Protokoll der Sitzung vom 23.03.2017

(Dr. Ralf Stegner)

hinter vorgehaltener Hand. Das ist unsozial, und wir machen das Gegenteil.

(Beifall SPD - Rainer Wiegard [CDU]: Dum- mes Zeug! - Weitere Zurufe)

- Regen Sie sich doch nicht so auf, Sie können doch nachher reden, Herr Kollege.

Ganz toll fand ich Ihren Hinweis, das Landesverfassungsgericht habe der Opposition beim kommunalen Finanzausgleich Recht gegeben. Das Gegenteil ist der Fall: Die Klage wurde in den wesentlichen Punkten zurückgewiesen.

(Zurufe CDU: Nein!)

- Bezüglich des von Ihnen beklagten Soziallastenausgleichs zugunsten der Städte ist zurückgewiesen worden, was Sie wollten.

Das gilt ebenso für Ihren Angriff auf die vollgültigen Mandate des SSW. Auch der ist vom Verfassungsgericht zurückgewiesen worden. Es ist auch gut so, dass der zurückgewiesen worden ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Abgeordneter Dr. Stegner, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

Aber mit dem allergrößten Vergnügen.

Lieber Herr Kollege Dr. Stegner! Erstens. Die sogenannten Angriffe auf die Vollwertigkeit der Mandate des SSW waren nicht Bestandteil der Klage zum kommunalen Finanzausgleich. Das haben Sie sicherlich nur in einem Satz verschluckt.

Zweitens möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Kern der Klage nicht den Sozialausgleich oder den Soziallastenausgleich betraf, sondern - Sie wissen es besser der Kern war das fehlende -

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

- Lesen Sie vielleicht erst einmal das Urteil!

Jetzt hat das Wort Herr Dr. Garg zu seiner Bemerkung.

- Der Kern des Angriffs war die fehlende beziehungsweise das falsche Fundament, auf dem die gesamte Novelle des Finanzausgleichs aufbaute.

(Beifall FDP und CDU)

Genau dieses fehlende oder dieses falsche Fundament, nämlich die ordentliche Bedarfsanalyse, wurde vom Verfassungsgericht im Sinne der Antragsteller für verfassungswidrig erklärt.

Insofern behaupten Sie doch hier nicht einfach Falsches; das haben Sie doch gar nicht nötig. Behaupten Sie nicht die falsche Tatsache, dass das Gericht in weiten Teilen der Auffassung der Regierung stattgegeben habe, sondern das Gericht hat in wesentlichen Teilen den Klageerhebern beziehungsweise den Antragstellern stattgegeben. Das könnten Sie doch - Sie sind doch heute in einer großzügigen Laune - zumindest einräumen, Herr Dr. Stegner.

Ich schätze den Vorsitzenden der großen liberalen Partei in Schleswig-Holstein über die Maßen. Deswegen hatte ich gedacht, Sie könnten auch einen längeren Satz verstehen. Ich habe in der Tat zu unterschiedlichen Themen gesprochen, nämlich zum kommunalen Finanzausgleich und zum Angriff auf den SSW, den die Junge Union und andere hier veranstaltet haben, und der Gott sei Dank zurückgewiesen worden ist. Das will ich noch einmal sagen. Das war nämlich unanständig, und deswegen war es völlig richtig, was der Herr Ministerpräsident vorhin in seiner Rede zum Verhältnis Deutschlands zu Dänemark gesagt hat. Das war nämlich ein Angriff auf die dänische Minderheit - das will ich hier deutlich herausstellen -, der zum Glück zurückgewiesen worden ist; denn das war unanständig.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Aber das kam ja nicht von der FDP.

Was den kommunalen Finanzausgleich angeht, empfehle ich Ihnen einmal eine Lektüre der Presseerklärung der Opposition zur Klage gegen den kommunalen Finanzausgleich. Sie werden massenhaft Presseerklärungen lesen, in denen davon die Rede ist, wir würden den ländlichen Raum ausbluten, wir würden die Kreise kaputt machen, es sei ungerecht, zugunsten der Städte zu tun, die mit dem Geld nicht umgehen könnten. Das sind die Sprüche,

(Dr. Ralf Stegner)

die da gekommen sind. In dieser Frage hat das Verfassungsgericht ganz eindeutig gesagt, es sei richtig, was wir gemacht haben, weil es in keiner Weise gegen die Verfassung verstoße.

In dem Punkt, den Sie genannt haben -

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

- Herr Koch, lesen Sie es nach und verstehen es dann; dann können Sie hier Zwischenrufe machen. Ich bin jetzt bei Herrn Dr. Garg.

Was den Punkt angeht, den Sie angesprochen haben, haben Sie in der Tat recht. Das Verfassungsgericht hat gesagt: Wir müssen uns angucken, welcher Aufwand für kommunale Leistungen tatsächlich erforderlich ist. Ich will Ihnen sagen: Das mag ein Beinahegeschenk sein, weil das nämlich ein tiefer Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf kommunale Selbstbestimmung ist, wenn das Land feststellt, was wofür ausgegeben werden darf. Das könnte übrigens dazu führen, dass das Land am Ende nicht mehr bezahlen muss, sondern sogar weniger. Das kann dabei am Ende herauskommen. Wir werden das sehr solide und in aller Ruhe prüfen. Aber der Angriff aus der Opposition gegen die Regierung ist im Wesentlichen gegen die Punkte gerichtet, die Sie sich nicht anzufassen getraut haben oder die Sie nicht anfassen wollten, weil Sie in den Städten keine Mehrheiten haben.

(Rainer Wiegard [CDU]: Sie reden doch Blödsinn daher!)

- Reden Sie doch keinen Unsinn, Herr Wiegard; Sie wissen es doch besser. Das ist der Grund. Das werden wir in aller Ruhe überprüfen.

(Zuruf Rainer Wiegard [CDU])

Ihr Angriff jedenfalls ist in wesentlichen Teilen vom Landesverfassungsgericht abgewiesen worden. Den anderen Teil werden wir in der nächsten Legislaturperiode lösen; Sie können es ja nicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Abgeordneter Dr. Stegner, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

Er macht mir immer Freude. Deswegen sehr gern.

Weil die Freude auf Gegenseitigkeit beruht, möchte ich Sie nur -

(Heiterkeit FDP - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Kubicki, das halten Sie doch aus, dass Herr Garg mal ein bisschen am Mikrofon steht. Keinen Neid! - Bitte schön.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Nun wollen wir uns wieder ein bisschen daran halten, wer hier das Wort hat. Das ist jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Garg.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Dr. Stegner, auch die Behauptung von Ihnen und mehreren Mitgliedern Ihrer Fraktion, die ich in letzter Zeit häufig höre, dass es ja auch sein könne, dass eine Novelle der Novelle dazu führen könnte, dass durch den kommunalen Finanzausgleich in Zukunft weniger Geld zur Verfügung gestellt werden müsste, ist falsch. Wenn Sie sich einmal die Begründung des Urteils genau angucken, dann hat das Landesverfassungsgericht klar festgestellt, dass das Land den Kommunen auch entsprechende Mittel bereitstellen muss, um sogenannte freiwillige Leistungen in Zukunft weiter finanzieren zu können. Sie werden doch nicht ernsthaft begründen, dass als Konsequenz des Urteils in Zukunft weniger Geld zur Verfügung gestellt werden könnte.

Lieber Herr Kollege Garg. Gestatten Sie mir zwei Bemerkungen dazu:

Erstens. Ich bin Mitglied der Sozialdemokraten und kann Ihnen nur sagen: In unserer Partei würde der Fraktionsvorsitzende mit dem Landesvorsitzenden nicht so umgehen; das ist bei uns anders.

Was den zweiten Teil angeht, habe ich mitnichten behauptet -

(Unruhe)

- Nein, das machen wir bei uns wirklich nicht; das ist die reine Wahrheit.

(Christopher Vogt [FDP]: Wir wussten im- mer, dass Sie nur die Wahrheit sprechen! - Weitere Zurufe - Heiterkeit)

(Dr. Ralf Stegner)

- Das wäre lustig, nicht wahr? Aber das schafft nur die Union in ihrer Zerstrittenheit; wir schaffen das nicht.