Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

schütten, die versucht haben, sachlich zu argumentieren.

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich habe in meiner Rede sachlich argumentiert. Ich habe keine polemischen Spitzen oder sonstigen Dinge verwendet. Ich verwahre mich an dieser Stelle, Herr Kollege Vogt, dass Sie mich in diese Nähe bringen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt?

Herr Kollege Dr. Tietze, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass Sie, als ich es angesprochen habe, mir gar nicht mehr zugehört haben, sondern sich auf den Weg zum Mikrofon gemacht haben und nach links und rechts etwas gesagt haben? Insofern möchte ich, damit wir den gleichen Kenntnisstand haben, noch einmal darauf hinweisen, dass ich Folgendes gesagt habe: Wir haben die Straftaten aufgezählt. Es werden eine Falschaussage bei einer Bewerbung, die Gründung einer terroristischen Vereinigung und Verstöße gegen das Kriegswaffenrecht nebeneinandergestellt.

Da habe ich darauf hingewiesen, was das bei den Unternehmen auslöst, wenn das alles nacheinander aufgezählt wird - es gab auch schon Pressemitteilungen in diese Richtung -, wenn das alles auf eine Stufe gestellt wird. Ich habe auf die Wirkung bei den Unternehmern hingewiesen und gesagt, dass Sie dort Misstrauen schüren. Nur darauf habe ich hingewiesen. Ich habe Ihnen nicht das vorgeworfen, was Sie gerade behauptet haben.

Vielen Dank für die Richtigstellung. Ich habe das in einem anderen Zusammenhang wahrgenommen. Deshalb gibt es ja auch die Möglichkeit, dass sich Kollegen zum Mikrofon begeben und das richtigstellen.

Uns geht es darum, dass wir mit Blick auf das Korruptionsregister noch einmal herausstellen, dass die Wirtschaft durch eine destruktive Art der Verletzung des allgemeinen Interesses nur zur Erlangung des eigenen Vorteils - so definiere ich Korruption weltweit so großen Schaden hervorruft, dass wir endlich anfangen müssen, darüber nachzudenken,

(Wolfgang Kubicki)

wie wir eine Transformation der Wirtschaft hinbekommen, sodass wir mit guten Geschäften und mit guter Arbeit auch in Zukunft gute Wirtschaft betreiben.

Die destruktive Art der Wirtschaft wird die Volkswirtschaften an den Rand des Ruins bringen. Sie hat dafür gesorgt, wovor wir alle 2008 standen, dass nämlich Finanzmärkte, dass Banken zusammengebrochen sind: Destruktivität, Zockermentalitäten, nur den eigenen Vorteil sehen, das Durchsetzen gegen alle andere Interessen, das ist eine Wirtschaft, die wir ablehnen.

Deshalb ist das, was wir hier vorlegen, der Versuch, die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung in der Wirtschaft zu entwickeln. Das hat es immer wieder gegeben. Dass wir nach dem Krieg die soziale Marktwirtschaft durch Ludwig Erhard hier eingeführt haben, hat zum Grund, dass man erkannt hat, dass man in der Wirtschaft Rahmenbedingungen setzen muss, damit die Wirtschaft gelingt. Die Ökonomie hat auch etwas damit zu tun, dass man Verantwortung für das Ganze übernimmt und das Ganze mit im Blick haben muss.

Das heißt auch, dass man gegensteuern muss, wenn eine Wirtschaft aus dem Ruder läuft. Wenn Arbeitsplätze vernichtet werden und ehrliche Unternehmer in ihrem Handeln behindert werden, dann haben wir eine moralische Verpflichtung, als politische Parteien zu handeln.

Ich verwahre mich, dass Sie uns, weil wir das in diesem Dreiklang endlich in Schleswig-Holstein machen, hier als rechtsstaatlich verlogene Partei darstellen. Uns geht es darum, in der Wirtschaft für gute Arbeit und gute Unternehmen zu sorgen. Das ist für uns gute Wirtschaftspolitik, und dafür stehen wir in Schleswig-Holstein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zu- ruf Christopher Vogt [FDP])

Herr Kollege, das Ganze im Blick habend, weise ich darauf hin, dass Sie zum Ende kommen müssen.

Ich erteile für einen weiteren Dreiminutenbeitrag dem Herrn Abgeordneten Johannes Callsen von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es gerne noch einmal für das gesamte Haus sagen, insbesondere mit Blick auf die Vorwürfe, die

Sie zwischen den Zeilen hier im Raume stehen lassen. Niemand in diesem Haus - ich komme auf den Satz zurück, Frau Kollegin von Kalben - unterstützt Korruption.

(Beifall CDU und FDP)

Sie erwecken in Ihren Redebeiträgen manchmal einen anderen Eindruck. Wir alle sind für fairen Wettbewerb. Es gibt dafür die notwendigen Regeln in unserem rechtsstaatlichen System.

Wenn Sie die gestrige Pressemitteilung des Baugewerbeverbandes, Herr Kollege Tietze, aufmerksam gelesen hätten, dann hätten Sie gesehen, dass auch die Verbände, die betroffenen Unternehmen Ihr Korruptionsregistergesetz gar nicht wollen, weil sie auf fairen Wettbewerb setzen, weil sie auch sagen, dass es die notwendigen Regelungen schon gibt. Es gibt das Bundes- und das Gewerbezentralregister und vieles mehr.

Und das Gewerbe, das von Ihnen so geschützt werden soll, will Ihre Hilfe gar nicht - im Gegenteil. Sie betrachten es als Belastung, als Bedrohung, als Kriminalisierung. Das ist der eigentliche Vorwurf an Ihre rot-grün-blaue Politik.

(Beifall CDU und FDP)

Herr Kollege Dr. Tietze, Sie haben gesagt, Sie wollten unsere Kritikpunkte aufnehmen. Es geht mir nicht darum, ob Sie die Kritikpunkte der Opposition aufnehmen. Das werden Sie im Zweifel eh nicht tun. Wenn Sie es ernst meinen mit Ihrer Ankündigung, dann nehmen Sie die Kritikpunkte der betroffenen Verbände, der betroffenen Wirtschaft auf. Daran werden wir Sie messen.

In der Tat sind es am Ende rechtsstaatliche Probleme, die Sie mit diesem Gesetzentwurf verursachen. Sie können doch nicht, wie Sie es hier festgelegt haben, das Verhalten einzelner Personen innerhalb eines Unternehmens in leitender Funktion oder, wie es heißt, die „einen besonderen Auftrag haben, die der Korruption beschuldigt werden“, auf ein gesamtes Unternehmen mit aller Betroffenheit, was die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens, was die Arbeitsplätze von vielen Menschen angeht, zurechnen. Das ist hoch problematisch und drückt ein tiefes Misstrauen gegenüber der Wirtschaft aus.

Wenn Sie in § 3 Abs. 3 festschreiben, dass die Eintragung in das Register bereits während der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens erfolgen kann, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen einer besonderen Verfehlung entsteht, dann heißt das: Sie nehmen eine Sanktion vorweg, bevor die Justiz ab

(Dr. Andreas Tietze)

schließend über den Tatbestand bewertet und entschieden hat, und übertragen diese Sanktion nicht der Justiz, sondern der Verwaltung, dem Ministerium von Herrn Meyer, das dann eine Eintragung nach eigenem Gutdünken auf dieser Basis vornehmen kann. Das ist rechtsstaatlich hoch problematisch.

(Beifall CDU)

Politisch kann ich nur sagen: Nehmen Sie die Kritikpunkte ernst! Nehmen Sie das Gesetz vom Tisch! Sie legen mit diesem Gesetz, aber auch mit den anderen, die Sie als großen Erfolg Ihrer Koalition feiern, neuen Mehltau auf den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und werden kein Wachstum und keine neuen Arbeitsplätze schaffen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Überzogen haben heute manche. Sie hätten aber die Gelegenheit gehabt, noch weiter zu reden, ohne dass es auf Ihre Redezeit angerechnet worden wäre, wenn Sie der Frau Kollegin Lange Gelegenheit zu einer Zwischenfrage gegeben hätten. Das war die Frage. Das scheint nicht der Fall zu sein.

Jetzt hat der Kollege Olaf Schulze von der SPDFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein ist in Gefahr, wenn ich Sie eben so richtig verstanden habe. Wenn Sie einmal Ihre Kolleginnen und Kollegen in Bayern, Baden-Württemberg und in Hessen fragen würden, die 2004, 2010, 2005

(Beifall SPD)

solche Register eingeführt haben,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Genau so?)

dann werden die Ihnen etwas anderes erzählen. In Bayern, in Hessen und in Baden-Württemberg ist es Usus, dass man als Verwaltung und als öffentlicher Auftraggeber vorher nachschauen kann, welche Unternehmen in diesem Register vertreten sind. Herr Tietze hat es schon gesagt, es ist ab einer bestimmten Summe sogar vorgeschrieben, dass man nachsehen muss. Sie nennen das Register einen Pranger. In Schleswig-Holstein ist es der Pranger; ich weiß nicht, wie Sie das in Bayern nennen. Dort regieren Sie beide zusammen.

(Christopher Vogt [FDP]: Wir können die andere Politik ja übernehmen!)

Wenn Sie das in Bayern auch rückgängig machen, dann ist das in Ordnung. In Bayern werden diese Firmen gar nicht erst genommen. Das ist genau das, was wir auch hier wollen. Es ist auch nicht so, dass alle Unternehmen oder alle Unternehmer unter einem Generalverdacht stehen und dass man von vornherein sagt, sie seien korrupt oder verstießen gegen Gesetze, im Gegenteil. In Schleswig-Holstein sind die meisten Unternehmen, und ich hoffe, es sind alle Unternehmen, nicht davon betroffen. Sie müssen vor den Unternehmen geschützt werden, die diese Maßnahmen nicht einhalten. Daher wird dieses Register sehr wenige Einträge haben. Deshalb ist es nicht richtig, wenn Sie behaupten, dies würde in Schleswig-Holstein vieles verhindern oder die Unternehmen in Schleswig-Holstein behindern.

(Beifall SPD und Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Wirtschaftsminister Reinhard Meyer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, die Landesregierung möchte ein gemeinsames Register zum Schutz fairen Wettbewerbs, und zwar gemeinsam mit Hamburg. Das hat Ministerpräsident Albig erklärt, und das hat der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg erklärt. Das hat einen ganz wichtigen Grund: Wir wollen fairen Wettbewerb, aber wir wollen auch Wettbewerb über Qualität.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Der vorliegende Entwurf schafft hierfür eine gute gesetzliche Grundlage. Das Register soll die Vergabestellen im Land bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten sollen, unterstützen. Die Entscheidung über den Ausschluss von Unternehmen bleibt bei der Vergabestelle, es sei denn, es ist eine Vergabesperre ausgesprochen. Ganz wichtig ist: Das Register wird nicht öffentlich zugänglich sein. Ich sage dies, weil hier viele ein anderes Bild an die Wand gemalt haben. Es wird also kein Pranger aufgestellt oder eine schwarze Liste an die Tür angeschlagen. Öf

(Johannes Callsen)

fentliche Auftraggeber sollen nur gezielt abfragen können, ob ein Unternehmen, das für den Zuschlag vorgesehen ist, im Wettbewerb gegen straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Jetzt kann man noch auf § 2 Abs. 3 eingehen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal klarstellen: Dieser Vorschlag kam aus Hamburg. Dort steht: kein vernünftiger Zweifel bei laufenden Verfahren. Diesen vernünftigen Zweifel stellt die korruptionsregisterführende Stelle her, das ist das Wirtschaftsministerium. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Meine Meinung ist dazu, dass man dann, wenn jemand nicht bestandskräftig verurteilt ist, weiter Zweifel haben muss. Ich glaube, dies wird man im Ausschuss vernünftig miteinander regeln können.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

Das ist nicht der Hauptpunkt. Man wird dies entsprechend glätten. Es geht um einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit Hamburg.