Das Wort für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich ausdrücklich betonen, Frau Ministerin Heinold, dass ich sehr froh bin, dass das Finanzministerium von Ihnen geführt wird und nicht von dem Kollegen Stegner, weil ich bei Ihnen zumindest immer das Bemühen sehe, unterhalb der Schuldengrenze mit den finanzpolitischen Herausforderungen fertigzuwerden, die vor diesem Land liegen.
Selbstverständlich, Frau Ministerin, wäre die Finanzierung der Anhebung der Beamtenbesoldung über die Zinsersparnisse nicht geeignet, den Schuldenberg unterhalb des Pfades weiter abzuschmelzen. Aber wir hätten keine strukturellen Mehrausgaben, weil wir auf diese Art und Weise strukturelle Mindereinnahmen haben. Wenn Sie die 40 oder 50 Millionen €, die Sie durch Zinsersparnisse jedes Jahr generieren, verwenden würden, um die Schulden herunterzufahren, wäre das in Ordnung. Sie geben sie aber nur anders aus.
gewesen, hätten wir durch eine Vorverlagerung des Zensus einen Teil des Drucks von unseren Sparbemühungen nehmen können. Aber das sei dahingestellt. Das ist in diesem Fall nicht das Glück des Tüchtigen, sondern die Gnade Gottes, die hier über dieser Regierung ihr Füllhorn ausschüttet.
Was ich besonders bemerkenswert finde, sind Beiträge von Lars Harms und dem Genossen Stegner, die darauf hinauslaufen, man mache als Haushaltsgesetzgeber ein Gesetz im Parlament, und hinterher kommt etwas anderes heraus als vorher reingekommen ist. Als wir mit der Haushaltsstrukturkommission angefangen haben, unsere Vorschläge an den Markt der Meinungen zu bringen - da gab es noch nicht einmal ein Gesetzgebungsvorhaben -, da gab es einen wilden Aufschrei nach der Devise, der Untergang des Abendlandes fände statt. Sie erwarten dann andererseits, dass wir dann immer Händchen haltend hier stehen und warten, bis die Regierungskoalition sich auf ein Ergebnis geeinigt hat, bevor wir am parlamentarischen Prozess teilnehmen. Das kann nicht sein. Das müssen Sie eigentlich auch akzeptieren.
Was mich eigentlich bewogen hat, ans Rednerpult zu treten, sind die dauerhaft vorgetragenen Unwahrheiten des Kollegen Dr. Stegner. Ich sage Unwahrheiten, weil ich davon ausgehe, dass er es nicht besser weiß. Deshalb ist es eine Unwahrheit. Denn wenn er es besser wüsste und trotzdem wieder behauptete, wäre es eine Lüge.
Eine Vorlage aus dem Finanzministerium, die allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden und zugehen kann, weist aus, dass der Stellenabbau im Bereich der Lehrer von der Koalition von CDU und FDP bis zum Jahr 2020 auf 3.906 angewachsen wäre und der Stellenabbau der Koalition bis zum Jahr 2020 auf 3.716 aufwächst.
Herr Kollege Dr. Stegner, vielleicht würden Sie mir zuhören: Wenn Sie glauben, dass die Differenz von 190 die Hälfte der demografischen Rendite ist, dann tun Sie mir wirklich leid, weil die demografische Rendite tatsächlich um den Faktor 20 höher liegt als hier ausgewiesen.
Schlimmer aber ist - Frau Franzen hat darauf hingewiesen -, dass in den Zahlen die Referendarstellen enthalten sind. Da Sie aber 200 Referendarstellen mehr abbauen als wir, werden Sie erleben, dass Sie am Ende des Tages - im Jahr 2020 - definitiv mehr Lehrerstellen abbauen als es CDU und FDP je getan hätten.
Das dokumentieren wir jetzt überall. Ich habe die Vorlage hier, Sie können sie sich gern ansehen. Sie haben sie ja auch erhalten. Das dokumentieren wir jetzt überall, weil wir nicht mehr bereit sind, diese polemischen Äußerungen von Ihnen, Herr Dr. Stegner, hinzunehmen, die auf Unwahrheiten basieren, von denen Sie zumindest jetzt wissen, dass es Unwahrheiten sind. Behaupten Sie das künftig weiter, wäre es eine Lüge. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/816 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW sowie zwei Abgeordnete der Piratenfraktion. Wer gegen diese Vorlage stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion und drei Mitglieder der Piratenfraktion. Wer enthält sich bei diesem Gesetzentwurf? - Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/820. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/820 abzulehnen. Wer so, wie der Ausschuss das empfohlen hat - also die Ablehnung - beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer für die Annahme des Antrags der FDP-Fraktion, also gegen die Empfehlung des Finanzausschusses ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW so, wie der Finanzausschuss vorgegeben hat, abgelehnt worden. Das ist ein bisschen kompliziert, aber im Ergebnis hat der Antrag keine Mehrheit bekommen.
Herr Präsident, ich wäre dankbar, wenn Sie feststellen würden, in welcher Konstellation die Ablehnung dieser Beschlussvorlage hinsichtlich des FDP
Gesetzentwurfs vorgenommen worden ist, nämlich mit den Stimmen von CDU, FDP und der Piratenfraktion. Diese Feststellung haben Sie unterlassen.
Diese Feststellung hole ich gern nach, Herr Abgeordneter. Die Ablehnung erfolgte gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der PIRATEN. Das wird im Protokoll so festgehalten. Herzlichen Dank für die Erinnerung.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/939 (neu)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Simone Lange von der SPDFraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, insbesondere nach dieser intensiven Debatte, zwei kleine Feststellungen: Der 6. Mai 2012 war ein guter Tag für Schleswig-Holstein, und der 7. Mai 2013 war ein guter Tag für die Gleichstellung, denn an diesem Tag hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst, dessen Tragweite sich erst noch entfalten wird.
(Beifall SPD, Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Jette Waldinger-Thiering [SSW] und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])
„Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26 b, 32 a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.“
Die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist damit entschieden. Dass die Bundesregierung mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf handeln musste, war quasi alternativlos. Der Gesetzentwurf kam schnell und ist doch weniger als halbherzig. Er beinhaltet gerade einmal das, was das Urteil verlangt und zielt auf alle noch nicht bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuerfälle ab. Gerecht ist etwas anderes. Deshalb gibt es einen Gesetzentwurf der SPD im Bundestag, der nicht nur rückwirkend, sondern auch umfassend für alle bereits bestandskräftigen Steuerfestsetzungen meint und fordert, dass diese zu ändern sind.
So wie wir weiter auf eine echte steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften warten müssen, lässt auch die Gleichstellung mit der Ehe auf sich warten. Längst hätte die Bundesregierung politischen Zeichen setzen können, längst hätte die Bundesregierung alles dafür in die Wege leiten können, was für eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der heterosexuellen Ehe notwendig gewesen wäre.
Dass sie das nicht getan hat, unterstreicht, dass die Bundesregierung zwischen beidem nach wie vor einen Unterschied macht und dass es eben nicht wie immer wieder angeführt - um die Lösung eines juristischen Problems geht. Nein, es geht darum, Menschen in einen Kontrast zu stellen, den es nicht gibt und nicht geben darf. Ob hetero- oder homosexuell, alle Partnerschaften müssen in allen Bereichen des Lebens gleichgestellt sein.
(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Den gewissen Unterschied zwischen Lebenspartnerschaften und der Ehe gibt es nicht. Also steht ihrer Gleichstellung auch nichts im Weg - außer der schwarz-gelben Bundesregierung. Ja, die schwarzgelbe Bundesregierung ist ein Hindernis auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Begriff „Dänenampel“ ist plump, wir haben ihn oft gehört. Aber an dieser Stelle möchte ich sagen: Lieber eine wegweisende Dänenampel im Land als ein schwarz-gelbes Absperrband im Bund. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, dass Bundesverfassungsgericht - das haben wir eben gehört; und das war auch zu erwarten - hat ein Urteil zur steuerlichen Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften gesprochen. Die steuerliche Gleichstellung mit der Ehe, also der Anspruch auf die steuerliche Zusammenveranlagung, besteht ab sofort.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nun vor. Die Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Zweck, einkommensteuerrechtliche Vorschriften auf die Lebenspartnerschaften auszuweiten, liegt vor.