Unser Grundgesetz fordert in Artikel 33, dass jeder deutsche Staatsbürger nach Eignung und Befähigung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben muss. Das gilt auch für den Landesrechnungshof. Das ist keine politische Entscheidung wie eine Wahlentscheidung. Es muss eine Bestenauslese sein. Dass wir das Ergebnis nicht akzeptieren würden, weise ich zurück. Natürlich akzeptieren wir das Ergebnis einer demokratischen Wahl.
Wir wollen auch keine Bewerber beschädigen, genauso wenig wie Bewerber zum Beispiel für das Amt der Oberlandesgerichtspräsidentin beschädigt werden, wenn sie im Innen- und Rechtsausschuss öffentlich angehört werden, oder etwa Bewerber für das Amt der Gerichtspräsidentin, wenn sie der Richterwahlausschuss öffentlich anhört. Die werden doch auch nicht beschädigt. Das ist eine sachliche Anhörung, in der man sachliche Fragen stellen kann.
Erstens. Wir brauchen die Besten, um die Verwendung unserer Steuergelder zu kontrollieren. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs hat in ihrer Stellungnahme selbst geschrieben, die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung könnte vorteilhaft wirken, da möglicherweise ein größerer Kreis geeigneter Bewerber angesprochen würde. Das heißt, Sie können doch die besten Interessenten für dieses Amt überhaupt nur finden, wenn Sie von ihnen wissen, wenn sie überhaupt die Chance haben, sich zu melden.
Zweitens. Wir brauchen allseits akzeptierte Kandidaten, um jahrelange Vakanzen zu verhindern, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten sind. Sie haben sich doch immer wieder unfähig gezeigt, sich überhaupt auf einen Nachfolger zu einigen. Deswegen sind Positionen jahrelang vakant gewesen. Fachleute, die sich auf offene Ausschreibungen bewerben, haben eben oft bessere Akzeptanzaussichten, als wenn hier ehemalige Minister ins Spiel gebracht werden. Ich erinnere an die Nachfolge des letzten Landesrechnungshofpräsidenten.
Drittens. Unsere Kontrolleure dürfen nicht auch nur dem Anschein ausgesetzt sein, dass ihre Entscheidungen politisch motiviert sein könnten
und mit der Partei zusammenhängen könnten, die sie vorgeschlagen hat. Eine parteipolitische Besetzung nach Proporz beschädigt die Autorität des Amtes und nicht etwa unsere Kritik daran.
Dass ein offenes Verfahren besser funktioniert, hat sich in Brandenburg gezeigt, wo die Position offen ausgeschrieben wurde, und zeigt sich in Österreich, wo seit Jahren offen ausgeschrieben wird. Dies zeigt sich bei unseren eigenen obersten Landesgerichten, wo wir offen ausschreiben, wo wir öffentlich anhören.
Es hat sich auch bei der Nachfolge des letzten Datenschutzbeauftragten gezeigt, wo wir gemeinsam einen öffentlichen Aufruf zur Interessensbekundung auf den Weg gebracht haben, wo wir gemeinsam Kandidaten angehört und uns darüber unterhalten haben, welches die bestqualifizierten sind.
Jede Beamtenstelle wird öffentlich ausgeschrieben, und ausgerechnet die Spitzenjobs in unserem Land sollen politisch besetzt werden?
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Breyer, vielleicht nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch die Stellen des Landesrechnungshofs ausgeschrieben werden. Erstens.
- Dazu kommen wir vielleicht noch. - Aber wer entscheidet denn nach Ihrer Vorstellung letztendlich, wer der Beste ist?
- Wie kommt der Landtag zu seiner Entscheidung? Aufgrund von Mehrheiten. Und wie kommen Mehrheiten hier zustande, Herr Kollege Dr. Breyer?
- Herr Kollege Kubicki, ich habe Ihnen erklärt oder zu erklären versucht, dass wir immer noch wollen, dass der Landtag mit Zweidrittelmehrheit die Wahlentscheidung trifft,
dass aber die Grundlage für diese Auswahl ein offenes Interessenbekundungsverfahren sein soll, damit wir mehr Interessenten zur Auswahl haben und damit wir einen echten Qualifikationsvergleich vornehmen können. Das ist eine bessere, breitere Grundlage für eine schnelle, akzeptierte und gute Entscheidung, als wenn Sie aus den Fraktionen heraus einzelne Personen ansprechen, die Sie auf dem Zettel haben. Sie wissen doch von vielen möglichen Kandidaten gar nicht.
Ich kann Ihnen sagen - ich weiß nicht, ob Sie beteiligt waren -, bei der Neuwahl des Landesdatenschutzbeauftragten haben sich Personen gemeldet, die wir vorher nicht auf dem Zettel hatten. Was haben Sie eigentlich gegen eine solche offene Ausschreibung, die anderswo vollkommen üblich ist? Was soll dagegen sprechen?
Herr Abgeordneter Kubicki, Sie haben offensichtlich die Gelegenheit, eine weitere Zwischenfrage zu stellen.
Ich finde es faszinierend, dass Herr Dr. Breyer mich fragt, ob ich an der Auswahl des Landesdatenschutzbeauftragten beteiligt war. Meine Beteiligung hat ja für viel Furore gesorgt. Dass er das nicht mitbekommen hat, spricht ja schon für oder gegen ihn.
Würden Sie sich denn, wenn sich die Mehrheit dieses Hauses anders als Sie entscheidet, das Ergebnis als Bestenauslese akzeptieren, oder würden Sie dann wieder kritisieren, es sei eine Mauschelei von Parteien untereinander?
Wie ich schon ausgeführt habe, akzeptieren wir auch heute schon die Entscheidung dieses Landtages. Man muss aber ein Verfahren finden, das eine gute Grundlage für eine Bestenauslese bildet. Um die Qualifikation wirklich vergleichen zu können, brauchen Sie doch erst einmal eine Vergleichsbasis. Sie müssen doch erst einmal wissen, welche Personen interessiert sind, um dann schauen zu können: Welche Personen sind am besten dafür geeignet?
Wie es der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme beschrieben hat, ist eine offene Ausschreibung nötig und eine öffentliche Anhörung der Kandidaten wichtig, um diese Auswahlbasis zu verbreitern. Es geht nicht um eine öffentliche Personaldebatte, sondern um eine öffentliche Anhörung. Dass Sie sich trotzdem mit Händen und Füßen dagegen sperren, ein offenes und gemeinsames Besetzungsverfahren einzuführen, schadet dem Landesrechnungshof.
Es schadet der Autorität der Institutionen, die die Regierung und diesen Landtag unabhängig kontrollieren sollen. Es schadet unserem Land.
Solange wir PIRATEN diesem Landtag angehören, werden wir nicht aufhören, auf Transparenz bei der Besetzung dieser Stellen zu pochen. Dessen können Sie sich sicher sein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe hier eine vorbereitete Rede, die ich ins Internet stellen werde, wo sie jeder nachlesen kann. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, hier jetzt darzustellen, dass die PIRATEN und die übrigen Fraktionen hier im Parlament ein massiv unterschiedliches Demokratieverständnis haben.
Ich sage das ganz bewusst als Vertreter der kleinsten Gruppe hier im Parlament. Wir sind froh, dass es ein solches Verfahren gibt und dass es nicht so ist, dass in irgendeiner Art und Weise ein statisch vorgegebenes Auswahlverfahren auf der Grundlage der Noten oder anderer Kriterien angewendet wird, um hohe Positionen zu besetzen. Wir müssen immer gucken, ob wir alle Gruppen entsprechend daran beteiligen können. Das ist für uns wichtig.
wir haben immer die Besten für diese Positionen gemeinsam gewählt. Es ist aber auch ein ganz wichtiger Teil der Demokratie, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegelt. Es ist gerade für uns als Minderheitenpartei entscheidend, dass ein solches Kriterium im Wahlverfahren eine Rolle spielt.