Olaf Schulze

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piratenfraktion möchte mit ihrem Antrag verhindern, dass persönliche Daten der Verbraucher an die Netzbetreiber weitergegeben werden können. Das ist richtig, und das unterstützen wir auch. Smart Meter, also intelligente Stromzähler und Messsysteme, sollen zur Energiewende beitragen, indem der Stromverbrauch mit der Produktion in Einklang gebracht wird. Sie haben es gerade schon gesagt. Ziel ist es, dass Verbraucher dann günstigen Strom beziehen können, wenn viel Strom produziert, aber wenig nachgefragt wird.
Meine Damen und Herren, aber Energiewende ist viel mehr als diese spezielle Art des Marktes. Die Energiewende ist auch mehr als nur der Ausstieg aus der Atomkraft und aus der Kohle als Energieträger. Die Energiewende ist der Weg von der zentralen hin zu einer dezentralen und autonomen Energieversorgung. Die Energiewende bedeutet den Umstieg auf erneuerbare Energien.
In der letzten Woche wurde in Paris bei der Klimakonferenz ein erster Erfolg erzielt. Die Staaten haben sich auf einen neuen Weltklimavertrag geeinigt. Erstmals vereinbarten Industrie- und Schwellenländer, gemeinsam gegen den Klimawandel vorgehen zu wollen. Das Ziel lautet, die Erderwärmung auf weniger als 2 °C zu begrenzen, womöglich gar auf 1,5 °C. Das ist gerade für die Entwicklungsländer ein wichtiges Ziel.
Dazu sollen die globalen Nettotreibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf null reduziert werden. Des Weiteren wurden auch Finanzhilfen für die Entwicklungsländer vereinbart. Wer wie viel wofür gibt, soll auf der nächsten Klimakonferenz in Marrakesch im November 2016 verhandelt werden.
Sie sehen, Klimaschutz und damit auch die Energiewende sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Dazu sagte schon mein ehemaliger Kollege Konrad Nabel am 17. September 2009 zum Klimaschutzbericht der Landesregierung, ich zitiere:
„Wenn es nicht gelingt, den Klimawandel einzudämmen, werden alle Bemühungen um
die Beseitigung der Armut auf der Welt, um Ernährungssicherheit, Naturschutz und Biodiversität, um Beschäftigung und Friedenssicherung erfolglos bleiben.“
Meine Damen und Herren, wir haben es geschafft, seit 2009, seitdem Konrad Nabel nicht mehr im Landtag ist, den Atomausstieg in Deutschland endgültig zu besiegeln, und auch neue Kohlekraftwerke sind in Schleswig-Holstein nicht mehr geplant.
- Das lag nicht daran, dass Konrad nicht mehr dabei ist. Immerhin hat sich in den letzten sechs Jahren doch einiges getan. - Die Umweltextreme auch in Schleswig-Holstein und die Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre zeigen uns deutlich, dass Konrad Nabel 2009 recht hatte. Deshalb wird es umso wichtiger sein, dass wir die Ziele der Klimakonferenz ernst nehmen und uns schnellstmöglich um die Umsetzung kümmern. Dabei dürfen wir auch gern schneller sein, als wir uns in Paris verpflichtet haben.
Wir sollten nun alles dafür tun, um die Energiewende möglichst schnell umzusetzen. In SchleswigHolstein sind wir im Bereich der Stromproduktion bereits auf einem guten Weg. Wir müssen unsere Anstrengungen in den Bereichen Wärme und Mobilität noch verstärken und auch hier die Chancen erkennen und nutzen, wie wir es bei der Windenergie getan haben. Dabei wird die Verknüpfung der einzelnen Bereiche eine besondere Herausforderung. Hier müssen auch die Speichertechnologien mit eingebunden werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Speicherart besonders hervorheben. Alle, die mich kennen, wissen, dass jetzt die Wasserstofftechnik kommen muss. Gerade Power to Gas ist eine Zukunftstechnik, die die einzelnen Bereiche verknüpfen kann. Ich kann Wasserstoff aus erneuerbaren Energien herstellen und dann zum Heizen, für die Mobilität oder aber zur Stromerzeugung einsetzen. Ich hoffe, dass Schleswig-Holstein auch in Zukunft weiter in diesen Bereich investiert, weil auch dies ein wichtiger Baustein ist, um die dezentrale Energieerzeugung umzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich habe nicht nur zum Antrag gesprochen, aber ich glaube, dass Smart Meter nur ein kleiner Bereich sind, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Ich habe versucht, in den letzten zehn Jahren einen kleinen Teil zur Umsetzung beizutragen, und ich hoffe, dass dies in den nächsten Jahren in diesem Haus erfolgreich weiter verfolgt wird. Ich werde dies in Zukunft aus einer anderen Position begleiten und hoffe, wir werden die Energiewende schnell und erfolgreich in Schleswig-Holstein, deutschlandweit und weltweit umsetzen.
Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die gute, manchmal stürmische Zusammenarbeit, und ich wünsche Ihnen alles Gute. Ich würde mich freuen, wenn ich den einen oder die andere demnächst in Geesthacht begrüßen dürfte. Ich freue mich weiterhin auf einen guten Kontakt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Als Erstes möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für den Bericht bedanken. Er zeigt auf 15 Seiten auf, wie umfangreich die Aufgabe des Rückbaus der Atomkraftwerke ist. Möglich macht die Debatte über den Rückbau aber nur der 2011 nach der Katastrophe von Fukushima erneut beschlossene Atomausstieg. Es ist deshalb richtig, dass wir uns nun mit den Folgen der Atomkraft beschäftigen und versuchen, Antworten auf viele offene Fragen zu geben, die sich damit stellen. So müssen wir unter anderem die Frage lösen, wo wir Endlagerstätten schaffen. Deshalb ist es auch unabdingbar, dass die Landesregierung in den Dialog mit allen entscheidenden Akteuren geht und rechtzeitig mit allen Betroffenen spricht und nach Lösungen sucht.
Für uns war es immer notwendig, dass der Atomausstieg auch konsequent vollzogen wird. Deshalb ist es auch folgerichtig gewesen, dass die regierungstragenden Fraktionen bereits im September 2012 einen Antrag gestellt haben, in dem wir fordern, dass der Rückbau verbindlich festgeschrieben werden soll. Leider hat der Bundesrat dies noch im selben Jahr abgelehnt. Im letzten Monat hat nun der Bundesrat beschlossen, den Rückbau von Atomkraftwerken verbindlich zu regeln. Man sieht, gerade bei Fragen der Atomkraft braucht es oft länger, um richtige Anträge umzusetzen. Nun muss sich der Bundestag mit dem Antrag beschäftigen; hoffentlich wird es hier eine Mehrheit geben.
Ich begrüße es sehr, dass sich Vattenfall als Betreiber der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel entschlossen hat, für beide Atomkraftwerke die Genehmigung zur Stilllegung und den Abbau der Kraftwerke zu stellen. Nun müssen wir die vielen Fragen beantworten, die sich zur Entsorgung der Abfälle stellen und die wieder Ängste verursachen.
Dabei müssen wir zwischen radioaktiven und nichtradioaktiven Stoffen unterscheiden. Der größte Teil sind nichtradioaktive Stoffe, die Landesregierung geht in ihrem Bericht von rund 98 % aus. Hierbei wird sicherlich noch eine Diskussion geführt werden, ob die Freigabe des Abfalls bei 10 mSv oder,
wie vom BUND gefordert, bei kleiner als 1 mSv liegen soll.
Entscheidend wird es aber sein, die Ängste der Menschen ernst zu nehmen, und deshalb ist es richtig, rechtzeitig über alle Risiken zu informieren und ein transparentes Verfahren sicherzustellen. Wir brauchen Lösungen, wo wir die atomaren Abfälle unterbringen.
Dies wird leider sicher noch mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen, und deshalb brauchen wir für die Zwischenzeit Zwischenlager. Auch hier müssen wir abwägen und letztendlich entscheiden, ob wir an jedem Standort ein Zwischenlager erhalten wollen oder ob wir die Lagerkapazitäten auch bündeln können.
Das Thema Rückbau der Atomkraftwerke, das jetzt endlich diskutiert und angegangen wird, wird uns noch lange Zeit beschäftigen, und deshalb sollten wir darüber auch weiter im Ausschuss beraten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines wird mit dem vorliegenden Antrag besonders deutlich: Geduld scheint nicht die Stärke der Kolleginnen und Kollegen der FDP zu sein.
Anscheinend können Sie den industriepolitischen Kongress, der am kommenden Mittwoch in Büdelsdorf stattfindet, nicht erwarten. Ich persönlich finde es ja sinnvoll, zuerst mit allen Beteiligten zu sprechen und dann Entscheidungen zu treffen.
Dass Sie mit Ihrem Antrag die Ergebnisse des Kongresses vorwegnehmen, halte ich für wenig hilfreich. Lieber Kollege Johannes Callsen, die alten Kamellen, die wir jetzt schon seit Jahren hören, helfen da auch nicht weiter.
Immer wieder gern.
- Keine Angst! Sie müssen mich noch öfter ertragen.
itiative das Ergebnis dieser Anhörung ist. Insofern haben wir alle Betroffenen einbezogen. Der Antrag ist also das Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens und nicht eine Vorwegnahme.
- Lieber Kollege, dann überrascht es natürlich schon, dass Sie den Antrag, den Sie jetzt gestellt haben, eine Woche nach Einladung zu dem Kongress in Büdelsdorf geschrieben haben
und dann erst einmal geguckt haben, was darin steht, und dass Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, dass er auf Ihren ersten Antrag aufbaut. Dann hätten Sie den Antrag auch im Ausschuss stellen können.
- Ich lese nichts vor, lieber Kollege Garg; das war nicht vorgelesen. Schauen Sie sich doch einfach die Daten an! Ich kann doch nichts dafür, dass Sie erst Maßnahmen der Regierung abwarten, um dann festzustellen: Oh, guck mal, da passiert tatsächlich etwas! Jetzt müssen wir als FDP uns noch einmal ganz schnell als Industriepartei profilieren,
um dann noch schnell einen Antrag zu stellen, den Sie zum Beispiel auch letzte Woche im Ausschuss hätten stellen können, weil dies darauf aufbaut.
Ja, kann er ja.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Legende lebt, und wie sie lebt - so der Ministerpräsident Torsten Albig am Dienstag zur Eröffnung der Husumer Windmesse. Willkommen zu Hause, zu Hause im Heimatland der Windenergie. Schleswig-Holstein ist Vorreiter beim Ausbau der Windenergie! Dabei war uns immer wichtig, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Errichtung von Windkraftanlagen und damit für die Energiewende insgesamt gegeben ist.
Auch wenn das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Januar diesen Jahres die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III und damit die Ausweisung von Windeignungsflächen für unwirksam erklärt hat, wodurch die Planungsgrundlagen für den weiteren Ausbau wegfielen, bleiben für uns die Akzeptanz in der Bevölkerung, aber auch die ausreichende Berücksichtigung der Belange des Natur-, Arten- und Denkmalschutzes Maßstab.
Die Landesregierung hat schnell und besonnen auf das Urteil des OVG reagiert und alle Beteiligten einbeziehend eine Übergangsregelung geschaffen, die den weiteren Ausbau der Windkraft bis zur Erarbeitung neuer Regionalpläne ermöglichen und gleichzeitig einen Wildwuchs dabei verhindern soll.
Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass das neue Verfahren trägt. So sind 317 Anträge in der Prüfung, und das zeigt, dass wir in Schleswig-Holstein weiter auf Windenergie setzen können.
Jetzt müssen die Anträge ordentlich abgearbeitet und alle Interessen abgewogen werden. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Anwendung praktikabel ist.
Ich begrüße es sehr, dass ein dritter Windgipfel des Ministerpräsidenten am 4. November 2015 geplant ist, auf dem noch einmal ausführlich über den Verfahrensstand informiert und darüber diskutiert wird. Dort können Sie dann Ihre Fragen stellen, dort können Sie das, was Sie eben angedeutet haben, noch einmal in einer Anfrage stellen zu wollen, direkt erörtern. Vielleicht ist das der einfachere und schnellere Weg.
Ich hoffe, dass wir schnellstmöglich wieder regionalplanerische Grundlagen schaffen können, mit denen wir die Energiewende und gerade den weiteren Ausbau der Windenergie voranbringen können,
damit wir auch und gerade die Bevölkerung mitnehmen können.
Ich gehe davon aus, dass auch die CDU mit ihrem Antrag die Energiewende voranbringen möchte. Der Antrag greift die Diskussion über den Umgang mit vermiedenen Netzentgelten auf. Es ist gut, wenn sich die CDU jetzt auch den Forderungen der Landesregierung anschließt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seinem Weißbuch zu dieser Frage vorgeschlagen, für alle dezentralen Anlagen, die ab 2021 in Betrieb gehen, vermiedene Netzentgelte abzuschaffen.
Insgesamt sind die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem künftigen Strommarktdesign aber sehr viel umfassender. So behandelt das Weißbuch zum Beispiel auch die Frage der Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell. Ich würde mich freuen, wenn die CDU auch hier klar Stellung bezieht und sich gegen ein solches Modell ausspricht.
Zudem sollten wir auch diskutieren, wie wir anstelle des Abschaltens der Windräder die Entwicklung von Speichermöglichkeiten voranbringen. Diese Frage wurde ja auch gerade auf der HUSUM Wind von dem Vorsitzenden des Bundesverbandes WindEnergie, Herrn Albers, mit dem Impulspapier „Umschalten statt Abschalten“ angesprochen.
Das Thema ist also sehr viel komplexer als der Antrag der CDU. Deshalb sollten wir dies alles noch einmal gemeinsam vertieft im Ausschuss diskutieren und dann sehen, ob wir uns auf einen gemeinsamen Antrag einigen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die norddeutsche Wirtschaft vermeldet gut gefüllte Auftragsbücher, Optimismus auch für den weiteren Jahresverlauf. Aber: Unternehmen halten sich mit Investitionen zurück. Dies meldete der UVNord letzte Woche.
Das bedeutet für Schleswig-Holstein gute Zahlen für den Mittelstand, denn die Wirtschaft in Schleswig-Holstein, das sind kleine und mittelständische Firmen. Der Mittelstand in Schleswig-Holstein, oft noch in Familienbesitz, ist vielfältig. Ob Handel, Industrie, Handwerk oder Dienstleister; sie sind es, die die Beschäftigung sichern. Dies belegen auch die guten Zahlen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie sind 2014 mit 897.092 Beschäftigten auf einem Höchststand, und das zeigt, wie gut es diesem Land geht, wie gut es der Wirtschaft hier in Schleswig-Holstein geht.
Der Mittelstand ist auch vorbildlich bei der dualen Ausbildung und übernimmt soziale Verantwortung.
Nun bringt die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein ein und begründet dies unter anderem mit der geringen Investitionsneigung der Unternehmen. 71 % der Unternehmen in Schleswig-Holstein investieren genauso viel wie im letzten Jahr oder gar
mehr, 29 % wollen weniger investieren. Dies ist aber kein schleswig-holsteinisches Phänomen, lieber Kollege Callsen, sondern deutschlandweit gehen die Investitionen laut dem Institut der deutschen Wirtschaft zurück, und ich glaube, das ist kein sozialdemokratisches Institut, sondern eher ein Institut der Wirtschaft.
- Das sollten Sie dort einmal ansprechen. - Eine Befragung von 2.900 Unternehmen durch dieses Institut im Herbst 2014 hat versucht, diese Frage zu beantworten. Demnach leiden die Investitionen vor allem unter den großen weltwirtschaftlichen Unsicherheiten. Zum einen weiß niemand, wie der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ausgeht, und zum anderen schwächelt das Wachstum in den großen und mittlerweile auch ökonomisch gewichtigen Schwellenländern. Lieber Kollege Callsen, Sie hören diese Ursachen. Vielleicht machen Sie sich einmal darüber Gedanken, dass die schleswig-holsteinische Wirtschaft nicht gerade vom Handel mit Russland abhängt, dass jedoch ein großer Teil des Handels in diesem Bereich erfolgt. Vielleicht kann auch dies dazu führen, dass die Investitionen zurückgehen, weil man nicht weiß, wie die Entwicklung in Russland weitergeht. Vielleicht ist auch das eine Ursache. Daher ist es einfach zu kurz gesprungen, zu sagen, dies liege an der Landesregierung.
Wann sich diese Länder über strukturelle Anpassungen wieder nach oben arbeiten, lässt sich laut IW nicht vorhersagen, wobei man vieles von dem, was dieses Institut unter strukturellen Anpassungen versteht, seinem schlimmsten Feind nicht wünschen möchte. Ich nenne nur Griechenland.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDU führt auch nicht zu mehr Investitionen, denn Sie packen nur alte Ladenhüter wieder aus und stauben diese nicht mal ab.
Sie möchte wieder auf den Stand von 2012 zurück, nur das ist keine fortschrittliche Politik, das ist ein Rückschritt und hilft der Wirtschaft nicht wirklich.
Einfach nur permanent in jeder Sitzung die Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, des Landesmindestlohngesetzes und des Gesetzes zur Errichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs zu fordern, mag zwar in Ihrer eigenen Par
tei gut ankommen, es hilft der Wirtschaft aber nicht wirklich weiter.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich sage es Ihnen auch gern heute noch einmal: Wir von der SPD stehen zum Mindestlohn und zum Tariftreue- und Vergabegesetz.
Wir wollen fairen Wettbewerb mit sozialen Standards. Bei dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein geht es um die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen, um faire Arbeitsbedingungen und um die Stärkung der schleswig-holsteinischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb, und das wollen Sie gefährden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie den Mittelstand wirklich fördern wollen, dann schaffen Sie das nicht, wenn Sie nur Gesetze abschaffen. Dann müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, und darüber haben wir ja schon in der letzten Tagung diskutiert, bei der Minister Reinhard Meyer die Instrumente aufgezeigt hat, zum Beispiel die Verbesserung der Infrastruktur. Es ist ja nicht so, dass wir in den letzten zwei Jahren dafür gesorgt hätten, dass die Straßen so marode sind, sondern wir sind es, die die A 7 jetzt ausbauen.
- Ja, selbstverständlich. Sie werfen uns immer vor, dass die Straßen nicht ausgebaut werden. Wir sind es, die jetzt Geld in die Hand nehmen und hier investieren.
Auch der Ausbau von Glasfasernetzen ist eine Investition in die Zukunft. Die Firmen brauchen Glasfasernetze und nicht nur einfach Breitbandtechnik mit alter Kupfertechnik. Glasfaser ist wichtig, und diese Landesregierung investiert hier.
Wirtschaftsförderung durch die WTSH, die Bürgschaftsbank oder die Investitionsbank, Standortmarketing und Stärkung der Profile gehören ebenfalls zu einer modernen und nachhaltigen Wirtschaftsförderung.
Vieles von dem, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, wird bereits gelebt, ich nenne als Beispiele die Schulpolitik oder die Bildungspolitik. Über den Rest können wir im Ausschuss beraten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland hat sich das Klimaschutzziel gesetzt, bis 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 % zu senken, und vertritt dieses Ziel auch weiterhin. Das Jahr 2020 rückt näher, und es wird langsam klar: Dieses Ziel ist bundesweit nur noch zu erreichen, wenn wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
In Schleswig-Holstein stehen wir zwar aufgrund unserer engagierten Umsetzung der Energiewende besser da, müssen uns aber auch noch anstrengen, um das Klimaschutzziel zu erreichen. Dies zeigen die aktuellen Daten des Energiewende- und Klimaschutzberichts. Der Herr Minister hat dies gerade ausgeführt.
Ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung für die Erarbeitung des Berichts herzlich bedanken.
Der Bericht zeigt auch, dass wir in Schleswig-Holstein in den Bereichen Wärme, Verkehr und vor al
lem auch der Entwicklung von Speichern noch Potenzial haben.
Das Ziel, bis 2025 einen Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Schleswig-Holstein von mindestens 300 % zu erreichen, wird aufrechterhalten. Hierbei wird die Windkraft einen großen Anteil abdecken. Eine rechnerische Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien werden wir bereits sehr viel früher erreichen. Das ist eine gute Nachricht!
Für das Gelingen der Energiewende ist die dezentrale Energieversorgung von besonderer Bedeutung. Deshalb werden Energiespeicher immer wichtigere Bausteine. Sie tragen zur Versorgungssicherheit ohne Rückgriff auf fossile Kraftwerkskapazitäten bei. Und genau da wollen wir hin.
Speicher können zudem für die Netzstabilität eingesetzt werden. Auch dafür darf ihre Bedeutung nicht geringgeschätzt werden. Im Wärmebereich kann Power-to-Heat für erneuerbare Energien genutzt werden. Power-to-Gas mit „grünem“ Wasserstoff, lokal erzeugt und gespeichert, kann in vielen Bereichen genutzt werden - in der Wärmeversorgung ebenso wie bei der Rückverstromung oder auch in der gewerblich-industriellen Nutzung.
Ein großer Bedarf wird zukünftig in der Mobilität liegen. Hier können wir als Schleswig-Holsteiner von den Anstrengungen der Bundesregierung profitieren, das Wasserstofftankstellennetz mit der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu forcieren.
Gerade die Speichertechnologie entwickelt sich in Schleswig- Holstein sehr dynamisch. Dies muss gefördert werden, um den Vorsprung von SchleswigHolstein zu erhalten.
Wir haben in diesem Bereich mehrere Unternehmen und Projekte in unserem Land, die von motivierten Menschen getragen werden.
Wir sollten zusätzlich darüber nachdenken, die Idee für ein Pilotprojekt ,,Grüner Wasserstoff für die Region“ in Flensburg zu unterstützen.
Ich freue mich auch, dass die Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Hamburg die Bewerbung
eines länderübergreifenden Konsortiums aus Wissenschaft und Wirtschaft in dem vom Bundeswirtschaftsministerium aufgelegten Förderprogramm ,,Schaufenster Intelligente Energie“ unterstützen, mit dem demonstriert werden soll, dass intelligente Netze auf Basis von zeitweise bis zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energien unter Ausschöpfung der Optionen bei Erzeugungs- und Lastmanagement Systemsicherheit gewährleisten und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Ich möchte mich herzlich bei Wirtschaftsminister Reinhard Meyer bedanken, dass er dieses Projekt mit seinem Kollegen Frank Horch aus Hamburg vorangetrieben hat. Das zeigt, dass die Energiewende nicht nur klimaschutzpolitisch richtig, sondern auch wirtschaftspolitisch von Bedeutung ist. In Schleswig-Holstein waren 2013 rund 15.700 Beschäftigte im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Damit haben wir im Vergleich zu anderen Bundesländern den höchsten Anteil an Unternehmen der Branche der erneuerbaren Energien an der Gesamtzahl der Unternehmen im Land.
Der Bericht der Landesregierung zeigt aber auch: Die wirtschaftlichen Potenziale der Energiewende sind noch nicht ausgeschöpft. Unser Land und die Kommunen profitierten 2011 von über 50 Millionen € Einnahmen aus der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer und aus Neuinstallation, Wartung und Betrieb von Windkraftanlagen. 2021 werden durch den weiteren Ausbau der Windenergie 100 bis 200 Millionen € erwartet. Die Energiewende ist daher auch ein Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Hermann Scheer schließen:
„Der beschleunigte Wechsel zu erneuerbaren Energien ist eine ökologische, wirtschaftliche und soziale Existenzfrage mit friedenspolitischer Dimension. Es darf keine Zeit mehr verspielt werden.“
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Existenzgründungen sind wichtig für die schleswigholsteinische Wirtschaft, und wir alle wollen ein günstiges Gründerklima. Aber entscheidend ist nicht die Gründung, sondern der nachhaltige Erfolg eines jungen Unternehmens. Deshalb sind eine zielorientierte Beratung vor der Gründung und eine unterstützende Begleitung in der Folge das A und O.
Hier hat Schleswig-Holstein - auch im Bundesvergleich - viel erreicht. Unsere vielfältigen Wirtschaftsförderinstrumente kommen immer wieder auf den Prüfstand, zum Beispiel die Förderlotsen der Investitionsbank, die sich gerade auch um einen wichtigen Bereich der Gründerinnenberatung kümmern. Auch hier - das kam mir ein bisschen zu kurz bei Ihnen - ist es wichtig, dass wir gerade Frauen immer wieder motivieren, in den Gründerbereich hineinzugehen.
Die Kammern, Handwerkskammern oder zum Beispiel die IHK mit ihren IHK-Mentoren, sind die ersten Ansprechpartner für Existenzgründer. Aber auch die WTSH und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein stehen mit Rat und Tat zur Seite. Die einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holsteins bieten heute schon die Möglichkeit, Anliegen bei einer Stelle abzuwickeln. Auch hier ist das Land vorbildlich.
Lieber Herr Kollege Vogt, Ihr Antrag ist zunächst einmal ein Sammelsurium aus tatsächlichem oder vermeintlichem Bürokratieabbau und aus bildungspolitischen Forderungen. Einige Punkte hatten wir
schon in der letzten Landtagstagung, und nun haben Sie noch einige Punkte aus der Steuer- und Finanzpolitik, also aus der Verantwortung des Bundes, hinzugefügt,
sodass Sie uns acht Punkte mit elf Unterpunkten vorgelegt haben. Das ist ein Zettelkasten, aber leider noch kein Konzept. Zum Beispiel befinden sich die Fachanforderungen für das Fach Wirtschaft und Politik gerade in der Anhörung. Ich habe nicht den Eindruck, dass die von Ihnen geforderten Inhalte zu kurz kämen. Die Kritik geht eher in die andere Richtung, nämlich dass hier ein bisschen zu viel von Profit und Effizienz die Rede ist. Aber das wird nicht im Wirtschaftsausschuss verhandelt.
Trotz der Skepsis gegenüber Ihrem Papier sollten wir den Antrag in den Ausschuss überweisen, so, wie Sie es gefordert haben. Wir nehmen auch gern den CDU-Antrag mit in den Ausschuss und können uns gut vorstellen, dazu eine Anhörung zu machen. Dann können wir die einzelnen Punkte wie Betriebsübernahmen und anderes dort gern in Ruhe Punkt für Punkt diskutieren. Ich hoffe, dass wir dann auch sehen, wie wir ein gemeinsames Konzept für Schleswig-Holstein voranbringen können. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Abbau von Bürokratie, das hört sich erst einmal super an. Und einfache Rezepte - das ist die Spezialität der CDU, jedenfalls dann, wenn sie nicht in die Verlegenheit kommt, dies an der Realität messen lassen zu müssen. Gern erinnere ich in diesem Zusammenhang an die Bierdeckel-Steuererklärung.
Nun soll es also eine Eins-rein-eins-raus-Regelung für Gesetze geben. Wir glauben, dass das eine interessante Sache ist, die die Bundesregierung da plant. Mit ihrem Maßnahmekatalog schafft sie ein Gesamtpaket, in dem die einzelnen Vorschläge aufeinander aufbauen. Da geht es um Regelungen auf Bundesebene, um Aufzeichnungspflichten, um Än
derungen bei der Einkommensteuer, um Zentralisierung von Melde- und Informationspflichten.
Ich muss Ihnen zu Ihrem reduzierten Vorschlag ganz ehrlich sagen: Wenn es darum geht, wie einfach oder schwierig Gesetze für die Wirtschaft sind, kommt es nicht darauf an, wie viele es gibt, sondern was darin steht. Was das betrifft, hat die SPD zum Glück ganz andere Vorstellungen als CDU und FDP.
Da bin ich schon erstaunt, was in letzter Zeit alles als Bürokratie bezeichnet wird. Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach dem neuen gesetzlichen Mindestlohn ist einer dieser Punkte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, vielleicht ist Ihnen nicht aufgefallen, dass wir in Deutschland schon seit 1994 ein Arbeitszeitgesetz haben. Natürlich müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, damit sie überprüfbar sind.
Wer jetzt über Aufzeichnungspflichten klagt, brüstet sich damit, bisher unbekümmert und ungesetzlich die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt zu haben.
Denn um nichts anderes geht es bei den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Da bin ich über manche Äußerungen schon sehr erstaunt, vor allem, weil das Arbeitszeitgesetz auch hier Möglichkeiten für Abweichungen vorsieht. Und seien wir einmal ganz ehrlich: Woher kommen denn die detaillierten Stundenangaben auf Handwerkerrechnungen? Die denken sich die Betriebe doch bestimmt nicht aus. Oder glauben Sie das? Es werden doch offenbar Aufzeichnungen geführt.
Meine Damen und Herren, die SPD steht zum Mindestlohngesetz auf Bundesebene. Wir finden es richtig, dass in der öffentlichen Diskussion jetzt wieder eine Rolle spielt, dass es immer noch Betriebe gibt, die Löhne unter 8,50 € für ausreichend halten und für die Arbeitnehmerrechte lästige Bürokratie darstellen. Dies ist eine kleine Minderheit unter
den Betrieben. Aber so, wie sich manche Verbände und Parteien für diese Minderheit ins Zeug legen, könnte man denken, es gehe um den innersten Kern deutscher Marktwirtschaft.
Ähnliches beim Tariftreuegesetz. Die CDU wollte es zuletzt 2014 ganz aufheben, die FDP möchte es heute wieder einmal aufweichen. Die Vorschriften des Tariftreuegesetzes beinhalten Nachweise und Erläuterungen, die von den Unternehmen zu erbringen sind, die an einer Ausschreibung teilnehmen.
Ausdrücklich sieht das Tariftreue- und Vergabegesetz vor, dass diese Nachweise und Erklärungen auch im Rahmen einer Präqualifizierung erbracht werden können. Das ist eine Möglichkeit, den Aufwand dauerhaft zu reduzieren. Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass wir uns bei der Präqualifizierung mehr Vereinheitlichung wünschen.
Lieber Kollege Vogt, wenn es Ihnen nicht aufgefallen sein sollte: Es ist nicht das Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen gilt, das hier verabschiedet wurde, sondern wir haben es schon verändert, wir haben hier in Schleswig-Holstein ein eigenes Gesetz gemacht.
- Herr Kollege Garg, vielleicht sollten Sie einmal die beiden Gesetze lesen und nebeneinanderhalten, dann werden Sie sehen, dass es erhebliche Unterschiede gibt.
- Ja genau, das würde ich Ihnen dann auch empfehlen.
Die Nachweise, die erbracht werden müssen, sind kein Selbstzweck. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein geht es um die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen, um faire Arbeitsbedingungen und um die Stärkung schleswig-holsteinischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Aber selbstverständlich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir im Tariftreuegesetz sowieso eine Evaluation vorgesehen haben und wir das sowieso alles demnächst noch machen
- wir haben gesagt, dass wir das in der Mitte, nach zwei Jahren, alles noch einmal machen -, brauchen wir uns jetzt damit nicht schon wieder im Ausschuss auseinandersetzen. Das sollten wir machen, wenn wir wirklich Ergebnisse haben oder wenn man sagen kann: Jetzt ist eine Zeit abgelaufen, jetzt kann man sehen, was daraus geworden ist. Wir sollten jetzt nicht schon wieder, nach einem Jahr, diese Diskussion anfangen. Irgendwann ist es auch einmal gut.
Deswegen sagen wir ganz klar: Das machen wir dann, wenn es Zeit ist. Deswegen werden wir das nicht jetzt schon wieder in den Ausschuss nehmen. - Vielen Dank.
Nein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Schleswig-Holstein ist Pionier beim Ausbau der erneuerbaren Energien. In Schleswig-Holstein wird mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert als wir rechnerisch verbrauchen. Durch den Anschluss der Offshore-Anlagen an der Westküste bekommen wir noch mehr Strom dazu.
Wir haben den Strom, den die Bayern bald brauchen werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine HGÜ-Strecke - Hochspannungsgleichstromübertragung - von Schleswig-Holstein nach Bayern bekommen.
Wir brauchen deshalb Investitionen in die Infrastruktur, ob in große Übertragungsnetze oder aber in kleine, leistungsfähige Glasfasernetze oder in
Straßen- und Schienennetze. Deutschland ist abhängig von einer guten und leistungsfähigen Infrastruktur insgesamt.
Wir brauchen schnelle Verfahren, damit wir vorankommen. Daher macht es auch Sinn, dass das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur in der Pflicht sind, unter anderem den Ausbau von SuedLink umzusetzen. Kleinstaaterei, wie Bayern sie betreibt, ist kontraproduktiv für alle.
Lieber Kollege Magnussen, wir müssen nicht dafür werben, dass SuedLink kommt, sondern eigentlich müsste Bayern langsam einmal begreifen, dass das auch etwas für sie ist. Bayern müsste das umsetzen, was sie im Bundestag und Bundesrat schon einmal unterschrieben haben.
Das wäre die richtige Alternative.
Aber selbstverständlich.
Lieber Kollege Vogt, würden Sie mir recht geben - weil Sie gerade von kleinen und mittelständischen Betrieben gesprochen haben -, dass es oftmals gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die dort arbeiten und dass hier sowieso schon nach Stundenlohn bezahlt wird, sodass eine Dokumentation dort sowieso stattfindet?
Würden Sie mir denn dann auch recht geben, dass im Mindestlohngesetz steht, dass der Anfang und das Ende der Arbeitszeit sowie die Pausenregelung dokumentiert werden müssen, und finden Sie, dass diese Dokumentation, Anfang und Ende der Arbeit und wie viele Stunden ich gearbeitet habe, eine zu große Bürokratie ist?
Sie würden mir aber schon recht geben, dass zum Beispiel im gesamten Baubereich und dem Handwerk immer noch nach Stundenlohn abgerechnet und dort nicht ein normaler Lohn gezahlt wird, sondern dass es dort immer noch nach Stundenlohn geht?
Herr Kollege Arp, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie sagen, dass Sie davon ausgehen, dass die Dänen in diesem Jahr die ersten Absenktunnel schon verlegen?
Okay Wenn Sie das glauben!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schleswig-Holstein war und ist Vorreiter beim Ausbau der Windenergie in Deutschland. Hier in Schleswig-Holstein wurde der erste Windpark eröffnet, und wir haben immer Wert darauf gelegt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Errichtung von Windkraftanlagen und damit für die Energiewende insgesamt und die Veränderungen in der Landschaft, die sie mit sich bringt, gegeben ist.
Nicht nur, dass Schleswig-Holstein Pionier bei der Realisierung von Bürgerwindparks ist, wir haben mit der Regionalplanung auch Rahmenbedingungen geschaffen, damit ein geordneter Ausbau der Windkraft in Abwägung aller Interessen erfolgen kann, auch der unterschiedlichen Schutzinteressen.
Unter diesen uns wichtigen Voraussetzungen haben wir die Energiewende in den letzten Jahren energisch vorangetrieben und haben vor allem versucht, die Bevölkerung so stark wie möglich einzubeziehen. Deshalb bedauern wir, dass die Bürgerbeteiligung in der Ermessensgrundlage des Gerichts nicht den Stellenwert hat, den die Landesregierung ihr einräumt. Aus unserer Sicht ist die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bau von Windkraftanla
gen ein bedeutender Baustein für den Erfolg der Energiewende genauso wie die Abwägung der Belange des Umwelt-, Arten- und Denkmalschutzes.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig führt zur Verunsicherung in der Windbranche und in der Bevölkerung. Es bedeutet, dass die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III und damit die Ausweisung von Windeignungsflächen unwirksam ist. In der Folge bedeutet dies jedoch nicht, dass in Schleswig-Holstein keine neuen Anlagen mehr geplant und gebaut werden dürfen. Dies ist nach § 35 des Baugesetzbuches und nach dem Bundes-Immissionsschutzrecht weiterhin möglich. Insoweit können wir die Unternehmen beruhigen. Das bedeutet aber auch, dass künftig an mehr Standorten Anlagen gebaut werden können, als dies im Rahmen der Landesplanung vorgesehen ist. Und genau das beunruhigt die Menschen, die sich in ihren Gemeinden mehrheitlich gegen die Errichtung von Windmühlen ausgesprochen haben.
Jetzt muss es zügig erste Gespräche mit den betroffenen Gemeinden, mit den kommunalen Landesverbänden und der Windenergiebranche darüber geben, ob und wie neue Planungsgrundlagen geschaffen werden können, um einerseits zu verhindern, dass es zu einem Wildwuchs von Anlagen im Land kommt, und andererseits die berechtigten Schutzinteressen ausreichend berücksichtigen zu können. Wir brauchen einen Interessenaustausch und -ausgleich von Betreibern, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern, damit wir in SchleswigHolstein auch weiterhin gemeinsam die Energiewende voranbringen.
Ich freue mich darüber, dass der Herr Ministerpräsident bereits den Runden Tisch angesprochen hat und dass er auch schon gestern vorgeschlagen hat, sich mit allen Beteiligten an einen Tisch setzen zu wollen. Insofern werden sicherlich auch wir dem Antrag der FDP zustimmen. Wenn wir vorher kurz miteinander geschnackt hätten, dann hätten wir sicherlich auch einen gemeinsamen Antrag hinbekommen. Das wäre sicherlich schön gewesen.
- Ja, das mit der Dringlichkeit ist ja immer so ein Problem. Gleichwohl werden wir dem Antrag zustimmen, weil wir glauben, dass der in dem Antrag beschriebene Weg der richtige Weg ist, und wir wissen, dass die Regierung diesen Weg beschreiten will und beschreiten wird. Insofern können wir dem durchaus zustimmen.
Herr Günther, Sie sagten eben, auf der einen Seite dürfe man nun nicht auf Zeit spielen - das ist richtig -, und auf der anderen Seite bedürfe es der Bürgerbeteiligung und der Schaffung von Rechtssicherheit. Auch ich sehe es so, dass wir jetzt nicht auf Zeit spielen dürfen, aber wir müssen das Ganze rechtssicher machen. Die Schaffung von Rechtssicherheit bringt es jedoch in der Regel mit sich, dass ein Verfahren eben auch einmal etwas länger dauern kann. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir die Rechtssicherheit nicht im nächsten Vierteljahr werden schaffen können. Ich glaube, dies sehen wir gemeinsam so.
Auch wir sind der Meinung, dass der Strompreis jetzt nicht erhöht werden darf. Diese Gefahr sehe ich im Moment jedoch nicht in so extremer Weise, wie Sie, Herr Günther, das befürchten. Vielmehr werden wir zunächst abwarten müssen, wie viele Anträge nun gestellt werden beziehungsweise zusätzlich gestellt werden. Deshalb glaube ich, dass wir dieses Thema ein wenig nach hinten schieben können. Wichtig ist jedoch, dass wir schnellstens Rechtssicherheit bekommen und dass wir schnellstmöglich auch wieder die Belange der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Magnussen, das war ja fast die alte Rhetorik, wie wir sie früher erlebt haben. Ich habe gedacht, dass wir darüber hinweg sind.
Am 8. Januar 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für rechtskräftig erklärt. Dieses Urteil zeigt noch einmal, wie richtig der Beschluss war, aus der Atomkraft auszusteigen. Da sollten Sie jetzt einmal zuhören.
Es war falsch, auf eine Technik zu setzen, deren Folgen man nicht richtig einschätzen kann. Nach dem Urteil müssten die zurzeit neun Castoren aus dem Zwischenlager entfernt werden. Da man die Castoren hier nun nicht einfach auf den Hof stellen oder mal eben in ein anderes Zwischenlager bringen kann - hierfür fehlt ebenfalls eine Genehmigung -, hat die Landesregierung zu Recht eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung der Kernbrennstoffe im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land SchleswigHolstein geduldet wird.
- Ich habe ja auch nur gesagt, dass das gut ist. Zum Rest komme ich noch.
Dadurch wird dem Betreiber Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Auch dazu haben Sie eben etwas gesagt. Entweder muss er eine neue Genehmigung beantragen oder ein neues Zwischenlager bauen oder die Castoren in ein anderes Zwischenlager bringen. Das sind die drei Möglichkeiten. Die Verantwortung liegt bei Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz. Wichtig für uns ist, dass der Rückbau der Atomkraftwerke dadurch nicht verzögert wird. Hier ist eine Verpflichtung von Vattenfall gegeben. Ich erwarte, dass Vattenfall seiner Verantwortung nachkommt.
Sie haben von Rückbau gesprochen. Ja, wir haben im Landtag beantragt, dass das Atomgesetz dahin
gehend geändert werden soll, dass die Betreiber von Atomkraftwerken verpflichtet werden, den Rückbau zu betreiben. Im Moment gibt es ja noch den sicheren Einschluss. Wir haben hier zwar eine Mehrheit gefunden, aber auf Bundesebene leider nicht. Ich hätte mir gewünscht, dass auch Sie sich dafür eingesetzt hätten, dass der Rückbau ins Atomgesetz verpflichtend reingekommen wäre. Es wäre schön, wenn sich die CDU dazu bekennen würde, dass das so sein muss.
Des Weiteren reden Sie im Moment immer nur davon, dass der Rückbau beginnen kann. Ja, in Brunsbüttel kann er beginnen. In Krümmel sind wir leider noch nicht so weit. Auch hier müssen wir ganz klar sagen, dass wir dafür sorgen müssen, dass auch in Krümmel der Rückbau zeitnah beantragt wird, sodass wir den Rückbau bekommen. Das Gleiche gilt auch für Brokdorf, wenn Brokdorf vom Netz gegangen ist.
Meine Damen und Herren, dieses Urteil zeigt, dass wir gerade bei der Atompolitik keine Schnellschüsse machen dürfen. Einfache Entscheidungen gibt es nicht.
Dies gilt auch für den Entschließungsantrag der FDP. Es gibt bis jetzt keinen Antrag, die Castoren aus Sellafield oder La Hague in Schleswig-Holstein zu lagern. Es würde zurzeit keinen Standort in Schleswig-Holstein geben. Brunsbüttel hat keine Genehmigung für ein Zwischenlager, in Brokdorf und in Krümmel gibt es nur eine Genehmigung für die eigenen Castoren, und jeder Versuch, eine Genehmigung für die Castoren aus der Wiederaufbereitung zu bekommen, würde womöglich beklagt.
Daher besteht hier für den Antrag sicherlich keine Dringlichkeit. Ich glaube, das kann man daraus erkennen. Wir sollten ihn in den Wirtschaftsausschuss überweisen.
- Sie haben ihn zum Dringlichkeitsantrag gestellt. Wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätten Sie einfach einen normalen Antrag gestellt; dann hätten wir in der nächsten Landtagssitzung darüber debattieren können.
- Entschuldigung, ich nehme zurück, dass es nicht ernst gemeint ist. Ich meinte die Dringlichkeit. Egal, geschenkt.
Wir sollten ihn vor allem deshalb in den Ausschuss überweisen, weil Sie selbst schon im Antrag formuliert und festgestellt haben, dass wichtige Voraussetzungen für die Bereitschaft der Aufnahme der Castoren bislang nicht erfüllt sind.
Kollege Kumbartzky, Sie haben eben sehr lange über Gorleben gesprochen, was heute eigentlich nicht unbedingt zur Dringlichkeit gehört. Sie können es aber natürlich mit reinnehmen.
- Im Antrag steht nichts über Gorleben. Darin steht auch nichts darüber, dass wir die Castoren aus Sellafield zurücknehmen müssten. So weit sind wir wie gesagt - noch nicht. Sie sagen, Gorleben sei so gut geeignet. Auch in Gorleben müsste jetzt neu beantragt werden, dass die Castoren aus Sellafield hinein dürften. Auch das wird eine Zeit dauern, bis die Anträge bearbeitet und genehmigt sind. Auch hier ist es nicht so, dass man einfach sagt: Na ja, wir haben jetzt Gorleben, und wir können es dort einfach hineinstellen. Auch hier würde es bedeuten, neue Genehmigungen zu erteilen.
Kollege Kumbartzky, in Ihrem Antrag haben Sie gleich noch ein weiteres Fass aufgemacht. Erst haben Sie die Zwischenlagerung in Gorleben wieder ins Spiel gebracht, und dann haben Sie mit dem letzten Satz - ich zitiere -: „Bei der Festlegung des Endlagerstandortes und der Errichtung eines Endlagers darf es keine Verzögerung mehr geben“, einmal eben so nebenbei die Endlagerfrage angerissen. Aber gerade bei der Endlagerfrage gilt: Genauigkeit geht vor Schnelligkeit. Erst einmal muss die Frage geklärt werden, ob es eine Rückholbarkeit geben soll - ich meine, ja -, und dann müssen wir mit den Betreibern und der Bevölkerung gemeinsam einen geeigneten Standort finden, ohne jemanden unter Druck zu setzen.
Wir haben eben gerade die Diskussion darüber gehabt: Wir müssen die Bevölkerung und die Men
schen mitnehmen. Das ist das, was auch die PIRATEN immer von uns verlangen.
Lassen Sie uns die Zeit nehmen und einen breiten Konsens in der Bevölkerung schaffen, und lassen Sie uns nicht wieder Druck aufbauen, jetzt schnellstmöglich handeln zu müssen.
Auf Bundesebene ist eine Endlagerkommission eingerichtet. Lassen wir diese in Ruhe arbeiten und ihren Bericht vorlegen. Erst dann müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen und entscheiden. Das Standortauswahlverfahren soll nach dem Gesetz bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein. Hierfür wäre ein breiter Konsens wünschenswert. Wir alle sollten uns unserer Verantwortung bewusst sein, damit wir nicht zu schnell Entscheidungen treffen, die dann vor Gerichten Jahre später wieder für nichtig erklärt werden, und die nachfolgenden Generationen nicht wissen, wohin mit dem Müll.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! 2014 war das wärmste Jahr in Schleswig-Holstein seit der Wetteraufzeichnung. Dafür gab es von Mitte Dezember 2014 bis Mitte Januar 2015 mehr als vier Wochen keinen Tag ohne Regen. Das monatli
che Niederschlagssoll wurde im Januar mit 60 l/m2 im Landesmittel schon zur Monatshälfte erreicht.
Felder standen unter Wasser, und die Deiche im Binnenland drohten zu brechen. Wetterextreme werden immer häufiger, nicht nur in SchleswigHolstein. Während es für den Tourismus in Schleswig-Holstein von Vorteil sein mag, einen schönen, warmen und trockenen Sommer zu haben, sind Stürme und Hochwasser für Schleswig-Holstein eine Gefahr. Das Schützen vor extremen Wettersituationen wird auch für das Land immer teurer, wie die Schutzmaßnahmen im Deichbau belegen.
Aber nicht nur Schleswig-Holstein ist betroffen. In ganz Europa, in der Welt insgesamt gibt es Klimaveränderungen. Der Klimawandel ist in vollem Gang. Nun kommt es darauf an, endlich schnell und konsequent zu handeln. Deshalb möchte ich mich bei der Landesregierung für den Bericht zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz herzlich bedanken.
- Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Kollege, sich auch bedanken.
Meine Damen und Herren, auf der einen Seite ist es unerlässlich, dass sich die Regierungen beim Weltklimagipfel in diesem Jahr einigen und konkrete Maßnahmen verabreden, die dann auch eingehalten werden. Wir brauchen ein Bekenntnis zum 2-GradZiel, das heißt, den Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen. Notwendig ist nach Ansicht der Klimaexperten des Weltklimarates der Abbau der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 70 % bis 2050.
Auf der anderen Seite brauchen wir auch ein Bekenntnis in Schleswig-Holstein und hierfür auch konkrete Maßnahmen. Es reicht nicht allein, Klimaschutz global zu denken, nein, Klimaschutz fängt vor der eigenen Haustür an oder - noch genauer bereits im eigenen Haus.
Dafür ist es richtig, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz einbringt. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich die Landesregierung bei dem Gesetz selbst in die Pflicht nimmt. Der Bericht gibt aber auch einen guten Überblick über die Aktivitäten der Landesregierung, die jetzt schon erfolgen. Flankierend gibt es den jährlichen Energiewende- und Klimaschutzbericht oder die regelmäßigen Sitzungen des Energiewendebeirats.
Sechs Bundesländer haben bereits Energiewendeund/oder Klimaschutzgesetze, zwei weitere Länder beraten zurzeit Entwürfe und eines bereitet ein Gesetz vor. Da ist es nur richtig, dass wir uns in Schleswig-Holstein auch auf den Weg machen, vor allem, weil wir Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind. Zielsetzung, die wir schon öffentlich genannt haben, wie die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2050 von 80 % bis 95 % - der Minister hat es gerade angesprochen, wir würden gern 95 % hineinnehmen - oder aber, dass wir bis 2025 mindestens 300 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken wollen, sollten in einem Energiewende- und Klimaschutzgesetz auch rechtlich verbindlich festgelegt werden.
Aber neben der Festschreibung von Zielen bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei der Strom- und Wärmeerzeugung und der Förderung der Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten erwarten wir Sozialdemokraten auch Ziele beim Umweltschutz.
Aus unserer Sicht sind gerade Moore und Wälder als Kohlenstoffsenken bedeutend für den Klimaschutz. Ihr Schutz sollte in das Gesetz aufgenommen werden. Das wird im Kyoto-Protokoll schon genannt. Gerade wir in Schleswig-Holstein sollten auch hier konkrete Ziele benennen. Ich freue mich auf eine vertiefte Diskussion im Ausschuss und glaube, dass wir die Diskussion auch noch führen werden, wenn wir den konkreten Gesetzentwurf vorliegen haben. Insofern beantrage ich, den Bericht dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen, sodass wir die Maßnahmen vertiefend diskutieren können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Arp, wenn es Ihnen in dieser Frage wirklich ernst wäre, dann würden Sie hier nicht solche Büttenreden, sondern wirklich ernsthafte Reden halten. Sie sollten das nicht so sehr unter dem Spaßfaktor betrachten, nur weil Sie wissen, dass Sie selber inhaltlich nichts zu bieten haben.
Meine Damen und Herren, die beiden Anträge der FDP machen deutlich, dass das Interesse an vernünftigen Lösungen für Mobilität und Transport in Schleswig-Holstein manchmal auch parteiübergreifend vorhanden ist. Das wissen wir durchaus zu schätzen, zumal uns diese Herausforderung, gleich zwei große Brücken neu planen zu dürfen, unverhofft ereilt hat. Eigentlich hätten beide Brücken noch deutlich länger halten sollen.
Trotz der jetzt zügigen Umsetzung der Projekte wollen wir am Fehmarnsund eine Lösung, die ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist. Wir bringen dafür einen Änderungsantrag ein. Eine Lösung mit womöglich drei Brücken - der jetzt ,,alten“ Sundbrücke, einer neuen Bahnbrücke und einer neuen Straßenbrücke - ist für uns nicht die optimale Lösung.
Dafür gibt es ästhetische, aber auch praktische Gründe. Darüber hinaus ist aber auch der Flächenverbrauch zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel für drei Brücken drei Auffahrten zu bauen wären, und zwar auf jeder Seite.
Wir setzen uns für eine Tunnellösung ein und würden einem Bohrtunnel deutlich den Vorzug geben. Bei einem Absenktunnel würde das Natura-2000Gebiet empfindlich gestört werden.
Die „alte“ Fehmarnsundbrücke soll möglichst erhalten bleiben. Sie ist seit ihrer Eröffnung vor gut
50 Jahren, am 30. April 1963, Wahrzeichen der Region.
Herr Kollege Christopher Vogt, auch ich stehe zu Lauenburg; das wissen Sie. Insofern haben Sie in mir auch einen Mitstreiter. Ihre Eleganz weckt damals wie heute Emotionen. „Das Herz der Vogelfluglinie begann zu schlagen“, titelte das „Fehmarnsche Tageblatt“ 1963. Dieser Herzschlag, die Straßenverbindung vom Festland nach Fehmarn und von dort mit der Fähre weiter nach Dänemark, trägt erheblich zum guten Klima in der Region bei.
Die Eröffnung der Fehmarnsundbrücke erfolgte übrigens genau 100 Jahre nach der Vorlage der allerersten Entwürfe durch den Ingenieur Gustav Kröhnke 1863. Das möchte ich an die Adresse der Opposition gerichtet vorsichtshalber schon einmal anmerken, bevor Sie wieder anfangen, über angeblich zu lange Planungsphasen zu klagen. Damals hat es also auch schon länger gedauert.
Mit unseren Koalitionspartnern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW haben wir vereinbart, dass wir uns für den Erhalt der Brücke einsetzen.
Fakt ist allerdings, dass weder das eine noch das andere in Schleswig-Holstein entschieden wird. Die Entscheidungen fallen im Bund, lieber Kollege Arp. Wenn Sie hier von Wolkenkuckucksheimen sprechen oder davon, dass die Regierung insoweit sehr viel verspricht, dann möchte ich Sie nur daran erinnern, wer denn in den letzten Jahren durch das Land gegangen ist und allen Leuten erzählt hat, dass sie alle Straßen kriegen könnten, was sie alles umsetzen wollten. Sie erzählen auf der einen Seite von der A 20, auf der anderen Seite von der A 21 mit der östlichen Elbquerung. Alles das haben Sie versprochen. Sie sind es doch, die den Menschen zum Teil reine Wolkenkuckucksheime versprechen und nichts davon halten.
Liebend gern.
Ich möchte aber bitte trotzdem darauf antworten dürfen. Für uns ist es durchaus wichtig, dass nicht nur das Geld zur Verfügung steht, sondern auch feststeht, was denn umgesetzt werden soll. Für Sie ist das vielleicht nicht wichtig, für uns aber schon.
Wir bitten die Landesregierung, unsere schleswigholsteinischen Interessen ganz deutlich zu vertreten. Eine Tunnellösung soll es am Fehmarnsund werden, und zwar aus ökologischen Gründen ein Bohrtunnel.
Zur Rader Hochbrücke hat der Bund einer Tunnellösung bereits seine Absage erteilt. Das finden wir enttäuschend. Wir hätten einen Tunnel sinnvoll gefunden, auch aus ästhetischen Gründen. Nun soll es eine neue Brücke werden. Der Bundesverkehrsminister hat deutlich gemacht, dass er zeitlich und finanziell einen kombinierten Straßenund Schienentunnel unter dem Nord-Ostsee-Kanal bei Rade nicht für machbar hält. Die Studie, die Schleswig-Holstein dazu vorgelegt hatte, konnte offenbar in Berlin nicht überzeugen.
Bei beiden Bauwerken halten wir ein beschleunigtes Planungsverfahren für möglich. Wir sagen hier aber ganz deutlich, dass das den gerechtfertigten Anspruch der Menschen auf Beteiligung an Planungsprozessen nicht einschränken darf. Als Koalition haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, diese Beteiligungsprozesse hochzuhalten und zu fördern. Das muss gerade auch dann erfolgen, wenn es wegen der unvorhersehbaren Mängel an den Bauwerken schnell gehen muss: Mitnehmen statt überrumpeln muss hier unsere Devise sein.
Meine Damen und Herren, die souveräne Leitung der Verkehrsministerkonferenz durch Minister Meyer in der letzten Woche hier in Kiel war für beide Bauvorhaben sicherlich eine große Hilfe. Als Landtag sollten wir unsere Regierung bei der Vertretung der Interessen Schleswig-Holsteins in Berlin unterstützen.
Den Bericht der Regierung zur Rader Hochbrücke haben wir gehört. Vielen Dank, Herr Minister. Bei der Fehmarnsundbrücke bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit gut zweieinhalb Jahren beschäftigen wir uns nun mit rostigen Atommüllfässern im Atomkraftwerk Brunsbüttel. Bereits Anfang 2012 wurden die ersten rostigen Fässer gefunden. Das gab Anlass, die Kavernen genauer zu untersuchen. Bis dahin hat der Betreiber den Müll eingelagert und über Jahrzehnte hinweg nicht kontrolliert. Das ist schon ein Skandal an sich.
Bei den Kontrollen, die seitdem laufen, stellte sich nicht nur heraus, dass es noch mehr rostige Fässer gibt, es wird sogar immer noch schlimmer als gedacht.
Die Fässer, die jetzt gefunden wurden, sind so stark beschädigt, dass bei einigen sogar der Inhalt teilweise ausgetreten ist. Der Minister hat es bereits gesagt. Ich betone: Wir sprechen hier von radioaktivem Material und von angeblich sicher eingelagerten radioaktiven Abfällen. Wir wissen noch nicht, wie es in anderen Kavernen aussieht. Dies werden wir noch untersucht.
Meine Damen und Herren, was sind die Folgen? Zum einen können die Fässer nicht mehr wie vorgesehen geborgen werden. Erst muss ein neues Bergungskonzept erarbeitet werden. Nicht nur das, sondern für die Bergung müssen erst spezielle Hebewerke entwickelt werden. Hierfür ist der Betreiber verantwortlich. Die Atomaufsicht muss dies verantwortungsvoll begleiten, beraten und beaufsichtigen. Ich gehe davon aus, dass sie dies tun wird.
Hier erwarten wir als Sozialdemokraten, dass der Betreiber mit der Atomaufsicht ein Konzept erarbeitet, das sicherstellt, dass die Fässer sicher abtransportiert werden können, wenn ein Endlager fertiggestellt ist, das aber auch sicherstellt, dass so etwas künftig nicht mehr passieren kann, ein Konzept, das künftig regelmäßige Kontrollen der Kavernen vorsieht.
Ich danke dem Minister, dass er sich heute auch zu den AKW Brokdorf und Krümmel geäußert hat. Leider ist die CDU bei dem Antrag hier zu kurz gesprungen. Denn schließlich ist es wichtig, auch bei den anderen Atomkraftwerken in Schleswig-Holstein die Problematik zu untersuchen. Sie, Herr Minister, haben darauf hingewiesen: nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit. Herzlichen Dank für den Bericht, den Sie heute gegeben haben.
- Wie bitte?
Zum anderen zeigen die Funde sehr deutlich, dass eine absolute Sicherheit im Umgang mit dem strahlenden Müll nicht möglich scheint. Wenn schon nach 30 Jahren der Müll nicht mehr sicher eingelagert ist, was machen wir dann damit in den nächsten Hunderten von Jahren? Welche Konzepte für eine Lagerung des strahlenden Erbes sollen wir entwickeln? Natürlich müssen es immer die bestmöglichen nach dem heutigen Stand von Forschung und Technik sein. Aber reicht das? - Wir wissen es nicht. Wir können es nicht wissen.
Meine Damen und Herren, was schließen wir aus all dem? - Das, was wir Sozialdemokraten bereits
seit Jahrzehnten predigen, ist und bleibt richtig: Die Energiegewinnung aus Atomkraft war und ist ein Irrweg.
Selbst wenn der Ausstieg endgültig geschafft ist, werden uns der strahlende Abfall und der sichere Umgang damit noch über viele Generationen hinweg beschäftigen.
Hier geht es nur um schwach und mittelradioaktive Abfälle und deren Zwischenlagerung, bis das Endlager fertiggestellt ist. Über die Brennelemente und deren Zukunft sprechen wir an dieser Stelle noch gar nicht. Auch dafür brauchen wir schnellstmöglich eine Endlagerstätte. Hier sind wir noch in der Diskussion über den Standort und auch über Möglichkeiten der Rückholbarkeit.
Lieber Kollege Magnussen, ich finde schon, dass wir gerade beim Thema Endlager eine gründliche Diskussion brauchen. Wir brauchen eine gründliche Diskussion über die Frage, ob wir eine Rückholbarkeit benötigen oder nicht. Wie muss ein Endlager oder - bei einer Rückholbarkeit ist es ja eigentlich kein Endlager - ein zukünftiges Zwischenlager wirklich aussehen? Ich denke, wir sollten uns die Zeit wirklich nehmen, um das vernünftig zu diskutieren. Gerade die Asse sollte uns gezeigt haben, dass wir in diesen Bereichen wirklich Gründlichkeit brauchen und nicht auf Schnellschüsse fokussiert sind. Ich gebe Ihnen recht, dass wir das schnellstmöglich machen sollten, aber hier sollten die Diskussion und die Debatte inhaltlich wirklich tief geführt werden.
Ja.
Mein Ansatz, den ich in der Rede aus zeitlichen Gründen leider nicht ausgeführt habe, war, dass uns das Fachpersonal vor dem Hintergrund der Zeitschiene mittlerweile ein Stück weit abhandenkommt. Denn kein
Mensch orientiert sich fachlich in einen abgekündigten Berufszweig. Das heißt, nicht nur dem Betreiber gehen die Fachkräfte aus, sondern auch den übergeordneten Behörden und den externen Gutachtern. Alle diejenigen, die heute mit den Fässern beschäftigt sind, waren zur Einlagerungszeit noch gar nicht im Werk. Auch für sie ist es teilweise Neuland.
Vor diesem Hintergrund war mein Ansatz nicht „schnell, schnell“, sondern dass wir uns sowohl vor dem Hintergrund der Sicherheit als auch vor dem Hintergrund des Handlings mit diesem Thema konstruktiv auseinandersetzen müssen.
- Ich gebe Ihnen recht, was das Personal angeht. Deswegen fordern wir, schnellstmöglich Pläne von den Betreibern erstellen zu lassen, wie der Rückbau vorgenommen wird - beim Kernkraftwerk Krümmel warte ich heute noch darauf, dass der Rückbau überhaupt beantragt wird -, aus den gleichen Gründen, die Sie eben genannt haben. Allerdings sehe ich schon, dass wir gerade bei der Endlagerstätte zunächst das klären müssen, was wir vor vielen Jahrzehnten nicht geklärt haben, nämlich die Frage, wie wir ein sicheres Endlager wirklich hinbekommen. Dies müssen wir durchdiskutieren und hoffentlich schnellstmöglich eine Möglichkeit finden, eine Endlagerung zu betreiben.
Meine Damen und Herren, deshalb - das ist der zweite Schluss daraus - ist und bleibt es richtig, dass sich Schleswig-Holstein von Anfang an so stark für die Energiewende gemacht hat und diesen Weg konsequent weitergeht. Dazu gibt es keine Alternativen. Auch das werden wir in diesem Haus immer wieder und wieder sagen. Für unsere Landesregierung ist die Energiewende, die Förderung und der Ausbau erneuerbarer Energien, eines der wichtigsten Ziele und wird es auch für die nächsten Jahre bleiben.
Lieber Kollege Arp, Sie sagten gerade, Sie setzen sich vollkommen für die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger ein. Ich komme noch einmal auf die Frage von Herrn Christopher Vogt zurück. Wenn Sie sich für die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger einsetzen wollen, dann frage ich: Wie können Sie das vereinbaren, wenn die Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteiner die Maut bezahlen können, die Dänen, die zu uns kommen, jedoch zum Beispiel nicht bezahlen müssen? Ist es dann nicht so, dass Sie sich im Moment eher für die dänischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einsetzen als für die Schleswig-Holsteiner?