Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass der vorliegende Bericht zum Thema Frühe Hilfen nur Grundzüge der Umsetzung der Bundesinitiative darstellen kann. Bereits im März werde ich dem Landtag aber den zweiten Landeskinderschutzbericht nach § 14 Landeskinderschutzgesetz vorlegen. Darin wird die Landesregierung sehr ausführlich den Stand und die weitere Entwicklung der Frühen Hilfen darstellen und dazu Stellung nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für viele andere wichtige Aspekte kann ich hier leider nur auf den schriftlichen Bericht verweisen. Er betrifft etwa den Fortbildungsbereich, die Qualitätsentwicklung und die Qualitätssicherung. Hier sind wir nicht erst, aber auch vor dem Hintergrund des Segeberger Falls intensiv dran, und zwar gemeinsam mit den Kommunen, aber auch gemeinsam mit den Akteuren des Kinderschutzes im Land. Wirksamer Kinderschutz erfordert die Zusammenarbeit vieler Menschen und Institutionen. So erhoffe ich mir, dass wir bei diesem Thema beibehalten, dass wir überparteilich und über die Fraktionsgrenzen hinweg im Sinne des Kinderschutzes in SchleswigHolstein zusammenarbeiten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Frau Alheit, wir nehmen den Bericht, den Sie uns gegeben haben, zur Kenntnis, wenngleich ich mir an dieser Stelle ein bisschen mehr Inhalt vorgestellt hätte. Ich muss sagen, ich bin etwas enttäuscht. Sie haben aber einige Ausführungen gemacht, die mich hoffen lassen. Das finde ich gut, und das nehme ich wohlwollend zur Kenntnis.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist vor gut einem Jahr in Kraft getreten und bietet nun durch die bundes- und landesweite feste Verankerung der Frühen Hilfen einen zusätzlichen aktiven Schutz von Kindern in Schleswig-Holstein. Im Besonderen ist hier der präventive Kinderschutz als Hauptziel des Gesetzes zu erwähnen, der bereits vor der konkreten Kindeswohlgefährdung durch eine Gestaltung und Sensibilisierung des Umfelds ansetzt und der Kindeswohlgefährdung präventiv entgegenwirken soll.
Eltern werden gestärkt, um ihre Erziehungspflichten und Erziehungsaufgaben besser wahrzunehmen, und in ihrer Verantwortung ihren Kindern gegenüber gefördert. Dies geschieht hauptsächlich in den ersten drei Lebensjahren der Kinder durch das Netzwerk Frühe Hilfen. Das wurde bereits erwähnt.
Eltern erhalten psychosoziale Hilfen durch eigens geschulte Familienhebammen und Angehörige damit vergleichbarer Berufsgruppen. Die Umsetzung dieser Hilfen erfolgt vornehmlich auf der kommunalen Ebene.
Eine weitere Säule ist aktuell die vom Land geförderte Fortbildungsreihe „Kinderschutz in der Familie“. Hierbei wird besonders die Vernetzung von Schule und Jugendhilfe unterstützt. Das finde ich sehr gut.
Einen wesentlichen Förderbereich des Gesetzentwurfs umfasst das bereits erwähnte Themenfeld der Familienhebammen. Hier geht es insbesondere um ihre Ausbildung, Qualifizierung, Finanzierung und ihren Einsatz in den Familien.
Im Bericht wird dargestellt, dass es aktuell 69 ausgebildete Familienhebammen in Schleswig-Holstein gibt. Das sind ungefähr 10 % aller bei uns tätigen Hebammen. An dieser Stelle hätten wir uns ein bisschen mehr Inhalt gewünscht. Ich habe darüber gerade schon mit Frau Trauernicht gesprochen. Ich glaube, wir können die Diskussion über dieses Thema im Ausschuss vertiefen; dafür bin ich sehr dankbar. Frau Alheit, ich glaube, Sie können die Informationen nachreichen, sodass wir erfahren, was an Gutem vor Ort geschieht. Insbesondere wäre es interessant, zu erfahren, wo, wie, in welchem Umfang und in welche Strukturen die Familienhebammen in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten eingebunden sind. Ich glaube, das werden wir noch erfahren.
Dieser Bericht zeigt uns nicht auf, was konkret seit einem Jahr im Land geschehen ist, sondern nur das, was ohnehin schon jeder weiß. Ich glaube wirklich, wir brauchen etwas mehr Inhalte.
Für uns ist es gerade in Anbetracht der jüngsten Kinderschutzfälle in Schleswig-Holstein wichtig, intensiv darüber zu diskutieren. Ich glaube, wir sind gemeinsam auf einem guten Weg. Wir wollen mehr über die assistierenden Möglichkeiten erfahren, die den Eltern im Bedarfsfall angeboten werden können, um problematische Lebenssituationen besser bewältigen zu können, damit sie ihren Kindern einen guten Start ins Leben bieten können.
Diese Hintergründe werden wir im Ausschuss erfahren. Ich bin mir sicher, dass wir im Ausschuss mehr über dieses Thema hören werden. Kinderschutz war und ist immer unser gemeinsames Ziel. Das soll es auch bleiben. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Sozialministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für den vorgelegten schriftlichen Bericht und für die heutigen mündlichen Ergänzungen und Einschätzungen. Ich finde den Bericht sehr gut und sehr informativ. Er macht deutlich, dass alle wesentlichen Aspekte des Bundeskinderschutzgesetzes durch die Landesregierung bereits aufgegriffen wurden. Auch ich glaube, dass wir gut daran tun, über diesen Bericht im Ausschuss vertieft zu diskutieren. Deswegen unterstütze ich den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss.
Mich hat besonders gefreut, dass Sie, Frau Ministerin, angekündigt haben, dass Sie den Landeskinderschutzbericht schon so früh in der Legislaturperiode vorlegen werden. Da weht wirklich ein anderer Wind als in der letzten Legislaturperiode. Das freut uns. Das wird es uns ermöglichen, gerade über den Aspekt der Frühen Hilfen, der uns wichtig ist, vertieft zu diskutieren.
Kinder haben ein Recht auf Hilfe, und zwar auf Frühe Hilfe. Deswegen brauchen wir ein lückenloses Netz in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Frühe Hilfen. Diesbezüglich hilft ist uns das Kinderschutzgesetz ohne Zweifel. Was uns nicht hilft, ist das Betreuungsgeld, weil es völlig falsche Anreize setzt.
Es ist gut, dass sich der Bund beim Kinderschutz engagiert; es ist aber nicht so gut - das möchte ich hier kritisch anmerken -, dass er mit einer Verwaltungsvereinbarung gerade die Länder unnötig drangsaliert, die im Bereich des Kinderschutzes schon sehr weit sind. Der Bund gibt vor, dass mit den zusätzlichen Mitteln insbesondere die Bereiche der Netzwerkarbeit, der Arbeit der Familienhebam
men und der ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden sollen. Das sind die Bereiche, die wir bereits mit dem Landeskinderschutzgesetz in SchleswigHolstein gefördert haben. Insofern führt diese Förderung durch den Bund in der Praxis durchaus zu Irritationen, weil sich die Frage stellt, was zusätzlich ist, was neu ist und was mit dem ursprünglichen Landesprogramm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ geschieht. Das Ministerium ist aber dabei, diesbezüglich Klarheit zu schaffen. Ich bin sicher, dass die Irritationen, die es in der Praxis gibt, behoben werden können und die schwierige Umsteuerung von Finanzmitteln gelingen wird.
Unsere ganze fachpolitische Kraft muss jetzt auf die Netzwerkarbeit konzentriert werden. Netzwerkarbeit ist nicht per se gut; das wissen alle Fachleute. Gute Netzwerkarbeit im Interesse der Kinder zu machen, ist das Ziel. Dazu gibt es fachpolitische Ansprüche und Debatten.
Das Bundeskinderschutzgesetz formuliert darüber hinaus den Anspruch, dass alle Lehrer, Ärzte und Ehrenamtlichen, wenn sie darauf aufmerksam werden, dass Kinder gefährdet sind, eine hochqualifizierte Unterstützung durch eine - so heißt es im Gesetz - erfahrene Kinderschutzfachkraft erhalten. Das heißt, dass wir den mit dem Landeskinderschutzgesetz bereits begonnenen Ausbau im Bereich der Kinderschutzfachkräfte fortführen müssen, um das Ziel tatsächlich zu erreichen, um Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, ob Fachkraft oder nicht, wenn eine Kindeswohlgefährdung bekannt wird.
Ebenfalls neu im Bundeskinderschutzgesetz ist das ist ebenfalls hoch anspruchsvoll -, dass wir Kinderschutzstandards nicht nur formulieren müssen, sondern in der Praxis auch durchsetzen müssen. Das heißt, die Vorlage eines Qualitätskonzeptes ist gekoppelt an die Möglichkeit der Finanzierung. Hier wird die durch das Bundeskinderschutzgesetz neu eingerichtete Landeskoordinierungsstelle viel Arbeit vor sich haben.
Unsere politische Erwartung ist, dass der Elan und der Schwung, der durch die Entstehungsgeschichte des Landeskinderschutzgesetzes hier in SchleswigHolstein entstanden sind, durch die zusätzlichen Möglichkeiten und Aufgaben des Bundeskinderschutzgesetzes auf alle am Kinderschutz Beteiligten übergeht. Deswegen sollte von hier - diesbezüglich teile ich ausdrücklich die Einschätzung meiner Vorrednerin - das politische Signal aller Fraktionen
ausgehen, dass wir den Kinderschutz ganz oben auf der politischen Agenda des Landtags haben, dass wir den Anspruch haben, dass jedes Kind den bestmöglichen Schutz und die bestmögliche Förderung bekommt. Das ist unser aller Anliegen. - Vielen Dank.
Sehr Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, liebe Frau Ministerin, an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den vorliegenden Bericht. Die Vorrednerinnen haben es schon gesagt: Kinderschutz ist ein Thema, das uns alle angeht. Ich erinnere an den Fall von Chantal in Hamburg-Wilhelmsburg. Sie ist letztes Jahr an Methadontabletten ihrer drogenabhängigen Pflegeeltern gestorben. Im Kreis Segeberg - auch das ist schon angesprochen worden - ist letztes Jahr ein dreijähriger Junge nackt in einem völlig verdreckten Kellerraum aufgefunden worden - allein und einsperrt. Zum Glück hat ein Handwerker, dem etwas aufgefallen ist, couragiert eingegriffen.
All diese Fälle machen mich fassungslos. Ich bin fassungslos angesichts von Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt an Kindern mitten unter uns. Das Schlimme, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist: Alle Fachleute sind sich darüber einig, dass diese Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. Aus traumatisierten Kindern werden kranke Erwachsene. Spätfolgen wie Albträume, soziale Einschränkungen, Suchtneigung oder psychische Störungen begleiten diese Menschen in der Regel ein Leben lang. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen weist nach: 15 % der Kinder und Jugendlichen erfahren psychische Gewalt, 10 bis 15 % werden körperlich misshandelt, 100 Kinder in Deutschland kommen jährlich zu Tode durch Vernachlässigung, Gewalt und tätliche Angriffe. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden 2011 fast 15.000 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Das alles sind unhaltbare Zustände, und wir müssen alles tun, um das zu ändern.
dass Schleswig-Holstein bei dem Thema wieder Vorreiter wird. Wir sollten immer auch schauen: Was machen andere Bundesländer? Was können wir noch besser machen? Denn jeder einzelne Fall von Vernachlässigung eines Kindes ist ein Fall zu viel.
Wir sind alle gefragt, nicht nur die Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker. Nein, ich meine wirklich uns alle. Alle müssen ihr Handeln ändern: Politik, Polizei, Gerichte, Ärztinnen und Ärzte, gerade die Kinderärztinnen und Kinderärzte sind gefragt, Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Ämter. Sie alle müssen die Augen aufmachen. Augen auf beim Kinderschutz ist die Devise; denn Frühe Hilfen können häufig das Schlimmste verhindern.
2008 - auch das ist schon gesagt worden - haben wir als Erste ein Kinderschutzgesetz in Deutschland verabschiedet. Wir setzen auf Prävention und Intervention. Auch die Vorsorgeuntersuchungen, die verbindlich eingeführt wurden, sind schon angesprochen worden. Vieles hat sich seitdem zum Besseren verändert. Das ist auch gut so.
Trotzdem gibt es immer noch viel zu tun. Bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes werden wir die bundesseitig angebotenen Hilfen gerne annehmen, und wir werden das Netzwerk von Familienhebammen, ehrenamtlichem Engagement, Kinderärzten und Familienhebammen, das in Schleswig-Holstein entstanden ist, weiterentwickeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, packen wir gemeinsam an, gehen wir auf dem beschrittenen Weg mutig weiter und schützen wir die kleinen Seelen, die sich selber nicht schützen können. Sorgen wir alle gemeinsam dafür, dass möglichst viele Kinder in Schleswig-Holstein eine schöne Kindheit haben und zu gesunden, eigenständigen und selbstbewussten Erwachsenen werden. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.
Alheit, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht. Die weitere Stärkung und Verbesserung des Kinderschutzes ist parteiübergreifendes Ziel und wird auch von den staatlichen Ebenen in Bund, Ländern und Kommunen vorangetrieben. So haben wir es gemeinsam in der letzten Legislaturperiode geschafft, unsere Verfassung im Bereich Kinderschutz weiter zu ergänzen und die Kinderrechte zu stärken. Auch wurden in den letzten Jahren in Bund und Land weitere Schritte gegangen. Ich nenne nur exemplarisch Bildungs- und Teilhabepaket, Ausbau der Schulsozialarbeit, Kampf gegen Kinderpornografie, Rücknahme der Vorbehaltserklärung der UN-Kinderrechtskonvention, aber natürlich auch ältere Programme wie das Programm „Schutzengel“ in unserem Land. Der Bericht weist darauf hin.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass es das perfekte Schutzsystem nicht geben wird. Es gab einen traurigen Fall in unserem Land. Frau Dr. Bohn hat die beiden Fälle, die sehr öffentlichkeitswirksam bekannt wurden, genannt. Diese Fälle sowie Fälle aus anderen Bundesländern zeigen es: Unsere Aufgabe ist es, das System weiter zu verbessern und das Netz so engmaschig wie möglich zu ziehen.
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz ist jetzt ein weiterer Meilenstein für die Kinder erreicht worden. Unter den vielen Aspekten des Gesetzes möchte ich einen Punkt ganz besonders hervorheben, der mir persönlich - und, ich glaube, auch vielen anderen von uns - sehr wichtig ist: Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wird das sogenannte JugendamtHopping unterbunden. Wir kennen wahrscheinlich alle einzelnen Fälle aus unseren Wahlkreisen, wo sich auffällige Familien durch einen Wohnortwechsel der Beobachtung durch das Jugendamt entzogen haben.
Ich will an dieser Stelle ganz offen sein: Das Wissen, dass sich das Leid der Kinder damit fortsetzt, hat bei mir persönlich immer zu einer Gefühlslage aus Hilflosigkeit, Wut und Enttäuschung, aber auch Ernüchterung geführt. Ich bin daher sehr froh, dass sich diese Familien nicht mehr durch Wegzug dem System entziehen können, weil es endlich möglich ist, dass die Akten zwischen den Kommunen weitergegeben werden müssen. Die Akte reist mit.