- das Parlament von Schleswig-Holstein hat den ganzen Tag ausführlich debattiert -, zu einem Vortrag der Deutschen Bank nach Lübeck fährt. Auch das ist ein Stück weit Missachtung der Betroffenen und des Parlaments. - Herzlichen Dank.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat für die Piratenfraktion der Herr Abgeordnete Dr. Breyer das Wort.
Ich hätte gern noch eine Rückmeldung, zu welchem der Gesetzesanträge - Regierungsantrag oder Koalitionsantrag - die namentliche Abstimmung gewünscht wird. Oder wird sie zu beiden gewünscht? Wir müssen das hier vorbereiten. Deswegen bitte ich die Antragsteller, das zu präzisieren. - Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr erfreulich, dass wir über die Vorgänge von gestern hier öffentlich und nicht nur im Ältestenrat debattieren. Wir sind bekanntlich der Meinung, dass die Ältestenratssitzungen überhaupt öffentlich sein sollten. Deswegen will ich aus Sicht der PIRATEN etwas dazu sagen.
Wir PIRATEN haben gestern - dabei bleiben wir dieses Verfahren verurteilt. Wir verurteilen es, wie das Sparkassengesetz durchgezogen, durchgeprügelt werden soll.
Wir sind auch in der Sache gegen dieses Gesetzesvorhaben, aber wir verstoßen nicht gegen parlamentarische Regeln. Diese Regeln schreiben uns Abgeordneten nun einmal vor, bei Debatten anwesend zu sein. Wir dürfen der Debatte nicht fernbleiben. Wenn uns PIRATEN an diesen Regelungen etwas nicht passt, bringen wir Änderungsvorschläge ein, wir kämpfen auch einmal hart und erbittert dafür, aber wir verstoßen nicht einfach gegen diese Regeln.
(Beifall PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Christopher Vogt [FDP]: Wie viele PIRATEN waren denn da?)
Die Grenze des Anstands und der Redlichkeit ist endgültig überschritten, wenn Kollegen von mir offensichtlich zu einem Essen eingeladen werden oder ihnen Geldscheine vorgehalten werden, was ich hören musste. Dieses Vorgehen finde ich unglaublich. Das kann ich nur in aller Schärfe rügen.
Dieses Vorgehen kann ich nur in aller Schärfe rügen. Wir waren anwesend; alle Kollegen, die nicht anwesend waren, hatten einen echten Verhinderungsgrund. Wir haben die Beschlussfähigkeit des Plenums gesichert. Das ist parlamentarischer Anstand. Dabei sollten wir hier im Landtag bleiben.
Herr Präsident, ich habe keine Zwischenbemerkung zu machen, sondern eine Frage an den Kollegen Breyer, da wir ja transparent und offen miteinander umgehen: Würden Sie bitte dem Haus erklären - das blieb bisher nebulös -, wer wem von Ihnen Geldscheine unter die Nase gehalten hat?
(Dr. Gitta Trauernicht [SPD]: Das ist jetzt aber nicht transparent! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie können doch nicht eine Behaup- tung in den Raum stellen und jetzt erklären, Sie wollen dazu nichts sagen!)
Das Wort für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Herr Abgeordnete Martin Habersaat von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns, glaube ich, mal wieder in einer Stimmung, in der wir uns vergegenwärtigen sollten, dass möglicherweise jemand zuhört. Deswegen in aller Ruhe drei Feststellungen: In der Debatte über das kommunale Haushaltskonsolidierungsgesetz hat die SPD vier oder fünf Anzuhörende benannt, lieber Herr Callsen. Das war Ihnen zu viel. Sie haben einige davon gestrichen. Sie haben gesagt, eine Anhörung mit so vielen Anzuhörenden sei nicht durchführbar.
Zweitens. Wir haben in der letzten Legislaturperiode, obwohl es sich um eine sehr kurze Legislaturperiode handelte, zweimal erlebt, dass Sie im Handstreich - innerhalb einer Tagung mit zwei Lesungen - Gesetze geändert haben. Das betraf zum einen das Schulgesetz und zum anderen das beitragsfreie dritte Kita-Jahr. Das haben Sie von Mittwoch auf Freitag mit genau dem Verfahren abgeschafft, das Sie hier gerade als parlamentarisch einmalig verurteilt haben.
Ich stelle außerdem fest: Der Vorsitzende der Fraktion der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag sagt: Jawohl, es war Absicht, es war bewusst so, dass alle Abgeordneten unentschuldigt den Saal verlassen haben. Das haben Sie hier zu Protokoll gegeben.
(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN - Johannes Callsen [CDU]: Nein! - Wortmeldung Wolfgang Kubicki [FDP])
Einen Wortbeitrag kann ich Ihnen aber nicht mehr ermöglichen. Wollten Sie jetzt sagen, ob die namentliche Abstimmung für beide Gesetzentwürfe gefordert wird?
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nach der Abstim- mung geht gar nicht! Dann ist der Tagesord- nungspunkt beendet! Das muss vorher sein!)
- Nach unserer Geschäftsordnung ist das nicht möglich. Ich frage aber gern noch einmal nach. Einen kleinen Moment, bitte.
Ich unterbreche die Sitzung für 2 Minuten, damit wir das Verfahren danach ordnungsgemäß fortsetzen können. Ich bitte um Verständnis, aber ich bitte Sie auch, im Raum zu bleiben, weil es wirklich um nur 2 Minuten geht.
Die Geschäftsordnung lässt eine Erklärung vor der Abstimmung ausdrücklich zu. Es ist aber auch möglich, nach der Abstimmung eine persönliche Erklärung abzugeben. Das bleibt dem Vortragenden überlassen. Insofern überlasse ich es dem Antragsteller, ob er jetzt eine persönliche Erklärung abgeben möchte oder nach der Abstimmung.
Jetzt ist noch die Frage offen, ob über den Regierungsantrag, über den Koalitionsantrag oder über beide Anträge namentlich abgestimmt werden soll. Das war unklar, Herr Abgeordneter. Können Sie das bitte präzisieren?
- Also geht es um die zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland. Darüber soll in namentlicher Abstimmung abgestimmt werden.
- Danke schön. - Das ist der Gesetzentwurf der Landesregierung. Über den zweiten Gesetzentwurf wird anschließend im normalen Verfahren abgestimmt.
- Es gibt eine Empfehlung des Ausschusses, und wir stimmen jetzt darüber ab, ob dieser Ausschussempfehlung gefolgt werden soll. Sie stimmen entweder mit Ja, mit Nein oder Sie enthalten sich.