mal deutlich sagen - können selbstverständlich auch weiterhin Private sein, wobei die Aufgabenverantwortung und insbesondere die Steuerung der Aufgabendurchführung und die Aufsichtsführung beim kommunalen Aufgabenträger verbleiben. Dafür sprechen im Interesse der Sicherstellung der Notfallversorgung gerade in dünnbesiedelten und schwer erreichbaren Gebieten ganz zwingende Gründe.
Ich will das gern noch einmal erläutern. Die vorgesehene Änderung ist erforderlich, um die Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes zu verhindern. Eine solche Gefährdung ist insbesondere dann gegeben, wenn Verantwortung und Planung nicht vollständig in derselben Hand liegen, und damit auch die konkrete Einsatzdisposition eben nicht in einer Hand liegt. Deren Relevanz ergibt sich aber daraus, dass insbesondere bei grundsätzlich zeitkritischen Notfalltransporten - sonst wäre es kein Notfalltransport - jede Unsicherheit eine Gefährdung von Leib und Leben von Patienten auslösen kann.
Dass das bereits der Fall ist, wenn Private die Möglichkeit haben, parallel zum öffentlichen Rettungsdienst Notfallrettung durchzuführen, haben wir ausgeführt. Das Problem besteht nämlich darin, dass dann der örtlich zuständige Träger des öffentlichen Rettungsdienstes zwar die Sicherstellung des Rettungsdienstes verantwortet, das Risiko des Ausfalls eines Privaten aber eben nicht steuern kann. Denn nach derzeitiger Lage löst ein genehmigter Antrag zwar eine Betriebspflicht aus, eine Entbindung von der Betriebspflicht ist dabei aber nicht ausgeschlossen. Sogenannte Verzichtsfälle, auch sehr kurzfristige, entsprechen leider der Praxis. Dies hat die Landesregierung dem Landtag gegenüber auch dokumentiert.
Damit kann bei Notfallmeldungen die Situation entstehen, dass die Rettungsleitstelle ohne jederzeit sicheren Überblick über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Fahrzeuge disponieren muss - mit der Folge von Unsicherheiten und möglichen Zeitverzögerungen und damit einem Risiko für das Leib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger.
Vergleichbare Unsicherheiten können auch beim Ablauf von Genehmigungen entstehen. Auch das Risiko von Insolvenzen eines privaten Genehmigungsinhabers kann nie ausgeschlossen werden. Hier geht es im Übrigen - ich glaube, es ist wichtig, das noch einmal zu betonen - um eine abstrakte Gefährdungsprognose.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit allen Akteuren. Auch wenn naturgemäß nicht alle Partikularinteressen gleichermaßen berücksichtigt werden konnten, war das ein ausgesprochen guter Prozess, und das Ergebnis ist es auch. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz ordnen wir die Strukturen der Notfallrettung im Land bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und nachhaltig. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minuten und 30 Sekunden überzogen. Diese Redezeit steht jetzt zusätzlich auch den Fraktionen zur Verfügung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte glauben, was lange währt, wird endlich gut.
Lassen Sie mich einmal den Verlauf dieses Gesetzes Revue passieren: 2014 gab es einen ersten Entwurf von Ministerin Alheit. Der Gesetzentwurf wurde nach massiver Kritik zurückgezogen. Ich will gar nicht die ganze Berichterstattung oder Schlagzeilen zitieren, die aufgrund des ersten Entwurfes in der Öffentlichkeit kursierten. Das war einfach nur peinlich.
Der zweite Entwurf, der jetzt nach schriftlicher und mündlicher Anhörung vorliegt, ist ein einziges Desaster.
Frau Ministerin, Sie mögen scheinbar keinen Wettbewerb und Private schon gar nicht. Sie haben den Privaten den Kampf angesagt.
Man muss sich einmal die Behauptung in der Begründung des Gesetzentwurfs ansehen. Was dort steht, muss man sich einfach einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Zusammenarbeit mit Privaten hat sich nicht bewährt. - Und das, ohne in der Ausschusssitzung Argumente zu nennen und Beweise anzutreten.
Letzte Woche, Herr Kollege Eichstädt, haben wir ein Schreiben von der Ministerin bekommen, dass sie hier wahrscheinlich gerade eben angesprochen hat.
Die Ministerin hat die Probleme hier noch einmal genannt. Ich will gar nicht ins Detail gehen. Frau Ministerin, nicht nur Private können in Insolvenz gehen, sondern auch Öffentliche können in Insolvenz gehen. Beispielsweise könnte auch das DRK in Insolvenz gehen. Das ist nur ein Beispiel.
Ich verweise einfach auf das Schreiben vom 16. Februar 2017, Umdruck 18/7415, der Firma Clinotrans, eine fünfseitige Stellungnahme, in der aus meiner Sicht alle Punkte der Ministerin widerlegt worden sind.
Haben Sie eigentlich schon einmal mit den Kreisen gesprochen, Frau Ministerin, in denen Private tätig sind? - Nach Aussage des Kreises Stormarn, die uns gegenüber getätigt wurde, ist die Zusammenarbeit mit Privaten fast besser als mit Öffentlichen. In Ostholstein wird 2.000-mal im Jahr die Firma Clinotrans gerufen. Ich frage mich, wie Sie diese Fahrten zukünftig eigentlich abdecken wollen. Sie haben einmal richtig festgestellt, dass sich der Rettungsdienst immer mehr verändert und auch immer mehr in Anspruch genommen wird. Wir haben eine über 50-prozentige Steigerung der Rettungsdiensteinsätze. Man kann darüber spekulieren, was die Gründe dafür sind. Das will ich hier gar nicht. Aber Sie betonen auch, dass die Privaten per se nicht aus der Notfallrettung verbannt werden. Sie dürfen weiterhin Krankentransporte machen. - Sehr großzügig.
Frau Ministerin, dazu muss ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal etwas sagen, zur Posse um das Wasserrettungsgesetz. Bereits 2013 wurde der DLRG vom Ministerpräsidenten persönlich versprochen, ein neues Wasserrettungsgesetz zu verab
schieden. Danach hat man vier Jahre lang an dem Gesetzentwurf herumgedoktert. Dann kommt der Hammer: Kurz vor der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf zurückgezogen. Was machen Sie eigentlich all die Jahre, in denen Sie immer wieder diese Entwürfe zurückziehen?
Lassen Sie mich noch einmal ein Fazit ziehen: Wenn es Ihnen darum geht, schlechte Gesetzentwürfe endlich vom Tisch zu bekommen, gratuliere ich Ihnen. Das haben Sie hiermit geschafft. Wenn es Ihnen allerdings um gute Gesetze geht, nehmen Sie auch diesen Gesetzentwurf zurück. Gehen Sie keine schlechten Kompromisse ein. So, wie dieser Gesetzentwurf gestaltet ist, werden wir ihn als CDU-Fraktion ablehnen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zwischendurch begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schülerinnen und Schüler der Elbschule Glückstadt und des Immanuel-Kant-Gymnasiums Neumünster. Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei all denen, die im Rettungswesen in Schleswig-Holstein unterwegs sind, für Ihre schwere körperliche und psychisch sehr anstrengende Arbeit bedanken. Herzlichen Dank dafür.
Mit dem Gesetzentwurf greifen wir die 25 Jahre Erfahrung und Entwicklung in diesem Bereich auf. Chronisch mehrfach erkrankte Patientinnen und Patienten nehmen zu. Wir haben im demografischen Wandel eine andere Entwicklung, eine andere Patientenklientel, weil es Krankheiten gibt, die älter werdende Menschen mit hohem Notfallrisiko immer stärker auch auf dem Arbeitszettel des Rettungsdienstes bringt.
Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die Zunahme bei den Einsätzen in den letzten 15 Jahren 53 % erreicht hat - und das bei immer stärkeren und wesentlicheren Erkrankungen im Bereich der Notfallrettung. Heute ist die Notfallrettung so aufgestellt, dass in erster Linie präklinische medizinische Versorgung im Krankenfahrzeug bei der Rettung eine ganz große Rolle spielt. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir an einigen Stellen durch dieses Gesetz ganz wesentliche Modernisierungen vornehmen.
Da ist zum einen die Luftrettung, die wir in Schleswig-Holstein jetzt mit der Bodenrettung verzahnen, und zwar in einer Form, die strukturiert ist und die neu aufgestellt wird. Dabei werden auch externe Luftrettungsunternehmen eingebunden. Diese Rettung ist jetzt im Gesetz festgelegt.
Es ist auch so, dass alle Formen, die im Rettungsdienst eine Rolle spielen, in diesem Gesetz festgeschrieben und auch deutlich geordnet sind. Außerdem haben wir die Arztbegleitung geregelt. Wir haben die Versorgungs- und Beförderungsaufgaben sowie den Transport bei intensivpflegebedürftigen Patientinnen und Patienten, bei schwergewichtigen Personen oder bei Babys in Not in diesem Gesetz berücksichtigt.
Damit ist dieses Gesetz der Zeit gerecht geworden, selbst dann, wenn wir als weiteren wesentlichen Punkt erstmals die Erste Hilfe in diesem Gesetz ganz klar regeln und damit die Möglichkeiten voll ausschöpfen, um eine Notfallhilfe zu optimieren. Darum geht es in diesem Gesetz.
Wir wollen ein einheitliches Qualitätsmanagement. Qualität steht also im Vordergrund. Wir sagen mit diesem Gesetz: Schutz von Leib und Leben und damit Sicherheit und Qualität der Leistungen im Rettungsdienst stehen im Vordergrund. Menschen in größter Not verdienen größte Qualität und größte Geschwindigkeit mit größter Sicherheit. Diese Parameter setzen wir in diesem Gesetz fest.
Da legen wir uns auch gern mit der CDU oder mit Ihnen, Herr Jasper - wie auch immer - an. Wie auch immer. Denn das Problem, das Sie beschreiben, dass wir hier die Privaten ausschließen wollten, ist mitnichten so. Auch nach dem neuen Rettungsdienstgesetz kann es sein, dass gute Erfahrungen weiterhin in der Gesetzesanwendung eine Rolle spielen, dann nämlich, wenn der öffentliche Rettungsdienst diese Erfahrungen sozusagen für sich reklamiert und dann einen Privaten einsetzt. Das ist immer noch möglich, aber, meine Damen und Herren, nur unter den Parametern, die vorher genannt
sind, mit sehr strengen und verantwortlichen Entscheidungen, die die Kommune oder der öffentliche Rettungsdienstträger erfüllen muss.
Aufgabenverantwortung, Steuerung der Aufgabendurchführung und die Aufsichtsführung bei den kommunalen Aufgabenträgern stehen im Vordergrund und werden hier sehr ernstgenommen. Das bedeutet, dass wir die Sicherheit der zu Transportierenden und die Sicherheit der zu Rettenden in den Vordergrund stellen und erst im Nachhinein Wettbewerbe, Berufsqualifikationen oder Berufsbeschränkungen berücksichtigen. Alles klar. Wir müssen das hohe Gut neben das hohe Gut stellen, und das ist von Verfassungsrichtern oder höheren Gerichten bereits berücksichtigt worden. Auch wir werden diese Einsatzdisposition in die Hand des öffentlichen Trägers legen, ohne den Privaten vor die Tür zu setzen. Aber er kann sich nicht mehr in den Wettbewerb hineindrängen. Das macht der öffentliche Aufgabenträger. Damit sind wir in einer neuen Situation.
Meine Damen und Herren, es ist sehr wichtig, dass wir zukünftig die Unsicherheiten beim Ablauf von Genehmigungen oder das Problem der Insolvenz natürlich ist das bei Privaten möglich - oder einer Fehldisposition vermeiden, weil zum Beispiel der Rettungswagen auf einem ganz anderen Weg ist, wo er eigentlich nicht hingehört, er aber in der privaten Disposition woanders eingesetzt wird, weil auch die Kasse stimmen muss. Die Gefährdungsprognose, die wir mit diesem Gesetz ausschalten, hängt mit diesen Punkten zusammen, die die Ministerin heute sehr ausführlich und sehr klar dargestellt hat.