Deshalb halten wir es für ganz wichtig, dass wir hier sofort zu besseren Handlungskonzepten und zu einer besseren Information kommen. In diese Richtung zielt auch unser Antrag. Wir halten es für sinnvoll, dies in die Hände der Innenministerkonferenz zu legen; denn das Informationsdefizit ist nicht nur ein Problem Schleswig-Holsteins, sondern es stellt sich flächendeckend.
Frau Kollegin Damerow, Sie haben jetzt versucht, uns nahezubringen, weshalb Sie keine großen Probleme bei dem Optionsmodell sehen. Können Sie uns vielleicht noch darlegen, welche Probleme rationaler Art Sie denn überhaupt mit der doppelten Staatsbürgerschaft haben? Denn Sie müssen doch begründen, weshalb Sie ein komplexes Modell haben, um etwas zu vermeiden, was sonst ein Problem darstellen würde. Also, konkrete Frage: Wo ist denn Ihr rationales Problem damit, dass Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft haben, wobei viele im Land sie ja schon besitzen, und zwar völlig ohne Probleme? Jedenfalls sind mir keine bekannt.
Ich habe vorhin in meiner Rede gesagt: Das ist in der Tat eine Grundsatzfrage. Für uns ist grundsätzlich die Mehrstaatlichkeit nicht erstrebenswert. Wir wissen sehr wohl, dass es viele Ausnahmen - EUBürger et cetera; das ist hier bereits mehrfach erwähnt worden - gibt. Das heißt für uns aber nicht zwingend, dass man das auf alle ausweiten muss, so nach dem Motto: Wenn es so viele tun, dann machen wir es gleich für alle. - Das ist für uns wirklich eine Grundsatzfrage.
- Nein, Herr Dr. Dolgner, ich glaube, Grundsatzfrage bedeutet nicht Religion. Das ist etwas anderes.
Wir sind der Ansicht, dass die Staatsbürgerschaft auch etwas mit Identifikation zu tun hat. Wir sehen hier durchaus die Loyalitätsfrage berührt, die sicherlich für Menschen, die zwei Staatsbürgerschaften haben, nicht einfach zu beantworten sein wird.
(Serpil Midyatli [SPD]: Man kann also nicht gleichzeitig Schleswig-Holsteiner und Deut- scher sein! - Hans-Jörn Arp [CDU]: Ziehen Sie das doch nicht auf ein solches Niveau herunter!)
- Ich habe nicht „Realitätsprobleme” gesagt, Frau Kollegin, sondern ich denke, ich habe „Identitätsprobleme” gesagt.
Meine Damen und Herren, wir sollten den Betroffenen helfen, indem wir ihnen das Rüstzeug an die Hand geben, um ohne Verfahrensrisiken ihre Entscheidung treffen zu können. Wir sollten aber nicht erneut Unsicherheit schaffen, indem wir schon wieder eine wirklich emotionale - Sie zeigen gerade, dass es rein emotional ist - Grundsatzdebatte über die Optionsregelung führen. Lassen Sie uns gemeinsam Sicherheit und für die Betroffenen nicht noch mehr Unsicherheit schaffen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Woran kann man in Deutschland erkennen, dass wieder Bundestagswahlen ins Haus stehen? Ganz einfach: Die CDU greift wieder in die Mottenkiste. Dieses Mal hat die CDU auf Bundesebene aber nicht nur mit den Noch-Oppositionsfraktionen SPD und Grünen, sondern auch mit dem eigenen Koalitionspartner Stress.
- Ach so, Entschuldigung; „noch“ hätte ich auch bei „Koalitionspartner“ voranstellen müssen. Denn neben der Landes-FDP ist nun auch die Bundes-FDP für die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft, und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte erst einmal meine Rede zu Ende bringen - ich gehe dann noch auf die Fragen ein -, weil ich sie argumentativ so schön aufgebaut habe.
Neben den vielen unqualifizierten Argumenten, wie dem Argument, die deutsche Staatsbürgerschaft sei kein Ramschartikel oder man sei dagegen - wie wir gerade auch vorzüglich feststellen konnten -, weil man einfach dagegen ist, gab es die Aussage des Regierungssprechers der Bundeskanzlerin - ich zitiere -:
Liebe Kollegin Frau Damerow, gegen diesen Grundsatz sprechen 54 Argumente: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, England, Zypern, Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Bolivien, Brasilien,
Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Irak, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Sierra Leone, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Tongo, Tunesien und Uruguay. Das zum Thema Grundsatz und Mehrstaatlichkeit.
Denn für alle diese Länder, liebe CDU-Kolleginnen und -Kollegen, gilt bereits die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland, aber interessanterweise nicht für die größte Gruppe, die hier in Deutschland
Dieser Zustand grenzt nicht nur an Diskriminierung; ich finde, das ist eine eindeutige Diskriminierung.
Wieder einmal verkennt die CDU die Realitäten in Deutschland wie in so vielen anderen gesellschaftspolitischen Themenfeldern auch. Langsam entwickeln Sie sich zu einer richtigen Dagegen-Partei nur einmal so ganz nebenbei, liebe CDU.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Änderungsantrag der CDU - entschuldigen Sie bitte, Frau Landtagspräsidentin -, den Versuch eines Änderungsantrags lehnen wir daher ab. Dieser bringt uns nicht weiter. Denn hier geht es nicht um die Optimierung von Information, es geht um die grundsätzliche Haltung, wie Frau Damerow das schon für ihre Fraktion hier vom Rednerpult aus gesagt hat, es geht um die Haltung zur Integrationspolitik. Ich muss leider feststellen, dass die CDU ein Integrationsverweigerer ist, im Bund wie auch im Land.
Nun möchte ich gerne zu unserem gemeinsamen Antrag von FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem SSW und den PIRATEN kommen. Ich möchte mich zunächst für den Vorstoß der FDP bedanken und freue mich, dass die Liberalen zu ihrer liberalen Integrationspolitik zurückgefunden haben. Sie hatten zu Ihrer Regierungszeit ja auch gute Ansätze mit dem ehemaligen Integrationsminister Emil Schmalfuß. Aber wissen Sie, was der Unterschied zwischen Ihrem Integrationsminister Emil Schmalfuß und unserem Integrationsminister Andreas Breitner ist? - Der wird nicht vom Ministerpräsidenten zurückgepfiffen, sondern er wird diese Bundesratsinitiative einbringen und auf den Weg bringen. Darauf freue ich mich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Jugendliche mit Migrationshintergrund in Deutschland müssen sich mit Erreichen ihrer Volljährigkeit innerhalb von fünf Jahren entscheiden: Sollen sie allein die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern annehmen und sich damit zu ihren Wurzeln bekennen, oder sollen sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und damit die vollen Rechte in dem Land behalten, in dem sie geboren wurden, aufgewachsen sind, in dem sie zur Schule gegangen sind, hoffentlich einen Beruf erlernen konnten und in dem ihre Freundinnen und Freunde leben? Schlimmer noch: Haben sie bis zum Stichtag ihres Geburtstags nicht alles geregelt, verlieren sie mit der Vollendung des 23. Lebensjahres automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, als hätten sie sie nie besessen.
Seit Beginn dieses Jahres ist das erstmals der Fall. 16 Jugendliche hat Deutschland 2013 bereits zwangsausgebürgert. Das automatische Entziehen der Staatsangehörigkeit ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, es ist auch integrationspolitisch unmöglich.
Diese Jugendlichen können schlicht nicht verstehen, warum man ihnen mit 18 Jahren abspricht, beide Identitäten fortführen zu können. Ich muss gestehen, ich kann es auch nicht. Moderne Biografien und Lebenswirklichkeiten sind komplex, und das ist gut so. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass sich Menschen nicht zwei Staaten zuordnen können. Das Argument, man müsse sich für eine Herkunftsidentität entscheiden, ist absolut nicht mehr zeitgemäß.
Auch das Argument der rechtlichen Schwierigkeiten mit Mehrstaatlichkeit ist absolut unsinnig. Wir haben bereits in sehr anschaulicher Weise gehört, in wie vielen Staaten es möglich ist. Alle EU-Bürger haben das Recht, zwei Pässe zu besitzen. Kinder aus binationalen Ehen, zum Beispiel mit deutscher Mutter und russischem Vater, dürfen ihre doppelte Staatsbürgerschaft auch führen. Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen in Deutschland erfolgt unter der Hinnahme der Mehrstaatlichkeit. Warum dürfen die restlichen Kinder nicht zwei Staatsbürgerschaften behalten?