Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde versuchen, den detaillierten Vorgaben gerecht zu werden, und möchte zur Begründung des Abstimmungsverhaltens Folgendes ausführen: Dieser Wahlvorschlag zum Landesverfassungsgericht ist nicht zustimmungsfähig, weil ihm keine offene Ausschreibung der Stellen und keine ergebnisoffene gemeinsame Suche nach den bestqualifizierten Juristen vorausgegangen ist. Das Landesverfassungsgericht ist Hüter unserer Verfassung und Kontrollorgan auch des Landtages. Wir brauchen die besten Verfassungsrichter für diese wichtige Aufgabe.
Das Landesverfassungsgericht entscheidet auch über die Gültigkeit und Wiederholung von Landtagswahlen. Die Top-Qualifikation und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sind deswegen wichtig, um jeden Anschein zu verhindern, politisch brisante Entscheidungen könnten politisch und nicht verfassungsrechtlich motiviert sein. Genau dieser Eindruck kann entstehen,
Ich bitte Sie, zur Sache zu sprechen, Herr Abgeordneter, und zu beachten, was ich eingangs gesagt habe. Ich habe das ernst gemeint.
Herr Präsident, dann überspringe ich diesen Teil und sage: Genau dieser Eindruck kann entstehen, wenn die Richterstellen am Landesverfassungsgericht von Parteien untereinander aufgeteilt werden und statt einer offenen Bestenauslese -
Herr Abgeordneter Dr. Breyer, ich bitte Sie noch einmal sehr eindringlich zu beachten, was ich eingangs gesagt habe, und weise Sie darauf hin, dass ich Ihnen sonst das Wort entziehe.
Dann überspringe ich diesen Teil und fahre wie folgt fort: Nach unserem Grundgesetz hat jeder deutsche Staatsbürger nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Richter- und Anwaltsverbände fordern dementsprechend eine öffentliche Ausschreibung auch der Stellen am Landesverfassungsgericht.
Das ist nötig, um den besten Interessenten überhaupt eine Chance zu geben, sich zu melden und sich ins Gespräch zu bringen. Ohne öffentliche Ausschreibung haben selbst top-qualifizierte Verfassungsrechtslehrer, zum Beispiel aus benachbarten Bundesländern,
Den gewählten Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes spreche ich noch einmal ganz herzliche Glückwünsche aus und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit. - Herzlichen Dank, dass Sie bei uns waren!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Angehörige der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung sowie Mitglieder der gewerkschaftlichen Fachgruppe beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
a) Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8 b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, dass das einstimmig ist. Dann ist das so beschlossen.
Für die Berichterstattung zu b) erteile ich für die Landesregierung der Finanzministerin, Frau Monika Heinold, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist die Zweite Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag. Der Staatsvertrag ist im Ausschuss intensiv beraten worden. Ich bitte um Zustimmung.
Lassen Sie mich deshalb direkt zum Berichtsantrag der FDP kommen. Er gibt mir die Möglichkeit, noch einmal darzustellen, wie entscheidend die Entwicklung der HSH Nordbank auch für die Sparkassenlandschaft ist. Meine Damen und Herren, Sie haben vermutlich alle den Artikel in der „Wirtschaftswoche“ vom 3. Februar 2017 gelesen, in dem auf ein internes Dokument der deutschen Bankenaufsicht verwiesen wird. Laut dem Artikel spielten die Aufseher im Herbst 2015 die Abwicklung der Bank und die Auswirkungen auf die Sparkassen durch.
Vielleicht erinnern Sie sich an meine Regierungserklärung aus dem November 2015 zur Grundsatzvereinbarung mit der Europäischen Kommission. Dort hatte ich dargestellt, dass bei der Abwägung der damals vorliegenden Handlungsalternativen natürlich auch die Situation der Sparkassen eine Rolle spielt.
Die Sparkassen sind als bewährte Säule unseres Kreditwesens neben den privaten und genossenschaftlichen Instituten unverzichtbar. Sie unterstützen ihre Trägerkommunen dabei, Aufgaben in wirtschaftlichen, regionalpolitischen und kulturellen Belangen zu erfüllen. Mit 7.552 Beschäftigten hoffentlich ist diese Zahl tagesaktuell - und über 550 Auszubildenden sorgen die Sparkassen in Schleswig-Holstein in städtischen wie in ländlichen und strukturschwachen Gebieten für ein umfassen
des Angebot an Finanzdienstleistungen. Das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, für unsere Wirtschaft und für unser Land.
Zurück zum Herbst 2015. Die damaligen Handlungsalternativen waren die Abwicklung der Bank oder die Verständigung mit der Europäischen Kommission. Das bedeutete die Erhöhung der 2011 abgesenkten Garantie. In diesem Zusammenhang haben wir uns gemeinsam mit Hamburg für die Übernahme notleidender Kredite durch die Länder entschieden, um Risiken aus der Bank zu nehmen und die Chance für den Verkauf zu erhöhen.
„Als ehemaliger Anteilseigner der Landesbank ist der schleswig-holsteinische Sparkassen- und Giroverband mit etwa 18 % an der Gewährträgerhaftung beteiligt. Eine Abwicklung hätte zwangsläufig zu einer Beteiligung von Investoren geführt. Die Folgen eines solchen sogenannten Bail-In hätten wegen des Sicherungssystems zudem nicht abschätzbare Risiken für die gesamte Sparkassenlandschaft in Deutschland gehabt. Auch deshalb empfiehlt die Landesregierung dem Parlament die Zustimmung zur Vereinbarung mit der EU-Kommission.“
An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Was sich aber geändert hat, ist die Höhe der Gewährträgerhaftung. Im Vergleich zum Herbst 2015 ist die Gewährträgerhaftung um rund 10 Milliarden € gesunken. Für die Sparkassen ist damit die maximale Inanspruchnahme der Gewährträgerhaftung von 2,2 Milliarden auf 0,5 Milliarden € gesunken. Das ist eine gute Entwicklung und bestärkt uns in unserer Einschätzung, dass es richtig war, die HSH Nordbank 2015 nicht abzuwickeln,
auch wenn die Betrachtung, welche Alternative für das Land die vermögensschonendste ist, immer auch damals - ohne die Betrachtung der Auswirkungen auf die Sparkassen gemacht wurde.
Meine Damen und Herren, jetzt gilt es, in die Zukunft zu schauen und den 2015 vereinbarten Prozess verantwortungsvoll umzusetzen. Wie Sie wissen, wurde der Verkaufsprozess Ende Januar 2017 eingeleitet. Bis zum 27. Februar 2017 können sich Interessenten bei unseren Privatisierungsberatern melden und bis Ende März 2017 ein indikatives Angebot abgeben. Auf Basis dieser Angebote erhal
ten die potenziellen Käufer nach Unterzeichnung einer weiteren Vertraulichkeitserklärung tieferen Einblick in die Bank. Im Anschluss daran können dann verbindliche Angebote abgegeben werden.
Zu jedem Zeitpunkt dieses Prozesses werden sich unsere Entscheidungen im Rahmen der Vereinbarungen mit der EU-Kommission bewegen und stets an der Vermögensposition des Landes SchleswigHolstein orientieren.
Für den Fall, dass der Verkauf bis Ende Februar 2018 nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, sieht der Beschluss der EU-Kommission vor, dass die HSH Nordbank ihr Neugeschäft einstellt und im Rahmen des rechtlich zulässigen ihre Vermögenswerte mit dem Ziel einer geordneten Abwicklung verwaltet. Sollte auch dieses Ziel einer geordneten Abwicklung nicht erreicht werden, kann es zu einer Abwicklung im Rahmen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetztes kommen. Ein Kernelement des Gesetzes ist die Möglichkeit einer Restrukturierung über das Bail-In-Verfahren. In diesem Fall werden die Gläubiger betroffener Institute an den Kosten der Sanierung beteiligt. Je nachdem, wie hoch diese Beteiligung ausfällt, sind die Sparkassen bei den Gewährträgerhaftungsanleihen mit dem bereits genannten Prozentsatz in Höhe von 18 % beteiligt. Nicht zuletzt kann es bei dem hypothetischen Fall der Abwicklung auch zum Stützungsfall durch das Institutssicherungssystem kommen. Soweit die unterschiedlichen Szenarien.
Welche dieser Szenarien tatsächlich zum Tragen kommen werden, ist heute noch nicht absehbar. Deshalb lassen sich zum heutigen Zeitpunkt auch die möglichen Risiken für den Sparkassensektor nicht beziffern.
Meine Damen und Herren, in der HSH Nordbank liegen nach wie vor große Altlasten, das wissen wir alle. Damit müssen wir umgehen. Ziel einer jeden Landesregierung muss und wird es sein - da bin ich mir sicher -, dieses so vermögensschonend wie möglich hinzubekommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.