Protokoll der Sitzung vom 29.05.2013

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/849 federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Europaausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen, und die Beratungen werden in den Ausschüssen fortgesetzt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 und 10 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein sowie Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsan- passungsgesetz 2013 bis 2014 - BVAnpG 2013-2014)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/816

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein für die Jahre 2013 und 2014

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/820

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zunächst erteile ich für den Gesetzentwurf der Landesregierung der Finanzministerin, Frau Monika Heinold, das Wort.

(Beifall Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt heute ihren überarbeiteten Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung zur Beratung vor. Mit dem novellierten Entwurf haben wir einen zentralen Einwand der Gewerkschaften auf

(Minister Reinhard Meyer)

gegriffen, indem wir nunmehr eine Regelung allein für die Jahre 2013 und 2014 vorsehen.

Was von uns für die Folgejahre als für beide Seiten planbare Garantie einer Mindesterhöhung der Besoldung gedacht war, ist von den Gewerkschaften als Lohndiktat eingestuft worden. Wir haben deshalb dem Wunsch der Gewerkschaften entsprochen und den Regelungszeitraum des Gesetzes wie gefordert verkürzt. Zugleich haben wir die für 2015 vorgesehene Besoldungserhöhung um drei Monate vorgezogen - auf den 1. Oktober 2014.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Koch?

Immer gern, wahrscheinlich wird es noch mehr geben.

Bitte schön.

Pardon, Frau Ministerin, wenn ich Sie so am Anfang Ihrer Rede unterbrechen muss. Sie haben eben ausgeführt, dass die zentrale Forderung der Gewerkschaften die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Gesetzentwurfs gewesen sei. In Ihrem eigenen Gesetzentwurf heißt es: „Zentrale Forderung in den Stellungnahmen war eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses.“

(Vereinzelter Beifall CDU, PIRATEN und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Mögen Sie mir diese Diskrepanz zwischen Ihren Ausführungen und Ihrem eigenen Gesetzentwurf erläutern?

Wahrscheinlich gibt es mehrere zentrale Forderungen. Bei uns ist in den Gesprächen - ich habe den Dialog geführt und war bei den Gesprächen dabei - als Hauptkritikpunkt und einer der zentralen Kritikpunkte immer wieder - und zwar von Anfang an - insbesondere die Wirkung auf fünf Jahre und damit über den Tarifabschluss hinaus genannt worden. Richtig ist - da sind wir gar nicht auseinander und darauf werde ich auch noch eingehen, wie Sie sich denken können -, dass es auch die Forderung gab und gibt, zeit- und wirkungsgleich zu überneh

men und dass dieses auch eine zentrale Forderung ist. Es gibt Situationen, da gibt es mehrere zentrale Forderungen. Auf eine sind wir eingegangen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ein echter Aufklä- rer ist das!)

Enttäuschen Sie mich nicht, Herr Koch, indem Sie keine Zwischenfragen mehr stellen.

Meine Damen und Herren, unter Berücksichtigung der Einmalzahlung sieht der Gesetzentwurf nunmehr für die geringer besoldeten Gruppen bis A 11 eine im Wesentlichen zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses vor. Für die Besoldungsgruppen A 12 und A 13 sieht der Entwurf eine zwar nicht zeitgleiche, dafür aber inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses vor. Für die hohen Besoldungsgruppen ab A 14 sieht der Entwurf Besoldungserhöhungen von zweimal 1,5 % vor - jeweils minus 0,2 Prozentpunkte Versorgungsrücklage. Diese Regelung gilt auch für die Ministerinnen und Minister sowie für die Staatssekretäre. Ich erinnere daran, dass die Ministerinnen und Minister schon vorab ihre Bezüge gekürzt haben.

Die Landesregierung hat sich mit ihrem Gesetzentwurf angesichts der sehr begrenzten finanziellen Spielräume für eine soziale Abstufung zugunsten der unteren Besoldungsgruppen entschieden. Zugleich sieht der Entwurf aber für alle Einkommensstufen strukturell wirkende Besoldungsanhebungen vor. Das unterscheidet uns von Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bremen, welche für die Besoldungsgruppen ab A 13 Nullrunden planen.

Zusätzlich zu den Besoldungserhöhungen enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Maßnahmen zugunsten unserer Landesbediensteten - Forderungen, welche Gewerkschaften und Beamtenbund seit vielen Jahren vortragen, Forderungen, welche von der ehemaligen Landesregierung nicht gehört wurden, Regelungen, die über das hinausgehen, was normalerweise im Zusammenhang mit Besoldungserhöhungen vereinbart wird. So wird der Selbstbehalt bei der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten aller Besoldungsgruppen ab 2014 pauschal um 40 € reduziert. Rückwirkend zum 1. Januar 2013 wird wieder eine Jubiläumszuwendung bei 40-jährigen Dienstjubiläen eingeführt. Außerdem stocken wir die Zulagen in den Bereichen Feuerwehr, Außendienst der Steuerverwaltung, Justizvollzug, Polizei, Steuerfahndung einfacher Dienst -, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften auf und werden den Kommunen die Kosten für die Feuerwehr erstatten.

(Ministerin Monika Heinold)

Ergänzt werden diese gesetzlichen Maßnahmen durch ein millionenschweres Beförderungspaket und durch die Gleichstellung der Reisekostenerstattung für Anwärterinnen und Anwärter mit den Empfängern der Dienstbezüge. Dies alles sind im Übrigen Maßnahmen, die der Gesetzentwurf der FDP nicht enthält.

Zudem hat das Kabinett gestern beschlossen, in Umsetzung der Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung die Zahl der Urlaubstage auch für unsere Beamtinnen und Beamten altersunabhängig auf 30 Tage anzuheben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, trotz aller Kritik, die in den letzten Wochen geäußert wurde, ist die Landesregierung davon überzeugt, dass sich unser Besoldungspaket angesichts der finanziellen Situation unseres Landes sehen lassen kann - auch im Vergleich zu anderen Bundesländern.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Denn selbst große und finanzstarke Länder wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Länder, die sich jedes Jahr an der Konsolidierungshilfe für Schleswig-Holstein beteiligen, haben sich gegen eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses ausgesprochen.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Das ist nicht Quatsch, Herr Kubicki, sondern das ist so.

Unser Gesetzesvorschlag vereint zwei fundamentale Anliegen der Landesregierung: die Anhebung der Bezüge unserer Landesbediensteten und die Haushaltskonsolidierung. Die Haushaltskonsolidierung schafft man nicht, indem man in Sonntagsreden lautstark einen größeren Sparwillen fordert, man muss diesen Willen vielmehr schon auch in die Tat umsetzen.

(Zuruf Volker Dornquast [CDU])

Das ist schwer, das stößt auf Widerstand, und das kann für eine Finanzministerin auch schmerzhaft sein, gerade wenn sie, wie bei den Beamtinnen und Beamten, für die Forderung volles Verständnis hat.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ha, ha!)

- Herr Garg, Sie tun das mit einem „Ha, ha!“ ab!

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Stimmt einfach nicht, was Sie da erzählen!)

- Sie wissen nicht, wie es mir geht, und wenn ich sage, dass es für mich schmerzhaft ist, und Sie sagen „Ha, ha!“, dann finde ich das als extrem schwierig, wenn ich das so sagen darf. Wahrscheinlich darf ich es nicht.

(Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, wir haben 2010 fraktionsübergreifend die Schuldenbremse in unsere Landesverfassung aufgenommen.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Herr Abgeordneter, das Wort hat die Ministerin. Ich bitte, die Zwischenrufe ein bisschen zurückzufahren.

(Beifall SPD - Hans-Jörn Arp [CDU]: Auch der Ton passt da nicht! - Christopher Vogt [FDP]: Ihr solltet eine Sondersitzung des Äl- testenrates machen! - Serpil Midyatli [SPD]: Mann, Mann, Mann, ist man empfindlich! - Weitere Zurufe)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren, wir haben 2010 fraktionsübergreifend die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung aufgenommen. Wir haben vereinbart, das strukturelle Defizit des Landes bis spätestens 2020 aufzulösen und jede Landesregierung egal, welcher Couleur - darauf verpflichtet, bis dahin Jahr für Jahr mindestens 112 Millionen € zu erwirtschaften.

Dabei hatte die alte Landesregierung den Anspruch, dass das Parlament jeden Baustein, den die Fraktionen aus dem Sparpaket herauslösen, durch einen alternativen, ebenfalls strukturell wirkenden Sparbeitrag ersetzt. Ich gehe davon aus, dass sich CDU und FDP diesem Anspruch auch als Opposition verpflichtet fühlen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)