Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

Ich glaube, Sie denken zu eng, was den Wohnungsbau angeht, was die gesamte breite Debatte des Wohnungsbaus angeht. Sie haben gerade auch nur vom sozialen Wohnungsbau gesprochen. Das betrifft nur eine relativ kleine Gruppe an Menschen, die überhaupt von den hohen Kosten im Wohnungsbau betroffen ist. Was ist denn mit der breiten Mittelschicht in unserem Land, die unter der hohen Steuer- und Abgabenlast leidet?

(Beifall FDP und CDU)

Sie haben hier so getan, als gäbe es zu wenig Kapazitäten der Bauindustrie, und die würde jetzt die Preise diktieren. Ich habe in meiner Rede noch einmal ausgeführt, wie die Zahl der Normen für die Bauwirtschaft in den letzten 15 Jahren gestiegen ist, nämlich seit den 90er-Jahren von 5.000 auf über 20.000 Vorschriften. Der Staat verteuert den Wohnungsbau im Wesentlichen. Da sind Sie, vor allem als Sozialdemokratie, gefordert und doch nicht die Bauwirtschaft. Die ist nicht das Problem, sondern Sie sind das Problem, Herr Hölck.

(Beifall FDP und CDU)

So, nun liegen in der Tat keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN zur Sicherung von Dauerwohnraum, Drucksache 18/2108. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/2108 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer stimmt dieser Ausschussempfehlung nicht zu? Das sind die Kollegen der Piratenfraktion. - Enthaltungen gibt es nicht, damit ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 18/2108 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/4851 (neu). Hierzu hat die Kollegin Petra Nicolaisen in ihrem Redebeitrag die Ausschussüberweisung beantragt. Wer diesen Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und PIRATEN. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Abgeordne

ten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir hier zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag, Drucksache 18/4851 (neu), seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP und CDU. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind alle übrigen Fraktionen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. - Enthaltungen gibt es nicht, damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung zum Teil c) des Tagesordnungspunktes. Das ist der Antrag der Fraktion der PIRATEN in der Drucksache 18/899. Hier empfiehlt der Ausschuss, den Antrag abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, CDU und FDP. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion. - Enthaltungen gibt es nicht, damit ist der Antrag in der Drucksache 18/ 899 mehrheitlich gegen die Stimmen der Piratenfraktion abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Versorgungsfonds

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4706

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 18/5106

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/5224

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Piratenantrag hatten wir noch nicht im Ausschuss, haben aber trotzdem eine kleine Änderung aufgenommen. Diese Änderung, die wir empfehlen, entnehmen Sie ebenso wie unsere Beschlussempfehlung der Drucksache 18/5106, auf die ich hiermit verweise. - Vielen Dank.

(Christopher Vogt)

Danke schön. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? Das ist nicht der Fall. - Dann erteile ich zunächst dem Kollegen Tobias Koch das Wort. Er spricht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Per Ende dieses Jahres verfügt Schleswig-Holstein über eine Versorgungsrücklage in Höhe von knapp 650 Millionen €. Aufgebracht wurde diese Versorgungsrücklage ausschließlich durch den Gehaltsverzicht der Beamtinnen und Beamten, denen dazu in den vergangenen 18 Jahren bei jeder Besoldungs- und Versorgungserhöhung jeweils 0,2 Prozentpunkte von der Besoldung abgezogen wurden. Diese angesparte Rücklage reicht aber gerade einmal aus, um die gegenwärtigen Versorgungsausgaben von jährlich rund 1,1 Milliarden € für ein gutes halbes Jahr zu decken. Von einer echten Vorsorge für die eingegangenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von immerhin über 34 Milliarden € kann somit keine Rede sein, erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass sich innerhalb der nächsten zehn Jahre die Zahl der Versorgungsempfänger um fast ein Viertel auf dann 42.000 Personen erhöhen wird und die Versorgungsausgaben dadurch auf 1,7 Milliarden € jährlich ansteigen werden.

Mit dem heute in zweiter Lesung zu beratenden Errichtungsgesetz für einen Versorgungsfonds will die Landesregierung deshalb diesen zukünftigen Haushaltsbelastungen entgegenwirken. Geschehen soll dies auf dreierlei Art und Weise: Erstens soll die vorhandene Versorgungsrücklage in den Versorgungsfonds überführt werden, was nichts anderes ist als eine reine Umbuchung. Die aufgebaute Rücklage wird damit aber immerhin rechtlich verbindlich abgesichert und darf auch zukünftig einzig und allein zur Begleichung der Versorgungsverpflichtungen eingesetzt werden. Im Interesse der Landesbediensteten, die diese Rücklage schließlich aufgebracht haben, ist das ohne Wenn und Aber zu begrüßen.

Zweitens soll der Versorgungsfonds zukünftig mit jährlich 77,5 Millionen € aus dem Landeshaushalt gespeist werden. Das ist exakt der Betrag, der sich aus den kumulierten 0,2-Prozentpunkte-Kürzungen bei den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ergeben hat. Diese Einzahlungen werden also auch zukünftig von den Landesbediensteten erbracht, deren Besoldung auf dem abgesenkten Niveau ver

bleibt. Nur durch diese dauerhafte Fortschreibung des Gehaltsverzichtes gelingt die weitere Aufstockung des Versorgungsfonds in diesem Umfang.

Drittens - und das ist der einzig wirklich echte Bestandteil, der aus Steuermitteln hinzukommt - sollen zukünftig bei Neueinstellungen von Beamtinnen und Beamten 100 € pro Monat eingezahlt werden, das jedoch erst ab dem Jahr 2020. Bei durchschnittlich 1.000 Neueinstellungen im Jahr wären das dann 1,2 Millionen € im ersten Jahr. Dieser Betrag würde bis zum Ende der nächsten Wahlperiode, also bis zum Jahr 2022, auf 3,6 Millionen € anwachsen.

Diese Zahl ist interessant; denn diesen Betrag von 3 Millionen € gab es schon einmal im Haushalt. Er war schon einmal veranschlagt, nämlich im Haushalt des Jahres 2012 der damaligen CDU/FDPLandesregierung. Im Begründungstext dazu hieß es schon damals im Jahr 2012:

„Ab dem 1. Januar 2012 wird für alle in einem Beamtenverhältnis neu eingestellten Kräfte ein Versorgungsfonds eingerichtet.“

- Gesetzesbeschluss Schwarz-Gelb im Jahr 2012, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU], Astrid Dame- row [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf der rot-grün-blauen Landesregierung werden wir also Ende 2022 da angekommen sein, wo wir bereits zehn Jahre früher hätten sein können, wenn nicht genau diese Position von SPD, Grünen und SSW als einer der ersten Amtshandlungen wieder gestrichen worden wäre.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja dumm, ne?)

- Ja. Aber Frau Finanzministerin, wir nehmen Ihnen nicht übel, dass Sie sich bei der Einrichtung eines Versorgungsfonds jetzt endlich eines Besseren besonnen haben und auf den Weg zurückkehren, den CDU und FDP vor fünf Jahren bereits eingeschlagen haben. Ich will nur feststellen: Für sich in Anspruch nehmen können Sie diese Erfindung nicht.

(Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Auch wenn das Gesetz jetzt in die richtige Richtung geht und den geeigneten rechtlichen Rahmen schafft, um für bestehende und zukünftige Versorgungsverpflichtungen wirksam Vorsorge zu leisten, so ist doch eines vollkommen klar: Mit der jetzt von Ihnen, Frau Heinold, vorgesehenen Größen

ordnung von 100 € monatlich ist der Versorgungsfonds vollkommen unzureichend finanziert. Würden in dieser Höhe bis zur Pensionierung Einzahlungen geleistet, ließe sich damit gerade einmal das erste Jahr der Pension finanzieren.

In der Ausschussanhörung wurde deshalb beispielhaft der Betrag von 500 € monatlich genannt, der eher geeignet wäre, die Versorgungsverpflichtungen nach der Pensionierung aufzufangen. Schaut man auf den derzeit geltenden Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, so liegt dieser bei 1.187 €. Das macht einem bewusst, über welch deutlich höhere Beträge wir hier eigentlich diskutieren müssten, um eine mathematisch korrekte Vorsorge aufzubauen.

(Zuruf Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Die Aufgabenstellung für zukünftige Landesregierungen ist damit hinreichend beschrieben. Mit dem heute zu beschließenden Gesetz ist nur ein allererster Anfang geschafft. Eine Lösung für die vor uns liegenden Herausforderungen ist damit keineswegs erreicht. Das bleibt dann wieder CDU und FDP überlassen. Aber weniger ist besser als gar nichts. Deshalb werden wir dem Gesetz heute in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

Vielen Dank. - Bevor wir in der Redereihenfolge weiter fortfahren, darf ich mit Ihnen gemeinsam Gäste der Kollegin Nicolaisen auf der Tribüne begrüßen. Es sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Sörup. - Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!

(Beifall)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Kollegin Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der Versorgungsausgaben ist eine der großen finanzpolitischen Herausforderungen für unser Land. Laut dem Versorgungsbericht, den die Regierung im letzten Herbst vorgelegt hat, steigen die Versorgungsausgaben in den Jahren bis 2026 von 1,126 Millionen € auf 1,706 Millionen €. Das ist ein Zuwachs von rund 51,5 %. Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger steigt

von 33.400 auf rund 41.200. Für die Beamtenversorgung gilt allerdings der verfassungsrechtliche Alimentationsgrundsatz. Es handelt sich also um Pflichtausgaben. Das Land muss auf jeden Fall zahlen. Finanzielle Vorsorge tut also not. Nur so können wir sicherstellen, dass öffentliche Aufgaben nachhaltig finanzierbar bleiben und auch kommende Generationen nicht über Gebühr belastet werden. Meine Damen und Herren, die Landesregierung trifft jetzt Vorsorge, und das ist gut so.

Die Beamtinnen und Beamten haben seit 1998 auf einen Anteil ihrer Gehaltszuwächse in Höhe von 0,2 Prozentpunkte verzichtet. Diese angesparte Summe gehört deshalb ihnen und wird treuhänderisch verwaltet. Die Regelung läuft Ende 2017 aus. Aber, Herr Koch, den Hinweis kann ich mir nicht verkneifen: Die Beamtenbesoldung erfolgt aus Steuermitteln. Insofern sind das alles Steuermittel, die dort hineinfließen.

Der Vermögensbestand der Versorgungsrücklage wird Ende 2017 übrigens rund 630 Millionen € betragen. Das ist eine andere Zahl, die ich gefunden habe. Aber sei es drum. Da wollen wir uns jetzt nicht anstellen. Es ist daher sinnvoll und geboten, die in dieser Rücklage angesparten Mittel gezielt einzusetzen, um Ausgabesteigerungen bei den Pensionen abzufedern, und das Instrument der Wahl ist der neue Versorgungsfonds. Dafür richten wir ein neues Sondervermögen ein und überführen dorthin das bisherige Sondervermögen „Versorgungsrücklage“.

Das Versorgungsfondsgesetz sieht vor, das Sondervermögen jährlich um circa 77,5 Millionen € aufzustocken. Das ist - das will ich zugestehen - ein Betrag, der gern höher sein könnte. Wir werden sehen, was das Land nach Abschluss der Haushaltskonsolidierung ab 2020 hier leisten kann. Als Haushaltsgesetzgeber ist dieses Parlament frei, diese Summe jährlich durch Beschluss des Haushaltes zu erhöhen.

Um gleich mit einigen falschen Erwartungen aufzuräumen: Der Versorgungsfonds soll nicht dazu dienen, den Landeshaushalt komplett von der Zahlung der Pensionen zu entlasten. Er wird uns allerdings dabei helfen, den Anstieg der Pensionen planbar zu halten, nämlich bei 1,5 %. Darum können auch bereits ab 2018 Mittel aus dem Fonds entnommen werden. Allerdings darf der Vermögensbestand nicht unter den am 1. Januar 2018 festgestellten Bestand sinken.

(Tobias Koch)

Damit können die haushalterischen Auswirkungen verstetigt werden und sind besser planbar. Das ist nachhaltige Vorsorge.

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besonders wichtig ist für uns, dass auch für den Versorgungsfonds ein paritätisch besetzter Beirat eingerichtet wird, in dem neben Vertreterinnen und Vertretern des Landes auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vertreten sind. Schließlich handelt es sich um das Geld der Beschäftigten. Die Verwaltung der Mittel soll wie bisher der Bundesbank übertragen werden, dort sollte das Vermögen des Fonds auch in guten Händen sein.