Die Kernpunkte in der gebotenen Kürze. Erstens. Stichwort Mehrfachkonzessionen. Mehrfachkonzessionen, auch die sogenannten Doppelkonzessionen sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr zulässig. Dies muss sich natürlich in einem Spielhallengesetz des Landes wiederfinden. Künftig wird es keine neuen Spielhallenkomplexe mehr geben. Alte müssen nach Ablauf der Übergangsfristen aufgegeben oder neu konzipiert werden, zum Beispiel für reine Unterhaltungsspiele.
Ein wirksamer Spielerschutz bedeutet nämlich auch, dass die ausgeuferten Spielmöglichkeiten wieder eingeschränkt werden. In einer Spielhalle dürfen aus Spielerschutzgründen gerade nicht mehr als höchstens zwölf Spielgeräte aufgestellt werden. Nunmehr wird der Umgehungsstrategie, durch zwei nebeneinander liegenden Spielhallen die Spielgeräte auf 24 zu erhöhen, um die Attraktivität für Spiele zu erhöhen, eine Ende gesetzt. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Zweitens: Übergangsfristen. Für bestehende Mehrfachkonzessionen gelten die Übergangsfristen des Staatsvertrages. Sie betragen nunmehr fünf Jahre, in Härtefällen zehn Jahre. Das halten wir für ausreichend.
Drittens: Jugendschutz. Für die Stärkung des Jugendschutzes stellen wir klar, dass die Spielhallenaufsichten adäquat geschult sein müssen. Nur so kann eine verlässliche Aufsicht sichergestellt werden.
Vierter Punkt: Spielerschutz. Die Vorschriften zu Geldautomaten und sonstigen Bargeldbeschaffungsmöglichkeiten in und bei Spielhallen müssen verschärft werden. Die Glücksspielbranche hat bereits mit Umgehungsstrategien reagiert. Hier gilt es,
offenkundige Lücken zu schließen. Auch die Bestimmungen zu den Internetwettterminals sind anzupassen, damit keine verbotenen Online-Glücksspiele möglich sind.
Das fünfte Stichwort - das ist mir persönlich am Wichtigsten, weil ich glaube, dass wir das über das Spielhallengesetz entsprechend steuern müssen - ist die Suchtprävention. Pathologisches Glücksspiel, aber auch anderes Suchtverhalten geht leider oftmals miteinander einher. Alkohol und Nikotin zum Beispiel sind geeignet, das Spielverhalten in fataler Wechselwirkung zu stimulieren. Zusätzlich zum Alkoholverbot werden wir deshalb auch ein Rauchverbot neu aufnehmen. Dabei halten wir uns an den Maßstab und die Ausnahmen des Nichtraucherschutzgesetzes.
- Herr Kubicki, in der Tat ist es gang und gäbe, dass man die Kunden im wahrsten Sinne des Wortes ködert. Das werden wir beenden. Suchtexperten bestärken uns nämlich in unserer Überzeugung, dass jede Spielunterbrechung, sei sie noch so erzwungen, unbedingt zu begrüßen ist. Diese Pausen können und sollen gefährdete Spieler zu einem Überdenken des eigenen Spielverhaltens anregen.
Mir als Wirtschaftsminister ist natürlich bewusst, dass die Spielhallenbetreiber, dass die Automatenaufsteller, dass die Glücksspielindustrie, stark in die Pflicht genommen werden. Das ist eine Güterabwägung. Das machen wir bewusst. Nach meiner Überzeugung müssen wir den Spielerschutz, die Suchtprävention, auch beim Spielhallengesetz eindeutig in den Vordergrund stellen.
Das ist unser erklärtes Ziel. Deswegen hoffe ich auf eine breite Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU und FDP haben in der letzten Legislaturperiode ein modernes, austariertes Spielhallengesetz beschlossen.
Wir konnten das machen, weil das an die Realitäten des Marktes angepasst war. Wir haben den Wildwuchs beendet. Wir haben alle Konzessionen über Zweifachkonzessionen hinaus verboten. Wir haben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen durch die Abstandsregelung Genüge getan. Wir haben erstmalig für Ruhepausen gesorgt. Wir haben ebenfalls beschlossen, dass es dort keinen Speiseverkauf gibt. Alkoholische Getränke sind ebenfalls ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren, wir haben aber auch das unterscheidet uns von Ihnen und von Ihrem Entwurf, Herr Meyer - an die mittelständischen Unternehmer gedacht, die insgesamt in SchleswigHolstein 2.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben.
Sie haben selber gesagt, woran es liegt, nämlich daran, dass Sie dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten sind. Niemand hat Sie dazu gezwungen - und wir schon gar nicht.
Diese Unternehmer sind alles mittelständische Unternehmer, die zum Teil ausbilden und die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben. Nur ein ganz kleiner Teil der Mitarbeiter ist auf 400€-Basis beschäftigt - das sind jetzt glaube ich 450 € -, 80 % der Beschäftigten bei ihnen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Das ist der klassische Mittelstand, für den Sie zuständig sind. Dem nehmen Sie jetzt die Existenz. Das ist Ihnen doch klar. Denn allein mit zwölf Lizenzen kann ein Unternehmer nur schwer überleben. Sie geben ihm eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Gehen Sie einmal nach Neumünster an den Hauptbahnhof und schauen Sie sich das dort einmal an. Innerhalb des Hauptbahnhofs gibt es fünf Spielhallen. Von der darf nur eine überleben. Wie ermitteln Sie die eine? Machen Sie das per Roulette, oder wird geknobelt, oder wie machen Sie das?
Nach welchen Kriterien wollen Sie vier Spielhallen schließen, wenn dort jetzt fünf Spielhallen vorhanden sind? Das ist auch nicht in einem Dialog möglich, denn vier dieser Unternehmer müssen ihre Existenz aufgeben und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen.
Vergessen Sie nicht, dass es in der Vergangenheit schon immer möglich war - nun ist Herr Breitner leider nicht hier, der das als Bürgermeister von Rendsburg wusste -, dass man durch eine einfache Regelung im Bebauungsplan hätte verhindern können, dass Spielhallen in Stadtteilen gebaut werden. Nebenbei: Rendsburg hatte in Schleswig-Holstein die höchste Spielhallendichte. Er hätte das also selber regeln können. Aber die Vergnügungssteuer und die Gewerbesteuer locken natürlich jeden Bürgermeister - das verstehe ich auch.
Gleichzeitig aber verteidigen Sie das Monopol unserer Spielcasinos. Dann erklären Sie mir hier bitte doch einmal, warum unser Spielcasino hier in Kiel oder auch die Casinos woanders 60 Casino-Automaten haben dürfen, einarmige Banditen. Dort darf man übrigens rauchen. Sie verbieten in den Spielhallen das Rauchen, aber in den Casinos, wo wir selbst der Betreiber sind, da darf man zukünftig rauchen. Wir betreiben 60 Automaten an jedem Standort.
Erklären Sie das einmal dem Spielhallenbetreiber, warum der nur 12 und wir als Staat 60 betreiben dürfen.
Damit hat die Perversion leider noch kein Ende das ist leider so nicht zu sehen, aber ich beschreibe Ihnen das Bild -: Hier werden Kinder in Schulbussen jeden Tag zur Schule gefahren - ich habe das Bild von einem Schüler bekommen -, auf denen Spielcasinolabel kleben. Wenn das die Art der Prävention ist, mit der Sie die jungen Leute von der Spielsucht abhalten wollen!
Meine Damen und Herren, Sie haben gesagt, dass es eine Härtefallregelung geben soll. Dann sagen Sie aber auch, wie sich das Gesetz für diejenigen auswirkt, die nach unserem Gesetz, das wir hier im
letzten Jahr verabschiedet haben, als mittelständische Unternehmer losgegangen sind, die gesagt haben: Jetzt habe ich eine Perspektive für zehn beziehungsweise 15 Jahre. Darauf muss sich ein Unternehmer verlassen können. Sie haben Mietverträge abgeschlossen und Investitionen getätigt. Und heute kommen Sie auf einmal an und sagen, das geht so alles nicht.
- Mit Ihnen will ich heute gar nicht reden. Sie haben sich eben schon mit Ihrer Pressemitteilung blamiert, Herr Stegner. Mit Ihnen schon gar nicht.
Aber Sie, Herr Meyer, nehme ich wenigstens noch ernst. Ich sage Ihnen jetzt schon, wozu das führen wird:
Wir bekommen - natürlich auch Klagen ohne Ende, aber es gibt ja Anwälte, die davon leben - einen Rückzug des Mittelstandes. Sie verdrängen die legalen mittelständischen Unternehmer und schaffen einen illegalen Markt. Das ist es. Wir bekommen dann die Rockerbanditen - wie auch immer sie heißen mögen -, die solche Hallen betreiben werden, bei denen alle zwei Jahre die Besitzer wechseln werden. Sie haben dann niemanden, an den Sie sich wenden können. Das Finanzamt hat keine Möglichkeit, irgendwelche Steuern oder Abgaben einzuziehen. Sie verdrängen den Mittelstand zulasten einer Gruppe, die wir in diesem Bereich eigentlich nicht haben wollen. Überlegen Sie es sich gut, was Sie hier machen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer von Herrn Arp eine andere Rede erwartet hat, ist nicht von dieser Welt. Ich bin sicher, wenn Herr Kubicki oder einer seiner Kollegen hier ans Podium treten wird, werden wir eine ähnliche Rede hören.