Karsten Jasper

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einen Punkt zurückkommen, der sowohl von der Kollegin Nicolaisen angesprochen wurde als auch von Patrick Breyer, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben über die Zusammenarbeit mit Kommunen geredet. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Dr. Heiner Garg und ich immer wieder auf den 100 Millionen € umfassenden kommunalen Investitionsförderfonds hingewiesen haben und darauf, etwas für die Krankenhäuser zu tun. Wir haben einen riesigen Investitionsstau bei den Krankenhäusern, aktuell 500 Millionen €. Wenn man die 500 Millionen € vom UKSH noch hinzunimmt, sind es 1 Milliarde €. Ich habe damals nicht gefordert, die gesamten 100 Millionen € für die Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen, um ihnen zu helfen, aber man hätte eine große Summe davon nehmen können. Wir haben dicke über 100 Millionen € fertig geplante Projekte bei Krankenhäusern, bei denen man nur darauf wartet, diese umsetzen zu können, um die Krankenhäuser zu sanieren. Das wäre eine gute Geschichte gewesen, wenn man den kommunalen Anteil entweder, wie wir es gefordert hatten, gestundet hätte oder einen Schritt weiter - wie die FDP es gefordert hat - den kommunalen Anteil bei der Kofinanzierung komplett hätte wegfallen lassen. Diesen Punkt wollte ich noch einmal anmerken.
Aber ich bin auch hergekommen, weil ich mich bei Ihnen bedanken möchte, weil ich zum letzten Mal in diesem Landtag rede. Ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und den Mitarbeitern für die Unterstützung seit 2005 bedanken.
Ich bedanke mich bei allen anderen Fraktionen, die sehr kollegial mit mir zusammengearbeitet haben, meistens auch sehr freundlich, wenn ich einmal von den Zwischenrufen des Kollegen Baasch, meines Lieblingskollegen von der SPD, absehe.
Ich möchte mich speziell bei den Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss und stellvertretend bei Peter Eichstädt bedanken, der es wirklich sehr solide und ruhig gemacht hat - trotz der Zwischenrufe des eigenen Kollegen Baasch. Ich hoffe, dass er nicht deshalb hier aufhört.
Ich schäme mich im Gegensatz zu den PIRATEN nicht, die das gerade in einem Beitrag der „Lübecker Nachrichten“ - ich glaube, es ist gestern gewesen - gesagt haben, im Landtag gewesen zu sein, im Gegenteil. Ich bin stolz darauf, dass ich hier zwölf Jahre dabei sein konnte. Wenn es am schönsten ist, soll man aufhören. Ich danke Ihnen allen und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit! - Danke!
Herr Präsident! In der Sache sind wir uns einig: Jugendberufsagenturen sind ein gutes Mittel, jungen Menschen aus einer Hand alle Leistungen auf dem Weg von Schule in Hochschule oder Berufsbildung anzubieten und sie kompetent auf ihrem Weg in das Berufsleben zu begleiten.
Aus einer Idee Hamburger Wirtschaftsunternehmen, möglichst viele junge Menschen ohne Abschluss zu unterstützen und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist nun durch das Modell „Jugendberufsagentur“ diese Initiative unserem Land institutionalisiert worden. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel führen dazu, alle Schulabgänger fachlich so weit auszubilden, damit auch sie erfolgreich im Berufsleben ihren Platz finden und aus eigenem Antrieb ihren Lebensunterhalt erwirtschaften.
Ganz unabhängig davon wissen wir, Arbeit dient nicht nur der persönlichen Refinanzierung, sondern bedeutet auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der persönlichen Befriedigung, etwas auf den Weg bringen zu können.
Deshalb unterstützt die CDU die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen. Eine gute Sache! Der nun vorliegende Bericht der Landesregierung, meine Damen und Herren, macht aber eines deutlich, und hier setzt unsere Kritik an: Zurzeit sind insgesamt in den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster sowie in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg und Schleswig-Flensburg insgesamt erst sechs Standorte an den Start gegangen. Die Anschubförderung des Landes wurde im Sommer 2015 gestartet. Auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Johannes Callsen aus Mai 2016 hatte Ihr Ministerium, Frau Minister Ernst, geantwortet, dass die Verantwortung allein im Bereich der Kommunen liege.
Die Anschubförderung ist also der wesentliche Teil der Arbeit der Landesregierung. Diese Förderung ist aber zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Da es keinen Zeitplan gibt, fragen wir uns natürlich, wofür Sie sich heute feiern lassen möchten.
Gestatten Sie mir, einen letzten Punkt herauszugreifen: Auf Seite 24 des Berichtes wird auf die besondere Problemlage bei jungen Flüchtlingen hingewiesen. Richtigerweise wird angemerkt, sprachliche und kulturelle Unterschiede machen es den Jugendberufsagenturen schwer, mögliche Kompetenzen geflüchteter Menschen zu erkennen.
Andere Rechtsfelder - wie zum Beispiel das Aufenthaltsrecht - müssen erschlossen und Kooperationen ausgeweitet werden, um eine frühzeitige Integration der jungen Menschen in bestehende Systeme zu erreichen. Systemimmanent ist die Feststellung im Bericht, dass eine parallele Beratungs- und Hilfestruktur mit eigenen Einrichtungen vermieden werden muss. Diese Auffassung teilen wir! Nebenstrukturen laufen diametral dem Gedanken des Service aus einer Hand entgegen.
Vor allem muss - aus Sicht der CDU - aber die Jugendberufsagentur mit ausreichend Personal ausgestattet werden, da die Flüchtlinge ja einen speziellen Beratungsbedarf haben. Entsprechend muss auch das Personal weitergebildet und für eine Erhöhung der Effizienz ein verbesserter Betreuungsschlüssel verwirklicht werden. Der Bericht gibt aber leider keine Auskunft darüber, wie viele Jugendliche auf einen Berater kommen. Diese Information muss jedoch transparent offengelegt wer
den, weil nur so gegebenenfalls entsprechend nachgesteuert und eine tatsächlich zum Ziel führende Beratung gewährleistet werden kann.
Herr Präsident! Einen herzlichen Dank für den umfangreichen Psychiatriebericht 2016 an Frau Ministerin Alheit und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums. Das, was Sie uns vorgelegt haben, sind 260 Seiten Analyse über die psychiatrische Situation in Schleswig-Holstein. Das letzte Mal wurde ein so umfassender Bericht über die Entwicklung der psychiatrischen Erkrankungen im Jahr 2000 erfasst. Aber: Die psychiatrische Landschaft hat sich in den vergangenen Jahren weitreichend verändert. Neben der Kommunalisierung der Suchthilfe haben sich in den vergangenen Jahren auch das Bild und die Anzahl der Erkrankungen stark gewandelt.
Der Bericht zeigt deutlich, dass psychische Erkrankungen weiter auf dem Vormarsch sind. Sie sind in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen.
Eigentlich, und jetzt spreche ich Sie an, Herr Minister Meyer als Tourismusminister unseres Landes, passt das Ergebnis dieses Berichtes nicht zu der Tourismusstrategie und der Aussage: „In Schleswig-Holstein leben die glücklichsten Menschen Deutschlands!“
Als ich mir den Bericht angeschaut habe, habe ich mich gefragt, wieso in vielen Bereichen in Schleswig-Holstein die psychiatrischen Erkrankungen so hoch sind, wieso über 30 % der Schleswig-Holstei
nerinnen und Schleswig-Holsteiner die Kriterien für eine psychische Störung erfüllen. Nicht, dass in der Zeitung demnächst zu lesen ist: „Glücksland Schleswig-Holstein steht an erster Stelle der psychiatrischen Erkrankungen in Deutschland.“
Psychiatrische Erkrankungen dürfen nicht stigmatisiert werden. Die immer noch vorhandenen gesellschaftlichen Tabus müssen weiter beseitigt werden. Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen nicht abgeschrieben werden. Denn gerade diese Menschen sind durch ihre Erkrankung oft nicht in der Lage, die notwendigen Hilfen für sich selbst zu organisieren. Hier ist auch weiterhin das Land gefordert - trotz der richtigen Kommunalisierung -, einen Überblick über die Angebote zu behalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, psychische Erkrankungen werden immer mehr zu einem volkswirtschaftlichen Problem, auch für Arbeitgeber und Krankenkassen. Das macht auch der Bericht deutlich. Depressionen sind die häufigste Erkrankung mit einer hohen Zahl an Fehltagen. Von der Dunkelziffer mag ich an dieser Stelle gar nicht sprechen.
Mein Fazit lautet daher: Wir müssen die Erkenntnisse dieses Berichtes als Grundlage für die Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung nutzen. Wir müssen Ärzte, Krankenkassen, Angehörige und Organisationen, die sich mit psychischen Erkrankungen befassen, mitnehmen. Die Ideen und Vorschläge der unmittelbar Beteiligten sind hilfreich und werden die Psychiatrieplanung weiter verbessern.
Durch die Kommunalisierung haben wir als Land jedoch weniger Einfluss auf die Psychiatrieplanung als beim letzten Bericht. Dabei dürfen wir den Aspekt der Stärkung der Gesundheitsprävention nicht außer acht lassen. Trotzdem sind wir in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen.
Es lohnt sich, diesen Bericht nochmal intensiv im Ausschuss zu diskutieren. Deshalb beantrage ich für die CDU-Fraktion Ausschussüberweisung. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Mein Dank geht an die Landesregierung für den Landesaktionsplan und schließt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien ein. Das Ministerium hat eine sehr gute Broschüre erstellt, vor allem auch in Leichter Sprache. 152 Seiten sind ganz normal geschrieben, aber 53 Seiten sogar in Leichter Sprache. Insoweit bedanke ich mich ganz besonders bei Herrn Dr. Rosendahl.
Ganz herzlich möchte ich mich auch bei Herrn Professor Dr. Uli Hase bedanken, ebenso natürlich auch bei seinen Mitarbeitern, die den gesamten Landesaktionsplan schon im Vorfeld mit begleitet haben und die Monitoringstelle in Zukunft betreuen werden.
Natürlich bedanke ich mich auch bei allen Beteiligten - ich selbst habe an zwei Veranstaltungen teilgenommen -, die die Dialogforen mit gestaltet und dort mitdiskutiert haben.
„Es ist normal, verschieden zu sein.“
1993 hat der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker diese Worte über Menschen mit und ohne Behinderung gesagt. Schon damals hat er mit diesem Satz den Kern der Sache getroffen; denn im Kern geht es auch heute noch darum zu vermitteln, dass eine Behinderung Teil der Vielfalt unseres Lebens ist.
Inklusion ist für uns alle ein fortwährender Prozess, den wir in Abstimmung mit den Betroffenen immer besser und effizienter voranbringen müssen. Genau da soll der von Ihnen in den vergangenen Jahren erarbeitete und uns Ende Januar 2017 vorgelegte Landesaktionsplan ansetzen.
Natürlich hätte ich mich gefreut, wenn die Erarbeitung dieses Planes keine dreieinhalb Jahre gedauert hätte.
- Danke schön, Herr Kollege Dudda! - Ich hätte mich auch gefreut, wenn wir in der vorletzten Landtagstagung dieser Legislaturperiode besser über erste Erfolge des Plans statt nur über die Erarbeitung des Plans diskutieren könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht dass Sie mich falsch verstehen. Natürlich ist mir bewusst, dass den Betroffenen Zeit gelassen werden muss, eigene Ziele zu formulieren und die dann festgehaltenen Ziele auch zu kontrollieren. Aber wenn ich lese, dass von der Beschlussfassung bis zur Genehmigung allein des Konzeptes bereits neun Monate vergangen sind, habe ich meine Zweifel, ob die erste Phase des Planes wirklich so viel Zeit benötigt hätte, zumal der im Jahr 2015 gegebene Zwischenbericht bereits klargestellt hat, was der Aktionsplan nicht kann. Er beinhaltet keine Maßnahmen, die in die Verantwortung Dritter fallen.
Sie alle haben natürlich den Bericht gelesen. Auch ich habe mir den Bericht angesehen. Auf dem ersten Blick betrachtet klingen die darin aufgeschriebenen Maßnahmen sehr umfassend. Will man sich aber durch jeden Handlungsbereich und durch jede darin genannte Maßnahme arbeiten, dann dauert das seine Zeit, um dann festzustellen, dass noch sehr viele der Maßnahmen in der Umsetzung sind, zum Teil aber sicherlich auch einige abgeschlossen sind.
Doch was ist mit den Problemen, die nicht im öffentlichen Dienst und dessen Handlungsbereich liegen, die nicht aus den Ministerien heraus geregelt werden können? Diese werden durch den Landesaktionsplan leider nicht erfasst. Aber gerade die Barrieren in den Köpfen, um die es geht, müssen wir auch in diesem Bereich erfassen. Da hilft auch ein Aktionsplan nichts, obwohl er ja gerade diesen Aspekt im Handlungsfeld 1 aufgreift.
Ich wiederhole an dieser Stelle gern, was meine Kollegin Heike Franzen bereits im Jahr 2013 gesagt hat:
„Leistungen für Menschen mit Behinderung sind keine Sozialhilfeleistungen, sondern notwendige Leistungen, um Nachteilsausgleiche sicherzustellen.“
Diese Botschaft müssen wir alle auch weiterhin unabhängig vom Aktionsplan in die Köpfe der Menschen tragen.
Auch mit unserem Antrag für einen Fonds für Barrierefreiheit wäre es schon in der Erarbeitungsphase des Aktionsplans möglich gewesen, weitere Barrieren abzubauen. Im Handlungsfeld 9 sagen Sie ja selbst, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV gut ist. Schade, dass Sie unseren Antrag abgelehnt haben, der zur Förderung der Barrierefreiheit sicherlich ganz hilfreich gewesen wäre.
Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns noch einmal darlegen, welche der ergriffenen Maßnahmen in den letzten Jahren bereits ihre Wirkung entfaltet haben. Denn, wie im Bericht richtig festgehalten worden ist, richtet die Landesregierung bereits seit 2006 ihre Politik an der Leitidee Inklusion aus, und schon im Jahr 2007 gab es ein erstes Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderung.
Wenn Sie, die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, diesen Bericht heute zur Abstimmung stellen wollen, wird sich die CDU-Fraktion der Stimme enthalten. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Marret Bohn, es ist nicht so, dass wir hier heute auf Krawall gebürstet sind.
Es geht um Menschen mit Behinderung. Wir wollen die Aktion weiterbefördern, damit es vorangeht. Hier ist mehrfach festgestellt worden, die UN-Behindertenrechtskonvention gibt es seit 2009.
Flemming Meyer hat gerade noch einmal angesprochen, dass es ihm eigentlich auch nicht schnell genug geht. Darum geht es mir auch.
Außerdem wollte ich gern sagen, dass wir vonseiten der CDU das gern im Ausschuss diskutiert hätten. Es gibt darin einige Handlungsfelder, die wir als Politik diskutieren sollten. Für mich geht es beispielsweise um das Handlungsfeld Bildung. Das wäre eine gute -
- Lassen Sie mich bitte zu Ende sprechen, Kollege Baasch! Ich habe gerade gesagt, ich sei nicht auf Krawall gebürstet. Ich will jetzt versuchen -
Kollege Baasch, bleiben Sie ganz ruhig; ich kenne Sie eigentlich nur als ruhigen Vertreter, als sympathischen SPD-Kollegen.
- Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, schade, dass die Zeit für die politische Diskussion fehlt.
Sie sind auch nicht die erste Landesregierung, die sich mit dem Thema Inklusion beschäftigt. Ich habe das vorhin gesagt, und ich möchte das hier noch einmal betonen. Es gibt seit 2006 die Leitlinien Inklusion und seit 2007 ein erstes Gesamtkonzept.
Meine Damen und Herren, ich habe eben mit meinen Kolleginnen und Kollegen gesprochen: Wie werden das in dieser Legislaturperiode nicht mehr im Ausschuss diskutieren können, wir wollen das abschließen, damit wir weiterkommen können. Deswegen wird die CDU dem Bericht zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte glauben, was lange währt, wird endlich gut.
- Aber weit gefehlt, Herr Kollege! Weit gefehlt!
Lassen Sie mich einmal den Verlauf dieses Gesetzes Revue passieren: 2014 gab es einen ersten Entwurf von Ministerin Alheit. Der Gesetzentwurf wurde nach massiver Kritik zurückgezogen. Ich will gar nicht die ganze Berichterstattung oder Schlagzeilen zitieren, die aufgrund des ersten Entwurfes in der Öffentlichkeit kursierten. Das war einfach nur peinlich.
Der zweite Entwurf, der jetzt nach schriftlicher und mündlicher Anhörung vorliegt, ist ein einziges Desaster.
Er ist nach drei Jahren Vorbereitung genauso schlecht wie der erste Entwurf.
Frau Ministerin, Sie mögen scheinbar keinen Wettbewerb und Private schon gar nicht. Sie haben den Privaten den Kampf angesagt.
Man muss sich einmal die Behauptung in der Begründung des Gesetzentwurfs ansehen. Was dort steht, muss man sich einfach einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Zusammenarbeit mit Privaten hat sich nicht bewährt. - Und das, ohne in der Ausschusssitzung Argumente zu nennen und Beweise anzutreten.
Letzte Woche, Herr Kollege Eichstädt, haben wir ein Schreiben von der Ministerin bekommen, dass sie hier wahrscheinlich gerade eben angesprochen hat.
Das ändert nichts daran, dass es fadenscheinige Gründe sind.
Die Ministerin hat die Probleme hier noch einmal genannt. Ich will gar nicht ins Detail gehen. Frau Ministerin, nicht nur Private können in Insolvenz gehen, sondern auch Öffentliche können in Insolvenz gehen. Beispielsweise könnte auch das DRK in Insolvenz gehen. Das ist nur ein Beispiel.
Ich verweise einfach auf das Schreiben vom 16. Februar 2017, Umdruck 18/7415, der Firma Clinotrans, eine fünfseitige Stellungnahme, in der aus meiner Sicht alle Punkte der Ministerin widerlegt worden sind.
Haben Sie eigentlich schon einmal mit den Kreisen gesprochen, Frau Ministerin, in denen Private tätig sind? - Nach Aussage des Kreises Stormarn, die uns gegenüber getätigt wurde, ist die Zusammenarbeit mit Privaten fast besser als mit Öffentlichen. In Ostholstein wird 2.000-mal im Jahr die Firma Clinotrans gerufen. Ich frage mich, wie Sie diese Fahrten zukünftig eigentlich abdecken wollen. Sie haben einmal richtig festgestellt, dass sich der Rettungsdienst immer mehr verändert und auch immer mehr in Anspruch genommen wird. Wir haben eine über 50-prozentige Steigerung der Rettungsdiensteinsätze. Man kann darüber spekulieren, was die Gründe dafür sind. Das will ich hier gar nicht. Aber Sie betonen auch, dass die Privaten per se nicht aus der Notfallrettung verbannt werden. Sie dürfen weiterhin Krankentransporte machen. - Sehr großzügig.
Frau Ministerin, dazu muss ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal etwas sagen, zur Posse um das Wasserrettungsgesetz. Bereits 2013 wurde der DLRG vom Ministerpräsidenten persönlich versprochen, ein neues Wasserrettungsgesetz zu verab
schieden. Danach hat man vier Jahre lang an dem Gesetzentwurf herumgedoktert. Dann kommt der Hammer: Kurz vor der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf zurückgezogen. Was machen Sie eigentlich all die Jahre, in denen Sie immer wieder diese Entwürfe zurückziehen?
Lassen Sie mich noch einmal ein Fazit ziehen: Wenn es Ihnen darum geht, schlechte Gesetzentwürfe endlich vom Tisch zu bekommen, gratuliere ich Ihnen. Das haben Sie hiermit geschafft. Wenn es Ihnen allerdings um gute Gesetze geht, nehmen Sie auch diesen Gesetzentwurf zurück. Gehen Sie keine schlechten Kompromisse ein. So, wie dieser Gesetzentwurf gestaltet ist, werden wir ihn als CDU-Fraktion ablehnen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir läuten in der nächsten Woche nicht nur die Adventszeit und die Weihnachtszeit ein, sondern mit diesem Antrag auch den Vorwahlkampf zur Landtagswahl und zur Bundestagswahl 2017.
Nur zu Ihrer aller Kenntnis: Ihre Kollegen und Kolleginnen aus der rot-grünen-Fraktion in Berlin haben in Ihrer Regierungszeit diese Zusatzbeiträge für die Krankenkassen für die Arbeitnehmer beschlossen. Die Aufhebung der Parität in der Krankenversicherung wurde als Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der Agenda 2010 durch Sie beschlossen. Die Begrenzung der Lohnnebenkosten war damals notwendig, um die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten. Sie haben damals den zusätzlichen Beitrag von 0,9 % zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren das.
Lassen Sie mich der Fairness halber sagen: Wir haben damals zugestimmt. Das war zum damaligen Zeitpunkt auch richtig.
Wir sind uns grundsätzlich alle darüber einig, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine elementare Säule des sozialen Systems ist. Wir alle wollen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige, aber auch bezahlbare medizinische Versorgung in ganz Deutschland. Wir wollen die ambulante und stationäre Versorgung in unmittelbarer Nähe, Hochtechnologiemedizin, die besten Medikamente, eine vernünftige Pflege und - falls notwendig - eine anschließende Reha. Die Beitragsanpassungen sind also nicht unerklärlich oder beliebig, und sie kommen nicht überraschend.
Dies alles hat die GroKo unter Gesundheitsminister Hermann Gröhe in der aktuellen Legislaturperiode unter Schwarz-Rot umgesetzt: das Krankenhausstrukturgesetz, das Präventionsgesetz, das Versor
gungsstärkungsgesetz und das Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz.
Vor einigen Wochen haben Schätzungen über die Beitragshöhe für sehr viel Unruhe gesorgt. Diese Berechnungen sind aber sehr schnell relativiert worden. Stabile Beiträge sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut. Der Arbeitsmarkt boomt, die Steuereinnahmen sprudeln, und das nicht erst seit gestern. Davon profitieren Sie alle in der jetzigen Regierung im Haushalt in Schleswig-Holstein. Verehrte Landesregierung und Koalitionsfraktionen, Sie verteilen in den letzten Jahren großzügig Wahlgeschenke, finanziert durch Steuermehreinnahmen des Bundes.
Aber zurück zum Antrag. Wir als CDU wollen den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Wir wollen mehr Wettbewerb und Transparenz. Das war damals richtig, und das ist auch heute noch richtig.
Warum hat sich das heutige System der Zusatzbeiträge bewährt? Die Krankenkassen erhalten ihre Beitragsautonomie zurück. Sie können mit selbst gestalteten Beiträgen und Zusatzleistungen im Wettbewerb mit anderen Kassen neue Kunden werben. Der Zusatzbeitrag wurde von einem festen Beitrag in einen prozentualen Beitrag umgewandelt. Das ist gerechter und transparenter. Die Bürgerinnen und Bürger können frei entscheiden, welche Krankenkasse für ihre persönliche Situation die richtige ist. Gerade das stärkt auch die Rechte der Versicherten.
Welche Satzungsleistungen bietet meine Krankenkasse? Wie ist das Preis-Leistungs-Verhältnis? Welche Präventionsleistungen werden angeboten? Wo gibt es heute noch eine Geschäftsstelle, in der ich persönlich beraten werden kann? Welche Möglichkeiten gibt es, um online mit meiner Krankenkasse zu kommunizieren?
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Aus Sicht der CDU brauchen wir keine ordnungspolitischen Maßnahmen im Bereich der Krankenversicherung. Wir wollen weiter einen Wettbewerb um die wirtschaftlichsten Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie wollen die Weichenstellung der letzten Jahre zurückdrehen und mit einheitlichen Beiträgen jeden Wettbewerb bei der Krankenversicherung im Keim ersticken.
Wir lehnen als CDU die Einheitsbürgerversicherung nach wie vor ab. Wir wollen nicht die Versicherung für alle. Wir wollen ein leistungsfähiges Gesundheitssystem mit Wettbewerbsanreizen erhal
ten. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass heute zahlreiche Vertreter der Verbände der Menschen mit Behinderungen anwesend sind.
„Nicht über uns - ohne uns“, das ist der Leitsatz der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz.
Viele von Ihnen haben mitbekommen, dass es heute Morgen eine Demonstration vor dem Landtag gab. Gestern oder vorgestern haben außerdem Betroffene demonstriert. Ich danke allen betroffenen Menschen, dass sie an diesen Demonstrationen teilge
nommen und uns auf ihre Probleme hingewiesen haben.
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll in erster Linie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, das ist in der Tat ein Spagat zwischen einem neuen SGB IX und den finanziellen Möglichkeiten, die wir dabei auch im Blick behalten müssen.
Ein weiteres Ziel ist die bessere Verknüpfung mit dem ersten Arbeitsmarkt zur Stärkung des inklusiven Arbeitsmarktes. Ziel ist außerdem das sogenannte Budget für Arbeit. Die Eingliederungshilfe soll reformiert werden, und es soll ein modernes Teilhaberecht entwickelt werden.
Das ist in der Tat ein Paradigmenwechsel vom Fürsorgesystem des SGB XII zum personenzentrierten Teilhabegesetz im neuen SGB IX. Leistungen aus einer Hand. Nur noch ein Reha-Antrag für verschiedene Reha-Träger.
Wo stehen wir zurzeit, und was ist bis jetzt passiert? Seit 2004 wird in allen Parteien über die Schaffung eines neuen Teilhabegesetzes diskutiert. Von 2014 bis April 2015 hat sich eine Arbeitsgruppe mit dem Referentenentwurf befasst. Dabei haben sich Vertreter von 15 Verbänden von Menschen mit Behinderung in neun Sitzungen getroffen. Ein mehrere hundert Seiten starker Abschlussbericht wurde abgeliefert.
Im Juni 2016 kam dann der Referentenentwurf in den Koalitionsausschuss. Ein wesentlicher Bestandteil war, dass die Hilfe zur Pflege noch einmal beraten wird. Am 28. Juni ist dann der entsprechende Kabinettsbeschluss gefasst worden. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag erfolgt heute zeitgleich zu unserer heutigen Beratung. Am 7. November wird es hierzu noch eine Anhörung geben. Anfang Dezember folgt dann die zweite Lesung. Mitte Dezember wird das Gesetz dann im Bundesrat beraten, weil es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Das Gesetz soll dann am 1. Januar 2017 in Kraft treten, allerdings in verschiedenen Schritten bis zum Jahr 2020.
Wir haben in unseren Änderungsantrag fünf Punkte aufgenommen, die immer wieder an uns herangetragen worden sind. Das ist das Ergebnis von zahlreichen Gesprächen mit Verbänden und Werkstätten für Behinderte. Diese fünf Punkte haben wir aus diesen Gesprächen herausgegriffen.
§ 219 des Referentenentwurfs sieht ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeit vor. Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf brauchen auch zukünftig Zugang zu Werkstätten für Behinderte.
§ 99 des Referentenentwurfs! Die Eingliederungshilfe wird einfacher. Der Zugang darf nicht auf fünf beziehungsweise drei von neun Lebensbereichen beschränkt sein.
Das Gleichrangverhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung ist beizubehalten. Eingliederungshilfe nach SGB IX muss Vorrang gegenüber Hilfe zur Pflege nach § 63 SGB XII haben.
Die Privilegierung nach § 103 von Personen, die gleichzeitig im Erwerbsleben sind und Hilfe zur Pflege erhalten, ist aufzuheben.
Andere Leistungsanbieter müssen die gleichen Qualitätsanforderungen erfüllen wie die Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Meine Damen und Herren, ich sehe, die Zeitanzeige blinkt. Ich habe aber noch ein bisschen. Dann kann ich noch einmal zurückblättern.
Meine Forderung lautet, dass die Umsetzung dieses Gesetzes von Anfang an wissenschaftlich begleitet wird. Es muss zudem evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert werden.
Das neue Bundesteilhabegesetz enthält sehr gute Ansätze. Das sind sozusagen die Sonnenseiten.
Sie alle waren heute auf der Demo. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal in die Mappe hineingeschaut haben. Ich habe eine Karte gefunden, auf der stand: Wer will schon seinen Traum begraben, weil das Sparbuch ans Sozialamt geht?
Meine Damen und Herren, genau das wird nicht mehr der Fall sein, weil die Einkommens- und Vermögensfreistellung angehoben wird, und zwar beim Vermögen in zwei Schritten zunächst auf 25.000 € und im Jahr 2020 auf 50.000 €.
Ganz wichtig ist, dass die Vermögen der Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner nicht mehr herangezogen werden. Die Schattenseiten müssen wir jetzt noch beseitigen.
Ich war auf einer Veranstaltung der Frau Staatssekretärin Lösekrug-Möller Anfang September in Berlin. Es liegen bereits 150 Anträge aus den Län
dern vor, die noch in dieses Gesetz eingebracht werden sollen.
Ich formuliere jetzt meinen letzten Satz, Frau Präsidentin. - Ich würde es gerne sehen, wenn wir alle drei Anträge in den Ausschuss überweisen, weil dieses Gesetz einen Paradigmenwechsel darstellt. Ich denke, wir müssen darüber noch einmal reden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserer alternden Gesellschaft wird eine patientengerechte und flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung immer wichtiger. Egal wo Menschen ihren Lebensabend verbringen, ob im eigenen Haus, in einer Pflegeeinrichtung, in einem Krankenhaus oder eben in einem Hospiz, überall muss humanes Sterben möglich sein.
Gott sei Dank hat sich in diesem Bereich in den letzten Jahren vieles getan. Niemand muss im Alter alleine sterben. Menschen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine angemessene Begleitung in diesem Abschnitt. In Schleswig-Holstein haben sich in all den Jahren vielfältige Möglichkeiten entwickelt: ambulante und stationäre Hospize oder auch Palliativstationen. Hinzu kommt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Die Hospizbewegung in unserem Land bleibt aber weiterhin eine unersetzbare Säule in der Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 80.000 Menschen sind in Deutschland bürgerschaftlich und ehrenamtlich für die Palliativ- und Hospizversorgung tätig. Dafür spreche ich an dieser Stelle allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aus.
Dass dieses Thema auch der CDU-Fraktion ein großes Anliegen ist, haben wir bereits 2014 mit einem Antrag zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der Hospiz- und Palliativpflege gezeigt. Aus der Diskussion zu diesem Antrag heraus ist der Runde Tisch Hospiz- und Palliativversorgung entstanden, der im Januar 2016 hier im Landeshaus stattgefunden hat. Meine Kollegin Birte Pauls hat das gerade eben auch schon in ihrer Rede erwähnt. Ich selbst war im Januar leider nicht mit dabei, habe mir aber berichten lassen, dass das Interesse bei den Haupt- und Ehrenamtlichen zu einem gemeinsamen Austausch sehr, sehr groß war.
Mit Ihrem Antrag greifen Sie diese Debatte auf und möchten den Bedarf an stationären Hospizplätzen ermitteln. Zusätzlich soll auf ein verbessertes Angebot hingewirkt werden. Das kann man nur unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein Blick auf den demografischen Wandel zeigt uns heute schon: Der Bedarf ist enorm groß. Zu erheben, wie groß der Bedarf ist, ist sicherlich richtig. Gerade vor dem Hintergrund der geänderten Rege
lung zur Sterbebegleitung auf Bundesebene ist es zudem ein wichtiges Zeichen, die Hospiz- und Palliativversorgung in unserem Land weiterzuentwickeln.
Kommen wir zum zweiten Teil Ihres Antrags, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle. Wir sollten uns ernsthaft fragen: Brauchen wir immer für alles seitens des Landes eine finanzierte Koordinierungsstelle, um ein Angebot zu verbessern? Ich glaube, wir brauchen das nicht.
Ich weiß, aus der Januar-Veranstaltung heraus wurde der Wunsch geäußert, den Runden Tisch regelmäßig zu etablieren, um eine bessere Planung und Vernetzung zu erreichen und Standpunkte in den verschiedenen Bereichen des Landes stärker auszutauschen. Der Hospiz- und Palliativverband hat dafür die Koordinierung angeboten. Warum sollten wir nicht auf diese Möglichkeit zurückgreifen?
Bei der Diskussion um die Weiterentwicklung des Hospiz- und Palliativbereichs sollten wir auch die Neuerungen durch das Hospiz- und Palliativgesetz des Bundes berücksichtigen. Ziel dieses Gesetzes ist eine verbesserte finanzielle Ausstattung der ambulanten und stationären Hospize und eine Sicherung der Qualität. Zudem wurden zusätzlich vergütete Leistungen eingeführt, die die Vernetzung zwischen den Akteuren verbessern soll. Inwieweit diese Maßnahmen greifen werden, bleibt abzuwarten.
Warum lassen wir die Landesregierung nicht erst den Bedarf und die Entwicklung durch das Hospizund Palliativgesetz ermitteln und tauschen uns dann über die Konsequenzen aus?
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn der Berichtszeitraum mit den Jahren 2013 und 2014 schon etwas her ist, möchte ich als Erstes meinen Dank an unseren Landesbeauftragten Uli Hase und sein Team für die Erstellung des Berichts und vor allen Dingen die in den letzten Jahren geleistete Arbeit aussprechen.
Ich möchte an dieser Stelle auch, weil ich jetzt für das Thema Menschen mit Behinderung zuständig bin, die Gelegenheit nutzen, meiner Vorgängerin und Kollegin Heike Franzen zu danken, die sich jahrelang für Menschen mit Behinderung engagiert hat.
Sie alle wissen, dass sie das mit sehr viel Herzblut gemacht hat. Ich erinnere nur an das Thema Assistenzhunde. Das hat sie mit sehr viel Engagement gemacht.
Jetzt möchte ich zum Bericht kommen. Wir alle haben den 170 Seiten starken Bericht über die Tätigkeiten der Jahre 2013 und 2014 und in das Jahr 2015 hineingreifend bekommen. 170 Seiten, die klar strukturiert und zusätzlich im Internet in Leichter Sprache und in Gebärdensprache abrufbar sind. Da frage ich einmal, warum das eigentlich bei anderen Themen nicht der Fall ist.
Auch wenn der Berichtszeitraum schon etwas zurückliegt, bietet der Bericht auch jetzt noch genügend Anhaltspunkte für Verbesserungen im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung. Der Landesbeauftragte hat diese Themen in seinem Bericht als Brennpunkte bezeichnet: inklusive Arbeit, Barrierefreiheit und auch das Thema Bildung - alles Themen, die bereits seit Jahren in der Diskussion stehen.
Um das Thema Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein voranzubringen, fordert die CDU-Fraktion seit Jahren einen Fonds für Barrierefreiheit.
Dass die Schaffung von Barrierefreiheit nicht auf einmal gelingt, ist klar. In seinem Tätigkeitsbericht spricht Professor Dr. Hase aber noch einen anderen Aspekt der Barrierefreiheit an, der vor allem im Sommer für Schleswig-Holstein eine große Rolle spielt: der barrierefreie Tourismus, der im Rahmen eines Projekts in Zusammenarbeit mit der TASH vorangebracht wurde. Das Projekt ist seit einem Jahr abgeschlossen. Und was ist seitdem passiert? - Nichts. Warum nicht? - Weil nicht klar geregelt ist, welches Ministerium „die Projektinhalte nun langfristig“ fortführt. Liebe Landesregierung, das sollte zu regeln sein. Ich zitiere hier aus dem Bericht des Landesbeauftragten.
Anerkennend hat der Landesbeauftragte in seinen Bericht aufgenommen, dass Menschen mit Behinderung mit den unterschiedlichsten Anträgen regelmäßig Thema bei uns hier im Hause sind. Nicht zuletzt konnten wir gerade heute mit der Abstimmung zum Wahlrecht und der Schaffung des Prüfrechts für Leistungen der Eingliederungshilfe wieder Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreichen.
Auch zukünftig wird uns in diesem Bereich nicht langweilig: Die Diskussionen zum Aktionsplan für Menschen mit Behinderung laufen gerade, und auch das Bundesteilhabegesetz wird uns in den nächsten Monaten sicherlich noch stärker beschäftigen.
Wir sehen: Wir alle stehen für Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, wenn wir auch manches Mal andere Wege gehen mögen. Auch in Zukunft bleibt für uns alle noch viel zu tun, um Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung vollständig abzubauen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lebensleistungsrente, Solidaritätsrente, Garantierente, Rente mit 70, Rente mit 63, Einführung der Flexi-Rente, Mütterrente - schon lange wurde nicht mehr so viel öffentlich und intensiv über die Rentenpolitik diskutiert, wie es in den letzten Wochen und Monaten der Fall war. Fast wöchentlich hört man neue Ideen zur Weiterentwicklung der Rente in Deutschland. Wahrscheinlich ist das auch den im Jahr 2017 anstehenden Wahlkämpfen geschuldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Rente ist damit gerade wieder in aller Munde. Passend dazu beschäftigt sich auch hier der gestellte FDPBundesparteitagsbeschluss mit dem Thema zukunftssichere Altersvorsorge. Meine Anerkennung, Herr Dr. Garg, dass Sie dieses Papier für Ihre Partei mit aufbereitet haben.
Das Ganze ist auch gut so, denn es geht um die Zukunft von uns allen, sowohl den Beziehern der Altersversorgung als auch um die zukünftigen Beitragszahler, die das bezahlen müssen.
Populistische, nicht finanzierbare Versprechungen nützen niemandem etwas. Damit meine ich jetzt ausdrücklich nicht die FDP, Herr Dr. Garg, nicht, dass ich da falsch verstanden werde. Außer Frage steht, dass wir uns über die Weiterentwicklung und die - wie Sie, liebe FDP, es nennen - Zukunftssi
cherheit Gedanken machen müssen. Die heutigen Arbeitnehmer zahlen die Altersversorgung der heutigen Rentner. Allerdings gehen auch heute schon deutlich mehr Menschen in den Ruhestand, als junge Menschen einzahlen. Die Alterspyramide kippt, und das inzwischen dramatisch. Sie alle kennen das Problem.
Es ist die Aufgabe der Politik, dass junge Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass das Rentensystem sicher funktioniert und auch ihnen ein Auskommen im Alter ermöglicht. Der demografische Wandel macht auch hier nicht halt. Wir werden 2050 die vierfache Anzahl der über 80-Jährigen haben, aber 20 % weniger junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr.
- Wir werden dabei sein, Wolfgang,
- und genießen, genau. - Hinzu kommen die steigende Lebenserwartung und die bessere Gesundheitsversorgung. Wolfgang, Menschen sind länger fit, nicht nur körperlich, sondern auch geistig.
- Bei Hans-Jörn Arp weiß ich das nicht so ganz genau, aber wir gucken dann mal.
Jetzt kommen wir wieder zum Ernst der Debatte zurück. Zwei Dinge sind noch entscheidend. Erstens: Wir müssen Altersarmut verhindern und zweitens - gleichzeitig die Arbeitsleistung mit einer auskömmlichen Alterssicherung würdigen. Eine ausreichende Alterssicherung ist daher der zentrale Punkt der Diskussion.
Die Grundlage der finanziellen Sicherheit im Alter wird auch künftig im Erwerbsleben gelegt. Wenn wir über eine auskömmliche Rente im Alter diskutieren, dann dürfen wir nicht vergessen, dass die Entscheidung darüber viel früher getroffen wird. Zu einer guten Rentenpolitik gehört daher auch immer eine gute Wirtschafts- und Arbeitspolitik.
Für uns als CDU gilt: Wer vorgesorgt hat, muss im Alter besser dastehen als jemand, der nicht vorge
sorgt hat, und vor allen Dingen: Die Rente sollte über dem Grundsicherungsbetrag liegen.
Der Antrag der FDP bietet dabei einige gute Ansätze, bei denen es sich lohnt, über die Frage einer nachhaltigen Alterssicherung zu diskutieren. Ich bin bei Ihnen, wenn es darum geht, dass mehr Anreize geschaffen werden müssen, so früh wie möglich fürs Alter vorzusorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dabei schon lange keine Vollkaskoversicherung mehr, sondern muss mit privater und beruflicher Vorsorge ergänzt werden.
Ob zum Beispiel die Abschaffung der Anrechnung auf die Grundsicherung dabei die richtige Möglichkeit ist oder es andere Modelle gibt, lasse ich hier einmal dahingestellt. Bei der Frage nach der Zukunftsfähigkeit geht es daher vor allem um die Stärkung der letzten beiden Säulen. Dass auch wir für eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters sind, haben wir bereits im vergangenen Jahr mit einem Antrag zur Flexi-Rente gezeigt.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den Redebeitrag des Kollegen Winter von der SPD eingehen. Ich finde es grundsätzlich schön, dass alle ihr Herz für das Krankenhaus entdeckt haben und alle nicht abstreiten, dass wir einen Investitionsstau bei den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein haben. 500 Millionen € - Kollegin Marret Bohn hat es gesagt -, zusätzlich 500 Millionen € beim UKSH, das sich anders finanziert und mit dem Antrag von CDU und FDP überhaupt nichts zu tun hat.
Herr Kollege Winter, mich hat ein bisschen erstaunt, dass Sie gesagt haben, Sie investierten 10 Millionen € mehr in die Krankenhäuser. Das ist richtig. Aber in einem Nebensatz haben Sie gesagt, Sie bestünden nicht auf einer Ko-Finanzierung durch die Kommunen. Das ist eine interessante Botschaft, die Sie der Öffentlichkeit heute im Plenum kundgetan haben. Dass die 10 Millionen €
nicht kofinanziert werden sollen, ist eine tolle Botschaft für die Kommunen.
100 Millionen € mehr im Haushalt, die Krankenhäuser werden berücksichtigt. Auch das haben Sie gesagt. Die Krankenhäuser sollten eine Liste vorlegen.
Herr Kollege Winter, wir haben eine Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein. Sie können davon ausgehen, dass bei dieser Krankenhausgesellschaft, bei Frau Thobaben und Herrn Krämer, mit Sicherheit alle Anträge für die nächsten Jahre und Jahrzehnte in konkreter Höhe vorliegen. Da greift man einmal zum Telefonhörer, ruft die an und fragt: Wie viel ist schon abgehakt, was ist in Arbeit, wie viele Investitionen sind angemeldet, und wie viel davon können wir sofort umsetzen, wenn wir den Antrag der CDU nutzen?
Das würde sehr schnell gehen. Eine solche Liste liegt meines Wissens bei der Krankenhausgesellschaft vor.
Ich fordere Sie auf: Setzen Sie das zügig um, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir können das gern auch im Ausschuss noch einmal diskutieren. Dann schaffen wir es sehr schnell, den Krankenhäusern zu helfen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, wir kriegen hier jetzt etwas Ruhe in die Diskussion. Wir reden über eine 30 Jahre alte Gebührenordnung, die sogenannte GOÄ, Gebührenordnung für Ärzte. Die Gebührenordnung, über die wir reden, ist die Grundlage für die Abrechnung der ärztlichen Leistungen im Bereich der privaten Krankenkassen, der PKV, der Beihilfe und der Ärzte. Mir fiel es schon schwer zu recherchieren, aus welchem Jahr sie eigentlich ist; ich glaube, aus 1982.
- Genau, das waren so die letzten Zahlen, die ich recherchieren konnte. Nach dieser langen Zeit ist es unbedingt notwendig, lieber Kollege Christopher Vogt, die GOÄ an die neuen Behandlungsmethoden und den medizinischen Fortschritt anzupassen. Sie ist im Laufe der Jahrzehnte zwar immer wieder etwas angepasst worden. Aber hier reden wir jetzt
über eine grundlegende Revision. Ziel war und ist es, das Leistungsverzeichnis zu modernisieren und die Bewertung auf ein neues, zeitgemäßes betriebswirtschaftliches Fundament zu stellen.
Genau hier setzt der Antrag der FDP in der Drucksache 18/3733 an, lieber Kollege Dr. Garg. Dabei geht es um eine Stärkung von Transparenz, Abrechnungssicherheit und Verständlichkeit. Ich denke, das wünschen wir uns alle. Ferner geht es um den Schutz des Patienten vor ökonomischer Überforderung - es ist wichtig, dass man das überhaupt begreift - und um eine angemessene Vergütung der Ärzte. Ferner geht es in dem Antrag um eine moderne Gebührenordnung, die dem aktuellen Stand der medizinischen Versorgung entspricht, und darum, eine weitere Aushöhlung der Freiberuflichkeit des Arztbesuches zu verhindern und damit eine flächendeckende Versorgung mit ärztlichen Leistungen sicherzustellen.
Dass die Bundes-SPD gegen eine Einigung bei der GOÄ ist, ergibt sich daraus - das Wort nehme ich jetzt einmal in den Mund, Kollege Baasch -, dass Sie für das Modell der Bürgerversicherung und deshalb grundsätzlich dagegen sind.
Aber ich sage Ihnen auch: Diese längst überfällige Novellierung ist nicht dazu geeignet, dass wir heute bereits Wahlkampf zu diesem Thema machen. Der Antrag der FDP kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, lieber Kollege Garg; denn - Sie haben es erwähnt - morgen ist in Berlin der Außerordentliche Ärztetag, zu dem 250 Delegierte eingeladen sind. Beantragt wurde das, glaube ich, aus Baden-Württemberg, Brandenburg und Berlin. Dort will man über die Fortschritte der Verhandlungen informieren - ganz wichtig -, und sicherlich wird auch hart diskutiert werden.
Aber, meine Damen und Herren, bereits im Vorfeld - das konnte ich im Internet recherchieren - haben zahlreiche große Verbände wie der Hartmannbund und der Marburger Bund positiv zu den Verhandlungen dieser Kommission, bestehend aus Ärztekammer, PKV und Beihilfe, Stellung genommen. Ich denke, das ist ein gutes Signal, dem die Politik auch folgen sollte; da gebe ich dem Kollegen Garg durchaus Recht. Wir werden von Schleswig-Holstein aus dafür kämpfen, dass der Bundesminister sich durchsetzt und die GOÄ noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, und zwar, wie es geplant war, bis zum 1. Oktober 2016.
Nach Pressemitteilungen des Vertreters der Bundesärztekammer Dr. Windhorst ist man hier auf einem guten Weg. Der sogenannte 400-Punkte-Katalog, der 80 bis 85 % der Abrechnungen ausmacht, ist in den Verhandlungen bereits abgehakt. Ziel - das habe ich eben gesagt - ist, das in diesem Jahr noch zu verabschieden.
Meine Damen und Herren, es geht hierbei um eine Rechtsverordnung. Diese Rechtsverordnung muss im Bundesrat verabschiedet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir sollten die Anpassung der Gebührenordnung nicht zu einer Systemdebatte machen. Stimmen Sie also dem Antrag der FDP hier im Landtag zu; denn auch die CDU wird das tun. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahr 2012 hat der damalige Staatssekretär Müller-Beck bei einem Besuch in Heide ein Strategiepapier angekündigt. Es tat sich lange nichts, außer dass Herr Beck nach Berlin gegangen und nicht mehr im Wirtschaftsministerium ist. Wir haben die Vorlage des Strategiepapiers dann in einem Antrag vom 28. Januar 2014 noch einmal angemahnt, und wir hatten bereits in unseren Haushaltsanträgen 2014 höhere Mittel für die Verbraucherzentralen eingeplant.
Meine Damen und Herren, nach drei Jahren gibt es immer noch kein Strategiepapier, aber es gibt wenigstens eine Zielvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die meines Wissens nach im Januar unterschrieben werden soll.
Der sogenannte Strategieprozess wurde von einer Unternehmensberatung begleitet. Das war kein einfacher Prozess. Das hat man auch nicht anders erwartet, Herr Bock und Frau Hintz. Es ist in diesem Prozess aber auch sehr viel Vertrauen verloren gegangen. Das habe ich zumindest festgestellt. Auf der einen Seite die Unternehmensberatung, auf der anderen Seite die Mitarbeiter, die Geschäftsführung und der Vorstand, dazwischen - so will ich das einmal formulieren - der Beirat und das Ministerium. Die Eiszeit gipfelte darin, dass vor dem Landeshaus eine Demonstration der Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein stattfand.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal unterstreichen - wie Sie, Herr Kollege von der SPD, es eben gemacht haben -, dass es nicht förderlich war, dass Zwischeninformationen an die Presse gelangen und durchgestochen worden sind; das war für die Atmosphäre der Gespräche nicht hilfreich.
Aber jetzt - nach viel zu langer Zeit - ist man endlich zu einer Zielvereinbarung gekommen. Es fällt mir schwer, mich nach so langer Zeit daran zu erinnern, was eigentlich unsere Ziele waren.
Wir wollten für die engagierten und gut ausgebildeten Mitarbeiter weg von einer Projektförderung, die immer nur zeitlich angelegt ist, hin zu einer verlässlichen institutionellen Förderung. Wir haben - das habe ich schon gesagt - in unseren Haushaltsanträgen 2014 mehr Gelder gefordert, die seriös gegenfinanziert waren, aber von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden sind.
Ein weiteres Ziel war die Dynamisierung angesichts der Kostenentwicklung. Hier ist durch Staatssekretär Nägele zugesagt worden, dass man das aus den sogenannten sonstigen Kosten verwenden könnte. Darauf bin ich gespannt. Wir werden das im Auge behalten. Das wurde sehr locker dargestellt.
Meine Damen und Herren, wir haben uns bereits im Januar 2014 auf einer CDU-Klausurtagung ausdrücklich für den Erhalt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ausgesprochen und damit auch für die Außenstellen. Dort war auch der ehemalige Minister der Grünen, Klaus Müller, anwesend, als wir das Papier vorgestellt haben. Er hat dieses Papier sehr gelobt.
Ich fordere die Städte, in denen Außenstellen sind, auf kozufinanzieren. Auch das gehört dazu, dass sich die Kommunen an der Finanzierung beteiligen, wie es Norderstedt, Heide und Kiel bereits machen.
Nach zähen Verhandlungen ist jetzt endlich ein Kompromiss erreicht worden. Nach Aussage von Staatssekretär Nägele - so habe zumindest ich das aufgefasst - können die Mittel flexibel und unbürokratisch eingesetzt werden.
Herr Minister, ich bedanke mich - wenn Sie das vielleicht an Herrn Nägele weitergeben - ausdrücklich dafür, dass wir laufend informiert worden sind, bei den Verhandlungen eigentlich mit dabei waren und Zwischenstände mitbekommen haben.
Unsere Erwartung an die Verbraucherzentrale - ich sehe hier das Licht blinken, ich komme zum Schluss - ist, dass sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein im Rahmen der Digitalisierung weiter zukunftsfähig aufstellt. Unsere Erwartung ist auch, dass die Mittel flexibel eingesetzt werden, wie es uns versprochen worden ist.
Meine Damen und Herren, als letzter Redner der CDU komme ich einer Bitte unseres Parlamentarischen Staatssekretärs gern nach und darf Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal herzlichen Dank, Frau Sozialministerin, für den Bericht und die Drucksache 18/3512, die ja damals auf Initiative der Piratenfraktion mit der Drucksache 18/3412 beantragt wurde. Der Bericht sollte eigentlich schon in der Novembersitzung diskutiert werden. Das wurde dann aber in die Dezembersitzung verschoben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir alle damals geschlossen - alle Fraktionen bis auf die der PIRATEN - für das ÖPP-Modell gestimmt haben. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen. Ich habe natürlich Verständnis
dafür, lieber Kollege Wolfgang Dudda, dass die PIRATEN jetzt sehr kritisch nachfragen. SPD und CDU haben gemeinsam in Berlin mit Minister Hermann Gröhe eine Reihe neuer, sehr guter Gesetze beschlossen. In der Bund-Länder-Kommission wurden zahlreiche Gespräche geführt, bei denen erhebliche Verbesserungen gerade im Hinblick auf das Krankenhausstrukturgesetz umgesetzt worden sind.
Dieser Bericht enthält eine ausführliche Beschreibung der baulichen und medizinischen Maßnahmen. Im Bericht stehen detaillierte Zahlen zur baulich-funktionalen Strukturverbesserung.
- Es mag sein, dass in dem Zusammenhang einige Fragen mitbeantwortet worden sind, Herr Kollege Garg. Aber ich habe den Antrag der PIRATEN hier vorliegen. Darin wird gefordert, einen Bericht über die Folgen aus dem Krankenhausstrukturgesetz für das ÖPP-Modell des Neubaus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein vorzulegen, also darüber, welche Auswirkungen es hat. Dann sollten wir in diesem Zusammenhang auch über das Krankenhausstrukturgesetz reden.
Ich komme noch darauf. Ich beschreibe jetzt, was die Landesregierung in diesem Bericht so ausführlich geschrieben hat, soweit man das auf elf Seiten tun kann. Bei den baulichen Geschichten geht es eben - das ist ganz wesentlich - um die Effizienzrenditen und Expansionsverbesserungen, die dort entstehen sollen, damit sich das Ganze überhaupt rechnet. Ich vertraue im Moment natürlich darauf, wie es auch in dem Bericht steht und wie es der Kollege Dudda auch angesprochen hat, dass dort durch BDO und durch die Firma PHC, Partners in Health Care, geprüfte Zahlen, soweit sie absehbar waren, als Grundlage gedient haben. Aber die wesentliche Frage ist: Welche Auswirkungen hat das Krankenhausstrukturgesetz auf das ÖPP-Modell des UKSH?
Eben habe ich Ihnen gesagt, dass die Bund-LänderKommission einige Verbesserungen erreicht hat. Der Fixkostendegressionsabschlag, der in diesem Zusammenhang angesprochen wurde, ersetzt die Mehrleistungsabschläge. Die Auswirkungen für die nächsten Jahre muss man erst einmal abwarten. Das Gesetz ist ja relativ neu.
Auch die verbesserte Notfallvergütung wurde hier angesprochen. Meiner Meinung nach wird sie sich positiv auf die Finanzierung auswirken, und zwar nicht nur beim UKSH, sondern auch bei den anderen Krankenhäusern, die an der Notfallversorgung teilnehmen. Ich denke, auch bei den Qualitätszuschlägen wird es sich positiv auswirken. Das kann für die Patienten insgesamt, für diejenigen, die dort behandelt werden, nur gut sein
Ich habe nicht mehr so viel Zeit. Ich will das auf die Qualitätsabschläge und -zuschläge konzentrieren, die in diesem Bericht auch genannt wurden. Ich gehe davon aus, dass wir die Auswirkungen dieser Qualitätszuschläge im Moment noch gar nicht festmachen können, weil die Kriterien durch den G-BA erst noch definiert werden. Man muss das abwarten. Das Gleiche gilt für die Vergütung der Notfallversorgung. Auch hier werden erst noch zukünftig Vorgaben vom G-BA gemacht werden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir durch das Krankenhausstrukturgesetz und auch durch das Versorgungsstärkungsgesetz eine deutliche Verbesserung der Finanzierung unserer Krankenhäuser und damit speziell auch des UKSH erreichen werden. Ich hoffe allerdings auch, dass das Personaleinsparungskonzept, das aus den Effizienzgewinnen generiert werden soll, nicht zulasten der Qualität geht oder zu mehr Belastungen für das Pflegepersonal führt. Wir nehmen den Bericht so zur Kenntnis.
Frau Präsidentin Fritzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute Morgen eine echte Herausforderung, drei Anträge und einen Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen in fünf Minuten zu beleuchten.
Ich möchte auf den Antrag Drucksache 18/3328 der PIRATEN zum Thema Entlassmanagement eingehen, weil - der Kollege Wolfgang Dudda hat es bereits gesagt; die Kollegen der PIRATEN haben das Thema aufgegriffen - es in den letzten Jahren im Altenparlament mehrfach diskutiert worden ist. Kollege Dudda hat auch darauf hingewiesen, dass
der Wechsel aus dem stationären in den ambulanten Bereich nicht nur die Senioren betrifft, sondern unter Umständen auch alleinerziehende Mütter und andere Personen.
Ich kann von vornherein sagen, dass wir diesen Antrag der PIRATEN unterstützen, in dem es um die Weiter- und Nachbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt geht.
Ich möchte aber dazu sagen und darauf hinweisen, dass bereits vieles in SGB V § 11 Absatz 3 und 4 geregelt ist. Ich möchte noch einmal speziell darauf hinweisen, was bereits geregelt ist. Grundsätzlich kann ein Krankenhaus weitere Leistungen im ambulanten Bereich verordnen. Ein Entlassplan ist durch das Krankenhaus verpflichtend zu erstellen, in dem die Leistungen, die danach zu erbringen sind, festgelegt werden. Die Sicherstellung der Medikamentenversorgung ist bereits heute in § 14 des Apothekengesetzes geregelt. Danach ist die Abgabe der kleinsten Mengeneinheit erlaubt. Leistungen der Krankenpflege und der Heilmittel bis zu sieben Tagen sind hier ebenfalls geregelt.
Die Forderung der PIRATEN in ihrem Antrag, eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung des Patienten vorzunehmen, wird durch den Abschlussbericht des Krankenhauses gewährleistet. Ein Krankenhaus kann heute bereits ambulante Leistungen verordnen. Aber die lückenlose Behandlung bleibt beim Hausarzt angesiedelt.
Nun möchte ich auf den Antrag in der Drucksache 18/3012 der PIRATEN zur Finanzierung des UKSH zurückkommen. Ich denke, es ist ein vernünftiger Antrag, einen schriftlichen Bericht zu fordern. Wir alle außer den PIRATEN haben damals zugestimmt, das UKSH mit viel Geld in einem PPP-Modell zu sanieren. Es ist durchaus berechtigt, dass wir jetzt erfahren, welche Auswirkungen das neue Krankenhausstrukturgesetz auf die Finanzierung und auf die Effizienzrenditen hat. Ich denke, ein schriftlicher Bericht ist da nicht unbedingt verkehrt. Diesen Bericht sollte uns die Landesregierung vorlegen.
Ich kann mir allerdings auch vorstellen, Herr Kollege Garg, dass dieser Bericht positiv ausfallen kann. Denn wir haben ja gerade im neuen Krankenhausstrukturgesetz durch die schwarz-rote Regierung in Berlin viele Änderungen im Vergütungsbereich, die nicht unbedingt negativ sind, speziell auch für das UKSH, zum Beispiel eine bessere Vergütung der Notfallambulanzen, Extremkostenzuschläge, von denen das UKSH profitieren wird, und vieles andere mehr.
Zum Antrag der FDP in der Drucksache 18/3414. Wir unterstützen natürlich die gute Erreichbarkeit der Krankenhäuser. Die wollen wir ebenfalls erhalten. Wir wollen mehr Qualität und eine bessere Pflege sowie eine bessere Vergütung erreichen. All das ist eigentlich schon in dem neuen Krankenhausstrukturgesetz von Minister Gröhe geregelt. Die wegfallenden Versorgungszuschläge für die Krankenhäuser werden durch einen dauerhaften Pflegezuschlag ersetzt. Der Fixkostendegressionsabschlag - das hat Kollege Garg vorhin schon gesagt - wird auf drei Jahre begrenzt.
Gern.
Kollege Garg, dass Sie für eine gute Erreichbarkeit von Krankenhäusern sind, setze ich voraus. Denn Sie als FDP haben ja einmal einen Bundesgesundheitsminister gestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dagegen sind, dass unsere Krankenhäuser gut erreichbar sind.
- Ich habe die konkreten Dinge ja angesprochen und werde sie auch noch einmal ansprechen, obwohl mir nicht mehr sehr viel Zeit bleibt.
Nun zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 18/3473. Auch er enthält Dinge zum Krankenhausstrukturgesetz. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, im Eckpunktepapier der
Bund-Länder-Kommission gibt es bereits Änderungen. Denen können wir aus gutem Grund eigentlich nur zustimmen. Ich möchte allerdings eine einzige Einschränkung machen und hier noch einmal das betonen, was ich in der vergangenen Landtagssitzung auch schon gesagt habe. Sie hätten über den kommunalen Investitionsfonds, der vom Bund mit 100 Millionen € ins Land gekommen ist, ausdrücklich geregelt in § 3, Krankenhausfinanzierung und Krankenhausinvestition, die Möglichkeit gehabt. Jeder von uns weiß, dass wir in Schleswig-Holstein einen Investitionsstau von 500 Millionen € haben. Gerade aus diesem Paket der 100 Millionen € hätte man die Krankenhäuser sehr gut unterstützen und die Investitionen erhöhen können. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auslöser der heutigen Debatte über den Dringlichkeitsantrag der regierungstragenden Fraktionen war eine E-Mail der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zur kurz bevorstehenden Vergabe der unabhängigen Patientenberatung in Deutschland. Wie die bisherigen Träger - bestehend aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Verbund unabhängiger Patientenberatung - mitteilten, werden zukünftig nicht mehr sie die Beratung durchführen, sondern ein privates Unternehmen.
Doch was ist passiert? Ende 2010 lief die zehnjährigen Modellphase für eine unabhängige Patientenberatung aus. Nach einer europaweiten Ausschreibung haben die zuvor genannten Träger als Bietergemeinschaft für den Zeitraum 2011 bis 2015 den Zuschlag erhalten. Unter der Trägerschaft dieser drei Institutionen wurde die Beratung von Patientinnen und Patienten erstmals zum Regelangebot; finanziert von der gesetzlichen Krankenversicherung mit 5,2 Millionen €. Mit circa 80.000 Anfragen jährlich hat sich in den letzten Jahren dann auch gezeigt, dass eine unabhängige Beratung - die in Schleswig-Holstein von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale wahrgenommen wird - angenommen und auch benötigt wird.
Auch der Bundestag hat sich vor zwei Jahren mit der unabhängigen Patientenberatung in Deutschland beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie eine regelmäßige Ausschreibung der Leistungen beibehalten. Denn mit einem Ideenwettbewerb, der bei einer Ausschreibung angestoßen wird, kann die Patientenberatung evaluiert und kontinuierlich verbessert werden. Wettbewerb darf aber unabhängig der zukünftigen Trägerschaft - nicht dazu führen, dass die Unabhängigkeit und Qualität der Beratung von Patientinnen und Patienten leidet. Daher werden wir die von Ihnen in Ihrem ersten Absatz formulierte Forderung unterstützen.
Doch bereits im Vorwege hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, zugesichert, dass die Kriterien Unabhängigkeit sowie ein hohes Maß an Qualität, Regionalität und Bürgernähe ausschlaggebend für die Vergabe sind. Ich gehe davon aus, dass er auch jetzt seine eigenen Worte ernst nimmt und die Vergabe daraufhin geprüft hat, dass all diese Kriterien eingehalten werden. Immerhin handelt es sich hierbei um ein Auftragsvolumen von 66,3 Millionen € für die nächsten sieben Jahre.
Von der Entscheidung betroffen ist leider auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die bisher in Kiel mit vier Mitarbeitern Betroffene berät. Ich bedaure die Entscheidung, die Patientenberatung in der jetzigen Trägerschaft nicht über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern. Aber da ich die Ausschreibungsunterlagen nicht kenne, mag ich hier keine Bewertung darüber abgehen, ob die Bewertung oder Vergabe an ein privates Unternehmen richtig oder falsch ist.
Unsere Erwartungen an den neuen - oder alten Träger sind jedoch klar: