Sehr geehrte Abgeordnete Habersaat und Kubicki, wir haben die fünfte Jahreszeit. Da will ich die Wortwahl einmal als Büttenrede einstufen und vergessen.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament sehe ich nicht. - Das Wort für die Landesregierung hat die Finanzministerin, Frau Monika Heinold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung nimmt das Parlament selbstverständlich ernst. Deshalb haben wir einmal geschaut, was es heißt, eine Investitionsquote von 12,5 % das ist das Ziel der FDP - zu verankern. Nehmen wir beispielsweise den Jahreshaushalt 2017, also diesen. Sie sprechen nicht von Ausgaben, sondern von Gesamtausgaben. Sie nehmen nicht die bereinigten Ausgaben, sondern die Gesamtausgaben. Das würde dazu führen, dass wir in diesem Jahr nicht 800 Millionen €, sondern 1,8 Milliarden € Investitionen hätten, also 1 Milliarde € mehr. Nun kann man das wollen, weil das eine Frage der Schwerpunktsetzung ist. Natürlich kann die FDP den Antrag stellen, 1 Milliarde € umzuschichten.
Herr Koch, Sie haben erkannt, dass das ein bisschen komplizierter ist, deshalb vermutlich Ihre „Wackelpuddingposition“. In den ersten fünf Minuten haben Sie gesagt, Sie fänden das eigentlich ziemlich gut, in der Zielsetzung richtig, um dann in den zweiten fünf Minuten darauf zu hoffen: Möge doch der Kelch an mir vorbeigehen
(Christopher Vogt [FDP]: Es waren nur fünf Minuten! Das kam Ihnen länger vor, aber es waren nur fünf Minuten!)
- gut, dann waren es zweieinhalb und zweieinhalb Minuten - und das Ganze in der Diskontinuität landen.
Die Haushaltssystematik ist sehr eng, wenn wir uns den Bereich der Investitionen anschauen. Würde man diese Milliarde € umschichten, müsste das natürlich zulasten von Personal gehen, zulasten des kommunalen Finanzausgleichs, zulasten aller freiwilligen Leistungen. Woher sollte das Geld denn sonst kommen?
Deshalb halte ich nicht viel davon, die Zukunftschancen des Landes an einer Quote zu bemessen, die nichts über die Zukunft des Landes aussagt.
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg?
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie mit fast derselben Argumentation, die Sie jetzt gegen die Investitionsquote vorbringen, auch einmal gegen die Schuldenbremse und gegen den Abbau, wie wir ihn dann gemeinsam beschlossen haben, argumentiert haben. Auch damals haben Sie bestritten, dass es möglich sei, die Nettoneuverschuldung in zehn gleichen Schritten auf null zu fahren.
Zum einen habe ich mich nicht gegen eine Schuldenbremse ausgesprochen, sondern war eine der Ersten hier im Parlament, die die Schuldenbremse vertreten hat. Zum anderen - auch das gehört zur Ehrlichkeit - haben wir alle miteinander erst die Schuldenbremse beschlossen, als sie schon lange im Grundgesetz verankert war und wir die Schuldenbremse, ob Beschluss oder nicht, hätten einhalten müssen. Das wird hier manchmal ein bisschen verklärt. Auch das gehört dazu.
Zum Dritten hatte ich in der damaligen Situation wir haben das hier miteinander diskutiert - große Sorge, dass der Personalabbaupfad mit den festgeschriebenen 10 %, wie er beschlossen wurde, nicht gelingt, weil er unter anderem 3.700 Lehrerstellen umfasste. So haben Sie das ja beschlossen. Wenn wir uns heute anschauen, was beim Per
sonalabbaupfad passiert ist, sehen Sie, dass wir nicht alle Stellen gestrichen, sondern umgeschichtet haben. Da war meine Prognose, dass es gelingt, gar nicht so falsch.
Allerdings haben sich die Steuerschätzung und die Zinsen anders entwickelt, als damals von mir prognostiziert, sodass wir jetzt anders, als wir alle gedacht haben, 2016 eine halbe Milliarde € Haushaltsüberschuss hatten. Wer hätte darauf gewettet? Sie vermutlich auch nicht. Prognosen sind Prognosen. Das werden wir auch bei der nächsten Debatte noch haben.
Ich sage nicht, dass es nicht geht. Natürlich können Sie den Haushalt so aufstellen, dass Sie 12,5 % Investitionen machen. Ich habe gesagt, dass Sie das machen können. Ich sage Ihnen nur, was es bedeutet. Das bedeutet, dass Sie diese Mittel logischerweise nicht mehr für anderes zur Verfügung haben. Denn wenn Sie in der Verfassung sagen, das soll in Investitionen gehen, vermute ich, dass sich das Parlament im Prinzip danach richten muss. Wenn Sie dann vor der Frage stehen, wie der Bedarf bei Kindertagesstätten, bei Hochschulden, bei Bildung, bei Flüchtlingen, bei der inneren Sicherheit ist, hat die Verfassung sozusagen einen höheren Rang, in der steht, 12,5 % müssen für Investitionen ausgegeben werden, und zwar nach dem alten Investitionsbetriff, der Beton und Asphalt meint.
Ich finde es falsch, eine solche Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Sie finden es richtig. Ich sage Ihnen beispielhaft an diesem Haushalt: 1 Milliarde € aus Bildung, aus innerer Sicherheit, von den Kommunen, von den Personalkosten herauszunehmen - woher soll es sonst kommen? -, ist nicht meine Idee eines zukunftsfähigen Schleswig-Holsteins.
Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir die Frage der Zukunftsfähigkeit des Landes nicht an einer Quote bemessen, die Beton und Asphalt abbildet, sondern daran, wie wir in die Zukunft unseres Landes investieren. Für mich sind Investitionen mehr als der klassische Begriff nach dem Haushaltsrecht.
Herr Kubicki, wenn Sie erst den Investitionsbegriff ändern und sagen würden, für Sie sei beispielsweise Bildung eine Investition, und wir uns dann darüber unterhalten würden, in der Verfassung eine bestimmte Quote für Bildung festzuschreiben, wäre das eine spannende Debatte. Aber einfach zu sagen, Asphalt und Beton seien gut und alles andere sei nachrangig, und das in der von Ihnen beschriebenen
Sie verweisen dann - auch wenn das mit der Vergangenheit immer Vergangenheit ist - auf die Jahre 2010 und 2011 und sagen, damals seien die Investitionen höher gewesen. Ja, damals hatten Sie eine Investitionsquote von 10,4 % und 10,5 %. Sie hatten aber auch eine Verschuldung von 1,3 Milliarden € und 0,5 Milliarden €. Wir arbeiten inzwischen ohne Schulden. Auch das ist ein Unterschied.
Sie wissen auch, dass Sie große Konjunkturprogramme genau in diesen Jahren, finanziert vom Bund, hatten. Kurzum, es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass die CDU mit eigenen Haushaltsanträgen die Investitionsquote um 0,3 % gesteigert hätte und deshalb nicht so genau weiß, was sie zu der heutigen Debatte sagen soll. Ich hätte durchaus Freude, vonseiten der Regierungsbank zu verfolgen, wie so eine Abstimmung über die Verfassung im Land ausgeht. Lassen Sie uns das miteinander diskutieren.
Ich sage Ihnen: Lassen Sie uns in die Zukunft des Landes investieren und nicht über Quoten reden, die nicht die Zukunftsfähigkeit des Landes abbilden. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, bevor Sie zu Ihrem Platz zurückkehren, frage ich, ob Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Vogt gestatten.
Frau Finanzministerin, ich finde es ganz spannend, wie auf solche Vorschläge reagiert wird, nämlich immer mit dem Betonargument, Asphalt gegen Bildung, also dem Versuch, das gegeneinander auszuspielen. Das finde ich ehrlich gesagt etwas plump. Ich will Sie einmal auf et
was hinweisen. Sie wissen wie kaum jemand anderer, dass die Investitionsquote, die Ausgaben für Investitionen auch für Beton und Asphalt etwas mit finanzieller Nachhaltigkeit zu tun haben.
Ich möchte nur das Beispiel des leider sehr maroden Landesstraßennetzes anführen, über das heute wenig gesprochen wurde. Wir haben über den Infrastrukturbericht gesprochen und festgestellt, dass in den nächsten Jahren 40 % des Bedarfs noch nicht finanziert sind. Bei den Landesstraßen haben wir das Dilemma seit Jahren, dass seit Anfang der 90erJahre in etwa 300 Millionen € - ich runde etwas ab - beim Erhalt des Straßennetzes eingespart wurden und das ein Sanierungsdefizit von 1 Milliarde € produziert hat. Deswegen sagen wir, es hat auch etwas mit finanzieller Nachhaltigkeit zu tun, dass man den Erhalt der Infrastruktur des Landes stärker in den Blick nimmt.
Noch einmal der Hinweis auf den Infrastrukturbericht. Das ist keine Asphalt- und Betonpolitik - das ist für Ihre Verhältnisse etwas schlicht, Frau Finanzministerin -, sondern das hat etwas mit finanzieller Nachhaltigkeit zu tun. Vielleicht können Sie diesen Aspekt zumindest überdenken.
Vielen Dank für die Bemerkung oder die Frage. Ich will zwei Dinge dazu sagen. Das erste ist die Grundsatzfrage, ob ich mich - Vorschlag der FDP in der Verfassung, ohne über die Maßnahmen zu sprechen, dazu verpflichte, 12,5 % des Gesamthaushaltes für einen bestimmten Bereich zur Verfügung zu stellen, von dem ich weiß, dass ich ihn nicht für Lehrerinnen und Lehrer, für Hochschulen, für Kindertagesstätten, für Flüchtlinge, für den kommunalen Finanzausgleich ausgeben darf.
Das heißt, ich nehme den Bereich sozusagen weg, bevor ich die anderen Bereiche bedenke und bediene. Diese Prioritätensetzung finde ich falsch.
Die zweite Frage ist: Wie ist das mit der Infrastruktur? - Sie sagen, wir müssen besser werden. Ich sage: Richtig, damit haben wir auch begonnen. Ich hätte mich 2012, als ich Ministerin wurde, gefreut, wenn es einen Infrastruktursanierungsbericht gegeben hätte, wenn es eine Bestandsaufnahme gegeben hätte, auf der ich aufsatteln kann. Diese gab es nicht. Wir haben sie gemacht. Ich glaube auch, dass die FDP das nicht so schlecht findet, weil man eine
- Was folgt daraus? - Jetzt sind wir in der Abbauplanung. Ich glaube, Sie finden das alle ziemlich gut, auch wenn Sie das nicht sagen mögen, dass wir mit dem Jahresabschluss 500 Millionen € frei hatten, von denen wir 180 Millionen € zusätzlich für Investitionen zur Verfügung gestellt haben. Das ist doch ein großartiges Ergebnis für unser Land. Das zeigt doch, dass wir es schaffen können, mit Haushaltsüberschüssen unsere Sondervermögen zu füllen und dann tatsächlich unsere Infrastruktur im Land schier zu machen. Das ist unser aller Ziel.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/5035 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
(Zurufe: Finanzausschuss! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Fi- nanzausschuss!)