle
gin Raudies, bitte lesen Sie noch einmal Nummer 6 unseres Antrages. Es geht uns bei der Änderung des Disziplinargesetzes um Fälle, in denen Straftaten angezeigt werden - angezeigt, nicht an die Öffentlichkeit gebracht. Und das soll nicht disziplinarisch verfolgt werden. Dagegen kann doch niemand etwas haben.
Dann wurde gesagt, anonyme Anzeigen könnten Sie heute schon erstatten. - Ja, das kann man, und es ist gut, dass das geht. Denn in Baden-Württemberg hat das Landeskriminalamt in einem Zeitraum von zwei Jahren 250 anonyme Hinweise erhalten, von denen 80 bis 90 % sachdienlich waren.
- Darauf können wir nicht verzichten. Und 100 Anfragen wurden zum Anlass genommen, Herr Kubicki, um Rückfragen zu stellen. Rückfragen an anonyme Informanten können Sie nur stellen, wenn Sie einen Rückkanal haben, dazu dient unser Whistleblowing-Portal, um im Schutz der Anonymität Hinweise geben zu können und Rückfragen trotzdem möglich zu machen.
Ich komme zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Es wurde uns vorgeworfen, ein Sammelsurium präsentiert zu haben. Richtig ist aber, dass die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag ein Konzept zum Schutz von Whistleblowern doch versprochen hat.
Vor dem Hintergrund freue ich mich über den konstruktiven Ansatz insbesondere des Kollegen Burkhard Peters.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und freue mich, dass wir diesem Antrag nachgehen und Whistleblower in Schleswig-Holstein schützen. - Danke schön.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus dem Parlament vorliegen, hat jetzt für die Landesregierung der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abermals liegt uns ein Antrag der Fraktion der PIRATEN vor, der suggeriert, es gebe in Schleswig-Holstein Hindernisse im Rechtssystem, die ein redliches und dem Allgemeinwohl verpflichtetes Gewissenshandeln von öffentlichen Bediensteten blockierten. Unterstellt wird, es gebe ein Problem, Rechtsverstöße könnten nicht gemeldet, nicht behoben, nicht geahndet werden. Zudem würden Pflichtverletzungen öffentlich Bediensteter unentdeckt bleiben.