Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abermals liegt uns ein Antrag der Fraktion der PIRATEN vor, der suggeriert, es gebe in Schleswig-Holstein Hindernisse im Rechtssystem, die ein redliches und dem Allgemeinwohl verpflichtetes Gewissenshandeln von öffentlichen Bediensteten blockierten. Unterstellt wird, es gebe ein Problem, Rechtsverstöße könnten nicht gemeldet, nicht behoben, nicht geahndet werden. Zudem würden Pflichtverletzungen öffentlich Bediensteter unentdeckt bleiben.
Weder gibt es rechtliche Lücken, die zu schließen sind, noch sind im Verdachtsfall von Korruption den öffentlich Bediensteten die Hände gebunden. All dies haben wir hier bereits mehrfach gehört, und das möchte ich deshalb auch nicht wiederholen.
Gerade im Bereich der Korruptionsbekämpfung haben wir ein ausreichendes Instrumentarium. In der Tat sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, den Dienstweg einzuhalten, sollten sie Missstände aufzeigen wollen. Sie sind ebenfalls zur Verschwiegenheit und zur Loyalität sowie zur Zurückhaltung verpflichtet. Jedoch gibt es stets die Möglichkeit, auch unter Beachtung dieser Pflichten zu remonstrieren, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu führen oder sich an die Personalvertretung zu wenden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, ja sogar die Pflicht, Anordnungen, die erkennbar die Menschenwürde verletzen oder erkennbar strafbar oder gesetzeswidrig sind, nicht auszuführen. All diese Möglichkeiten sind durch geltendes Recht abgedeckt.
Darüber hinaus gibt es bei uns im Land bereits seit August 2007 die Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein. Der ehrenamtlich tätige Antikorruptionsbeauftragte HansWerner Rogge ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt keinen Weisungen des Landes hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Jeder und jede kann ihm anonyme Hinweise geben.
Auch gibt es die Online-Wache der Landespolizei, in deren Konzeption ganz bewusst die anonyme Anzeige eingeflossen ist.
Es gibt jedoch gute Gründe dafür, Hinweise zunächst vertrauensvoll zu prüfen, bevor eventuelle Strafverfolgungsbehörden informiert werden. Einen öffentlichen Pranger im Internet aufzubauen und Denunziationen über einzelne Personen zu veröffentlichen, das halte ich für keinen richtigen und guten Weg.
Zum notorischen Misstrauen gegenüber unserer Landespolizei und schlussendlich dem gesamten öffentlichen Dienst ist hier schon alles gesagt worden. Ich danke dem Hohen Haus, dass Sie sich, anders als Herr Dr. Breyer, zur Organisation unserer Verwaltung bekennen und sich hinter unsere Beamtinnen und Beamten stellen.
(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW - Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Wir stehen auch hinter unseren Beamten! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir stellen uns auch vor die Beam- ten!)
Nach über 20 Jahren eigener Zugehörigkeit zu dieser Verwaltung und nach fünf Jahren politischer Verantwortung bin ich jedenfalls sehr froh, dass diese bestehenden Strukturen funktionieren und wir jeden Tag erkennen können, dass sie funktionsfähig sind. Dafür bin ich außerordentlich dankbar. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Da keine weiteren Anträge vorliegen, kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache.
Sie stellen den Antrag auf Ausschussüberweisung? - Dann stimmen wir darüber ab. Wer ist für die Ausschussüberweisung? - Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
will, bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Gegenstimmen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Dann ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen noch den Hinweis, dass der Tagesordnungspunkt 23 - Wohnungsbau im ganzen Land ermöglichen - im Januar behandelt wird und von der Tagesordnung für diese Tagung abgesetzt worden ist.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend, gute Gespräche und gute Veranstaltungen. Schlafen Sie gut, bis morgen.
Integrationsgesetz des Bundes umsetzen: „3plus-2-Regelung“ für Ausbildungsverhältnisse muss auch in der Praxis angewendet werden
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4853
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der ersten Beratung des vorliegenden Antrages - am 17. November - hat Wolfgang Kubicki bereits dargelegt, dass wir Freie Demokraten die 3+2-Regelung für sehr sinnvoll halten. Weil sie sowohl dem Interesse von Flüchtlingen als auch dem Bedarf unseres Landes an qualifizierten Fachkräften entspricht, ist das eine gute Sache. Es ist sogar sehr überlegenswert, die bisherigen Bestimmungen zu erweitern. Die Aufnahme eines Studiums könnte zum Beispiel mit einer Berufsausbildung gleichgestellt werden.
Der Antrag der Regierungsfraktionen fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung „für die Umsetzung der sogenannten ‚3+2-Regelung‘ des Integrationsgesetzes einzusetzen“. In der Begründung wird dabei insbesondere auf die Situation von afghanischen Geflüchteten Bezug genommen.
In den Beratungen zum Antrag konnte jedoch kein Nachweis erbracht werden, dass es hier, sofern die Voraussetzungen vorliegen - nämlich die Aufnahme einer Berufsausbildung -, tatsächlich Schwierigkeiten gibt, die einen solchen Appell begründen. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass geltendes Recht eingehalten wird. Sofern es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass dies nicht der Fall ist, besteht auch kein Grund, wegen der Einhaltung dieses Rechts Appelle zu formulieren, ob nun an die Adresse der Bundesregierung oder an sonst jemanden.
Deshalb können wir den Antrag auch nicht unterstützen, sondern werden uns in der Abstimmung enthalten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Monat haben wir im Rahmen der Debatte über die Abschiebeeinrichtung in Boostedt schon über die 3+2-Regelung des Integrationsgesetzes gesprochen. Auch wenn wir PIRATEN dem Integrationsgesetz aus den bereits bekannten Gründen ablehnend gegenüberstehen, ist die 3+2-Regelung aus unserer Sicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich ist selbst die kleinste Verbesserung zu unterstützen. Aus unserer Sicht ist es daher wichtig, dass diese 3+2-Regelung auch Anwendung findet und nicht durch Runderlasse des Bundesinnenministers ausgehebelt wird.
Wir PIRATEN sehen trotz dieses kleinen, aber für die Flüchtlinge und Schutzsuchenden sehr wichtigen Schrittes die Abschiebepolitik der Bundesregierung als Verstoß gegen humanitäre Grundsätze. Gestern wurden die ersten afghanischen Flüchtlinge und Schutzsuchenden zurück in das Bürgerkriegsland Afghanistan abgeschoben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Auswärtige Amt warnt dringend vor Reisen nach Afghanistan. Am 10. November hab es einen Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Scharif. Im April wurden bei einem Anschlag auf ein Regierungsgebäude in Kabul 80 Menschen getötet und über 340 Menschen teils schwer verletzt. Anfang des Jahres wurden bei einem Anschlag in unmittelbarer Nähe des Flughafens Kabul über 50 Zivilisten verletzt.
Sammelabschiebungen in ein Land, in dem radikalislamische Terroristen einen Bürgerkrieg gegen Regierung und Zivilisten führen und es immer wieder zu Anschlägen und Selbstmordattentaten kommt, sind aus unserer Sicht unvereinbar mit der Achtung der Menschenrechte und mit unserem Verständnis des Grundgesetzes.
Dass der christlich-soziale Parteichef Horst Seehofer hofft, „dass es keine einmalige Aktion ist“, ist ein Schlag in das Gesicht jedes Christen und der Bürger, die sich in den letzten Monaten in der Flüchtlingshilfe engagiert haben. Auch die Christdemokraten in unserem Bundesland äußern sich ähnlich. So forderte Daniel Günther, der sich Hoffnungen auf das Amt des Ministerpräsidenten macht, die Wiedereröffnung einer Abschiebehaftanstalt in Schleswig-Holstein, da das Land Möglichkeiten
Das Integrationsgesetz ist trotz der 3+2-Regelung aus unserer Sicht der falsche Weg. Leider haben weder die Bundesregierung noch die Landesregierungen, die diesem Gesetz zugestimmt haben, den Mut, muslimischen Flüchtlingen und Schutzsuchenden, die vor islamistischen Terroristen und arabischen Despoten fliehen, bei uns eine neue Heimat zu bieten.
Wir fordern die Landesregierung weiterhin auf, sich für die Menschen einzusetzen und einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu führen, um die Fehler der Großen Koalition in Berlin zu korrigieren. In Anbetracht der Sammelabschiebungen in ein Bürgerkriegsland ist jetzt Ihr Handeln, Herr Ministerpräsident Albig, bei uns und hier gefragt. Schließen Sie die Lücke, die Sie durch Ihren Verzicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, hier bei uns haben entstehen lassen, damit das Gift, dass die CSU und auch die hiesige CDU verbreitet, nicht wirken kann. Aus diesen Beweggründen empfehle ich meiner Fraktion, dem Antrag trotz aller grundsätzlichen Kritik zuzustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Es mag altmodisch klingen, doch es gibt ein Recht auf Arbeit. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert: „Jeder hat das Recht auf Arbeit.“ Arbeit schafft Sinn, ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe und stärkt die persönlichen und finanziellen Ressourcen. Arbeit ist wichtig und darum ein Recht. Tatsächlich wird den Geflüchteten genau dieses Recht vorenthalten. Zunächst wird ihr Bleibestatus ermittelt und erst danach geht es um die Integration auf den Arbeitsmarkt mit entsprechenden Förderangeboten.
Dieses sequenzielle Vorgehen ist falsch und hat unschöne Folgen. Bis zur Sicherung des Status können Monate oder sogar Jahre ins Land gehen. Die Geflüchteten können in dieser Zeit nichts tun. Sie sind zur Untätigkeit verdammt. Warten und Langeweile verursachen psychische Probleme. Erwachsene Menschen können nichts anderes tun als Spazierengehen und aus dem Fenster gucken. Das ist eine ungeheure Verschwendung.
Denn der Vorrang der Antragsbearbeitung bereitet auch vielen Betrieben Probleme. Viele sehen nicht ein, dass sie personelle Ressourcen nicht nutzen dürfen, nur weil der Aufenthaltsstatus des Bewerbers beziehungsweise Interessenten noch nicht geklärt ist. Viele Handwerker berichten, dass sie sich
richtiggehend ins Asylrecht einlesen müssen, bevor es überhaupt zu einem Arbeitsvertrag kommt. Es besteht also die Gefahr, dass Betriebe durch das komplizierte Verfahren von der Einstellung abgeschreckt werden. Wollen Sie in einem Beschäftigten investieren, obwohl sie wissen, dass er von einem Tag zum anderen nicht mehr für sie tätig sein wird? - Das tun sicherlich die wenigsten, obwohl in manchen Regionen oder in manchen Branchen Arbeitsplätze nicht besetzt werden können und dringend Arbeitskräfte gesucht werden. Da läuft doch etwas ganz verkehrt!
Wir haben das Problem, dass Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitswille nicht zusammen kommen dürfen, zumindest solange nicht, bis der Aufenthaltstitel geklärt ist. Dabei hat das eine mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun. Ein Afghane kann doch eine handwerkliche Tätigkeit ausführen - unabhängig davon, ob er Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder ein Geduldeter ist. Sein Knowhow ist doch nicht abhängig von Ausländerrecht!
Die Idee, dass sich Flüchtlinge über ihre Arbeit quasi in Deutschland einschleichen, ist völlig absurd. Es geht darum, die Zeit in Deutschland sinnvoll zu nutzen. Beschäftigung und Qualifizierung zahlen sich für jeden Menschen aus. Das, was man im Kopf hat, kann einem niemand mehr nehmen. Qualifizierung in Deutschland kann sich nach der Rückkehr ins Heimatland im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. In diesem Sinne sind Qualifizierungsangebote in Deutschland auch als Entwicklungshilfe für die Herkunftsländer zu sehen. Wer in Deutschland deutsch lernt, kann das in seinem Heimatland vielleicht nutzen; ebenso wenn er oder sie gelernt hat, ein Auto zu fahren oder eine Tischlerarbeit zu verrichten. Das sind also Qualifizierungen, die den Menschen unterstützen!
Der vorliegende Antrag versucht, die Beschäftigung stärker in den Fokus zu rücken. Menschen kommen nach Schleswig-Holstein, damit sie hier sicher leben können. Sie sind unsere Nachbarn und so sollten wir sie auch behandeln. Unterstützung, Deutschkurse, Arbeit und Ausbildung vom ersten Tag an helfen bei der Integration und schaffen auch Möglichkeiten bei der Rückkehr ins Heimatland. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen halten.