Wir müssen zuerst das Umdenken beginnen. Damit müssen wir jetzt beginnen und nicht erst, wenn wir mühsame und quälende Verhandlungen mit den kommunalen Trägern haben. Wir haben bei der Schulassistenz gesehen, wie lange sich Verhandlungen mit den kommunalen Trägern hinziehen und wie kompliziert das Ganze werden kann. Währenddessen sitzen in den Klassenräumen jetzt noch massenweise Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Handy und gehen auf dem Nachhauseweg unkontrolliert ins Internet, obwohl sie in der Schule dabei etwas hätten lernen können. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehöre diesem Haus erst in der zweiten Legislaturperiode an, stelle aber eine Regelmäßigkeit fest: Kurz vor Toresschluss entdeckt die FDP große bildungspolitische Themen. Zwei Sitzungen vor Ende der letzten Legislaturperiode war es ihr Bildungsminister, der erkannt hatte, eigentlich bräuchte ich viel mehr Stellen an den Schulen in diesem Land. Er konnte das dann leider nicht mehr umsetzen. Jetzt entdecken Sie das digitale Lernen, das glücklicherweise schon ein Schwerpunkt dieser Landesregierung ist und das in der Form auch gesetzgeberisch nicht mehr wird umgesetzt werden können.
Herr Kubicki, Sie haben in einem Nebensatz gerade die papierfreie Schule gefordert. Ich weiß nicht, ob das so sinnvoll wäre. Wenn die Beobachtung des Kollegen Krumbeck stimmt, dass im Zweifel in einigen Haushalten eher das Handy als das Buch angeschafft wird, halte ich es durchaus für sinnvoll, dass das Buch in der Schule weiterhin stattfindet. Das bildungspolitische Konzept der FDP, eben elanvoll vorgetragen vom Spitzenkandidaten der FDP für alle Wahlen, die in den nächsten Jahren anstehen, ist buchfreie Schule. Super! Das ist revolutionär. Da würde ich der Kollegin Erdmann recht geben.
durchaus sinnvoll. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die Handys haben, und es macht durchaus Sinn, diese Handys in den Unterricht einzubinden. Darüber hinaus kann es möglicherweise i-Pad-Klassen und dergleichen geben, aber die Arbeit mit den eigenen Geräten ist durchaus eine, die absolut sinnvoll sein kann. Wir haben im Land Schulen beziehungsweise Schulträger, die es nicht einmal schaffen, die Toiletten der Schulen zu sanieren.
Na klar, wenn er sein bildungspolitisches Konzept weiter unterfüttern möchte, dann harre ich mit Begeisterung.
Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass man auch auf dem Tablet ein Buch lesen könnte. Das haben Sie wahrscheinlich noch nicht gemacht, aber es ist auch möglich. Unabhängig davon habe ich gerade vernommen, dass Sie vehement dagegen plädieren, dass wir E-Government einführen, dass es eine elektronische Akte bei der Justiz gibt, weil das auch alles ohne Papier geschehen soll. Das ist sozusagen die Entwicklung, dass wir papierfrei mit den Behörden, Institutionen und den Gerichten kommunizieren sollen. Wenn das Ihr Plädoyer ist, dass das abgeschafft werden soll, müssen wir darüber diskutieren.
- Herr Kubicki, die Schulen in diesem Land haben die Aufgabe, junge Menschen auf das Leben vorzubereiten, Verantwortung zu übernehmen, die Kultur, in der sie leben, zu begreifen und zu bereichern. Aus meiner Sicht gehört zu diesem kulturellen Schatz auch das Buch.
- Herr Kubicki, ja, in Papierform. Die Kunst der Schrift ist - wenn es nach mir geht - durchaus von Hand auf Papier zu erlernen und nicht nur in digitaler Form.
Frau Klahn, ich wollte Ihnen erzählen, dass eine besorgte Mutter in Stormarn vor der Alternative stand, a) sich bei der Schule ein Tablet auszuleihen, b) sich bei der Finanzierung des Tablets vom Schulverein helfen zu lassen, c) die Klasse zu wechseln, damit sie in einer Nicht-Tablet-Klasse landet. Alle drei Varianten hat sie abgelehnt und war empört. Die Einzige, die diese Empörung aufgegriffen und gespiegelt hat, waren Sie in Ihrer heutigen Rede.
Meine Damen und Herren, ich resümiere: Wir reden über zusätzliche Feiertage für Schleswig-Holstein. Die FDP beantragt Initiativen zu Themen, die längst Schwerpunkt der Arbeit dieser Landesregierung sind. Der CDU-Spitzenkandidat nimmt als das Chefthema die Waldkindergärten, wo es gar keine akuten Probleme gibt. - So schlecht kann es dem Land nicht gehen. So sollten wir weitermachen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Nun erteile ich das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag der Kollegin Anita Klahn von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was Sie hier lautstark vortragen, muss nicht immer richtig sein. Wie viel Ahnung haben Sie von kommunaler Politik? - Null, wenn ich einmal bei Ihrem Begriff „Nullnummer“ bleiben darf, Frau Kollegin Erdmann.
Haben Sie jemals erlebt, wie es in einer kommunalen Vertretung läuft, wenn die Schulen kommen und sagen: „Wir haben auf der Schulkonferenz beschlossen, eine Tablet-Klasse einzurichten; wir brauchen dafür die entsprechenden Finanzmittel“? Dann kommt die kommunale Familie und sagt: Schauen Sie bitte einmal ins Schulgesetz; Lernmittelfreiheit, Schulbücher. Im zweiten Absatz steht: Alles, was man mit nach Hause nehmen darf, muss der Schüler bezahlen.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf erreichen, dass Tablets mit Schulbüchern gleichgesetzt werden und der Schulträger sie zu bezahlen hat.
Sie sagen, hier bestehe kein Handlungsbedarf, alles sei Quatsch. Erzählen Sie einmal den Eltern und Schülern draußen, dass sie in Zukunft für alles zuständig sind!
Schulbücher dürfen mit nach Hause genommen werden zum Vor- und Nachbereiten des Unterrichts, Tablets sollen den gleichen Status bekommen und nichts anderes.
Ich gebe Ihnen recht, dass ich in den Gesetzentwurf reingeschrieben habe „keine Konnexität“, weil der Schulträger ja auch die Schulbücher bezahlt. Ich setze Tablet und Buch gleich.
- Haben Sie sich einmal damit beschäftigt, was der Vorteil ist, wenn ich keine Schulbücher mehr habe, wenn ich das E-Book auf dem Tablet habe, mit dem ich arbeiten kann? Da sind doch durchaus Einspareffekte vorhanden! Tun Sie den Kindern, nicht mir,
den Familien den Gefallen, geben Sie die Sicherheit, dass ein Tablet im Schulbereich anerkannt ist, dass es gleichzusetzen ist mit einem Schulbuch! Ich habe das in meiner Rede begründet. Es gehört zum heutigen Unterricht dazu.
(Beifall FDP - Wolfgang Kubicki [FDP]: Darüber können wir uns im Wahlkampf gern streiten, wunderbar! - Sandra Redmann [SPD]: Gehen Sie mal lieber ins Senioren- wohnheim, das ist besser! - Weitere Zurufe)
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat jetzt die Kollegin Heike Franzen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, in Ruhe ein paar gesetzliche Grundlagen zu erläutern, die der Geschichte zugrunde liegen. Eine Schulkonferenz kann mitnichten beschließen, eine Tablet-Klasse einzurichten. Eine Schulkonferenz kann laut § 63 Absatz 1 Nummer 4 „Grundsätze für die Einführung von Schulbü
chern und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln“ beschließen. Darüber hinaus kann sie nach Nummer 24 „Maßnahmen zur Rationalisierung der Arbeit an der Schule sowie Empfehlungen für die Verwendung technischer Unterrichtsmittel“ beschließen.
Sie kann gegenüber dem Schulträger natürlich Wünsche äußern, gar keine Frage. Dann werden die Wünsche an den Schulträger herangetragen und im Schulausschuss beraten. Das ist das jetzige Verfahren. Sie kann aber nicht beschließen, Tablet-Klassen einzuführen, sondern sie kann nur über die Grundsätze des Umgangs mit solchen Geräten beschließen. Das funktioniert nicht.
Eine zweite gesetzliche Grundlage betrifft die Konnexität. Frau Klahn, ich habe es mir noch einmal herausgesucht. Sie beantragen, in § 13 Absatz 1 des Schulgesetzes eine weitere Nummer 3 aufzunehmen, die digitalen Endgeräte. 1998 haben sich unsere Vorgänger in diesem Haus auf die Maßgaben zur Konnexität verständigt. Damals ist Artikel 49 Absatz 2 beschlossen worden:
„Werden die Gemeinden oder die Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.“
In den Erläuterungen dazu - das ist das Spannende an der Geschichte; zugrunde liegt die Situation 1998 - heißt es:
„Die Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben in Artikel 46 Absatz 4 … erfasst alle Aufgaben, für deren Erfüllung - auch hinsichtlich des Umfangs oder des Standards die Kommunen durch das Land neu oder zusätzlich in die Pflicht genommen werden (so- genannte Aufgabenübertragung).“
Wenn Sie sagen, dass zusätzlich digitale Endgeräte finanziert werden sollen, dann löst das meiner Ansicht nach - ich bin kein Rechtsversteher, ich bin auch kein Jurist, aber das ist klar formuliert - definitiv Konnexität aus.
heutzutage selbstverständlich in die Schulen, gar keine Frage, das stellt keiner in Abrede. Aber wie wir das finanzieren, sollten wir mit allen an Schule Beteiligten diskutieren, und wir sollten vor allem auch gucken, welche Ressourcen vorhanden sind, was wir schon nutzen können und was wir zusätzlich brauchen. Statt über digitale Endgeräte zu diskutieren, wäre mir viel lieber, darüber zu diskutieren, wie wir Software so kompatibel machen, dass wir sie mit allen Geräten nutzen können. Dann bräuchten wir uns über das Thema nicht mehr groß zu unterhalten.
Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf -