Wenn es aber so wäre, dass politische Ernennungen die Gefahr einer Einflussnahme in sich bergen würden, würde ich Sie hier in aller Deutlichkeit auffordern, bei der Ernennung des nächsten Präsidenten den Landesrechnungshofs keine politische Besetzung vorzunehmen, sondern eine Ausschreibung zu machen und nach Qualifikation offen auszuwählen. Dann würden wir nämlich nach Sachkunde auswählen und nicht auf der Grundlage politischer Hinterzimmerdeals. - Danke.
Weitere Wortmeldungen des Parlaments sehe ich nicht. - Jetzt spricht die Landesregierung. Das Wort hat Herr Innenminister Breitner.
(Keine Besetzung der Abgeordnetenbank der Fraktion der CDU und geringe Besetzung der Abgeordnetenbank der Fraktion der FDP)
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes wollen die Regierungsfraktionen einen Irrweg beenden. Wie Sie wissen, wurde im Juli 2010 das Sparkassengesetz vor dem Hintergrund der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Sparkassen geändert.
Damit sollten sich an öffentlich-rechtlichen Sparkassen neben anderen Sparkassen und Trägern von Sparkassen, also den Kommunen, noch andere sogenannte vergleichbare Träger mit bis zu 25,1 % am Stammkapital beteiligen können. Mit dieser Regelung - jetzt gucke ich doch lieber zu Ihnen, weil da die Aufmerksamkeit größer ist, Herr Kubicki wurde auch der HASPA Finanzholding eine Beteiligung einschließlich schleswig-holsteinischen Sparkassen ermöglicht. Diese Regelung ist problematisch. Es ist nicht auszuschließen, dass damit die Tür zur Privatisierung der Sparkassen geöffnet wird. Mit Blick auf die nach Artikel 63 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu gewährleistende Kapitalverkehrsfreiheit ist nämlich folgendes Szenario vorstellbar:
Die HASPA Finanzholding beteiligt sich an einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse. In einem möglichen künftigen Verfahren vor der EU-Kommission kommt diese zu dem Ergebnis, die HASPA Finanzholding sei nicht dem öffentlichen Sektor zuzuordnen. Dann würde es sich bei der Haspa-Beteiligung um eine Privatisierung handeln. Damit läge ein Verstoß gegen die EU-Regelungen zur Kapitalverkehrsfreiheit vor, da in § 4 Abs. 5 des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein der Kreis der möglichen Beteiligten begrenzt wird.
Es gäbe dann für das Land die folgenden zwei Möglichkeiten: erstens die Änderung des § 4 Abs. 5 Sparkassengesetz dahin gehend, dass sich jedermann an den öffentlich-rechtlichen Sparkassen beteiligen kann. Das hieße Privatisierung.
Zweitens die Wiederherstellung der Eigentumsordnung. Dies würde bedeuten: Änderung des Sparkassengesetzes dahin gehend, dass die HASPA Finanzholding keine Stammkapitalanteile an Sparkassen halten darf, und Rückkauf der Anteile von der HASPA Finanzholding. Die Berechtigung zum Erwerb oder zum Halten von Stammkapitalanteilen erlischt gemäß § 4 Abs. 5 letzter Satz des Sparkassengesetzes, sobald die in den voranstehenden Sätzen beschriebenen Voraussetzungen entfallen, also die Zulässigkeit des Haltens von bis zu 25,1 % des Stammkapitals durch andere öffentliche Sparkas
sen, deren Träger oder vergleichbarer Träger. Nach § 4 Abs. 6 Satz 2 des Gesetzes sind die Folgen des Erlöschens einer Berechtigung als vergleichbarer Träger gemäß Absatz 5 zwischen den Beteiligten in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Daraus kann gelesen werden, dass die Vertragspartner im Falle der entsprechenden Rechtsänderung zu einer Rückabwicklung der inzwischen unzulässig gewordenen Beteiligung verpflichtet sind. Dieser Weg ist jedoch äußerst risikobehaftet, da er in eine nach Artikel 14 Grundgesetz geschützte Eigentumsposition eingreifen würde.
Ob im Rahmen einer Gesetzesänderung von der Haspa als vergleichbarer Träger eine vollumfängliche entschädigungsfreie Rückabwicklung der Beteiligung überhaupt gefordert werden kann, ist fraglich. Auch das geltende Gesetz bleibt in diesem Punkt sehr unbestimmt. Es gibt lediglich vor, dass die Folgen des Erlöschens einer Berechtigung unter anderem zum Halten von Stammkapital in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln sind. Offen bleibt aber, ob das zwingend eine Rückabwicklung bedeutet und wie diese ausgestaltet sein muss. Unverzüglich, vollständig, entschädigungsfrei?
Dementsprechend risikobehaftet wären auch entsprechende aufsichtliche Maßnahmen zur Umsetzung einer Rückabwicklung. Zwar können entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten die Rechtsunsicherheit ein Stück weit reduzieren. Letzte Sicherheit schaffen aber auch sie nicht. Die Durchsetzung des Vertrages ließe sich gegebenenfalls nur gerichtlich erstreiten.
Ungeachtet dieser Fragen stellt sich auf jeden Fall ein Finanzierungsproblem. Wer kauft die Anteile zurück, und wer finanziert dies? Leidtragende werden die kommunalen Träger sein. Das Problem kann in einem Beteiligungsvertrag wohl gemildert, aber nicht beseitigt werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es zum Zeitpunkt der Entscheidung der EU-Kommission möglicherweise bereits mehrere Beteiligungen geben könnte. Um mögliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, soll mit dem Gesetzentwurf die Beschränkung auf sogenannte vergleichbare Träger gestrichen werden. Die Möglichkeit der Bildung von Stammkapital sowie die Beteiligungsmöglichkeiten Dritter, also anderer öffentlich-rechtlicher Sparkassen und deren Träger, sollen bestehen bleiben.
Angesichts der oben beschriebenen Risiken ist eine schnellstmögliche Gesetzesänderung erforderlich, um jedweden Präzedenzfall zu vermeiden.
Würde vor der Gesetzesänderung eine erste Beteiligung der Haspa am Stammkapital einer öffentlichrechtlichen Sparkasse genehmigt und würde sich im Anschluss eine Rückabwicklung dieser Beteiligung rechtlich nicht durchsetzen lassen, wäre das Risiko einer Privatisierung extrem groß, und das - so habe ich heute gelernt - will niemand hier.
Der Gesetzentwurf ist dabei nur ein erster Schritt, mit dem allein den Sparkassen in Schleswig-Holstein selbstverständlich nicht geholfen ist und auch das benötigte Eigenkapital weiter ausbleibt; denn unsere Sparkassen stehen vor erheblichen Herausforderungen. Drei der 14 Sparkassen mussten in den letzten Jahren gestützt werden. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank drückt auf die Ertragslage aller Kreditinstitute. Wertberichtigungen auf Beteiligungen wie an der HSH Nordbank und der Landesbank Berlin belasten die Ertragslage zusätzlich. Gleichzeitig ist durch die Umsetzung von Basel III mit höherem Kapitalbedarf zu rechnen. Die Wettbewerbssituation im Kreditwesen hat sich in den letzten Jahren - beispielsweise durch Angebote im Internet - verschärft. Es ist in erster Linie die Aufgabe der Sparkassen, und zwar der Vorstände und Verwaltungsräte, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Dabei bedürfen sie der nachhaltigen Unterstützung des Sparkassen- und Giroverbandes, der auch überregionale Gesichtspunkte in den sparkasseninternen Diskussionsprozess einbringen kann. Auch der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein nimmt seine Verantwortung gegenüber den Sparkassen wahr. Dazu gehört, zügig eine Option zu schaffen, die Eigenkapitalbasis von einzelnen Sparkassen zu stärken.
Eigentlich hatte ich vor, jetzt etwas zum CDU-Antrag zu sagen. Aber der Antragsteller bringt seinem eigenen Antrag nicht die nötige Wertschätzung entgegen. Insofern verzichte ich darauf.
Eine realistische Möglichkeit stellt dabei jedoch lediglich der Sparkassenund Giroverband für Schleswig-Holstein dar. Nur er wird tatsächlich willens sein, sich an unseren Sparkassen zu beteiligen. Ich halte es für sehr erwägenswert, ihm diese vorübergehende Möglichkeit der Beteiligung einzuräumen. Meiner Meinung nach sollten wir auch über eine erhöhte, über 25,1 % liegende Kapitalbeteiligungsquote nachdenken, um die Möglichkeit
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt in unser aller Interesse, dass die Sparkassen auch zukünftig gemeinsam mit den Genossenschaftsbanken eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der mittelständischen Wirtschaft mit Bankdienstleistungen sicherstellen. Wir räumen jetzt aufgrund der aktuellen Risiken erst einmal den Tisch frei, um dann wieder neu aufzubauen. Wir wissen, was wir an unseren Sparkassen im Land haben, und werden sie schützen. Wir schaffen einen rechtlich sicheren Rahmen. Ich danke den regierungstragenden Fraktionen für ihr schnelles und umsichtiges Handeln.
Die Landesregierung wird bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, um ihre Ziele weiter zu verfolgen. - Herzlichen Dank.
Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 18/421 und 18/435 dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Die Gesetzentwürfe sind mit den Stimmen des verbliebenen Abgeordneten der FDP, der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in diese Ausschüsse überwiesen.
Herr Präsident, ich beantrage, dass morgen nach Behandlung des ersten gesetzten Punktes der Ältestenrat zusammentritt. Wir wollen das Verhalten hier im Parlament morgen zur Sprache bringen.
CDU Hans-Jörn Arp Enthaltung Dr. Axel Bernstein Enthaltung Johannes Callsen Enthaltung Astrid Damerow Enthaltung Volker Dornquast Enthaltung Heike Franzen Enthaltung Hauke Göttsch Enthaltung Daniel Günther Enthaltung Hartmut Hamerich Karsten Jasper Enthaltung Klaus Jensen Enthaltung Tobias Koch Enthaltung Peter Lehnert Enthaltung Jens-Christian Magnussen Hans Hinrich Neve Enthaltung Petra Nicolaisen Enthaltung Barbara Ostmeier Enthaltung Katja Rathje-Hoffmann Enthaltung Heiner Rickers Enthaltung Klaus Schlie Enthaltung Peter Sönnichsen Enthaltung Rainer Wiegard Enthaltung
SPD Torsten Albig Nein Wolfgang Baasch Nein Dr. Kai Dolgner Nein Peter Eichstädt Nein Kirsten Eickhoff-Weber Nein Martin Habersaat Nein Bernd Heinemann Nein Birgit Herdejürgen Nein Simone Lange Nein Serpil Midyatli Nein Birte Pauls Nein Tobias von Pein Nein Regina Poersch Nein Beate Raudies Nein Sandra Redmann Nein Thomas Rother Nein Olaf Schulze Nein Dr. Ralf Stegner Nein Dr. Gitta Trauernicht Nein Kai Vogel Nein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rasmus Andresen Nein Dr. Marret Bohn Nein Anke Erdmann Nein Marlies Fritzen Eka von Kalben Nein Detlef Matthiessen Nein Burkhard Peters Nein Ines Strehlau Nein Dr. Andreas Tietze Bernd Voß Nein
FDP Dr. Heiner Garg Ja Anita Klahn Ja Dr. Ekkehard Klug Ja Wolfgang Kubicki Ja Oliver Kumbartzky Ja Christopher Vogt Ja
PIRATEN Angelika Beer Nein Dr. Patrick Breyer Nein Wolfgang Dudda Ja Uli König Enthaltung Sven Krumbeck Enthaltung Torge Schmidt Enthaltung