Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

Interessen und Probleme zulassen. Deswegen muss unsere Internetnutzung auch einem besonderen Datenschutz unterliegen.

(Beifall PIRATEN)

Was die Body-Cams angeht, Herr Kollege Vogt: Das Landesdatenschutzzentrum hat sich in der Anhörung doch bereits geäußert und ganz klar gesagt, dass wir im Moment keine geeignete Rechtsgrundlage für einen Einsatz von Body-Cams oder auch für einen Pilotversuch haben. Das heißt, Sie können gern unserem Antrag zustimmen: Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, es ist illegal. Das Datenschutzzentrum hat sich schon dazu geäußert. Deswegen darf es einen solchen Einsatz in unserem Land auch nicht geben.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Wir PIRATEN bleiben dabei: In Zeiten fundamentalistischer Angriffe auf unsere offene und freiheitliche Gesellschaft gilt es, unsere Werte zu verteidigen. Die richtige Antwort auf die Gegner der Freiheit ist die Stärkung der Freiheitsrechte und nicht etwa ihre Einschränkung. Die staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung muss auf Personen fokussiert werden, die der Vorbereitung oder Begehung von Straftaten verdächtigt sind. Anlasslose massenhafte oder automatisierte Sammlungen, Abgleiche und Datenspeicherungen und damit eine wahllose Erfassung beliebiger Personen ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar und schädlich - deswegen unser Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung, gegen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen. Nicht hinnehmbar ist auch eine Diskriminierung von Menschengruppen nach äußerlichen Merkmalen, wie sie in Köln stattgefunden hat.

Wenn unser Antrag hier trotzdem von keiner Fraktion unterstützt und ersatzlos abgelehnt wird, dann zeigt das: Nur wir PIRATEN setzen uns hier ernsthaft und glaubwürdig gegen das Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung, gegen Videoüberwachungswahn und gegen Kfz-Massenabgleich ein. Das werden wir auch weiterhin tun.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

(Dr. Patrick Breyer)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten einige Anträge, die aus dem Ausschuss zurückkommen. Über diese haben wir schon geredet, sodass ich darauf nicht näher eingehen muss. Wir haben aktuell tatsächlich noch den Antrag der CDU zur Fußfessel vorliegen. In der Tat ist es so: Dieses Mittel wird eigentlich nur dann genutzt, wenn Menschen Auflagen haben beziehungsweise in Auflagen einwilligen, dass sie bestimmte Orte nicht betreten dürfen oder sich nicht dorthin begeben dürfen. Das ist im Regelfall bei Sexualstraftätern die Wahl des milderen Mittels, um die Menschen nicht einsperren zu müssen beziehungsweise dafür zu sorgen, dass sie ihrer Freiheit vollständig beraubt werden. Ich glaube, für diesen Zweck ist so etwas natürlich auch gut, das ist gar keine Frage, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man das mit den Menschen entsprechend abspricht und tatsächlich dieses Mittel nutzt, um den Leuten noch eine Perspektive in der Gesellschaft geben zu können. Ich glaube, dafür ist es geeignet.

Wenn wir aber darüber nachdenken, ob es auch wirklich juristisch überhaupt ohne Schwierigkeiten machbar ist, im Vorwege einen Tatbestand zu formulieren, der lautet: Du hast zwar noch nichts getan, aber wir unterstellen dir, und zwar rechtlich sauber und sicher, dass du möglicherweise etwas tun wirst und die Wahrscheinlichkeit dafür sehr hoch ist. - Sie merken schon, wie ich mich durch die Formulierungen winde. Es ist unheimlich schwer, dies zu formulieren.

Ich kann mich erinnern, dass man genau das in der Türkei gemacht hat - es ist vielleicht ein knappes halbes Jahr her. Dort hat man die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Leute wegsperren zu können, die zwar nichts getan haben, von denen man aber annahm, dass sie etwas tun könnten. Das haben wir damals in Bausch und Bogen abgelehnt und natürlich gesagt, dass es in einem Rechtsstaat gar nicht geht, jemandem im Vorwege eine Strafe aufzuerlegen, ohne dass er etwas getan hat.

Dieser Rechtsgrundsatz gilt immer noch. Deswegen ist es nach unserer Auffassung unheimlich schwierig, eine Formulierung hinzubekommen. Wir reden immerhin über eine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Zwar werden die Leute nicht weggeschlossen, aber das Grundrecht, sich in diesem Land frei bewegen zu können, wird durch eine solche Fußfessel massiv eingeschränkt. Da kommt es natürlich darauf an, wie das formuliert wird.

Ich selbst kann mir keine akzeptable Formulierung vorstellen. Was man bisher an Vorschlägen gehört hat, scheint mir noch nicht so überzeugend zu sein, dass man es so beschließen kann. Die Ministerpräsidenten haben ganz deutlich gesagt, dass sie zunächst die Formulierung auf Bundesebene abwarten und erst dann eine entsprechende Entscheidung treffen wollen. Ich glaube, dass das klug ist.

Der Vorschlag der Fußfessel hat meiner Auffassung nach aber auch praktische Schwierigkeiten. Vor knapp drei Monaten wurde in Frankfurt am Main ein Terrorverdächtiger festgesetzt, dem man nachweisen konnte, dass er tatsächlich terroristische Anschläge im Auge hatte. Man konnte es ihm nachweisen, weil man ihn observiert und belauscht hatte und genau geguckt und gehört hatte, was er macht. So hatte man hinreichende Gründe, um sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden und um einen Haftbefehl zu erwirken.

Die Frage ist, ob dies mittels einer Fußfessel auch möglich ist. Da stoßen wir an riesige Schwierigkeiten, denn die mittels einer Fußfessel gewonnenen Erkenntnisse sind eben nicht mit ermittelten Beweisen gleichzusetzen. Man weiß nur, wo sich der Mensch aufgehalten hat, aber nicht, mit wem er gesprochen hat und was er möglicherweise an diesem Ort getan hat. Man sitzt nur vor einem Bildschirm und sieht, wo er war.

Auch Herrn Amri hätte man so nicht von seiner Tat abhalten können. Man hätte auch nicht im Vorwege durch eine solche Maßnahme erfahren können, was er plante. Man hätte lediglich gewusst: Der Mann fährt zu einem Autobahnparkplatz und dann irgendwann von dort wieder weg. Man hätte nie sehen können, was dort passiert. Man hätte auch nicht wissen können, was er dann am Breitscheidplatz machen würde. Der Platz ist ein öffentlicher Ort, an dem sich zunächst einmal jeder Mensch aufhalten darf, eben auch ein Herr Amri. Das führte dazu, dass der Mann diesen Anschlag begehen konnte. Eine Fußfessel hätte dies niemals verhindert.

Möglicherweise wiegen wir uns da also in einer falschen Sicherheit. Es ist wichtiger, die Ermittlungs- und Überwachungsbehörden - auch personell - zu stärken. Das haben wir als Koalition gemacht. Ich glaube weiterhin, dass dies der richtige Weg ist.

Die CDU sagt einfach: Wir haben zwar keine Rechtsgrundlage, aber irgendwer wird dann schon irgendwelchen Leuten Fußfesseln anlegen. Ich glaube, dass man einen solchen Antrag in der Dis

kussion nicht braucht. Man sollte die Diskussion seriöser führen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Satz von den Kollegen zu den PIRATEN: Auch wenn Sie das Grundsatzprogramm der SPD zur Abstimmung stellen, müssen wir daraus noch lange nicht Bundesratsinitiativen entwickeln. Wir müssen nicht über jedes Stöckchen springen, das Sie uns hinhalten.

Wir haben hier fünfmal über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. Sie ist im Landesverwaltungsgesetz nicht umgesetzt: Somit haben wir unseren Koalitionsvertrag erfüllt. Ich muss nicht eine andauernde Hexenprobe machen, nur damit wir in Ihren Augen keine Hexen sind. Das können Sie sich schenken.

(Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Vermutlich wird es nichts mehr damit werden, dass das von allen begriffen wird. Auf eine Sache möchte ich aber doch hinweisen: In Koalitionsverträgen verspricht man den Wählerinnen und Wählern gar nichts, weil sie nach der Wahl abgeschlossen werden. Es ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Parteien. Sie lehnen diese doch ab, insofern finde ich es spannend, dass Sie glauben, dass Sie uns darauf festnageln müssen.

Wir haben unseren Koalitionsvertrag in diesem Punkt aber vollkommen erfüllt. Zum Thema Videoüberwachungsgesetz des Bundes und Kennzeichenspeicherung enthielt der Koalitionsvertrag keine Aussage. Vielleicht werben Sie einmal mit Ihren eigenen Inhalten, als Behauptungen über andere aufzustellen. Das würde zumindest von einem gewissen Selbstbewusstsein zeugen.

Klug wäre es übrigens gewesen, Herr Kollege Dr. Garg, wenn Herr Dr. Bernstein wirklich das in den Antrag geschrieben hätte, was Herr Studt gesagt hat. Unklug ist es, das nur zu behaupten und zu glauben, dass ich es nicht recherchieren würde.

(Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW- Zuruf SPD: Das stimmt!)

Der erste Teil ist richtig: Der Minister hat gesagt, er glaube, dies würde die Sicherheit erhöhen, das sei jedoch kein Wundermittel. Den zweiten Teil haben Sie vergessen zu erwähnen: Er hat mitnichten angekündigt, dass er oder die Landesregierung unverzüglich die Voraussetzungen schaffen werde. Er hat gesagt, wenn die Gesetzgebung im Bund abgeschlossen ist - das ist das Gegenteil von unverzüglich; was Sie im Übrigen auch kritisiert haben -, werde Schleswig-Holstein das Gesetz in eine landesgesetzliche Regelung umsetzen.

Ich betrachte das eher als Prophezeiung. Ich weiß nicht, ob es eintritt, denn das betrifft den nächsten Landtag. Minister Studt hat gesagt, Schleswig-Holstein werde es in eine landesgesetzliche Regelung umsetzen. Das ist richtig.

Der Unterschied ist: Wir verstehen den Landtag als schleswig-holsteinischen Gesetzgeber. Die Kollegen von der CDU verstehen darunter den Ministerpräsidenten oder wahlweise den Innenminister.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Beim Thema gesetzlicher Grundlagen für Waldkindergärten haben wir das schon verstanden. Ihr Antrag beruht jedenfalls nicht auf einer Aussage von Herrn Studt. Dass die Landesregierung unverzüglich die Voraussetzungen schaffen würde, ist gerade einem Verfassungsminister gar nicht möglich.

Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Bernstein?

Wenn wir das hier noch verlängern wollen, bitte. Wir haben ja noch einen gemeinsamen Termin, Herr Kollege Dr. Bernstein.

(Zurufe)

Trotzdem wäre es mir sehr wichtig, lieber Herr Kollege Dr. Dolgner, darauf hinzuweisen, dass wir keinesfalls alles beantragen müssen, was Herr Studt jemals gesagt hat.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Schade!)

(Lars Harms)

Wenn Sie unterstellen, es sei kein richtiges Zitat gewesen, dann darf ich kurz aus der dpa-Mitteilung zitieren:

„Die elektronische Fußfessel für Gefährder kann dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen“

An dieser Stelle haben wir das Zitat abgebrochen. Wenn ich mir die Kritik von Ihrer Seite anhöre, würde ich den Satz gern noch zu Ende vortragen:

„und potenziellen Terroristen das Handwerk zu legen.“

- Herr Dr. Bernstein, meine Rede bezog sich überhaupt nicht darauf, ob die Fußfessel einzuführen ist. Ich habe Ihren Antrag in Bezug darauf analysiert, dass Sie offensichtlich glauben, dass man die Fußfessel per Aufforderung an die Landesregierung einführen könne. Sie haben keinen Gesetzentwurf vorgelegt.

Sie haben nur die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen. Das kann in Deutschland aber keine Landesregierung, weil Regierungen nicht Gesetzgeber sind. Darauf bezog sich meine Rede, die Sie gern noch einmal nachlesen und so noch einiges lernen können. Deshalb ist Ihr Antrag komplett sinnlos. Es handelt sich um maximalen Wahlkampf. Ich traue Ihnen nämlich durchaus zu, dass Sie wissen, dass man für die Einführung der Fußfessel zunächst eine Grundlage im Landesverwaltungsgesetz schaffen müsste.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

- Er hat hier keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Es hätte uns in größere Schwierigkeiten bringen können, wenn Herr Dr. Bernstein einfach den niedersächsischen Gesetzentwurf abgeschrieben hätte das kleine parlamentarische Einmaleins. Der Kollege Vogt hätte das vielleicht sogar gemacht.

(Zurufe CDU)

- Herr Kollege Koch: Sie müssten doch eigentlich das Gesetzgebungsverfahren auf Regierungsseite mit erster und zweiter Kabinettsbefassung kennen. In der vorletzten Tagung der Wahlperiode fordern Sie die Regierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes vorzulegen oder aber eine Bundesratsinitiative in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz zu starten.

(Zurufe CDU)