Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

Lassen Sie mich noch eine Sache dazu sagen, wie wir mehr Lehrerinnen und Lehrer bekommen. Wir haben in dieser Landesregierung neue Plätze für ein Freiwilliges Jahr an der Schule geschaffen. Ich glaube, wir alle gemeinsam - das habe ich schon häufiger gesagt - müssen einfach einmal daran arbeiten, dass die Gesellschaft es wieder so sieht, dass es gut ist, Lehrerin oder Lehrer zu werden. Insofern fordere ich auch die jungen Leute auf, an die Schulen zu gehen und dort ein Freiwilliges Jahr zu absolvieren, um zu sehen, dass Schule etwas ganz Großartiges ist, denn man arbeitet mit Kindern zusammen.

Noch ein Satz zu Herrn Kollegen Dolgner, der recht hat: Viele von denen, die studieren - besonders die MINT-Fächer -, sind davon so begeistert, dass sie in die Forschung weitergehen oder in den privaten Sektor. Wir stehen da in Konkurrenz zur freien Wirtschaft und zur Forschung.

Wir müssen uns einmal angucken, wie viele Unterrichtsstunden man tatsächlich zu geben hat, wenn man die MINT-Fächer an den Schulen unterrichtet. Es ist nämlich schwierig, wenn man ganz viele Schülerinnen und Schüler innerhalb von einer Woche zu unterrichten hat. Insofern glaube ich, dass wir etwas daran ändern müssen, damit die Lehrerinnen und Lehrer, die die MINT-Fächer unterrichten, einen besseren Zugang zu den Kindern bekommen und eine Zugehörigkeit zu ihnen entwickeln können.

Ich freue mich auf jeden Fall auf die Diskussion im Ausschuss. MINT wird ebenso immer ein Thema sein wie die Frage, wie Jungen und Mädchen mit den Naturwissenschaften umgehen. Wir können sicherlich viel machen, aber den Grundsatz und den Ausgangspunkt werden wir nicht verändern können.

(Jette Waldinger-Thiering)

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/5156. Es ist beantragt worden, diesen Antrag dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer möchte so beschließen? - Das ist einstimmig. Dann ist dies so beschlossen.

Die beiden Berichte der Landesregierung, Drucksachen 18/5051 und 18/5141, sollen dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls einstimmig.

Ich wünsche Ihnen allen eine gute Mittagspause. Wir werden die Sitzung um 14 Uhr fortführen.

(Unterbrechung: 13:02 bis 14:02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Nachmittagssitzung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 73 auf:

4. Opferschutzbericht der Landesregierung

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/5142

Meine Damen und Herren, das Wort hat die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Frau Anke Spoorendonk. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung verdeutlicht eindrucksvoll, dass wir in Schleswig-Holstein ein dichtes, vielfältiges Netz an Angeboten und Maßnahmen zur Prävention von Kriminalität und zur wirksamen Unterstützung von Opfern haben, Maßnahmen, die ineinandergreifen und effektive Hilfe bieten, Maßnahmen, die kontinuierlich ausgebaut und ergänzt worden sind. Und, meine Damen und Herren, der Opferschutzbericht steht eben nicht für Aktionismus oder für schlichte Antworten.

Ich rufe in Erinnerung, dass der letzte Opferschutzbericht 2011 veröffentlicht wurde, dass der erste 1997 kam und dass es in der Bundesrepublik insgesamt nur vier Länder mit Opferschutzberichten gibt. Das sagt aus meiner Sicht etwas über den Stellenwert dieses Opferschutzberichtes.

(Beifall CDU)

Soll heißen: Im Zusammenspiel der Angebote und Maßnahmen ergibt sich ein effektives Opferschutzkonzept, das laufend den aktuellen Entwicklungen angepasst wird, ein Konzept, das die Bedürfnisse der Praxis aufnimmt.

Dazu vier grundsätzliche Punkte: Erstens. Es existieren vielfältige Maßnahmen, die das Entstehen von Kriminalität verhindern oder reduzieren sollen. Zweitens. Trotz umfangreicher Präventionsmaßnahmen kann Kriminalität nicht immer verhindert werden. Schleswig-Holstein hält daher ein vielfältiges Opferunterstützungsangebot vor, um die Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Nöten und Bedürfnissen nicht alleinzulassen; denn das Erleben einer Straftat ist für die Betroffenen ein sehr belastender Einschnitt in ihr Leben. Drittens. Wir haben eine effektive Strafverfolgung, die die Belange der Betroffenen von Straftaten achtet. Bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten wird der Opferschutzgedanke gelebt, indem die Betroffenen umfassend über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Viertens und nicht zuletzt: Durch intensive Resozialisierungsarbeit soll vermieden werden, dass verurteilte Straftäter rückfällig werden und weitere Straftaten begehen.

Die auf diesen Ebenen ergriffenen Maßnahmen werden im 4. Opferschutzbericht auf 260 Seiten umfassend dargestellt. Meine Damen und Herren, hinter diesen Maßnahmen und Projekten stehen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Ressorts für Inneres, für Schule, für Soziales und für Justiz. Hinter diesen Maßnahmen stehen aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverser Verbände, Vereine und Einrichtungen.

So möchte ich mich stellvertretend für alle bei den Frauenfacheinrichtungen, den Kinderschutzzentren, „pro familia“, der „PETZE“, dem „Wendepunkt“, „Mixed Pickles“ und dem „Weißen Ring“ bedanken.

(Beifall)

Einige dieser Einrichtungen sind heute hier vertreten. Die von mir genannten Vereine und Einrichtungen stehen also beispielhaft für alle anderen Einrichtungen, die sich tagtäglich im Opferschutz

(Jette Waldinger-Thiering)

engagieren. Ohne sie wären viele Maßnahmen nicht umsetzbar.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Um welche Maßnahmen handelt es sich nun konkret? Meine Damen und Herren, nehmen wir zum Beispiel den Bereich Wohnungseinbruchsdiebstahl. Wenige Delikte greifen derartig in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl in so hohem Maße wie ein Einbruch in die eigenen vier Wände. Die Landesregierung hat auf die in den letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen mit einem Maßnahmenbündel reagiert. Die Ermittlungsarbeit der Polizei wurde intensiviert, etwa durch verstärkten länderübergreifenden Austausch, durch gemeinsame Ermittlungsgruppen oder durch eine Verbesserung der Auswertung von Täterspuren. Auch die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Zusammenarbeit wurde weiter optimiert. Darüber hinaus hat die Polizei zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbraucherzentralen, Versicherungen und so weiter intensive Präventionsarbeit geleistet.

Wie die Kriminalitätsstatistik 2016 belegt, haben diese Aktivitäten dazu geführt, dass die Fallzahlen der Einbruchskriminalität wieder gesunken sind. Ich denke, das ist eine großartige Leistung.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nehmen wir als weiteres Beispiel den Bereich der Prävention von religiös und politisch motiviertem Extremismus. Ich weise darauf hin, dass die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität 2015 deutlich angestiegen sind. Aber auch darauf hat die Landesregierung reagiert. In beiden Bereichen existieren für Schulen umfangreiche Angebote. Darüber hinaus halten wir für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt seit Anfang 2015 in Schleswig-Holstein zum Beispiel durch den Verein „Zebra“ ein spezifisches und kostenloses Beratungsangebot vor, ein Angebot, das nicht alle Bundesländer machen. Das sind gute und wichtige Maßnahmen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Bereich der Sexual- oder Gewaltstraftaten noch einige Sätze: Von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen finden Schutz und Hilfe bei den vielen vom Land geförderten Frauenfacheinrichtungen. In Schleswig-Holstein sind insgesamt 16 Frauenhäuser Tag und Nacht für eine Aufnahme

von Frauen mit ihren Kindern geöffnet. 23 Frauenberatungsstellen und -notrufe stellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und Stalking eine intensive Unterstützung durch Begleitung und Beratung sicher. Seit Kurzem gibt es auch ein Beratungsangebot für Männer und männliche Jugendliche ab 16 Jahren, die in ihrer Kindheit und Jugend Opfer sexuellen Missbrauchs oder häuslicher Gewalt geworden sind.

Für Opfer von Straftaten stellt ein Strafverfahren Sie wissen das - regelmäßig eine zusätzliche Belastung dar. Wir haben in rechtlicher Hinsicht die Schutz- und Informationsrechte der Opfer im Strafverfahren erweitert. Ich spreche zum Beispiel vom Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung. Auch können Ängste und Belastungen der Betroffenen in Bezug auf das Strafverfahren dadurch abgebaut werden.

Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist meines Wissens übrigens das einzige Bundesland, das über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus das Angebot weiterhin für Fälle häuslicher Gewalt und für Fälle von Stalking aufrechterhalten wird.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie gesagt, das alles sind Bausteine, die im 4. Opferschutzbericht dargelegt sind. Diese Bausteine ergeben zusammen ein wirksames Konzept, und ich setze darauf, dass alle Akteure im Bereich des Opferschutzes auch künftig ihre enge Zusammenarbeit fortsetzen. Wir werden das breite Präventionskonzept und die vielfältigen Opferunterstützungsangebote weiter stärken und noch zielgerichteter ausbauen, damit Schleswig-Holstein ein sicheres Land bleiben kann. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten überzogen. Diese 2 Minuten stehen allen Fraktionen zur Verfügung.

Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne unseren ehemaligen Kollegen, den Justizminister a. D. und den Vorsitzenden des „Weißen Rings“ SchleswigHolstein, Uwe Döring. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Wir begrüßen selbstverständlich noch einmal alle Vertreter, die im weitesten Sinne mit Opferschutz

(Ministerin Anke Spoorendonk)

zu tun haben. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag an Sie alle!

(Beifall)

Jetzt hat das Wort für die CDU-Fraktion die Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier. - Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand dieser Debatte ist der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung. Frau Ministerin, ich möchte mich bei Ihnen, vor allem aber auch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller drei beteiligten Ministerien sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertreter der Institutionen, Einrichtungen, Verbände und Vereine bedanken, die an der Erstellung dieses Berichts beteiligt waren.

(Beifall)

Allein schon die breite, ressortübergreifende Beteiligung macht deutlich, wie wichtig die effektive, möglichst lückenlose Vernetzung, die enge Zusammenarbeit und die Suche nach gemeinsamen Lösungen sind, um dem Leid, das Opfer von Straftaten erlitten haben, gerecht zu werden, ja, sie vor unnötigem weiteren Leid zu schützen.