Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Herr Abgeordneter, gestatten Sie? - Sie gestatten Herrn Dr. Breyer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Kollege. - Stimmen Sie mir zu, dass noch nicht offengelegt ist, wo im Kreis Schleswig-Flensburg ein Aufsuchungsantrag liegt und Bewilligungsanträge noch nicht offengelegt worden sind? Wir haben noch nicht einmal unter dem Schutz der Vertraulichkeit alle Gebiete erfahren können, für die Bewilligungsanträge gestellt worden sind.

Ich kann Ihnen nicht zustimmen, weil mir die letzte Information fehlt. Das müssten Sie den Minister fragen, wenn er nachher spricht. Ich stimme Ihnen insofern nicht zu, als ich Vertraulichkeit unbe

dingt für erforderlich ansehe. Wir hätten Vertraulichkeit herstellen sollen. Ich glaube, dass es wichtig ist, uns im Ausschuss zu informieren. Ich halte es auch für wichtig, Vertraulichkeit von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen von Firmen zu wahren. Informationen über Firmen beispielsweise für Mitbewerber würden wir auch sonst nicht preisgeben. Insofern wäre Vertraulichkeit in Ordnung gewesen. Das hätten wir innerhalb von zwei Minuten abarbeiten können.

(Beifall CDU und SPD)

Ich fahre fort. Der zweite Punkt im Antrag der PIRATEN, Bohrungen zur Aufsuchung, die Ausbeutung in Schleswig-Holstein bis auf Weiteres nicht zu genehmigen. - Das ist im Moment rechtlich nicht möglich. Das haben Sie auch dargestellt. Da gilt nach wie vor das Bergrecht. Das Bergrecht gibt nicht mehr her.

Ich komme schon zu Ihrem dritten Punkt, öffentlich ein sogenanntes Moratorium bekanntzugeben und vorher zu beschließen. - Das Bergrecht sagt eindeutig, dass der Rechtsanspruch im Moment so ist, wie er ist. Sie müssen das anerkennen. Sie müssen auch anerkennen, dass die Landesregierung entsprechend tätig geworden ist. Als Mitglied einer der Oppositionsparteien kann ich für meine CDU gleichzeitig sagen: Ich finde es nicht unsympathisch, wenn Sie versuchen, die Landesregierung anzugreifen und Herrn Habeck Untätigkeit vorzuwerfen. Hierbei kann ich Sie vielleicht ein wenig unterstützen. Natürlich kann er vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit der Erfahrungen mit CCS ein bisschen schneller reagieren. Wir haben es innerhalb relativ kurzer Zeit geschafft, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, das für Schleswig-Holstein eine Länderklausel beinhaltet. In dieser Frage ist ein grüner Umweltminister gefragter denn je. Ich denke, er wird daran arbeiten. Das Tempo zu beschleunigen, kann nicht falsch sein.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Ich nehme die Frage gern an.

Herr Kollege, Sie haben gesagt, dass ein Moratorium rechtlich nicht zulässig wäre. Möchten Sie damit gegen Nordrhein-Westfalen den Vorwurf erheben, dass das dort verkündete Mo

(Heiner Rickers)

ratorium rechtsbrüchig und rechtswidrig verkündet worden sei?

- Meine Information ist so, dass dies momentan den Tatsachen entspricht und dass nach wie vor das Bergrecht gilt. Daher lautet mein Vorschlag, wobei ich hoffentlich konform mit der jetzigen Landesregierung bin, dass wir dieses Moratorium aus den genannten Gründen nicht beschließen. NordrheinWestfalen befindet sich in dieser Frage auf einem Holzweg.

(Beifall CDU - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Darf ich fortfahren? - Seit gestern Abend gibt es den Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen. Auch in diesem gibt es Punkte, mit denen wir gut leben können. Das gilt besonders für den ersten Punkt, der besagt, dass der Grundwasserschutz und der Trinkwasserschutz in Schleswig-Holstein unbedingten Vorrang gegenüber der umweltgefährdenden Rohstoffgewinnung haben. Das ist ohne Frage so.

Wir unterstützen natürlich auch, dass der Landtag die Bundesratsinitiative zur Verhinderung von Fracking unterstützt. Dies geschieht mit der Einschränkung, dass wir nicht wissen, was die Zukunft bringt. Wir lehnen diese toxischen Frack-Fluide für die Zukunft absolut ab.

Ich gehe wieder auf Ihren Antrag ein: Die Diskussion der vergangenen Monate hat auch gezeigt, dass das Bundesbergrecht mit Blick auf Bürgerbeteiligung und Umweltschutz einen grundsätzlichen Reformbedarf aufweist. Auch das ist richtig. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, über den Bundesrat eine grundsätzliche Reform des Bundesbergrechts einzubringen. Damit möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass wir dies ähnlich sehen. Wir wollen aber nicht vergessen, dass das Bundesbergrecht durchaus positive Gesichtspunkte mit sich gebracht hat und für die Zukunft nach wie vor wichtig sein wird.

Wir wollen keinen Freifahrtsschein ausstellen, aber wir wollen auch in der Zukunft gewährleisten, dass im Zusammenhang mit der Geothermie Tiefbohrungen in Schleswig-Holstein machbar, durchführbar und genehmigungsfähig bleiben. Gleiches gilt für die Machbarkeit der unterirdischen Speicherung von Erdgas und vielleicht auch Methan und Druckluft und letztlich für die Möglichkeit, Bodenschätze, die in der Erde liegen, gewinnen zu können. Ich habe es erwähnt: Toxische Frack-Fluide lehnen wir ab.

Zum Schluss ein Vorschlag zur Güte: Natürlich wären wir bereit, dieses Thema noch einmal im Umwelt- und Agrarausschuss gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss zu diskutieren. Lieber Herr Matthiessen, vielleicht ist auch Ihr Vorschlag nicht schlecht. Sie haben geäußert, Sie hätten freundschaftliche Verbindungen zu Leuten, die so etwas fachlich begleiten können und dies in der Praxis umsetzen. Warum sollten wir so eine Firma nicht einmal besuchen, um uns dort vor Ort schlau zu machen? - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Olaf Schulze das Wort.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Fragen Sie doch den Herrn Minister. - Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir alle hier im Landtag wollen kein Fracking. Deshalb haben wir im Dezember gemeinsam einen interfraktionellen Antrag gestellt und verabschiedet, in dem wir uns eindeutig gegen die Fracking-Methoden ausgesprochen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den PIRATEN, Frau Beer, das einzig Neue, was Sie gebracht haben, wobei auch dies nicht neu ist, war, dass Sie das Moratorium ins Spiel gebracht haben. Eigentlich haben Sie heute zehn Minuten lang nichts Neues gesagt. Zehn Minuten lang haben Sie versucht, dieses Thema irgendwie zu skandalisieren.

(Widerspruch Angelika Beer [PIRATEN])

Zur Sache und zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung gab es relativ wenig.

Schon im Dezember 2012 gab es die Forderung, die in Schleswig-Holstein möglichen Gebiete zu veröffentlichen. Seitdem hat die Landesregierung zwei Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen und vier Bewilligungen für die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen veröffentlicht. Vier weitere Erlaubnisfelder wurden veröffentlicht, und drei nicht veröffentlichte Anträge liegen für Felder vor, die schon genannt waren. Auch wenn die erteilten Bewilligungen nicht das Recht zur tatsächlichen Aufsuchung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas durch die Fracking-Methode bedeuten, so sind wir verpflichtet, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Fracking in Schleswig-Holstein zu

(Heiner Rickers)

verhindern. Das wird die Landesregierung sicherlich auch tun.

Einzelne vage Aussagen von interessierten Unternehmen machen uns deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist. Daher erwartet die SPD-Landtagsfraktion auch in Zukunft, dass die Landesregierung alles Mögliche unternimmt, um die Öffentlichkeit im rechtlichen Rahmen zu informieren. Vor allem erwarten wir von der Landesregierung, dass sie alles unternimmt, um Fracking nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit zu verhindern.

Meine Damen und Herren, wir werden die Landesregierung bei ihrer Bundesratsinitiative unterstützen, bundesrechtliche Grundlagen zur Verhinderung von Fracking zu schaffen. Wir brauchen endlich eine Reform des veralteten Bergrechts mit Blick auf Bürgerbeteiligung und Umweltschutz. Dazu gibt es bereits Gespräche mit dem Ministerium, in die alle Fraktionen, auch Sie, Herr Breyer, einbezogen sind. Ich bin sicher, wir werden hier zu einem guten Vorschlag kommen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Nein, heute nicht. - Nun muss die Bundesregierung endlich handeln. Das, was die Minister Altmaier und Rösler vorschlagen, ist eindeutig zu wenig und mit Rücksicht auf die Industrie geschehen. Wir können und wollen aber auch nicht allein darauf warten und vertrauen, dass es bald zu zufriedenstellenden Regelungen auf Bundesebene kommt. Bis dahin müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die es auf Landesebene gibt. Hierzu gehört auch, dass im zukünftigen Landesentwicklungsplan Ziele ausgewiesen werden, um Fracking in Schleswig-Holstein raumordnerisch zuverlässig ausschließen zu können. Frau Beer, das ist in der Zukunft die beste Methode, und es ist auch die sicherste Methode.

(Beifall Beate Raudies [SPD] und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

In der Zwischenzeit muss die Landesregierung eine Veränderungssperre bis zur Verabschiedung eines neuen Landesentwicklungsplans verhängen. Dies verschafft uns die Zeit, die wir brauchen, um das Bergrecht zu ändern und bundesweite Regelungen zu schaffen, die Fracking in Schleswig-Holstein verhindern. Das sind die beiden Ansatzpunkte,

die wir haben. Warum unterstützen Sie uns dabei nicht?

(Beifall SPD)

Warum sagen Sie gerade eben an diesem Rednerpult noch, dass dies nicht der richtige Weg sei?

(Angelika Beer [PIRATEN]: Sie haben nicht zugehört!)

- Ja. Wir gehen den Weg weiter, den wir bereits im Herbst eingeschlagen haben. Wir werden uns weiter konsequent für ein Verbot von Fracking einsetzen, wie es auch alle anderen Fraktionen hier im Landtag tun. Diese Methode zur Förderung von Kohlenwasserstoffen gefährdet unser Grundwasser und hat unabsehbare Folgen für die Beschaffenheit des Untergrunds. Wir wollen diese Energieträger auch gar nicht mehr fördern. Unser Ziel ist es nicht, rückwärtsgewandte Politik zu betreiben. Wir wollen keine weiteren Abhängigkeiten von endlichen fossilen Rohstoffen schaffen. Wir wollen die Energiewende voranbringen. Da gibt es für Fracking keinen Platz und vor allem keine Notwendigkeit. Daher unterstützen wir die Landesregierung dabei, Fracking zu verbieten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Fracking wird die Ausbeute von Erdgas und Öl erheblich gesteigert. Das hat in den USA zu einem Boom der Erdgasgewinnung und zu einer vollständigen Eigenversorgung geführt. Es ist daher verlockend für Petrolunternehmen, diese Methoden auch in Deutschland auszuprobieren. Davon abgesehen haben sich auch konventionelle Ausbeutungsmethoden und -techniken stark verändert. Dies führt zusammen mit dem gestiegenen Ölpreis zu Antragstellungen im Ölland Schleswig-Holstein. Der Landtag hat zu Fracking nicht nur mehrheitlich, sondern auch überparteilich eine deutlich kritische Position bezogen.

Ich komme zu Ihrem Antrag: Die PIRATEN schreiben in ihrem Antrag in der Begründung: Wegen der vielfältigen mit der Fracking-Technologie verbundenen Risiken überwiege das öffentliche Transpa

(Olaf Schulze)

renzinteresse eindeutig die Geschäftsinteressen der antragstellenden Unternehmen. Sie berufen sich dabei auf § 9 des Umweltinformationsgesetzes.

Ich empfehle allen Kollegen, da einmal hineinzusehen. Das ist sozusagen ein Stichwort für eine Ausnahme der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Es ist richtig und keine Weltverschwörung der Intransparenzsekte, meine lieben PIRATEN, dass der Umweltminister mit der Veröffentlichung der Gebiete, für die Aufsuchungsanträge gestellt wurden, abgewartet hat, bis die Genehmigung erteilt wurde. Erst diese Aufsuchungserlaubnis schützt den Antragsteller vor Wettbewerbern. Unter den Antragstellern sind auch kleine schleswig-holsteinische Unternehmen, es stehen kleine und mittlere Firmen im Wettbewerb mit großen kapitalkräftigen Playern. Die intensiven Vorbereitungen, die zu der Antragstellung führen, der damit verbundene Aufwand, ist ein wichtiges Geschäftsgeheimnis, das geschützt werden muss.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Ja, selbstverständlich.

Bitte schön.

Herr Kollege, ich habe Sie eben so verstanden, dass Sie sagen, es sei nicht zulässig, vor Entscheidungen über einen Aufsuchungs- oder Bewilligungsantrag zu veröffentlichen, wo was geplant ist. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Daran anschließend meine zweite Frage. In Nordrhein-Westfalen hat die Bezirksregierung Arnsberg vor Entscheidung über Aufsuchungsanträge auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung Karten der betroffenen Gebiete gezeigt. Wollen Sie auch in diesem Punkt Nordrhein-Westfalen einen Rechtsbruch vorwerfen?