- das ist die Erklärung über das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
„begründet Zweifel, ob der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Wenn der Träger diese Zweifel nicht ausräumen kann, ist die Betriebserlaubnis zu versagen.“
Ist das, Herr Dr. Stegner, materiell-rechtlich etwas anderes als ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Das wird vom Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefordert.
Wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es ein großer Unterschied ist, ob man verhindern möchte, dass sich Neonazis einschleichen, um Kinder zu betreuen, oder ob man Menschen, die sich für Demokratie engagieren unter Generalverdacht stellt, wenn sie bürgerschaftliches Engagement gegen Nazis zeigen? - Das kann doch nicht ernsthaft der Fall sein, genauso wenig wie Ihre Behauptung, wir würden uns davon verabschieden. Wir alle hier sind als Abgeordnete in diesem Hause auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung vereidigt. Sie sollten solche Unterstellungen daher nicht an uns richten, wie Sie es in der Anfangsbemerkung getan haben.
Herr Kollege Dr. Stegner, ich fange mit dem letzten Punkt an. Einige Redner haben hier den Eindruck erweckt, als ginge es ihnen gerade darum, nicht mehr zu dokumentieren, dass wir alle auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das ist das Erste.
Das Zweite ist: Es mag sein, dass der gute Wille von Frau Schröder der ist, dass man irgendetwas fernhalten will, nur muss jeder Träger von Kindertageseinrichtungen dies unterschreiben. Ich betone: jeder. Deshalb lautet die spannende Frage umgekehrt: Wenn Sie das bei Initiativen, die sich angeblich für Demokratie einsetzen oder -
- Ja, angeblich. Auch Rechtsradikale sind in der Lage, eine Initiative zu gründen, die sich für Demokratie einsetzt. Wollen Sie sagen, die sollen das auch nicht unterschreiben? - Meinen Sie das wirklich ernst? - Herr Andresen, oder wollen Sie, weil Sie in den Initiativen jeden persönlich kennen, vorher jeden aussuchen oder auch nicht? - Das geht übrigens rechtlich schon nicht.
Daher sage ich: Entweder Sie regeln das konsequent, oder Sie regeln das gar nicht. Wenn Sie sagen, Sie wollen das abschaffen, was der Bund für die Träger vorsieht, dann müssen Sie gleichzeitig fordern, dass Sie das abschaffen, was in Mecklenburg-Vorpommern aktuell gilt; unabhängig von der Frage, welche Überlegung dahinter steht.
Ich sage es noch einmal: In Mecklenburg-Vorpommern müssen alle Träger von Kindertagesstätteneinrichtungen
- auch die AWO - eine entsprechende Erklärung abgeben, ohne dass ich jemals den Eindruck hätte, dass die AWO in der Situation stünde, von Rechtsradikalen unterwandert zu werden.
Herr Kollege Kubicki, ist Ihnen bekannt, dass sich gerade in Mecklenburg-Vorpommern Neonazis in Kirchengemeinden und Kirchenvorstände hineinbegeben, um gerade in den Bereichen, in denen es solche Trägerschaften gibt, tätig werden zu können und dass es deshalb einen begründeten Anlass gab. Dagegen kenne ich keinen einzigen Fall, in dem sich Rechtsextremisten in Initiativen gegen Rechts engagieren. Das ist mir bisher jedenfalls noch nicht untergekommen, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meine Unkenntnis hier beseitigen könnten.
- Wenn Sie so fortfahren, dann stelle ich fest, dass sich die Rechtsradikalen und die Rechten äußerst sinnvoll dem anpassen, was wir versuchen, an Strukturen zu verhindern. Das erklärt einiges, Herr Dr. Stegner. Wenn Sie so weitermachen, dann sind Sie gerade derjenige, der dazu aufruft, sich entsprechend zu organisieren, damit man an die entsprechenden Töpfe herankommt.
Noch einmal: Wenn es gegen Rechts geht, dann ist rechtlich alles in Ordnung. Wenn es gegen Links geht, dann ist rechtlich alles in Unordnung? - Oder wie soll ich das verstehen?
Materiell-rechtlich besteht da überhaupt kein Unterschied. Ich wundere mich, dass hier aus gutem Willen heraus möglicherweise Dinge ins Werk gesetzt werden, die böse Folgen haben können, Herr Kollege Peters.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch einmal: Wenn Sie die sogenannte Extremistenklausel abschaffen wollen, dann müssen Sie auch in Mecklenburg-Vorpommern dafür eintreten, dass sie abgeschafft wird. Ansonsten macht diese ganze Geschichte keinen Sinn.
Wenn Sie in der Antragsbegründung schreiben, die Extremismusklausel sei respektlos gegenüber den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich täglich für eine tolerante und lebendige Demokratie einsetzen, dann müssen Sie sich schon fragen lassen, warum es respektlos sein soll, von den Zuwendungsempfängern öffentlicher Mittel zu fordern, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen.
Warum ist es respektlos zu fordern, dass die Zuwendungsempfänger bestätigen müssen, dass sie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, was soll daran respektlos sein? - Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit?
Für uns ist es jedenfalls eine Selbstverständlichkeit, dass nur diejenigen Initiativen, die sich zur demokratischen Grundordnung bekennen, auch öffentliche Gelder zur Förderung von kultureller Vielfalt und Toleranz bekommen. Derjenige, für den das nicht selbstverständlich ist, muss sich vorwerfen lassen, dass er nicht nur auf dem rechten, sondern auch auf dem linken Auge blind ist. Wir reden hier übrigens nicht nur von Initiativen, von denen wir alle wissen, was wir ihnen im Kampf gegen Rechts verdanken. Wir reden auch von Möglichkeiten der Inanspruchnahme durch Organisationen, von denen möglicherweise eine Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgeht. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Den guten Worten und der tollen Rede des Kollegen von Pein habe ich nichts hinzuzufügen. Ich hatte mir den Inhalt genauso vorgestellt. Gleiches gilt für den Kollegen Andresen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Als Älterer, ich bin ungefähr fünf Jahre jünger als Sie, Herr Kubicki, möchte ich aber etwas anderes hinzufügen: Vor 38 Jahren habe ich mich einmal hier in diesem Hause beworben. Damals hatten wir noch den Radikalenerlass. Für mich führt eine direkte Spur aus dem Denken im Zusammenhang mit dem Radikalenerlass, der damals praktiziert wurde, bis zu dem, was heute mit dem Begriff Extremistenklausel für die Demokratieerklärung steht.
Das hat meine Generation und meine Altersgenossen damals politisch eingeschüchtert, und es wird junge Menschen, die sich engagieren möchten, heute genauso einschüchtern. Mein Vertrauen in diesen Staat hat damals gelitten, weil man mir nicht vertraut hat. Das ist ganz schlimm, und das ist nicht in Ordnung.
Wenn sich Menschen engagieren, dann haben sie etwas anderes verdient, nämlich Ermutigungen und keine Verdächtigungen. Das ist eine ganz wichtige Botschaft.
Das schlichte Denken, wer nichts zu verbergen hat, der kann ruhig unterschreiben, ist eines Staates unwürdig, der im Grundsatz davon auszugehen hat, dass seine Bürger unschuldig und rechtsstaatlich organisiert sind und dies auch gern demokratisch praktizieren wollen.
des Staates sein, nicht der umgekehrte Fall, bei dem man sagt: Wir müssen erst einmal sehen, ob die Bürger auch in Ordnung sind.
Ich bin öfter auf Demonstrationen und engagiere mich, wie Sie vielleicht wissen. Meine Wahrnehmung ist, dass der politische Schaden unheimlich groß ist. Der zweifelhafte Nutzen hat sich bis heute in keiner Weise erklärt und durchgesetzt. Ich sage es noch einmal: Menschen, die sich oft genug verbunden mit einem hohen Risiko für Leib und Leben für unsere Demokratie einsetzen und gegen Rechtsextremismus eintreten, brauchen unsere Ermutigung und nicht eine generelle Verdächtigung. Danke schön.