Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern stand ich hier und habe zum Thema Sparkassengesetz gesprochen, und die Christdemokraten haben komplett und die Freien Demokra
ten haben bis auf Herrn Kubicki gefehlt. Ich gehe davon aus, dass das nicht an meiner Rede gelegen hat, sondern dass Sie den Versuch unternommen haben, die Beschlussfähigkeit aufzuheben. Ich erlaube mir, sehr ernst hinzufügen: Dass Sie gestern bei dem so wichtigen Thema Sparkassen nicht dabei waren, heute beim Glücksspiel aber wieder geschlossen da sind, zeigt mir:
Zum Glücksspiel: Ziel der Landesregierung ist eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspiels und der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag. Der Glücksspielstaatsvertrag orientiert sich an den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union. Er hat zum Ziel, ein den Anforderungen des Unionsund Verfassungsrechts -
Nein, Sie werden unterbrochen, wenn Sie einen Satz zu Ende gebracht haben. Da Sie sich aber gestört fühlen, frage ich Sie, ob Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt erlauben.
Herr Präsident, ich bin in der Lage, meinen Satz wieder aufzunehmen. Ich freue mich auf die Frage des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie mir die Möglichkeit geben. - Da Sie sich als Minister herausgenommen haben, die Prioritäten der Fraktionen hier im Hause zu bewerten, frage ich Sie: Wie haben Sie die Priorität des Ministerpräsidenten zu bewerten? Denn auch er war bei der Debatte zum Thema Sparkassen nicht hier; er war beim Empfang der Deutschen Bank in Lübeck.
Mir scheint, die Frage beantwortet sich hier im Plenum von selbst. Ich kann darauf verweisen, dass die Regierung gestern fachlich gut vertreten war. Der Innenminister ist für den Bereich Sparkassen zuständig. Herr Abgeordneter Vogt, ich habe mir erlaubt, auf das Folgende zu verweisen: Ich fand es bei dem wichtigen Thema Sparkassen ungewöhnlich, dass die FDP-Fraktion fast komplett und die CDU-Fraktion komplett gefehlt haben. Ich finde das bei dem bedeutsamen Thema der Sparkassen unangemessen.
Der Glücksspielstaatsvertrag orientiert sich an den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union. Er hat zum Ziel, ein den Anforderungen des Unions- und Verfassungsrechts entsprechendes und einheitliches Glücksspielangebot in Deutschland zu schaffen. Das staatliche Lotterieund Sportwettenmonopol soll erhalten bleiben. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht eine zeitlich befristete Erprobung eines Konzessionsmodells vor, wonach private Anbieter eine begrenzte Zahl von Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten erhalten können. Neben den staatlichen und den privaten Lotterien, den Sportwetten und den Spielbanken bezieht er auch Pferdewetten und Spielhallen mit ein. Vor diesem Hintergrund haben 15 Länder von einer vollständigen Neuregelung abgesehen und den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2008 in wichtigen Punkten weiterentwickelt. So ist neben der Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots die Bekämpfung des Schwarzmarktes ein ganz wesentliches Anliegen. Zusätzlich soll Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei Sportwetten vorgebeugt werden.
Der Vertrieb von Glücksspielen über das Internet wird eröffnet. Bei Sportwetten wollen die Länder im Rahmen einer Experimentierklausel erproben, ob der überwiegende Schwarz- beziehungsweise Graumarkt durch ein kontrolliertes Angebot wieder zurückgedrängt werden kann. Aufgenommen wur
den Regelungen zur Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten. Die Vermittlung an in Deutschland nicht zugelassene Veranstalter im Ausland wird verhindert. Auch für Wettvermittlungen in das Ausland sind Steuern zu zahlen, und die Buchmacher müssen am Sperrsystem zum Schutz gefährdeter Spieler teilnehmen.
Neu sind auch bundeseinheitliche Vorgaben zur Regulierung von Spielhallen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu verbessern. Die Zusammenarbeit der Länder wird fortentwickelt. So nehmen nun einzelne Länder bestimmte Aufgaben für alle anderen Länder wahr. Befugnisse und Kompetenzen werden dort gebündelt. Das schafft Rechtssicherheit. Weiße Flecken auf der Landkarte der Bundesrepublik werden so verhindert. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird eine bundeseinheitliche, kohärente und systematische Normgebung im Bereich des Glücksspiels geschaffen.
Ich kann Ihnen aus den gemeinsamen Erfahrungen des Ministerpräsidenten und mir berichten: Weder bei der Ministerpräsidentenkonferenz noch bei der Innenministerkonferenz hat es auch nur ein einziges von 15 Ländern gegeben, das Verständnis für unseren Sonderweg geäußert hat. Alle Länder haben von uns nur eines gefordert: Schluss mit der schleswig-holsteinischen Geisterfahrt, Schluss mit dem schleswig-holsteinischen Sonderweg. Das passiert jetzt endlich; spät, aber nicht zu spät.
In der nationalen Regelung liegt der wichtigste Vorteil des Glücksspielstaatsvertrags, denn eine in allen Ländern einheitlich geltende Regelung ist besser als die Schaffung eines dauerhaften rechtlichen Flickenteppichs mit Insellösungen. Kleinstaatliche Ansätze haben in der Geschichte nie große Spuren hinterlassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit die Landesregierung Genehmigungen nach dem Glücksspielgesetz erteilt hat, ist dies kein Widerspruch zum geplanten Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag, denn selbstverständlich sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Auch wenn ich es persönlich und politisch ablehne, die Glücksspielanbieter hatten einen Rechtsanspruch auf Genehmigung ihrer Anträge, sobald die Voraussetzungen dafür vorlagen. Rechtlich war das meine Pflicht. Politisch ist es Ihre Verantwortung, nicht unsere.
glücksspielrechtliche Kohärenz in der Bundesrepublik nicht mehr bestünde. Dies wird von hier aus anders beurteilt, denn die in Schleswig-Holstein erteilten Genehmigungen gelten für einen Übergangszeitraum von sechs Jahren, während die Experimentierphase des Glücksspielstaatsvertrags sieben Jahre währen soll. Wie dieser Sachverhalt verfassungs- und europarechtlich abschließend zu bewerten ist, kann zurzeit nicht vorhergesagt werden.
Positiv bewerte ich die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der den Glücksspielstaatsvertrag nicht von sich aus verworfen hat, sondern den Prüfauftrag an den Europäischen Gerichtshof gerichtet hat. Offen bleibt damit die Frage, ob nicht wegen der Länderkompetenz beim Glücksspielrecht auch einzelne von einer staatsvertraglichen Regelung abweichende Länderregelungen bestehen dürfen. Dies unterstellt, würde sich aus der unterschiedlichen Glücksspiellandschaft in SchleswigHolstein keine Inkohärenz ergeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herrn, lassen Sie uns jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, die Zukunft im deutschen Glücksspielrecht gemeinsam mit allen anderen Ländern auf Augenhöhe, transparent und national einheitlich zu gestalten. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen. - Vielen Dank.
Zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Johannes Callsen, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Stegner, aber auch Herr Innenminister, für die CDU-Fraktion sage ich sehr deutlich: Wir haben es nicht nötig, von Ihnen Belehrungen über richtiges parlamentarisches Verfahren zu hören.
Ich finde es unangemessen, welche Art von Eindruck hier zu streuen versucht wird. Wir haben gestern ausführlich hier miteinander über parlamentarisches Verfahren diskutiert. Sie von der Regierungskoalition waren es, die mit einem parlamentarischen Verfahren angefangen haben, das bei der
- Nein, Herr Stegner, ich werde keine Zwischenfragen zulassen. Wir werden nachher im Ältestenrat noch Gelegenheit haben, darüber zu reden.
Sie haben in Ihrer Rede kein Interesse daran deutlich werden lassen, dass es um Argumente geht. Sie haben in Ihrer Rede kein Interesse deutlich werden lassen, dass es Ihnen um Dialog geht. Sie haben gesagt - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -:
„Ihre Filibusterei mit 97 Anzuhörenden ist doch lächerlich, sie wird an der Mehrheit von SPD, Grünen und SSW scheitern … Mehrheit ist Mehrheit, und die haben wir …“
Deshalb frage ich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, weil eine ordnungsgemäße Anhörung hier verhindert wird, ob sie sich zum „Stimmvieh“ von Herrn Stegner machen wollen. Das scheint heute Mittag offenbar so zu laufen.
Sie weigern sich völlig, die Sachargumente der Opposition und der betroffenen Öffentlichkeit zu hören. Damit komme ich zum Punkt: Daher war der Versuch jedes einzelnen Abgeordneten gestern das war eine persönliche Entscheidung -, zu verhindern, dass es zu einer Entscheidung kommt, wodurch eine vernünftige Anhörung im Ausschuss möglich geworden wäre, für mich persönlich durchaus nachvollziehbar. Das war die einzige Möglichkeit, zu einer wirklichen parlamentarischen Beratung zu kommen.
(Vereinzelter Beifall CDU - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist doch beschämend, was Sie hier vortragen, Herr Vorsitzender! Sie sind Vorsitzender!)
Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Argumente der betroffenen Menschen - das predigen Sie immer - auch hier im Hause gehört werden. Wir haben es im Übrigen nicht nötig - das haben Sie heute Morgen und in der Debatte gestern immer wieder versucht -, uns von Ihnen persönlich beleidigen zu lassen.
Mindestens genauso befremdlich ist die Tatsache dabei geht es nicht um das Pairing; es geht um die Thematik -, dass der Ministerpräsident in der Stunde, in der wir hier über die Situation der Sparkassen diskutieren