Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Koch?

Gern.

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Ministerin, als es um den Flutopferfonds ging, haben Sie ausgeführt, dass die potenziell 140 Millionen €, die Schleswig-Holstein einbringen müsste, als Spielraum im Haushalt dank günstiger Zinssituation glücklicherweise vorhanden seien.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das stimmt ja!)

- Das stimmt auch; das haben auch wir als CDU-Fraktion immer so gesagt. Geben Sie mir recht, dass, bevor die Flutkatastrophe eingetreten ist, dieser Spielraum auch für eine zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses hätte genutzt werden können?

Genau das habe ich eben gesagt. Ich habe gesagt: Wenn Sie vorschlagen, Zinsmittel zu nehmen, ist dies kein Sparbeitrag, sondern Sie nehmen Mittel, die sonst nicht ausgegeben und den Haushalt entlasten würden. Das ist keine Sparmaßnahme, Herr Koch.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Oder die Sie an- ders ausgeben!)

Man kann es finanzieren, aber es ist kein Sparbeitrag.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

- Nein, ist es nicht. Freuen Sie sich, dass wir nicht alles so verplant haben, wie Sie es bisher verplant haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Dann wäre es für uns deutlich schwieriger gewesen, sofort Hilfe zuzusagen.

Meine Damen und Herren, die erwartete Einnahmeerhöhung aus dem Zensus wird ab 2015 für die Besoldungsanpassung eingestellt. Das Verhandlungsergebnis bleibt damit im Rahmen des Möglichen, den wir als Koalition gemeinsam abgesteckt haben.

Dadurch dass wir im Vergleich zu einer zeitgleichen Übernahme des Tarifergebnisses rund 75 Millionen € sparen oder nicht ausgeben, enthält das Ergebnis noch immer einen erheblichen solidarischen Beitrag unserer Beamtinnen und Beamten zur Konsolidierung des Landes. Das verdient - wie ich finde - ganz besondere Anerkennung.

Meine Damen und Herren, der nunmehr in zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf bestätigt zweierlei: Er bestätigt zum einen, dass ein Gesetz - wie es Peter Struck einmal ausgedrückt hat - das Parlament niemals so verlässt, wie es eingebracht wurde. Das ist etwas anderes, als wenn ein Parlament eine Regierung demütigt. Zum anderen - das sage ich ausdrücklich in Richtung derjenigen, die bereits den ersten Gesetzentwurf der Landesregierung vorschnell als „Besoldungsdiktat“ bezeichnet haben gab es tatsächlich einen Dialog. Damit bestätigt der Gesetzentwurf, dass der Begriff Dialog für die Landesregierung, für die Koalition keineswegs nur eine leere Worthülse ist. Im Gegenteil, der jetzige Gesetzentwurf ist gerade das Produkt eines äußerst konstruktiven Dialogs mit den Gewerkschaften, mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit den im Finanzausschuss hinzugezogenen Sachverständigen.

Herr Koch, ein konstruktiver Dialog, den Sie so vielleicht nicht kennen, kann hart in der Sache sein. Er ist fair geführt worden. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben.

Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Koch?

Bitte schön.

Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass sich der Ministerpräsident vor wenigen Tagen beim Deutschen Beamtenbund für die gravierenden Fehler in diesem Dialogprozess entschuldigt und zugesichert hat, dass es Derartiges nicht wieder geben wird?

(Ministerin Monika Heinold)

Wenn Sie das so sagen, wird es stimmen. Auch ich habe davon gehört. Das ist völlig in Ordnung. Ich weiß nicht, was Sie jetzt damit ausdrücken wollen.

(Beifall, Heiterkeit und Zurufe)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird dem Parlament immer wieder Vorschläge unterbreiten, welche den Konsolidierungskurs des Landes unterstützen. Das Ergebnis des Zensus hat es diesmal möglich gemacht, eine von der Landesregierung ursprünglich geplante strukturell wirkende Kostenbegrenzung nicht umsetzen zu müssen. Das freut unsere Beschäftigten, das freut aber auch uns als Arbeitgeber, Arbeitgeberin. Denn es verbessert die Ausgangslage für unser Land, qualifiziertes Personal an uns zu binden und im Wettbewerb mit den anderen Ländern zu bestehen.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf schließt nahtlos an unser Maßnahmenpaket an, das wir zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bereits hier miteinander beraten haben. Mit der Besoldungserhöhung in den Jahren 2013 und 2014 ist Schleswig-Holstein gut aufgestellt. Als attraktiver Arbeitgeber müssen wir den Vergleich zu anderen Ländern nicht scheuen.

Das Verfahren beim Besoldungsgesetz hat gezeigt: Die rot-grün-blaue Koalition nimmt ihr Dialogversprechen ernst. Sie sucht das Gespräch mit den Menschen. Sie ist bereit für den Kompromiss. Argumente werden abgewogen, was möglich ist, wird umgesetzt.

(Zurufe CDU)

- Herr Koch, ich weiß, dass Ihnen das alles ein bisschen schwerfällt, weil Sie das in der Form nicht kennen, aber für uns ist Dialog Dialog und Kompromiss Kompromiss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD - Christopher Vogt [FDP]: Sie schaffen es noch nicht mal, über den Ge- setzentwurf zu reden! - Weitere Zurufe)

Als Finanzministerin sage ich: Solange sich die Beschlüsse der Koalition im Rahmen des Konsolidierungskurses bewegen, ist auch für mich alles gut.

(Christopher Vogt [FDP]: Toller Dialog!)

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist ein fairer Kompromiss zwischen Konsolidierung und Tarifbeziehungsweise Besoldungserhöhung. Schade, dass die Opposition auf stur schaltet und noch immer an der Maximalforderung festhält, weitere

75 Millionen € auszugeben. Es wäre schön gewesen -

(Zuruf: Einmal!)

- Ja, einmal, aber 75 Millionen € einmal sind auch Geld.

(Tobias Koch [CDU]: Sie belasten strukturell über mehrere Jahre!)

- Ich sage nicht, dass das strukturell ist.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

Ich sage, Sie wollen heute 75 Millionen € einmalig mehr ausgeben als wir. Dazu sollten Sie jetzt auch stehen und nicht so tun, als sei das nicht so.

(Tobias Koch [CDU]: Ja!)

Ich sage: Schade, alle haben sich bewegt. Es wäre schön gewesen, wenn wir zum Schluss vielleicht auch Ihre Sturheit in etwas Kompromissbereitschaft hätten umwandeln können und zusammengestanden hätten.

Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Koch? - Bitte schön, Herr Koch.

Ich würde Sie gern auf den Unterschied aufmerksam machen wollen, Frau Ministerin, dass die zeitgleiche Übernahme ein Einmaleffekt von 75 Millionen € in den Jahren 2013/2014 ausmacht, bei dem wir immer der Auffassung waren, der Spielraum sei dafür auch vorhanden. Der Gesetzentwurf, so wie ihn die Regierungsfraktionen verändert haben - abweichend von Ihrem Entwurf - führt ab 2015 Jahr für Jahr in alle Zeit hinaus zu einer strukturellen Mehrbelastung im zweistelligen Millionenbereich. Diese Einsparung durch den Einmaleffekt werden Sie bis 2020 schon wieder vollständig durch Ihre strukturellen Mehrausgaben ausgegeben haben.

Sehr geehrter Herr Koch, erstens müssten wir die 75 Millionen € wahrscheinlich 50 Jahre lang verzinsen. Zweitens ist es ab 2015 kein zweistelliger Betrag, sondern nach meiner Erinnerung sind das ungefähr 8 Millionen €. Drittens ist in diesem Betrag unter anderem ein Beförderungspaket enthalten. Das halte ich für zwingend notwendig, wenn

wir den öffentlichen Dienst attraktiver machen wollen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Es sind Zulagen enthalten, Zulagen insbesondere für diejenigen, die im Hamburger Rand wenig verdienen. Aber ich freue mich, dass Sie es richtig verstanden haben, so wie ich es auch gesagt habe: Die 75 Millionen € sind einmalig. Aber nur, weil Sie die Ausgabe einmalig fordern, ist das dennoch Geld, was wir uns erst von der Bank holen müssen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, SSW und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Landesregierung hat die verabredete Redezeit um 3 Minuten überzogen. Das steht auch den Fraktionen zu.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das passt ja!)

Das Wort für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.