Protokoll der Sitzung vom 25.01.2013

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja. - grundsätzlich muss gelten, dass auch die Menschen, die von dem Existenzminimum leben müssen, ohne jeden Vorbehalt ihre Kinder in einer Kindertagesstätte unterbringen können. Das wird in Zukunft so möglich sein. Das ist gut und richtig so. Der Weg dorthin gefällt mir nicht. - Danke schön.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob Kita, Schule oder Uni - wir haben den Anspruch, unser Bildungssystem zu modernisieren

und ihm eine solide Grundlage zu geben. Uns ist klar, dass wir diesem Anspruch nur dann gerecht werden können, wenn wir eng mit der kommunalen Familie zusammenarbeiten. Ich sage hier ganz deutlich: Die Kommunen haben mit dem Rechtsanspruch auf U-3-Betreuung eine Aufgabe vom Bund auferlegt bekommen, die sie nicht allein bewältigen können. Für SSW, Grüne und SPD ist es deshalb völlig selbstverständlich, dass das Land hier nicht zuletzt seinen finanziellen Pflichten nachkommt.

Ich denke, hier kann niemand ernsthaft daran zweifeln, dass wir diesen Pflichten auch in vollem Maße nachkommen. Mehr noch: Es zeichnet sich schon heute ab, dass die Einigung in Sachen Krippenausbau vor dem Hintergrund der verstärkten energetischen Sanierung unserer Kindergärten und Schulen und der fairen Regelung zur Konsolidierungshilfe für die Kommunen die kommunalen Haushalte deutlich entlastet. Das ist in der Vergangenheit hier sicher hundertmal gesagt, aber es ist viel zu selten danach gehandelt worden: Den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Bildung zu sichern, ist die zentrale Aufgabe, wenn wir wirklich Chancengleichheit für unsere Kinder wollen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die mit den Kommunen geschlossene Vereinbarung bringt uns hier einen großen Schritt weiter. An dieser Stelle möchte ich einfügen: Es ging dabei um eine Klage. Es ging darum, dass der in der schwarzgelben Regierung zuständige Minister seinerzeit nicht in der Lage war, eine solche Einigung herzustellen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die Kommunen diese Klage verloren hätten, hätten wir möglicherweise noch viele Millionen mehr dafür aufwenden müssen. Die geschlossene Vereinbarung bringt uns, wie gesagt, einen großen Schritt weiter. Sie ist ein klarer Erfolg, nicht in erster Linie für das Land oder die Kommunen, sondern - das finde ich sehr wichtig - vor allem für die Kinder in Schleswig-Holstein. Für den SSW will ich deutlich sagen, dass die gefundene Einigung für uns alles andere als selbstverständlich ist. Sie alle wissen, wie lange sich der Streit um die Kita-Finanzierung schon hinzieht. Statt aber, wie unsere schwarz-gelben Vorgänger, stur auf eine Klage zuzusteuern, hat die rot-grün-blaue Koalition auf den Dialog gesetzt. Was die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände am 10. Dezember

2012 verhandelt haben, verdient unsere größte Anerkennung. Dass damit nun auch ein Teil des Scherbenhaufens abgetragen wurde, den CDU und FDP hinterlassen haben, freut uns sehr. Von unserer Seite noch einmal vielen Dank an die Minister.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für diese Koalition ist das Thema Krippenausbau schlicht und einfach zu wichtig, um weitere unnötige Verzögerungen zuzulassen. Wir stehen zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Wir wissen natürlich auch, dass noch viel Arbeit vor uns und vor den Kommunen liegt. Einerseits sind da die Investitionen in die Betreuungsinfrastruktur selbst, zum anderen - darauf hat der SSW regelmäßig hingewiesen - muss aber auch der Betrieb dieser Infrastruktur verlässlich und dauerhaft gesichert werden.

Umso mehr freut es mich, dass mit der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen nun beide Teilbereiche abgedeckt sind. Was die reinen Investitionsmittel angeht, so stellen wir als Land um die 10 Millionen € bereit. Auch der Bund wird hier noch einmal knapp 20 Millionen € nachlegen. Natürlich wird mancher Pessimist trotzdem sagen, dass wir den Bedarf an Betreuungsplätzen zu niedrig schätzen. Aber ich bin guter Dinge, dass die vorgesehenen Mittel reichen werden. Sollte sich etwas anderes herausstellen, dann müssen wir uns das ist richtig - noch einmal mit den Kommunen zusammensetzen. Das ändert aber nichts am Ziel und an der Politik unserer Landesregierung.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor allem wenn man sich die gefundene Einigung zu den Betriebskosten der Einrichtungen anschaut, wird deutlich, wie solide die getroffene Vereinbarung tatsächlich ist: Fakt ist, dass die Landesregierung die Betriebskosten nicht nur in Teilen rückwirkend, sondern selbstverständlich auch aufwachsend trägt. Zunächst einmal werden die Plätze, die seit 2008 geschaffen wurden, mit 36,5 Millionen € berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Landeszuschuss zum Betrieb der Kindertagesstätten in diesem Jahr um 15 Millionen € erhöht. Rechnet man diese Landesmittel hoch, dann sind wir bei 80 Millionen € zusätzlich.

Damit steht für uns fest: Neben dem großen Einsatz der Kommunen kann sich auch das Engagement des Landes durchaus sehen lassen. Haben Sie bitte keine Angst: Hier wird sich ganz sicher niemand zurücklehnen. Allen ist bewusst, dass wir weiter hart

arbeiten müssen, um dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch wirklich gerecht zu werden. Genau das werden wir tun. Es geht um die Infrastruktur, um die Betriebskosten und auch um die Qualität in den Kindertagesstätten. Wir werden ein Garant dafür sein, dass das alles richtig gut laufen wird.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Jetzt komme ich zur Abstimmung über die Drucksache 18/437: Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW. Die Abstimmung erfolgt nach Ziffern. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag, Ziffer 1 der Drucksache, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Ziffer 2 des Antrags enthält einen Berichtsantrag zur 10. Tagung des Landtags. Ich schlage Ihnen die Abstimmung in der Sache vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.

Ziffer 3 des Antrags beinhaltet die Bitte an die Landesregierung, regelmäßig gegenüber dem Bildungsausschuss zu berichten. Auch hier schlage ich Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.

Ich komme zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/434

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 18/434 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so überwiesen.

Ich komme zu Punkt 12 der Tagesordnung:

(Lars Harms)

Neuberufung des Verwaltungsrates der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 18/423

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Also verfahren wir so. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 18/423 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der PIRATEN einstimmig so beschlossen.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 13:

Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenzhunde schaffen

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/318 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

- Das ist hier nicht an das Präsidium gemeldet worden. Wir können das aber gern machen. Das geht auf Zuruf immer ganz schnell. Welcher Ausschuss bitte?

(Zuruf: Sozialausschuss!)

- Wer für die Überweisung an den Sozialausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 27:

Stand und Perspektive der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/336

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/336 dem Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so be

schließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 29:

Bericht über die Entwicklungen im Hochschulbereich der Zielvereinbarungsperiode 2009 bis 2013 Berichtszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 (Halbzeitbewertung)

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/407

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/407 dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 30: