Meine Damen und Herren, es ist sehr wichtig, dass wir zukünftig die Unsicherheiten beim Ablauf von Genehmigungen oder das Problem der Insolvenz natürlich ist das bei Privaten möglich - oder einer Fehldisposition vermeiden, weil zum Beispiel der Rettungswagen auf einem ganz anderen Weg ist, wo er eigentlich nicht hingehört, er aber in der privaten Disposition woanders eingesetzt wird, weil auch die Kasse stimmen muss. Die Gefährdungsprognose, die wir mit diesem Gesetz ausschalten, hängt mit diesen Punkten zusammen, die die Ministerin heute sehr ausführlich und sehr klar dargestellt hat.
Meine Damen und Herren, es ist so, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit allen relevanten Akteuren und einer Abwägung aller Interessen gegenüber dem Lebensrisiko darstellt, auch wenn naturgemäß nicht alle partikularen Interessen berücksichtigt werden konnten. Es ist ein Prozess, an dessen Ende das Lebensrisiko in den Mittelpunkt gestellt wird.
Meine Damen und Herren, wenn Sie, Ihre Familie oder Ihre Kinder in Zukunft Notfallbedarf haben, werden auch Sie dafür plädieren, dass Sie ganz sicher sein können, dass der Notfallbedarf so gedeckt wird, wie es der öffentliche Verantwortungsträger wahrnimmt. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz genau das getan haben. Wir machen das, meine Damen und Herren, und setzen uns damit für das Leben ein. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das Gesetz eingehe, ist mir ein Punkt sehr wichtig. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen im Rettungsdienst, in den Leitstellen, auf den Einsatzfahrzeugen, an Bord der Hubschrauber und in den Kliniken bedanken. Rund um die Uhr tun sie alles, um Leben zu retten. Dort wird Großartiges geleistet. - Herzlichen Dank von uns allen für Ihr Engagement!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im vergangenen Jahr hat das Sozialministerium den Entwurf für das Rettungsdienstgesetz vorgelegt. Wir haben uns im Sozialausschuss ausführlich schriftlich, mit einer langen Anhörung, und auch mündlich damit beschäftigt. Die Kritik wurde aufgenommen. Wie immer in solchen Situationen können nicht alle Punkte eins zu eins übernommen werden. Aber die Punkte, die wir im Sozialausschuss - daran möchte ich noch einmal erinnern - zum Teil einstimmig beschlossen haben, möchte ich noch einmal kurz aufführen.
Ich bin mir sicher, dass er mit gemeint war, aber bei der Anhörung ist uns allen klargeworden, dass es Unterschiede in der Auslegung im Vergleich Kiel zu Lübeck gab. Das ist für uns nicht akzeptabel. Dafür haben wir jetzt gesorgt, und ich freue mich, dass es dazu im Sozialausschuss einhellig dieses Stimmungsbild gab.
Es gibt einen weiteren Punkt, den ich aus persönlicher Erfahrung für ganz wichtig halte: Das ist die Fortbildung des Personals. Wenn wir sagen, wir wollen gut qualifiziertes und auch ausreichend Personal, ist das der richtige Weg. Aber dieses Personal muss sich auch immer weiter fortbilden. Deswegen haben wir bei diesem Punkt auch in unserem Änderungsantrag eine Ergänzung eingefügt. Ich bitte um Zustimmung.
ten der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter hinweisen. Sie wissen: Wir haben uns in einem vorherigen Gesetz schon einmal mit diesem Bereich beschäftigt. Auch da ist bei der Anhörung herausgekommen, dass wir da nachsteuern sollten. Das haben wir in unserem Änderungsantrag getan. Auch da bitte ich um Ihre Zustimmung.
Was die Kritik von Teilen der Opposition gerade angeht: Ich habe die Worte der Ministerin so verstanden, dass das alles abgeklärt ist. Wir haben im Sozialausschuss darüber gesprochen, das ist richtig. Aber es ist ein vier Seiten langes Schreiben der Ministerin gekommen, in dem genau diese Punkte der Kollege Eichstädt hat auch darauf hingewiesen - aufgegriffen worden sind, sie sorgfältig abgewogen wurden, und wir kommen zu dem Entschluss, dass es genau so richtig ist.
Ich freue mich, dass wir heute Nägel mit Köpfen machen. Ich würde mich über Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen sehr freuen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Bohn, bei vielen Punkten in dem Gesetzentwurf sind wir gar nicht so weit auseinander.
Auch die von Ihnen skizzierte Wichtigkeit des Baby-Notarztwagens war fraktionsübergreifend völlig unstrittig. Aus dem Grund haben wir die Ergänzung sofort aufgenommen.
(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP], Karsten Jas- per [CDU], Jens-Christian Magnussen [CDU] und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Kein Beitrag von mir ohne ein Aber: Ich hätte von der Ministerin erwartet, dass sie gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Schließungen der Geburtshilfen im Land diesen Aspekt von allein aufgegriffen hätte. - Das ist einfach, was ich von Ih- nen erwartet hätte, Frau Ministerin. Auch Aussagen zu den vorklinischen Hilfsfristen kann meine Frak- tion akzeptieren, auch wenn die Empfehlungen der Fachgruppen - 2016 in einem Eckpunktepapier ver- abschiedet - dort kürzere Fristen genannt haben. Unter dem Aspekt - die Anfrage von Herrn Dr. Garg hat es ergeben - ist das bei uns umsetzbar. Diesen Fakten können wir uns nicht ganz verschlie- ßen. Aber in der Anhörung wurde auch deutlich darge- stellt, dass wir in Zukunft durch älter werdende Be- völkerung, verschlechterte medizinische Versor- gung in den ländlichen Regionen und auch weiteren Anfahrtswegen zu den Kliniken mit einer Zunahme von Einsätzen rechnen müssen. Für uns resultiert daraus - das bleibt offen -, dass wir dringend klären müssen, wie zukünftig die Rettungsdienstbe- darfspläne aufgestellt werden und wie wir den Fachkräftebedarf lösen wollen. Auch das ist offen. An dieser Problematik orientiert stellt sich für mich und auch für meine Fraktion die Frage, warum die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf den Aus- schluss der privaten Rettungsdienstunternehmen von der Notfallrettung aktiv betreibt. Die Koalition nimmt es widerspruchslos hin, dass nicht nur priva- te Existenzen vernichtet, sondern langjährig ge- wachsene und auch bewährte Strukturen im Ret- tungsdienst zerstört werden. Sie ignorieren nicht nur die in Artikel 12 Grundgesetz verankerte Be- rufsfreiheit, sondern Sie verschlechtern auch die Versorgungssituation für die Bevölkerung. (Beifall FDP, Volker Dornquast [CDU] und Wolfgang Dudda [PIRATEN])
Nein. - Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hebt mit Verweis auf die Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für Eingriffe in die Berufsfreiheit strengste Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung anzulegen sind. Dieser Gesetzentwurf führt eine objektive Berufszulassungsschranke ein.
Um dieses verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, bedarf es nachweisbarer und höchstwahrscheinlicher, schwerer Gefahren für ein überragend wichti
ges Gemeinschaftsgut. Diesen Nachweis kann die Landesregierung nicht beibringen. Es bleibt festzustellen, dass die Darstellung tatsachenverzerrend ist, um nicht zu sagen schlicht und einfach falsch. Die Darstellungen zum rein wirtschaftlichen Gewinnstreben sind ein Unding, zumal auch noch eines der Unternehmen, das betroffen ist, als gemeinnützig anerkannt ist.
An Peinlichkeit wirklich nicht mehr zu überbieten ist, dass die Ministerin im Sozialausschuss eine Erklärung für ihr Tun geben sollte. Das konnte sie nicht. Sie hat im Nachgang die kommunalen Landesverbände angeschrieben und um Unterstützung gebeten, Fälle zu benennen, wo so etwas passiert ist, damit sie uns im Nachhinein eine Begründung dafür liefern kann, was sie Monate vorher in ihren Gesetzentwurf geschrieben hat. - Leute, so geht man nicht mit Menschen in unserem Land um!
Fakt ist für uns: Die aus den Beispielen konstruierten abstrakten Gefährdungssituationen sind abwegig und würden vor Gericht nicht standhalten. Und selbst ein Einzelfall wäre nicht ausreichend, um eine allgemeine Berufszulassungsschranke zu rechtfertigen, denn bei uns gilt immer noch das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Die Landesregierung sagt selbst, in keinem Fall sei ein Patient zu Schaden gekommen. Aber sie spricht von Instabilität und Unsicherheiten in der Patientenversorgung.
Ganz ehrlich: Waren Sie in der Anhörung? Da hat keiner, weder in den schriftlichen, noch in den mündlichen Stellungnahmen, auch nur ansatzweise dieses angesprochen, festgestellt oder sonst etwas.
Nehmen Sie deren Expertise zum Anlass, und schicken Sie diesen Gesetzentwurf wieder zurück in den Ausschuss.
Ich möchte noch ein Beispiel für die Bedeutung der privaten Anbieter bringen. Die Rettungsleitstelle Süd hatte Anfang Februar massive technische Probleme mit der Folge, dass die Leitstelle nicht mehr in der Lage war, die auflaufenden Beförderungen eigenständig zu bedienen. Ein privates Rettungsdienstunternehmen ist eingesprungen und hat mehrere zeitkritische Beförderungen übernommen. Zudem wurde ein Mehrzweckfahrzeug in Bereitschaft gehalten. Das ist funktionierende Zusammenarbeit im Sinne der Patienten, wie sie tagtäglich gelebt wird.
Ich finde es wirklich schrecklich, wenn Sie sagen, die Privaten könnten dann die Krankentransporte übernehmen. Auch das hat die Anhörung ergeben: Die Krankentransporte sind tatsächlich so schlecht bezahlt, dass es sich nur ausgleichen beziehungsweise kompensieren lässt, wenn man auch die Notfallrettung macht. Die Fachleute, die dort arbeiten, sind auch für Notfallrettung ausgebildet. Die wollen auch in dem Bereich arbeiten. Auch das wurde uns gesagt. Sie ignorieren das ganz schlicht und einfach.
Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Ich beantrage eine dritte Lesung, die Rücküberweisung an den Innen- und Rechtsausschuss, und appelliere an die Ministerin, die immer offen für alles ist und so gern mit dem Argument Leben und Tod hier auftritt: Dann entscheiden Sie sich für Leben! - Vielen Dank.