Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

Besonders wichtig ist für uns, dass auch für den Versorgungsfonds ein paritätisch besetzter Beirat eingerichtet wird, in dem neben Vertreterinnen und Vertretern des Landes auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vertreten sind. Schließlich handelt es sich um das Geld der Beschäftigten. Die Verwaltung der Mittel soll wie bisher der Bundesbank übertragen werden, dort sollte das Vermögen des Fonds auch in guten Händen sein.

Auch für die Kommunen wird eine Regelung geschaffen, die eine eigenverantwortliche und flexible Verwendung der von ihnen gebildeten Versorgungsrücklage vorsieht. Das Gesetz über die kommunale Versorgungsausgleichskasse sollte dazu noch in diesem Jahr entsprechend angepasst werden.

Die Einrichtung des Versorgungsfonds, der sich aus den angesparten Geldern sowie aus jährlichen Zuweisungen nach der Anzahl der Beamtinnen und Beamten speist, ermöglicht eine nachhaltige Finanzierung der Versorgungsleistungen in der Zukunft. Der Versorgungsfonds ist aber auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Bediensteten, genau wie die Ankündigung der Frau Finanzministerin, den in der vergangenen Woche vereinbarten Tarifabschluss zeitgleich für die Beamten und Pensionäre in Schleswig-Holstein zu übernehmen. Das begrüßen wir sehr.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

- Genau, da könnt ihr mal klatschen.

Deswegen bitte ich auch um Ihre Zustimmung zu diesen Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. - Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Leistungen des Personals im öffentlichen Dienst, unabhängig davon, ob sie Beamte oder Angestellte sind - das kann man vielleicht vorweg sagen -, kann man nicht hoch genug wertschätzen. Die Belastungen sind in den letzten Jahren durch verwaltungsinterne Umstellungen oder auch durch Personalabbau höher geworden. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns um ihre Belange kümmern.

Frau Raudies hat gerade mit dem Tarifabschluss geendet. Ich will damit anfangen. Gerade eben ist die Meldung gekommen, dass die Gespräche jetzt auch in Schleswig-Holstein stattgefunden haben. Die Gewerkschaften haben sich schon zu Wort gemeldet und begrüßen, dass wir diesmal den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich übernehmen. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Mindestens genauso wichtig oder sogar noch wichtiger ist es, sich über die Zukunft Gedanken zu machen und die Versorgungsansprüche abzusichern. Dazu soll der Versorgungsfonds dienen. Das Ganze wird eine große Aufgabe werden - auch über den heutigen Tag hinaus, zum einen, weil wir biografisch betrachtet -

(Das Saallicht erlischt kurz)

- So schlimm ist es nun auch nicht mit den Versorgungsansprüchen, dass hier gleich das Licht ausgehen muss.

(Beifall PIRATEN und Dr. Heiner Garg [FDP] - Christopher Vogt [FDP]: Das ist die grüne Energiepolitik!)

Es liegt zum einen daran, dass in den nächsten Jahren mehr Menschen aus dem öffentlichen Dienst in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden, aber auch daran, dass wir jetzt weiteres Personal, beispielsweise Lehrkräfte oder Polizeibeamtinnen und -beamte einstellen.

Die bisherige Rücklage von 630 Millionen € soll dafür den Grundstock bilden. In einem ersten Schritt verpflichten wir uns, jährlich 77,5 Millionen € in den Fonds einzuzahlen. Die Beamtinnen und Beamten müssen zukünftig nicht mehr auf die 0,2 Prozentpunkte verzichten, wenn wie jetzt eine Besoldungserhöhung ansteht.

(Beate Raudies)

Ab 2020 werden Neueinstellungen an eine monatliche Zuführung von 100 € aus dem Landeshaushalt gekoppelt. Das ist von den Kollegen erwähnt worden. Der Betrag deckt die Versorgungsausgaben zwar nicht, das ist auch richtig, aber er ist ein Einstieg in einen transparenten und zukunftsorientierten Umgang mit den Pensionsverpflichtungen. Wenn heute Beamte oder Richterinnen und Richter eingestellt werden, hat das Auswirkungen auf die Ausgaben von morgen. Auch deshalb brauchen wir den Versorgungsfonds.

Es waren sich in der Anhörung sehr viele einig, dass der Versorgungsfonds eine gute Sache ist. Im Detail gab es etwas unterschiedliche Vorstellungen, auch das ist richtig, zum Beispiel ist die Aktienquote von bis zu 30 % diskutiert worden. Es gab einige, die gesagt haben, das sei zu wenig, man könnte da deutlich mehr machen. Es gab aber durchaus auch von Gewerkschaften den Wunsch, das zu begrenzen. Wir schließen uns denjenigen an, die sagen, dass 30 % vielleicht ein ganz guter Mittelweg sind.

Grundsätzlicher hingegen ist die Frage, ob eine Tilgung von Schulden der Einrichtung eines Fonds vorzuziehen ist. Auch dort stehen wir an der Seite der Gewerkschaften und verstehen die Bildung des Versorgungsfonds auch als politische Verbindlichkeit, in diesem Bereich mehr zu tun. Wir geben damit ein klares Bekenntnis ab.

Die Anlagerichtlinien sollten aus der grünen Perspektive auch ethische, soziale und ökologische Kriterien beinhalten. Das ist uns besonders wichtig. Ich glaube, auch da sind wir auf einem guten Weg. Das Geld muss finanziell und ökologisch nachhaltig angelegt werden. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man beispielsweise in Kohle oder in andere Sachen investiert. Die Erfahrung und die Zahlen zeigen auch, dass saubere Geldanlagen nicht unbedingt zu weniger Rendite führen müssen. Diesen Gegensatz gibt es so gar nicht. Wir Grüne begrüßen es, auch in diesem Bereich weiterzudenken.

Dafür ist auch der Beirat ganz wichtig, in den wir zum einen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter und das Ministerium entsenden, bei dem wir uns aber auch darüber freuen, dass es mit einem Änderungsantrag gelungen ist, weitere Personen als Sachverständige beratend für den Beirat hinzuzuziehen. Auch das ist ein gutes Zeichen.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

In der Anhörung in der letzten Woche gab es von der CDU-Fraktion - in einem Redebeitrag von Ih

nen, Herr Koch - noch den Vorschlag, eventuell in den Beirat auch Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen aufzunehmen. Sie haben das heute nicht noch einmal beantragt, aber in Hessen gibt es das. In Hessen ist das eine grüne Initiative gewesen, und man hat damit - wir haben uns mit den Kolleginnen und Kollegen dort rückgekoppelt positive Erfahrungen gemacht. Ich will nicht damit sagen, dass wir das jetzt fordern. Wir haben es auch nicht beantragt. Aber vielleicht sollten wir uns unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse - es ist uns sehr wichtig, dass die Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmervertretungen dort paritätisch mit am Tisch sitzen - auch überlegen, ob man die Politik stärker noch in die Arbeit des Versorgungsfonds über Plätze in so einem Beirat einbinden kann. Das könnte eine Idee sein, die man nach der Verabschiedung heute vielleicht in der nächsten Wahlperiode anstoßen könnte.

Ich freue mich über diesen Gesetzentwurf, ich freue mich, dass unsere Landesregierung auch in diesem Bereich so gute Arbeit gemacht hat. - Danke, Monika Heinold. Wir werden diesem Gesetzentwurf mit Freude zustimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal wundere ich mich über das abschließende Lob des Kollegen Andresen, dass die Landesregierung so gute Arbeit auf dem Feld geleistet hat, nachdem sie zunächst einmal die gute Arbeit der vergangenen Landesregierung weggeräumt hat, weil sie sie offensichtlich für überflüssig gehalten hat, um uns mit genau dem, was Sie zu Anfang der jetzigen Legislatur offensichtlich für unsinnig gehalten haben - sonst hätten Sie es nicht weggeräumt -, wieder zu überraschen. Aber sei es drum.

Frau Finanzministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie machen es mir und meiner Fraktion an der Stelle wirklich nicht leicht, weil auf der einen Seite selbstverständlich

(Zuruf)

- ja, das ist auch nicht Aufgabe der Finanzministerin, es uns einfach zu machen -, aber an der Stelle ja

(Rasmus Andresen)

unbestritten ist, worauf wir finanzpolitisch zusteuern. Mich ärgert dann immer, wenn von der großen Last gesprochen wird, weil es haushaltspolitisch und haushalterisch natürlich eine Last in Euro und Cent ist, aber in Wahrheit sind es die legitimen Ansprüche der Beamtinnen und Beamten, dass sie versorgt werden.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD] - Beate Rau- dies [SPD]: Es hat hier keiner von einer Last geredet! - Martin Habersaat [SPD]: Aber es hätte jemand können! Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie haben recht!)

- Wissen Sie, Frau Kollegin, wie häufig bei Debatten genau dieses Wort in den Mund genommen wird?

(Beate Raudies [SPD]: Ja, aber nicht von mir!)

- Habe ich auch nicht gesagt. Mir war es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es um Zukunftssicherung der legitimen Altersansprüche der Beamtinnen und Beamten dieses Landes geht.

(Beate Raudies [SPD]: Da sind wir uns ei- nig!)

Gestatten Sie eine Bemerkung des Kollegen Dr. Ralf Stegner?

Ja, immer gern.

Vielen Dank. - Herr Stegner, bitte.

Ich finde, dieser großartige Satz über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land verdient ausdrückliche Zustimmung von diesem Mikrofon aus. Das wollte ich Ihnen gern sagen.

(Beifall Barbara Ostmeier [CDU] und Torge Schmidt [PIRATEN])

Ich bin überrascht, dass Sie das bei mir überrascht, Herr Dr. Stegner, aber sei es drum. Sie haben dem Parlament einen Lösungsansatz präsentiert. Wir alle, jedenfalls diejenigen, die sich mit der sowohl schriftlich als auch mündlich durchgeführten Anhörung auseinandergesetzt haben, kennen die Stellungnahmen, insbesondere die Stellungnahme des

Bundes der Steuerzahler. Diese und die Stellungnahme des Landesrechnungshofs werfen Fragen auf. Ich will einmal aus dem Umdruck 18/7062, der Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler zitieren. Da heißt es:

„In der konkreten Ausführung muss aber abgewogen werden, welche Form in der Zukunftsvorsorge die höchste Effektivität verspricht. Bei der nach wie vor bestehenden Landesverschuldung von über 27 Milliarden € macht das Ansparen eines Vorsorgefonds nur dann finanzpolitisch Sinn, wenn dieser höher verzinst wird als die Bestandsschulden. Ansonsten wäre die Mittelverwendung für den Schuldenabbau die effektivere Zukunftsvorsorge.“

Kollege Andresen, darüber kann man sicherlich trefflich streiten. Ich ganz persönlich bin an der Stelle eher bei den Beamtinnen und Beamten, die ganz klar gesagt haben, das, was sie bisher schon geleistet hätten, nämlich der Gehaltsverzicht, kann man überhaupt nicht zur Disposition stellen.

Vor diesem Hintergrund geht es bei der Frage aus meiner Sicht lediglich darum: Wie sind die zukünftigen Elemente ausgestaltet? Dazu haben sowohl Sie als auch Herr Kollege Koch Notwendiges gesagt. Niemand bestreitet hier, dass die 100 € kaum ausreichen werden. Das ist aber ein erster Schritt.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])