a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4622
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts
Ich bitte zunächst um die Berichterstattung aus dem Innen- und Rechtsausschuss. - Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Sie verweisen auf die Vorlage. Vielen Dank für Ihre Berichterstattung. - Dazu gibt es keine Wortmeldungen.
Meine Damen und Herren, wir werden mit dem Tagesordnungspunkt möglicherweise etwas in die Mittagspause hineintagen. Ich sage jetzt schon einmal, dass sich die Ausschusssitzungen entsprechend verschieben werden.
Wir kommen jetzt zur Beratung. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Daniel Günther.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 2008 haben wir in Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht. Ich finde, es ist ein richtiger Zeitpunkt, einmal zu überprüfen, welche Regelungen dabei gut sind, die Erfahrungen auszuwerten. Das Ziel des gemeinsamen Gesetzentwurfes von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW ist es, die Unabhängigkeit des Gerichtes weiter zu stärken.
Ich bin überzeugt davon, dass uns dies auch mit dem Entwurf, der vorliegt, gelungen ist. Wir wollen dazu die Amtszeit der Richterinnen und Richter von sechs auf zwölf Jahre erhöhen. Dafür soll im Gegenzug die Möglichkeit der Wiederwahl abgeschafft werden. Durch diese Maßnahme machen wir die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts noch unabhängiger gegenüber der Politik. Das Bemühen um eine Wiederwahl entfällt. Dies schafft eine größtmögliche Distanz zur Politik und entspricht im Übrigen der Regelung, die auch für das Bundesverfassungsgericht gilt. Ich finde, dies ist der richtige Weg.
Ich bin mir bewusst, dass es im Rahmen der Anhörung von Richterverbänden und anderen durchaus auch Kritik an diesen Regelungen gegeben hat. Im Kern steht dabei die Befürchtung, dass im Jahr 2020 fast alle Richterstellen neu besetzt werden können. Ob es überhaupt dazu kommt, ist aber keinesfalls sicher; denn es hängt von ganz vielen Faktoren ab: Welche Personen werden jetzt vorgeschlagen? Sind alle Richter wirklich über die komplette Amtszeit im Amt? Scheiden eventuell Richter vor Ende der Amtszeit aus? - All das wird noch ganz große Auswirkungen darauf haben, wie die Zusammensetzung im Jahr 2020 wirklich sein wird. Ich
muss auch sagen: Im Jahr 2008 hatten wir bei der Einsetzung des Gerichtes die gleiche Situation, dass alle Richterinnen und Richter ganz neu angefangen haben. Das lief auch von Anfang an reibungslos und problemlos.
Vereinzelt wird auch die Amtszeit von zwölf Jahren kritisiert. Hier haben wir uns auch an der Amtszeit der Bundesverfassungsrichter orientiert. Uns war wichtig, die Wiederwahl auszuschließen, und beides - sowohl die Länge der Amtszeit als auch die Frage der erneuten Berufung - hat sich beim Bundesverfassungsgericht bewährt. Ich bin sicher, dass es auch bei uns genauso sein wird.
Wir wollten darüber hinaus die Position der stellvertretenden Mitglieder deutlich stärken. Bisher vertreten diese Mitglieder nur im Einzelfall. Wir wollen aber, dass die Stellvertreter beim Ausscheiden eines Mitglieds, das sie vertreten, genau in dessen Position eintreten. Auch mit dieser Änderung schaffen wir eine größere Unabhängigkeit, weil dann nicht noch einmal neu darüber abgestimmt werden muss.
Die PIRATEN haben einen eigenen Vorschlag hierzu eingebracht. Darüber ist im Ausschuss gesprochen worden. Aus meiner Sicht schießen sie damit über das Ziel hinaus. Wir haben wie andere Bundesländer gut daran getan, Kandidaten nicht zum Gegenstand von öffentlichen Debatten zu machen. Verfassungsrichter sind keine Politiker. An sie sind andere Anforderungen gestellt. Ich will aber die Diskussion nicht zu sehr wiederholen, all das ist im Ausschuss ausgetauscht worden.
Ich bleibe dabei: Die geplante Reform - der gemeinsame Antrag von fünf Fraktionen - stärkt das Landesverfassungsgericht, stärkt seine Unabhängigkeit, und ich freue mich darüber, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf gemeinsam miteinander erarbeitet haben und hoffe auf Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Wir wollen heute in zweiter Lesung unsere Landesverfassung und unser Landesverfassungsgerichtsgesetz ändern. Wie
schon im Jahr 2007, als wir als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht auf den Weg gebracht haben, werden wir dies in großer Einigkeit entscheiden.
Begleitet wurde dieses Gesetzgebungsverfahren allerdings durch Pressemitteilungen, die so, wie sie formuliert waren, eher an Verschwörungstheorien erinnerten als an sachliche Auseinandersetzungen. Manche Stellungnahmen der anzuhörenden Verbände und Personen haben das leider auch aufgegriffen. Nicht mit dem Inhalt des Gesetzes, sondern mit Anlass der Gesetzesänderung taten sich manche schwer. So kamen erstaunlicherweise eher die Antragsteller in die Rolle der Anzuhörenden als die Sachverständigen, die die Entwürfe beurteilen sollten.
- Aber, Herr Dr. Breyer, man muss sich wirklich nicht jeden Schuh anziehen, der vor einem steht, oder in jeden Fettnapf treten, der vor einem aufgebaut wird! Dazu ist man nicht verpflichtet, auch nicht als Abgeordneter.
Deshalb betone ich noch einmal den Hintergrund unserer Gesetzentwürfe. Der Zeitpunkt orientiert sich schlicht an dem nächsten Wahltermin. Damit ist nicht die Landtagswahl gemeint, Herr Dr. Breyer, sondern der nächste Termin zur Richterwahl im kommenden Jahr. Wenn etwas geändert werden soll, dann sinnvollerweise rechtzeitig vor dem Wahltermin.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte ist der künftige Verzicht auf eine Regelung zur Wiederwahl folgerichtig. Es gibt zwangsläufig immer wieder politisch umstrittene Entscheidungen, die zu einer öffentlichen Diskussion führen. Das haben wir auch gegenwärtig. Da die Erlangung einer Wiederwahl die Entscheidung eines Richters beeinflussen könnte, wollen wir das damit ausschließen.
Die Begrenzung der Wahlzeit der Richterinnen und Richter auf zwölf Jahre orientiert sich an der bewährten und völlig unstreitigen Praxis der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes. Stellvertreterregelungen gibt es nur in den Bundesländern. Das bleibt an dieser Stelle aus der praktischen Erfahrung heraus auch sinnvoll. Eine Stellvertreterregelung sollte jedoch keiner Wahl zum ordentli
chen Mitglied entgegenstehen oder Wahlzeiten begrenzen. Das Auseinanderfallen der Wahlzeiten war zum Start des Gerichts durchaus sinnvoll und soll künftig weitgehend vermieden werden.
Wenn wir auf die Qualität derjenigen schauen Herr Günther hat es gerade angesprochen -, die für ein Landesverfassungsgericht gewählt werden, so habe ich, ehrlich gesagt, auch weder Angst noch Sorge vor irgendwelchen Übergangsschwierigkeiten, wie sie in der Anhörung geäußert wurden. Wenn die, die wir benennen, das nicht können, würden wir sie nicht wählen. Das ist schlicht und einfach so.
Das alles dient letzten Endes einer größeren Übersicht in der personellen Struktur des Gerichts und ist der Hintergrund für unseren Gesetzentwurf. Das kann man inhaltlich natürlich alles anders sehen das ist gar keine Frage -, hat aber nichts mit irgendwelchen Schauermärchen zu tun, die erzählt werden.
Unabhängig davon haben uns doch alle Sachverständigen sogar in der Anhörung bestätigt, dass man das natürlich so machen kann und dass das rechtlich alles vollkommen korrekt ist. Also machen wir es einfach.
Den Änderungsantrag der PIRATEN zur öffentlichen Ausschreibung der Position lehnen wir weiterhin ab. Aus gutem Grund macht dies auch kein anderes Bundesland. Denn - Herr Günther hat auch darauf hingewiesen - eine Art Wahlkampf um die Besetzung des Landesverfassungsgerichts kann man nicht ernsthaft wollen, mag man sich nicht vorstellen. Wenn beispielsweise die sich bewerbenden Personen in einem Anhörungsverfahren dann Prognosen zu anstehenden Entscheidungen abgeben sollen oder - wie das dann in den USA passiert richtig hart durchgreifen, kann das nicht sinnvoll sein.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?
Verfahren solider. Für das öffentliche Ansehen des Verfassungsgerichts wäre so etwas absolut nicht zuträglich.
Ich bitte daher um Zustimmung zur Änderung der Landesverfassung und im zweiten Schritt zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon in der ersten Lesung die wichtigsten Punkte hier sehr ausführlich besprochen. Erlauben Sie mir daher, dass ich nur noch kurz auf einige Erkenntnisse aus der Anhörung im Ausschuss Bezug nehme.
Die Neue Richtervereinigung bestätigt unsere Auffassung, dass mit unserer Initiative, die Amtszeiten zu verlängern und die Wiederwahl abzuschaffen, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht gestärkt wird. Das ist im Grunde genommen unser Hauptanliegen.