Protokoll der Sitzung vom 18.06.2013

Was ich zur Suchtprävention gesagt habe, gilt natürlich auch für Spielbanken.

(Beifall SSW und Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Arp?

Selbstverständlich, gern.

Ich wollte Ihre Redezeit noch ein bisschen verlängern, Herr Kollege. Was machen Sie, wenn das Glücksspielgesetz scheitert? Bekommen wir dann das alte Spielhallengesetz wieder?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Glücksspiel- staatsvertrag!)

- Wenn der Glücksspielstaatsvertrag scheitert, bekommen wir dann das Spielhallengesetz wieder, das wir jetzt haben?

(Zurufe Dr. Kai Dolgner [SPD] und Serpil Midyatli [SPD])

- Lieber Kollege Arp, für Glaubensfragen, das wissen Sie, ist sonntags immer die Kirche zuständig. Derzeit haben wir eine gesetzliche Regelung, die ist so, wie sie ist. An die aktuelle gesetzliche Regelung passen wir das Gesetz an, das wir hier zu beschließen haben. Das ist richtig und konsequent.

Sollte es irgendwann einmal zu anderen Regelungen kommen, gilt das, was immer gilt, nämlich, dass Kohärenz zu gewährleisten ist. Dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. Jetzt halten wir uns erst einmal an die gesetzlichen Regelungen, die da sind, die alle 16 Länder gleichartig betreffen. Da müssen wir als Land Schleswig-Holstein natürlich entsprechend beim Spielhallengesetz nacharbeiten. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg. Wir halten uns an Recht und Gesetz, das können Sie sich denken. Aber wir vernachlässigen den Spielerschutz auf gar keinen Fall. Gibt es noch weitere Fragen?

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann hat jetzt der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herr Reinhard Meyer, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vieles gesagt worden. Ich glaube, wir sollten die

(Lars Harms)

Beratung im Ausschuss nutzen, um verschiedene Anregungen noch einmal aufzugreifen, selbstverständlich auch, was das Thema Rauchverbot in Spielbanken angeht. Aber Herr Arp, ich möchte an der Stelle eine Bemerkung machen, weil Ihre Argumentation zum Mittelstand - mit Verlaub - etwas schräg herübergekommen ist.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Warum?)

Sie hatten einmal die Funktion des Mittelstandsbeauftragten. Dass man dem Wirtschaftsminister - vor dem Hintergrund der Suchtprävention - vorwirft, kein Herz für den Mittelstand zu haben, und beim Mittelstand nur noch von Spielhallenbesitzern redet, halte ich für ein bisschen übertrieben. Ich gebe Ihnen ein fachliches Argument: 73 % der bestehenden Konzessionen sind Einzelkonzessionen. Da wird sich gar nichts ändern. Hier den Niedergang des Mittelstandes zu apostrophieren, ist ein starkes Stück.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich muss sagen, wenn ich jetzt misstrauisch wäre bei all dem, was von der alten Landesregierung gefördert worden ist -, müsste ich jetzt nachschauen, ob auch Spielhallen gefördert worden sind, was ich immer ablehnen würde.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU] - Dr. Heiner Garg [FDP]: Herr Stegner soll mal eine Klei- ne Anfrage stellen!)

Aber angesichts dieser Argumentation zum Mittelstand muss ich sagen: Da ist überhaupt keine Strategie dahinter. Deswegen ist ganz klar, dass diese Landesregierung zum Mittelstand steht. An dieser Stelle musste das noch einmal deutlich gesagt werden.

(Beifall SPD, SSW und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/918 federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss und dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist bei einer Gegenstimme aus der Fraktion der PIRATEN ohne Enthaltungen so beschlossen.

Ich unterbreche die Sitzung. Wir treffen uns bitte pünktlich, weil sich dann ein Wahlvorgang und eine Vereidigung anschließt, um 15 Uhr wieder im Plenarsaal. Haben Sie eine schöne Mittagszeit. Bis nachher, tschüss. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 12:56 bis 15:08 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts

Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Drucksache 18/886

Der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts hat dem Landtag mit Drucksache 18/886 einen Wahlvorschlag vorgelegt. Der Landtag hat nach § 6 Abs. 2 Landesverfassungsgerichtsgesetz in geheimer Wahl ohne Aussprache zu wählen. Für die Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags - das sind 46 Stimmen - erforderlich.

Ich begrüße im Namen des Landtags Herrn Professor Dr. Christoph Brüning und seine Ehefrau auf der Tribüne. Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich gebe für die Wahlhandlung folgende Hinweise: Wir beschließen über den Wahlvorschlag des Ausschusses Drucksache 18/886. Wer ihm zustimmen will, kreuzt Ja an, wer ihn ablehnen will, kreuzt Nein an, und wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt Enthaltung an. Ich mache darauf aufmerksam, dass Stimmenthaltungen in diesem Fall die gleiche Wirkung wie Nein-Stimmen haben.

Die Mitglieder des Landtags werden durch die Schriftführerinnen und Schriftführer einzeln aufgerufen und gehen dann bitte außen herum zu dem Saaldiener zu meiner Linken, der Ihnen den Stimmzettel aushändigen wird. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Die Wahlkabine befindet sich hinter mir hinter der Wand. Nach Abgabe Ihrer Stimme falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.

(Minister Reinhard Meyer)

(Serpil Midyatli [SPD]: Und wenn der dane- benfällt?)

- Schlecht, wenn er danebenfällt, Frau Abgeordnete. - Ich bitte alle Mitglieder des Landtags, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über Ihre tatsächliche Wahl aufkommen und die Gültigkeit Ihrer Stimme gewährleistet ist. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es ist daher auch nur der in der Wahlkabine bereitliegende Stift zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgeräts ist unzulässig und als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, werde ich mich überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

(Zurufe: Einmal reingucken! - Weitere Zuru- fe)

- Danke schön. - Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahlhandlung kommen, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne das Haus Gadeland aus Neumünster mit der Plattdeutschgruppe und den Nautischen Verein Kappeln. Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, der Wahlakt ist hiermit eröffnet. Ich bitte die Schriftführer, die Namen einzeln aufzurufen. Wenn Sie aufgerufen sind, holen Sie sich bitte beim Saaldiener Ihren Stimmzettel ab. Wir beginnen jetzt mit der Wahl.

(Namensaufruf und Stimmzettelabgabe - Un- ruhe)

Meine Damen und Herren, bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die beziehungsweise der noch nicht gewählt hat. - Das ist nicht der Fall. Der Wahlakt ist damit beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa fünf Minuten.

(Unterbrechung von 15:21 bis 15:26 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: abgegebene Stimmen 65, gültige Stimmen 65, ungültige Stimmen 0, Jastimmen 64, Neinstimmen 0, Enthaltung 1. - Herzlichen Glückwunsch zur Wahl!

(Beifall)

Der Wahlvorschlag hat die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten und ist angenommen. Da Professor Dr. Brüning vorher bereits seine Zustimmung zur Übernahme des Amtes erklärt hat, erübrigt sich die Frage, ob er die Wahl annimmt. Damit ist Herr Professor Dr. Brüning als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt. Jetzt beglückwünsche ich Sie noch einmal offiziell. Herzlichen Glückwunsch! Weiteres folgt. Es ist noch einiges an Prozedere zu erledigen. Sie bekommen noch entsprechende Unterlagen. Es gibt also sozusagen Ihre Bestallung. Dann folgt noch die Vereidigung im Landtag. Die werden wir gleich erleben.

Ich fahre zunächst in der Tagesordnung fort. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9, 12 und 20 auf: