Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Nun hat der Kollege König eben gesagt, ihm selbst seien keine Fälle bekannt. Das ist schön, denn sonst hätte ich gesagt: Nennen Sie Ross und Reiter. Meines Erachtens muss ein Beschäftigter des Landes kein Disziplinarverfahren fürchten, wenn er oder sie eine Petition einreicht. Lieber Kollege König, ich glaube, das wäre auch ein wenig zu weit getrieben. Ich glaube, das muss niemand befürchten. Deshalb muss man auch niemandem per Gesetzentwurf Angst machen.

Meine Damen und Herren, im Übrigen würde die Tatsache, dass Disziplinarverfahren völlig ausgeschlossen würden, auch zu einem Missbrauch einladen. Um ein solches Verfahren also zu unterbinden, braucht man nur eine Petition zur Sache einzureichen, schon ist man aller Sorgen ledig. Vertrauen in Verwaltung oder gar in den Rechtsstaat schafft das sicherlich nicht. Aber das wollten die PIRATEN auch nicht. Es geht ja darum, den Staat verächtlich zu machen, Misstrauen zu säen und die angebliche Wehrlosigkeit der Bürger gegenüber der Politik und dem bösen Staat darzustellen; etwas, was die PIRATEN im Übrigen mit populistischen Parteien durchaus gemein haben.

Ein anderer offener Punkt des vorliegenden Entwurfs: Danach soll der Petitionsausschuss den anderen Landtagsausschüssen ihre Tagesordnungen vorschreiben können. Er soll bestimmen, was diese zu beraten haben. Das ist an Selbstüberschätzung und Lebensfremdheit kaum noch zu überbieten. Das einzige Gremium in diesem Land, das den Ausschüssen sagen kann, was sie zu behandeln haben, ist dieses Gremium hier. Das ist der Landtag, sonst keiner.

(Beifall SPD)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten König?

Nein, diesmal nicht. Danke. - Meine Damen und Herren, kehren wir nun aber zum echten Leben zu

rück. Der Petitionsausschuss ist ein Gremium, das sich fraktionsübergreifend um die Beilegung von Problemen, nämlich um konkrete Probleme, bemüht. Die Mitglieder sind bestrebt, Sachverhalte im Sinne des Petenten abschließend zu klären. Das ist in vielen Fällen echte Hilfe. Ich würde sogar sagen, es ist ein Alleinstellungsmerkmal. Der Petitionsausschuss reicht Angelegenheiten nicht endlos weiter und holt immer neue Gutachten ein, sondern es ist sein erklärtes Ziel, Verfahren abzuschließen, und zwar schnell.

Dabei wirkt der Ausschuss oftmals nicht besonders öffentlichkeitswirksam, sondern versucht auf dem kurzen Dienstweg, etwas für die Petenten zu erreichen. Das tut er durchaus erfolgreich, gerade auch weil ihm keine Vorschriften gemacht werden. Dieser Erfolg ist insbesondere darin begründet, dass er eben untergesetzlich und konsensorientiert arbeitet. Dass er dies manchmal auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit tut, kann auch oft dazu beitragen, dass man eine Lösung findet. Das wäre nämlich sonst oftmals unmöglich.

Manchmal ist es auch so, dass keine befriedigende Lösung eines Problems gefunden werden kann, weil Gesetze oder rechtliche Regelungen einem Sachverhalt entgegenstehen. Da hilft dann auch kein Über-Ausschuss und erst recht kein Gesetz zur Schaffung eines Über-Ausschusses.

Der Gesetzentwurf der PIRATEN ist von Fehlern durchsetzt. Er geht an den Fakten und der Lebenswirklichkeit vorbei, und er unterstreicht erneut das, was die PIRATEN immer wieder unterstreichen wollen, nämlich dass der Staat böse ist. Das ist er aber nicht. Er ist nur dann böse, wenn die PIRATEN etwas zu sagen haben. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volker Dornquast [CDU])

Vielen Dank. - Bevor ich dem Kollegen König das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag erteile, möchte ich Sie bitten, mit mir gemeinsam Claudine Nierth, die Bundessprecherin von Mehr Demokratie e. V., auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Kieler Landeshaus!

(Beifall)

Der Kollege König von der Piratenfraktion hat nun das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag.

(Lars Harms)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Harms, ich hätte das auch gern mit einer Zwischenbemerkung kurz abgehandelt, aber es geht nun halt nicht anders.

Das Thema Ausschussüberweisung ist ein wichtiges Thema im Petitionsausschuss. Es kommt häufiger vor, dass uns Petitionen vorliegen, die Fachthemen behandeln, für die eigentlich bestimmte Ausschüsse zuständig wären, sei es der Sozialausschuss, sei es der Bildungsausschuss, sei es der Wirtschaftsausschuss oder welcher Ausschuss auch immer.

Im Moment haben wir das Problem, dass die Geschäftsordnung es nicht hergibt, eine ordentliche Stellungnahme des jeweiligen Fachausschusses einzuholen.

(Beifall Birgit Herdejürgen [SPD])

Somit können wir uns auch die Fachkompetenz des Ausschusses nicht einholen. Das ist einfach nicht vorgesehen, das geht nicht.

Wir hatten im Petitionsausschuss auch schon mehrfach die Situation, dass sich die Mitglieder eigentlich darüber einig waren, dass es sinnvoll wäre, zum Beispiel aus dem Bildungsausschuss eine Stellungnahme zu bekommen.

Was die Vertraulichkeit angeht, meine lieben und werten Kolleginnen und Kollegen, ist es kein Problem, eine Petition, gerade wenn es um einen allgemeinen Fall geht, anonymisiert weiterzuleiten, wenn kein Personenbezug erkennbar ist. Wenn sich dies nicht anders regeln lässt, ist auch eine nicht öffentliche Sitzung eines normalen Ausschusses möglich.

(Wortmeldung Dr. Kai Dolgner [SPD])

Ich lasse die Zwischenfrage des Kollegen Dolgner gern zu.

Vielen Dank dafür, dass Sie jetzt auch meine Aufgabe übernehmen. - Herr Dolgner hat jetzt das Wort zu einer Bemerkung.

Herr Kollege König, ich glaube, Ihnen ist immer noch nicht bewusst, dass die Ausschüsse die fachliche Beratung von Parlamentsinitiativen machen sollen und nichts anderes. Wenn Sie aus den Petitionen heraus ein allgemeines politisches Problem sehen, dann bleibt es Ihrer Fraktion

und allen anderen Fraktion immer noch überlassen, aus dem Einzelfall die allgemeine Regel abzuleiten und parlamentarisch aktiv zu werden. Die Fachausschüsse jedoch sind nicht die allgemeine Fachberatung für Petitionen, sondern dafür müssen Sie sich zum Beispiel an die entsprechende Verwaltung wenden. Petitionen sind ja auch dafür gedacht, dort Probleme zu beseitigen.

(Beifall SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe den Eindruck, dass Ihnen nach viereinhalb Jahren die Grundsätze des Parlamentarismus immer noch nicht bekannt sind.

Vielen Dank für die Frage, Kollege Dolgner. - Es ist interessant, dass Sie diese Auffassung vertreten. Ich kann Ihnen sagen, dass einige meiner Kollegen - ich kann Ihnen an dieser Stelle leider keine Namen nennen, weil es keine öffentliche Sitzung war dies durchaus anders gesehen haben und auch mehrfach gesagt haben: „Wir können hier leider nicht entscheiden, weil das eigentlich der Fachausschuss machen müsste.“

Ich glaube, wir kürzen das an der Stelle ab, denn wir wollen ja zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. Ich lasse somit keine weiteren Zwischenfragen zu und sage vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich, wenn wir das im Ausschuss behandeln können.

(Beifall PIRATEN)

Die Landesregierung hat aus ihrer verfassungsrechtlichen Rolle heraus keine Redezeit angemeldet. Deshalb sage ich Ihnen jetzt, wie wir gleich abstimmen werden.

(Heiterkeit)

Oder sagen wir einmal so: Ich ahne, wie Sie gleich abstimmen werden. Aber wir haben ein besonderes Prozedere, und das sage ich jetzt kurz vor der Abstimmung an.

Der Kollege König hat darum gebeten, das auch dem Petitionsausschuss mitberatend zu überweisen. Das ist eigentlich unüblich. Deshalb haben wir uns hier oben im Präsidium dazu entschieden, dass wir das formal behandeln und formal abstimmen lassen, sodass Sie die Chance haben, sich dazu zu äußern.

Zunächst frage ich Sie, ob Sie den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/5196 dem Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überweisen wollen. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig beschlossen.

Wer möchte den Gesetzentwurf mitberatend auch dem Petitionsausschuss überweisen?

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Wir ziehen zurück!)

- Sie ziehen dies zurück, wunderbar!

Dann haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf:

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016

Drucksache 18/5121

Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Abgeordneten Uli König.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute als Vorsitzender des Petitionsausschusses den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das vierte Quartal 2016 vorstellen. Damit liegen nun alle vier Tätigkeitsberichte für das vergangene Jahr vor. Es ist der letzte Bericht des Petitionsausschusses, den ich in dieser Legislaturperiode vorstellen werde.

(Lebhafter Beifall Wolfgang Kubicki [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP])

- Danke für die Unterstützung!

(Heiterkeit)

Ich möchte dies zum Anlass nehmen, vor der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts eine kurze Jahresbilanz zu ziehen.

Der Petitionsausschuss hat im vergangenen Jahr 487 Petitionen erhalten. Davon konnte er 329 abschließend erledigen. Knapp ein Drittel der Petitionen wurden über das Online-Formular eingereicht.