Die Vereinbarung mit der EU-Kommission zum Verkaufsprozess der Bank oder ihrer Abwicklung betrifft daher auch die Mitgliedschaft im Sicherungssystem der Sparkassen, die von der EU-Kommission bestätigt wurde. Die Beteiligung der Sparkassen am Eigenkapital der HSH Nordbank ist bei den Sparkassen mittlerweile längst auf einen symbolischen Betrag abgeschrieben. Auch das ist bekannt. Die Gewährträgerhaftung der Sparkassen hat sich im Laufe der Zeit reduziert und ist auf 500 Millionen € gesunken. Das ist für die Sparkassen in Schleswig-Holstein schlimm genug, wenn es denn so kommen sollte. Das bestätigt aber noch einmal die Richtigkeit der Entscheidung, die Bank 2015 nicht abzuwickeln. Hinzu kommt die damalige Haftung der Gewährträger Hamburg und Schleswig-Holstein.
Wenn die Bankenaufsicht eine Abwicklung der Bank im Jahr 2015 durchgespielt hat, zeugt das von Verantwortungsbewusstsein und Vorbereitung. Die Details der damals angenommenen Szenarien sind aber immer noch geheim. Alles andere ist Spekulation. Auch wenn Teile davon in der „Wirtschafts
woche“ berichtet wurden, wir alle haben es nicht vorliegen. Von daher ist auch Tür und Tor für Spekulationen geöffnet.
Die Vereinbarung mit der EU-Kommission führte allerdings auf einen anderen Weg. Die Zahlen haben sich seither - wie schon gesagt - verändert. Wenn der Verkaufsprozess scheitern sollte und es zur Abwicklung der Bank kommt, das Neugeschäft und nach und nach der Betrieb eingestellt wird, kann auch dieses eigentlich geordnete Verfahren scheitern. Genau dieses Szenario nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sorgt nun anscheinend für neuerliche Spekulationen in den Medien.
Wie gesagt: Das Eigenkapital wäre dann schon weg, die Garantien der Eigentümer aufgebraucht, die Gewährträgerhaftung - das wurde angesprochen - würde eintreten. Natürlich wäre davon in einem letzten Schritt auch das Haftungssystem der Sparkassen als Miteigentümer berührt. Möglicherweise sind die Sparkassen auch als Einleger oder Anleger, also Gläubiger, betroffen wie viele andere auch hier wurden Versicherungen angesprochen -, aber wer dort wie viel Geld angelegt hat, wissen wir tatsächlich nicht. Die dort eingebundenen Institute müssten sich in einem weiteren Schritt je nach Einlage selbst engagieren, also auf Forderungen verzichten, wie eben jeder andere auch. Was dies in Zahlen bedeuten könnte, bleibt unsicher, weil es größtenteils einfach unbekannt ist und dem Geschäftsgeheimnis der Bank unterliegt, auch wenn die Mechanismen bekannt sind.
Der Sparkassen- und Giroverband geht nach eigener Einschätzung von geringen Folgen für seine Mitgliedsinstitute aus. Die möglichen Folgen für das Land hat der Ministerpräsident bereits beschrieben. Wie sich seine Einschätzung ermittelt, geht aus der Kleinen Anfrage des Kollegen Kubicki vom 1. Februar 2017 beziehungsweise den Antworten darauf hervor. Da kann man in der Tat, Herr Koch, noch etwas drauflegen. Das ist ein Prozess, bei dem wir weitere Informationen bekommen. Wir werden sozusagen jeden Tag schlauer.
Wenn wir als Land jetzt schon kaufmännisch abrechnen würden beziehungsweise wie ein Betrieb handeln würden, müssten wir sogar noch eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals, das nun seit zehn Jahren nichts mehr bringt, ansetzen. Das heißt, man kann es, wenn man will, als tatsächlichen Verlust für das Land noch schlimmer rechnen. Aber gegenwärtig bringt uns das in der Sache nicht weiter. Es ist zwar akademisch interessant, aber der Verkaufsprozess ist gegenwärtig weitaus wichtiger. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir Ende 2015 die Entscheidung getroffen haben, der HSH faule Kredite abzunehmen, um die Bank für einen Verkauf vorzubereiten, war unsere Maßgabe, das Landesvermögen zu schützen. Schon damals war uns allen auch bekannt, dass eine sofortige Abwicklung massive Folgen für die Sparkassen in Schleswig-Holstein und darüber hinaus haben könnte. Über das Ausmaß dieser Folgen wurde in einem Artikel der „Wirtschaftswoche“ berichtet. Das scheint auch der konkrete Anlass für den Berichtsantrag der FDPFraktion gewesen zu sein.
Die Sparkassen sind nicht nur mit fast 6 % Miteigentümer der Bank und der jetzigen Holding, sie hätten auch große Verluste aus der Gewährträgerhaftung zu stemmen, die zu diesem Zeitpunkt noch 12,5 Milliarden € betrug. Auch wenn die Anmerkungen des Kollegen Kubicki richtig sind, hätte zumindest auch die Gefahr bestanden, dass das auch eine Konsequenz für die Sparkassen gehabt hätte, denn auf sie entfallen davon 18 %. Die Ministerin hat es bereits erwähnt.
Darüber hinaus haben die Sparkassen Einlagen bei der HSH Nordbank. Auch dazu steht einiges in dem Artikel der „Wirtschaftswoche“. Zudem wurden Anleihen der HSH als sichere Produkte an Privatkunden ausgegeben. Bei einer Abwicklung und den daraus folgenden Verlusten haften zuerst die Gläubiger. Das ist auch gut so. die Bail-in-Regeln sollen verhindern, dass durch Steuergelder Banken gerettet werden. In diesem Fall wären die Sparkassen davon betroffen.
Die Sparkassen sind ein unverzichtbarer Teil der Bankenlandschaft bei uns in Schleswig-Holstein und deutschlandweit. Sie sind mit vielen Filialen regional verankert und nah bei den Menschen. Sie konzentrieren sich auf kleine und mittlere Unternehmen und das Privatkundengeschäft. Ihr Geschäftsmodell ist risikoarm, oder - besser gesagt es sollte risikoarm sein. Die Situation der HSH Nordbank zeigt, dass die Finanzwelt auch zehn Jahre nach dem Beginn der Finanzkrise stark anfällig
für platzende Blasen und Kettenreaktionen ist. Es gibt systemrelevante Banken, die too big to fail sind. Die Geschichte zeigt, dass sie kleinen Kreditinstituten, Privatanleger und der öffentlichen Hand große Probleme bereiten können.
Unsere Entscheidung von 2015 war nicht nur im Sinne des Landeshaushaltes. Sie hat auch die Sparkassen geschützt. Das will ich hier noch einmal ganz deutlich auch in Richtung CDU sagen. Ich hatte damals in der Debatte immer das Gefühl, dass Sie diese Aspekte ausgeblendet haben, nicht, dass sie Ihnen nicht bewusst waren, aber dass Sie zumindest, wenn wir in den Debatten hier im Plenum oder auch im Finanzausschuss zusammengesessen oder zusammengestanden haben, diesen Teil in Ihrer Risikoabwägung bei der Frage nach einer Abwicklung, ja oder nein, nicht so wirklich berücksichtigt haben. Es hätte unsere Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein und wahrscheinlich auch darüber hinaus im Bund erheblich geschwächt. Dies einfach auszublenden, ist fahrlässig gewesen.
Die besondere Herausforderung ist damals, wie gesagt, nicht nur von uns als Koalitionsfraktion angesprochen worden, sondern auch die Finanzministerin, sie hat es eben noch einmal zitiert, hat darauf mehrfach hingewiesen. Fakt ist, dass die Sparkassen an der HSH Nordbank beteiligt sind. Fakt ist auch, dass ganz unabhängig davon einige Sparkassen bei uns im Land harte Jahre hinter sich haben. Fakt ist auch, dass zusätzliche Belastungen der Sparkassen für den Haftungsverbund eine Belastung bedeuten würden.
Das alles ist keine Überraschung. Für uns steht der Schutz des Landesvermögens im Mittelpunkt. Zur wirtschafts- und finanzpolitischen Gesamtlage gehört eben auch ein Blick auf die Sparkassen.
Unsere Finanzministerin handelt dort sehr umsichtig und hat da die volle Unterstützung der grünen Fraktion und - davon gehe ich aus - auch von den anderen Koalitionsfraktionen.
Auch wenn die Gewährträgerhaftung inzwischen deutlich auf 2,6 Milliarden € abgesunken ist und damit die maximalen Verluste für die Länder und die Sparkassen jetzt deutlich geringer ausfallen würden, wäre ein positiver Verkaufserlös natürlich schonender als eine Abwicklung und immer noch das Beste und das, woran wir alle gemeinsam
ein Interesse haben sollten. Es wäre besser für die Sparkassen, es wäre besser für die ganz vielen Sparkassenkundinnen und -kunden, die es gibt, und es wäre gut für das Land und damit für uns alle.
Für alle uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auch mich, bitte ich für die grüne Fraktion so, wie es mein Kollege gerade eben schon für die SPDFraktion getan hat, um Zustimmung zur Änderung des Staatsvertrags. Ich hoffe auf weiterhin gute Beratungen und darauf, dass wir einen Käufer für die Bank finden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren sachlichen Bericht. Ich glaube, es war sehr wichtig, dass Sie den so schön sachlich gehalten haben. Vor allem möchte mich auch bei meinen Kollegen beziehungsweise meinen Vorrednern für ihre sachlichen Debattenbeiträge bedanken, denn ich bin fest davon überzeugt, dass eine unsachliche Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt weder dem Steuerzahler noch den Kunden der Sparkassen etwas bringt.
Natürlich tut die „Wirtschaftswoche“ in ihrem aktuellen Beitrag zur HSH Nordbank so, als ob die Sparkassen mit der HSH Nordbank in den Abgrund gezogen werden. Das mag vielleicht 2015 so gegolten haben, da war die Situation durchaus noch angespannter. Der Kollege Rother hat es ausgeführt: Die Gewährträgerhaftung der Sparkassen war höher, die ist mittlerweile deutlich gesunken. Ich glaube, wir müssen festhalten, dass mit dem Verkauf der HSH Nordbank - der Verkaufsprozess läuft ja gerade - die Situation für die Sparkassen durchaus entspannter wäre.
Ich möchte aber die Berichterstattung der „Wirtschaftswoche“ nicht großartig bewerten und auch nicht viel zu Prognosen sagen. Die Prognosen, wie die Auswirkungen auf die Sparkasse sein werden, werden nur dann zu überprüfen sein, wenn die Bank abgewickelt wird. Wir müssen uns allerdings auch eins vor Augen führen: Die üblichen Gewährträgerhaftungen, die die Sparkassen noch ausgesprochen haben, haben eine Laufzeit, die noch ein
paar Jahre länger ist. Das, was jetzt noch an Gewährträgerhaftung bei den Banken vorhanden ist, wird uns noch die nächsten Jahre, also über zehn oder zwanzig Jahre, begleiten.
Sicherlich kann man sich Gedanken machen, was für Risiken bei der HSH Nordbank bestehen. Das sollte man machen, und das ist auch wichtig. Aber wichtig auch, dass man nicht künstlich einen Punkt herausgreift und den sozusagen überhöht. Man muss es ganz nüchtern betrachten - deswegen ist es so gut, dass die Debatte so schön sachlich ist, die wir jetzt führen -, weil es nichts bringt, das Problem der Sparkassen jetzt Monate nach der Entscheidung vom Dezember großzureden, als existierte aktuell ein großes Problem für die Sparkassen oder vor allem für die Kunden der Sparkassen. Das tut es gerade nicht. Wir stehen mitten im Verkaufsprozess, und der sollte jetzt zu Ende geführt werden.
Noch einige kurze Anmerkungen zu den Währungsrisiken, die der Kollege Koch angesprochen hat: Dass wir ein Währungsrisiko haben, ist auch nichts wirklich Neues. Es ist so: In jedem Bericht, den wir im Unterausschuss über die HSH Nordbank bekommen haben, in jedem Quartalsbericht wurde häufig von der Bank erwähnt, dass sie Kredite und Schiffsfinanzierungen in US-Dollar abschließen. Es ist nicht verwunderlich, dass auf einem Schiffsmarkt, der weltweit agiert, die Handelswährung US-Dollar ist. Es war mit der Entscheidung klar es wurde auch von der Ministerin deutlich gemacht, zumindest war es mir im Dezember bewusst -, dass wir damit auch ein US-Dollar-Funding machen. Die portfoliomanagement AöR hat das im Ausschuss vorgestellt. Dass man sich jetzt gegen Währungsrisiken absichert, sehe ich nicht als kritisch. Dass da Kosten auf uns beziehungsweise die portfoliomanagement AöR zukommen, ist klar.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schmidt, Sie haben gerade selbst noch ein bisschen die Kurve bekommen, denn die Währungsrisiken,
über die wir in der Vergangenheit beraten haben, waren die Währungsrisiken der Bank, deren Geschäftsergebnis in der Tat auch vom Wechselkursverhältnis abhängt. Wir haben jetzt die Situation, dass unsere eigene Anstalt öffentlichen Rechts US-Dollar-Kredite aufgenommen hat, um den Schiffsankauf zu finanzieren, und dafür jetzt 850 Millionen zur Währungsabsicherung eingeplant sind. Das ist ein neues und zusätzliches Risiko für das Land.
Jein. Da möchte Ihnen tatsächlich widersprechen, aus folgendem einfachen Grund: Selbst wenn die HSH Nordbank die Kredite noch behalten hätte, wäre genau da auch das Währungsrisiko geblieben. Für beide Fälle - dass die Kredite dann von der HSH Nordbank selbst veräußert werden oder über die portfoliomanagement abgerechnet werden - gilt das Währungsrisiko.
Für Schiffskredite, die sowieso nur in US-Dollar herausgegeben werden, kann man einfach nicht kein Risiko tragen. Sagen wir so: Es macht keinen großen Unterschied, ob die HSH Nordbank das Währungsrisiko für den Steuerzahler trägt oder wir.
Das Einzige, was man jetzt als Unterschied sehen könnte, ist, dass wir uns selbst mit Steuerzahlermitteln gegen dieses Währungsrisiko versichern.
- Das ist so! Das sollte wohl jedem bewusst sein. Jedem, der eine Entscheidung trifft, eine portfoliomanagement AöR zu gründen und darüber abzustimmen, dem sollte durchaus bewusst sein, dass da ein Währungsrisiko auf uns zukommt. Mir war es bewusst. Das habe ich eindeutig gesagt. Es war auch durch die Berichte der portfoliomanagement und der Finanzministerin im Vorfeld klar, dass mit dem Ankauf des Portfolios auch ein Währungsrisiko verbunden ist. Das sollte jedem bewusst sein.
Gut. Noch ein letztes Wort an die Ministerin: Ich möchte mich für den Gesetzentwurf bedanken. Das habe ich zwar schon in der letzten Tagung gemacht, aber wir haben es jetzt umgesetzt. Es ist richtig, dass wir die Kreditermächtigungen der portfoliomanagement AöR absenken. Das ist ein richtiges Signal. Spannend wird allerdings, wie es dann weitergeht, ob noch ein weiterer Portfolioankauf durch die portfoliomanagement AöR getätigt wird. Ich denke, die Debatte darüber werden neue Leute führen. Das Entscheidende jedoch ist, dass die portfoliomanagement AöR jetzt arbeitet, dieses Portfolio verwaltet - nicht die Kreditermächtigungen sind als Nebenkriegsschauplatz wichtig -, ihre Arbeit vernünftig beendet und sozusagen das Risiko, das wir mit dem Portfolio haben, auch begrenzt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.