Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Menschen mit einer bestimmten Gesinnung zu inhaftieren, ist aus guten Gründen derzeit nicht möglich. Dies ist Kern unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie. Wir haben den § 58 a Aufenthaltsgesetz. Der ist, so wie er jetzt ist, auch angemessen. Mehr brauchen wir da nicht.

Uns als SSW stößt zudem sauer auf, dass die CDU in ihrem Antrag Terrorabwehr und Asylrecht miteinander vermischt. Für uns als SSW steht jedoch fest: Terrorismusabwehr hat im Asylrecht nichts zu suchen. Die innere Sicherheit wird nicht durch Flüchtlinge bedroht, meine Damen und Herren, sondern nur durch Terroristen.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Zudem sei an dieser Stelle bemerkt, dass rund die Hälfte der Gefährder einen deutschen oder EU-Pass besitzt. Eine Rückführung in die „Heimatländer“ das wäre ja in manchen Fällen Deutschland - ist da ohne Weiteres wohl kaum zu machen. Zum anderen sind nicht alle Gefährder in der Republik Asylbewerber; es sind sogar eher die wenigsten.

Auch eine Fußfessel wird unserer Auffassung nach keinen Informationsgewinn bringen. Entscheidend ist doch nicht, wo sich ein Gefährder aufhält, sondern vielmehr, welche Handlungen er unternimmt und mit wem er Kontakt hält. Eine Fußfessel, so wie es CDU und FDP fordern, kann zu diesen Fragen aber keinerlei Antwort bieten. Es müssen keine neuen Wundermittel lanciert werden, sondern personelle Überwachung ist immer noch am effizientesten. Schließlich kann eine Fußfessel nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Menschen dazu braucht, um Zusammenhänge zu erkennen und sich Kenntnisstände zu erarbeiten. Diese Menschen sollten eben gerade nicht vor dem PC sitzen und das Signal einer Fußfessel verfolgen, sondern unser Personal sollte für direkte Observation eingesetzt werden. Das schafft definitiv mehr Sicherheit als eine Fußfessel, meine Damen und Herren.

Worum es hier jedoch eigentlich gehen sollte, ist, die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung von terroristischen Organisationen vermehrt zu ahnden. Das ist natürlich leichter gesagt als getan; denn in nicht wenigen Fällen sind die Prozesse sehr aufwändig. Dies soll keine Kritik sein, sondern hiermit soll lediglich an die Ausgangslage erinnert werden. Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass die Küstenkoalition Justiz und Verfassungsschutz in den letzten vier Jahren personell gestärkt hat. Wir

als SSW sind gerne dazu bereit, über weitere personelle Verstärkungen zu beraten. Es ist vor allem der behördliche Personalkörper, der gestärkt werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das haben wir schließlich bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz auch getan. Da sind wir durchaus führend.

(Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Ob Gesetzesverschärfungen einen gewinnbringenden Effekt haben werden, wage ich wirklich zu bezweifeln. Dabei gilt doch: Wenn wir unsere Freiheit für die vermeintliche innere Sicherheit opfern, dann hat der Terror schon gewonnen.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Wenn jemand unsere Freiheit und Demokratie in Gefahr bringt, darf die Antwort immer nur lauten: Jetzt erst recht! Unser Staat ist wehrhaft, und er bleibt es auch. Da werden wir die staatlichen Institutionen entsprechend unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Kollege Dolgner,

(Zuruf: Er sitzt da oben!)

- ich weiß ja, dass er da ist; jedenfalls kann er mich hören - was an dem Fall Amri so besonders ist, ist die Tatsache, dass die Ausländerbehörde in Kleve ich habe das vorhin angesprochen - in Kenntnis der wahren Identität eine falsche Identität bestätigt hat. Ich frage mich, was das eigentlich bedeutet. Keine Ausländerbehörde würde von sich aus wagen, so etwas zu tun. Man könnte ja sagen, das ist so eine Art Falschbeurkundung im Amt oder so etwas Ähnliches. Jedenfalls ist das zu hinterfragen. Das deutet nach meiner langjährigen parlamentarischen Erfahrung darauf hin, dass eine andere staatliche Behörde diese Ausländerbehörde gebeten hat, sich genauso zu verhalten, um möglicherweise weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Da fragen wir uns aber: Welche weiteren Erkenntnisse wurden denn gewonnen?

Wenn der Innenminister eines Landes sich tatsächlich erdreistet, sich in einen Parlamentsausschuss zu

setzen und zu erklären, die rechtlichen Grundlagen hätten nicht ausgereicht, um dies zu tun, erinnere ich einfach nur einmal an die sehr bemerkenswerte Aussage des Amtsgerichtsdirektors in Ravensburg, wo Herr Amri zwei Tage einsaß, der erklärt hat: Hätten unsere Strafrichter die Informationen, die Nordrhein-Westfalen hatte, uns auf unsere Anfrage hin übermittelt - da wurde erklärt: wir wissen nichts von ihm -, dann säße er heute noch in Haft, oder er wäre schon längst abgeschoben worden. Wenn also die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, muss man nicht nach Verschärfungen rufen. Wenn die schon nicht angewandt werden, was sollen dann schärfere Gesetze? - Das ist doch völliger Unsinn.

(Vereinzelter Beifall FDP und PIRATEN)

Wie gesagt, ich kann verstehen, dass Herr Jäger, um seine Haut zu retten, nun versucht, das auf die gesetzlichen Grundlagen zu schieben. Aber das Behördenversagen hat in erster Linie er zu verantworten. Wenn er auch nur, unabhängig von der Wahl in Nordrhein-Westfalen, ein gewisses Maß an Selbstachtung hätte, dann würde er von seinem Amt zurücktreten und nicht in diesem Amt verharren.

(Zuruf SPD)

- Ja, ich verstehe, dass Sozialdemokraten das nicht gerne hören, dass auch ihre Minister Fehler machen können, die zum Rücktritt zwingen oder ihn nahelegen.

Aber unabhängig davon nun zum Thema Fußfessel. Herr Kollege Peters und Herr Kollege Harms, ich kann diese Attitüde verstehen, dass man sagt, Fußfessel ist etwas ganz Fürchterliches. Aber noch einmal: In der Strafprozessordnung ist die Fußfessel zur Haftvermeidung bereits vorgesehen. Zur Haftvermeidung ist auch Hausarrest vorgesehen.

(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Das hat keiner bestritten!)

Selbstverständlich kann man das auch im Gefahrenabwehrrecht machen. Wenn man ansonsten jemanden in Haft nehmen könnte oder müsste, um ihn abzuschieben, ist die Fußfessel wahrscheinlich der geringere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, und nur in den Fällen ist sie überhaupt rechtsstaatlich denkbar. Insofern müssen wir keine Gefechte austragen, die rechtlich und auf der Grundlage unserer Verfassung gar nicht möglich oder denkbar wären.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Peters?

(Lars Harms)

Gern. Ich gestatte gern eine Bemerkung des Kollegen Peters.

Ich hatte nicht so sehr mit verfassungsrechtlichen Bedenken eingeleitet, sondern ich hatte darauf hingewiesen, dass meiner Ansicht nach das Instrument ineffektiv ist.

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: So ist es!)

Dazu würde ich gern noch einmal Ihre Meinung hören.

- Sie ist ineffektiv bei Selbstmordattentätern. Da ist übrigens alles ineffektiv. Da hilft auch die Androhung der Todesstrafe nicht, denn wenn sie sich umbringen wollen, dann bringen sie sich um.

Aber nicht jeder, der als potenzieller Gefährder gilt - das ist übrigens bisher kein justiziabler Begriff, sondern ein rein polizeilicher Begriff -, nicht jeder, der im Zweifel auch aus anderen Gründen abgeschoben werden müsste, ist jemand, bei dem wir annehmen müssten, er sei Selbstmordattentäter. Die Fußfessel dient nur der Aufenthaltsidentifizierung, sonst gar nichts. Das ist der einzige Grund, dass man wissen kann und wissen will: Wo hält sich jemand auf? - Noch einmal: Es ist besser, jemanden zu Hause wie beim Hausarrest oder wo auch immer aufenthaltsmäßig zu wissen, anstatt ihn in eine Haftanstalt zu nehmen. Das ist für mich der mildere Eingriff. Das werde ich auch immer gegenüber der Maßnahme favorisieren, jemanden in Haft zu nehmen, wenn es nicht unbedingt nötig ist.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Peters?

Ja, selbstverständlich, Herr Präsident!

Aber es muss doch immer einen Anlasstatbestand dafür geben, dass man eine Fußfessel anordnet. Das ist doch genau das Problem.

Wenn er einfach nur untertaucht oder so etwas, reicht das als Anlass meines Erachtens angemessenerweise nicht aus.

- Wenn er untergetaucht ist, können Sie ihm auch keine Fußfessel anlegen. Das leuchtet mir ein.

Nein, aber wenn er einmal untergetaucht war.

- Aber jedenfalls immer dann, wenn Haft angeordnet werden könnte, beispielsweise nach § 62 Absatz 3 - unabhängig von § 58 a. § 62 Absatz 3 rekurriert nicht nur auf § 58 a. Immer dann, wenn Haft angeordnet werden könnte, ist die - - Was?

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Das ist doch keine Alternative zur Haft, eine Fußfes- sel anzulegen! Das bringt doch überhaupt nichts!)

Können wir uns darauf verständigen, dass jemand, der eine Zwischenfrage stellen will, sich vorher meldet und ans Mikrofon geht? Ansonsten kommen wir hier nämlich nicht weiter. - Herr Abgeordneter Kubicki, Sie haben jetzt das Wort zur Beantwortung der Frage.

Mit Herrn Breyer muss ich mich gar nicht beschäftigen. Dann ist die Fußfessel in den Strafprozessen auch keine Alternative zur Haft, dann ist Hausarrest keine Alternative zur Haft. - Wo haben Sie eigentlich Jura studiert, mein Gott?

Es geht immer darum: Wenn Haft angeordnet werden könnte, muss ich doch einem Richter auch die Möglichkeit geben zu sagen: Ich ordne jetzt keine Haft an, weil aus meiner Sicht die Identitätsfeststellung beziehungsweise die Ortsfeststellung über eine Fußfessel die einfachere Maßnahme ist. - Das ist ein milderer Eingriff - völlig unbestreitbar - in die Persönlichkeitsrechte als die Haft. Aber auch darüber können wir uns vielleicht im Ausschuss noch ein bisschen unterhalten, Herr Kollege Peters.

Ich wollte damit nur schließen: Wir müssen - da gebe ich Ihnen recht - aufpassen, dass wir die Fragen von Asylrecht und von Aufenthaltsrecht nicht mit der Frage der Terrorismusabwehr vermischen, weil wir dadurch nicht nur auf ein falsches Gleis gelangen, sondern effektive Maßnahmen zur Terrorismusabwehr überhaupt gar nicht ergreifen können, weil wir uns sonst in anderen Fragestellungen verlieren. Das muss man wirklich auseinanderhalten. Darum bitte ich auch bei der Diskussion im Ausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und Burkhard Peters [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt.

(Uli König [PIRATEN]: Herr Kubicki, ich habe Sie lang nicht im Innen- und Rechtsaus- schuss gesehen! - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, das Berliner Attentat führt uns auf tragische Art vor Augen, wie konkret eine abstrakte Gefährdungslage sein kann. Es gibt keine Entschuldigung für Menschen, die solche Taten begehen, und es gibt kaum etwas, was Angehörige und Hinterbliebene trösten kann. Wir als Gesellschaft müssen dem Terrorismus die Stirn bieten. Als Innenminister dieses Landes arbeite ich mit voller Kraft daran. Unsere mühsam erstrittenen und erkämpften Grundsätze werden von gefährlichen Kriminellen, von Terroristen angegriffen.

Deshalb, aber auch nicht nur deshalb, ist die öffentliche Sicherheit ein Kernthema dieser Landesregierung. Stets setzen wir alles daran, mögliche Schwachstellen unserer Sicherheitsarchitektur zu finden und zu beheben. Deshalb weisen die in Berlin vorgelegten Entwürfe in die richtige Richtung. Eine Fußfessel ist aber noch kein Allheilmittel, sie kann jedoch dazu beitragen, die Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern zu erleichtern und zu verbessern. Diese Vorschläge sollten nun zeitnah beraten werden, auch wenn sie keine abschließende Gewähr bieten, denn - noch einmal gesagt - eine absolute Sicherheit gibt es in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht.