Nehme ich das alles zusammen, stelle ich fest, es gibt einen Widerspruch in der betriebswirtschaftlichen Sicht der Landwirte. All die Maßnahmen, zu denen ich gleich kommen werde, sind ohne Frage eine Einschränkung der betriebswirtschaftlichen Sicht. Das ist so. Das ist zuzugeben. Die Frage ist allerdings, ob es Aufgabe einer Regierung oder eines Ministers sein kann, allein die betriebswirtschaftliche Sichtweise zu nehmen,
oder ob nicht die Aufgabe eines Politikers, der für die Gesellschaft gewählt ist, ist, die Balance zu suchen zwischen dem Schutz der öffentlichen Güter, also der volkswirtschaftlichen Sicht - größer verstanden als das Bruttosozialprodukt, einbeziehend Boden, Wasser, Luft, Klima und Artenschutz -, und der betriebswirtschaftlichen Sicht.
Wenn das so ist, wenn das nicht in Abrede gestellt wird, lassen Sie mich sagen, dass Ihr Antrag viel fordert, aber keine einzige Lösung bereitstellt. Er enthält keinen einzigen Vorschlag. Darin wird nur gesagt, was nicht gemacht werden soll.
Die Frage ist: Was würden Sie denn tun, wenn die Analyse richtig ist, dass die Güter der Gemeinschaft, die nicht ökonomisch zu beziffern sind, aber von denen wir alle leben, geschützt werden müssen? Was würden Sie tun, wenn Sie wissen, dass wir - es wurde gesagt - Grünland verlieren und damit die CO2-Werte nach oben treiben? Was würden Sie tun, wenn Sie wissen, dass wir in den letzten Jahren vor allem aufgrund des Maisanbaus erhöhte Nitratwerte vor allem durch Grünlandverlust bekommen haben? Das Grundwasser sickert etwa mit einer Geschwindigkeit von 1 m pro Jahr durch. Auf den sandigen Böden auf dem Geestrücken, dort, wo die meisten Maisflächen stehen, liegt der Grundwasserspiegel häufig bei 10 m. Wir laufen sehenden Auges auf eine Nitratbelastung des Grundwassers zu. Der Schaden ist angerichtet. Die Frage ist, wie wir verhindern, dass in Zukunft weiterer Schaden entsteht. Was ist Ihre Antwort darauf? Wie würden Sie den Artenrückgang in Schleswig-Holstein stoppen? Wie wollen Sie das tun?
Als ich den Artenschutzbericht vorgestellt habe, der häufig mit der Jagdstrecke korreliert wird, war die bittere Erkenntnis, dass wir im Grunde keine Rebhühner mehr in Schleswig-Holstein haben. Das ha
be ich mir nicht ausgedacht. Das sagen mir die Jäger. Die schießen keine Rebhühner mehr. Warum nicht? Weil die Knicks zurückgegangen sind, weil es keine Rückzugsgebiete mehr gibt, weil es keine hohen Gräser mehr gibt, in denen sich die Viecher verstecken können. Was ist Ihre Antwort darauf? Keine. Nichts tun. Das kann man machen. Meine Antwort ist das nicht.
Eine letzte Bemerkung möchte ich machen und dann zum Konkreten, zu Ihren Anträgen kommen. Wenn die Analyse richtig ist, dass sich Politik nicht allein auf die betriebswirtschaftliche Sicht konzentrieren kann - wohl auch, aber nicht allein -, dann reden wir nicht über Entweder-Oder, dann reden wir nicht über Ordnungsrecht versus Freiwilligkeit, sondern wir reden einzig und allein darüber: Wo verläuft die vernünftige Mitte? Darüber können wir streiten, ohne Frage. Das ist so.
Das ist ohne Frage so. Da werden Parteicouleur, Lebensumstände, gesellschaftlicher Blick und meinetwegen auch persönliche Erfahrungen eine Rolle spielen. Das ist aber kein Streit um das Prinzip der Politik. Es gab vorher einen Knickerlass. Wir haben ihn verbessert. Einige sagen, wir haben ihn überzeichnet. Meinetwegen soll das so sein. Die Frage, ob es einen Knickerlass gab oder nicht, ist aber beantwortet. Den gab es vorher.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat in den letzten Monaten vorgeschlagen, die Privilegierung des ländlichen Bauens einzuschränken, das Arzneimittelgesetz umzusetzen. Wir haben darüber diskutiert, das Tierschutzrecht zu verschärfen. All das ist Ordnungsrecht. Aus meiner Sicht geht dies an vielen Stellen nicht weit genug, aber zu sagen: „Ihr macht Ordnungsrecht und überzieht das Land mit der Pickelhaube, und auf der anderen Seite stehen die freiheitsliebende Union oder die FDP, die so sauviel Ahnung von allem haben“, ist einfach falsch. Wir reden über den Verlauf der Kompromisslinie.
In einem Artikel im „Bauernblatt“, der mir ansonsten wenig Freude gemacht hat - ich nehme an, er hat wenigen Leuten Freude gemacht -, stand sehr bemerkenswert formuliert, dass Tierhaltung immer ein Kompromiss zwischen Tierwohl und Ökonomie ist. Das ist ein bemerkenswerter Satz. Aus meiner Sicht würde der Kompromiss wahrscheinlich etwas weiter auf der einen Seite verlaufen, aus anderer Sicht vielleicht ein bisschen mehr auf der anderen Seite, aber zu sagen, Tierhaltung sei ohne
Auf der anderen Seite: Zu sagen, Tierwohl bedeute keine Tierhaltung, ist eine genauso falsche Position. Damit bin ich bei den konkreten Anträgen.
Flemming Meyer hat es gesagt: Das Grünlanderhaltungsgesetz ist deshalb erforderlich, weil wir eine bestehende ordnungsrechtliche Regelung der EU haben, die den Verlust von Dauergrünland stoppen soll und gestoppt hat. Diese Regelung wurde nicht von den Grünen gemacht. Man bemerke - das ist die geltende Argumentation des „Bauernblatts“ -: Das geltende Ordnungsrechtssystem hat den Verlust von Dauergrünland gestoppt, und zwar so erfolgreich, dass wir jetzt möglicherweise - bezogen auf ein Referenzjahr - unter die Quote von 5 % kommen, unter die dieser Schutz des Grünlands fallen würde. Wenn wir also nichts täten, würden wir vielleicht ab Herbst in eine Situation geraten, in der Dauergrünland ohne rechtlichen Schutz wieder umgebrochen werden darf.
Kein Mensch in Schleswig-Holstein und kein Landwirt wird die Garantie geben, dass es dann nicht zu massiven Umbrüchen mit der Konsequenz käme, dass etwas extensiver wirtschaftende Milchviehbetriebe wie beispielsweise Ökobauern überhaupt keine Chance mehr haben, Flächen für ihr Vieh zu bekommen. Jeder Minister - auch ein CDU-Minister wäre an dieser Stelle zum Handeln gezwungen gewesen, und wir tun das.
An zweiter Stelle kommen Neuerungen hinzu. Das ist aber auch richtig und dringend geboten. Die jetzige Regelung, die wir bei der Dauergrünlanderhaltungsregelung wählen, schreibt im Wesentlichen das fort, was zuvor Gesetzgebung war. Das ist nichts Neues. Wir übersetzen das, was vorher über die EU-Regelung galt, in ein Gesetz, weil diese Regelung möglicherweise ausläuft. In der Sache passiert aber überhaupt nichts. Wir schreiben einfach das fort, was vorher da war. Man kann sich darüber aufregen, dass man fortsetzt, was schon zehn Jahre lang gegolten hat, aber der Aufschrei geht an der Sache vorbei.
Neu ist in der Tat, dass wir ein striktes Umbruchverbot für Dauergrünland, für altes Grünland in Wasserschutzgebieten, in den Mooren und an den Hängen einführen. Wir tun das aus gutem Grund. Wir haben in Schleswig-Holstein die Situation, dass Moore umgebrochen wurden, um auf dem Land Mais für Biogasanlagen anzubauen. Das hat mit guter fachlicher landwirtschaftlicher Praxis nichts zu
tun. Es gibt keine Ökobilanz dieser Welt, die den Umbruch von Mooren mit Bezug auf Klimagas so rechnen kann, dass die Biogasanlage, die Mais anbaut, besser wegkäme als ein Kohlekraftwerk. Es ist falsch, das zu tun. Da es getan wird, agieren wir an dieser Stelle. Wir müssen die Moore schützen.
Entsprechend ist die Situation in den Wasserschutzgebieten, also dort, wo die Brunnenstände und das Grundwasser besonders hoch stehen. Ich habe gesagt, dass wir Grünland gegen Mais verloren haben. Das ist nicht tolerabel. Wir schützen dadurch die Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein. Bei Hängen, also auf relativ kleinen Kulissen, verbietet es sich, Grünland umzubrechen, weil die Ausbringung von Gülle und Pflanzenschutzmitteln sozusagen unmittelbar in den Gewässern landet. Wenn man also sagt, man kippt ein bisschen Pflanzenschutzmittel - manche sagen dazu Pestizide - auf abschüssiges Gebiet, dann heißt das, dass dies direkt in die Flüsse geht. Das sind die beiden Kernpunkte des Gesetzes. Sie können das attackieren, aber ich meine, es gibt starke Gründe dafür, an dieser Stelle zu handeln.
Zum Tierschutz-Verbandsklagerecht: Dies ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen. Es steht mir als Minister im Grunde nicht an, dazu zu reden. Wenn ich doch aufgefordert bin, das zu tun, dann lassen Sie mich kurz grundsätzlich sagen: Tiere können sich trivialerweise nicht vor Gericht vertreten. Irgendeiner muss es tun. Wir haben im Naturschutz gesehen, dass es richtig ist und dass es funktioniert, diese Vertretung den Verbänden einzuräumen. Die Fragen, wie weit diese gehen kann und wo die Kompromisslinie zwischen Schutz und der Übertretung von Schutz läuft, sind sicherlich Teil der politischen Debatte. Das ist keine Frage. Aber zu sagen, es gibt im Tierschutz kein Verbandsklagerecht, heißt, nicht zu verstehen, dass wir die Balance, die wir suchen müssen, so nicht hinkriegen.
Daher ist es aus meiner Sicht richtig, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Die Erfahrungen aus dem Naturschutz mit den wenigen Klagen und der hohen Trefferquote der Klagen zeigen uns, dass die Verbände sehr wohl in der Lage sind, verantwortungsbewusst damit umzugehen. Ich nehme an, im Tierschutz-Verbandsklagerecht wird dies genauso erfolgen.
Können Sie mir erläutern, was Sie mit dem Satz gemeint haben: Das traut sich noch nicht einmal das „Bauernblatt“?
- Das „Bauernblatt“ hat sich in jüngster Zeit durch Artikel ausgezeichnet, die die Grenze der objektiven Berichterstattung überschritten haben.
Ich komme zum Landesjagdgesetz und der Landesjagdzeitverordnung. Auch hier kann ich es kürzer machen, weil sich dieses Thema noch in der Anhörung befindet. Die Landesjagdzeitverordnung zu verändern hat den Sinn, den jagdlichen Druck nicht das ganze Jahr über in der Fläche zu halten. Das heißt: Natürlich muss die Bejagung stattfinden. Wir haben in Schleswig-Holstein einen zu hohen Rehbestand und übrigens auch einen zu hohen Wildschweinbestand. Wir bauen unsere Wälder gerade um. Ich wäre sehr froh und könnte erfolgreicher agieren, wenn die Rehe nicht immer die jungen Buchen wegknabbern würden. Das Prinzip ist dann, in kürzeren Zeiträumen intensiv zu jagen und der Natur dafür für den Rest des Jahres Ruhe zu lassen. Auch hier kann man eine andere Meinung haben, aber es gibt gute fachliche Hinweise dahin gehend, dass dies ein vernünftiges Prinzip ist, und das ist handlungsleitend für die Novellierung der Landesjagdzeitverordnung.
Über das Landesjagdzeitgesetz wurde hier diskutiert. Frau Fritzen hat es ausgeführt: Es geht hier im Wesentlichen darum, ob die bleihaltige Büchsenmunition, die häufig zu Vergiftungen von zum Beispiel Seeadlern führt, abgelöst werden kann. Es ist so, dass wir - seitdem diese Regierung im Amt ist - in den Landesforsten bleifrei jagen. Das ging bisher ohne Probleme. Die Gegner sagen, dass die Tötungswirkung von den nicht bleihaltigen Geschossen etwas geringer ist. Diese Geschosse spreizen sich angeblich nicht so weit aus, sodass man dann, wenn man keinen sauberen Herzschuss landet, vielleicht mit dem Tierschutz in Konflikt tritt. Das ist ein ernst zu nehmendes Argument, aber ich
Die Kreisjägerschaft in Lauenburg, und das sind keine grünen Ideologen, jagt traditionell schon seit längerer Zeit bleifrei. Als das Kabinett in Lauenburg war, war ich dort und habe mir das angeschaut. Dort gibt es keine Probleme. Möglicherweise brauchen andere Leute in anderen Gegenden größere Spreizbreiten bei den Geschossen, aber es gibt im Land, und nicht nur in Schweden, wo seit einiger Zeit auch bleifrei gejagt wird, einen Erfahrungswert, der so solide ist, dass ich persönlich meine, man kann diesen Schritt jetzt mit vernünftigen Übergangsfristen gehen.
Ich komme zur Küstenfischereiverordnung. Das ist vielleicht einer der wesentlichsten Bereiche, die im Moment meine Zeit und Aufmerksamkeit erfordern. Die Stellnetzfischerei in Schleswig-Holstein oder überhaupt in der Ostsee ist ohne Frage eine der ressourcenschonenden Fischereien. Das ist eine hoch selektive Form, sie hat aber zwei Nachteile, und diese müssen irgendwie angegangen werden. Das ist zum einen der Beifang von Tauchenten im Winter, die in die Netze hineinschwimmen und dann ertrinken, und zum anderen von Schweinswalen im Sommer.
Über dieses Problem habe ich mit den Fischern vielfältigste Gespräche geführt. Häufig geschah dies vor Ort, einige Abgeordnete waren manchmal dabei. Das war wahrhaft ein dickes Brett. Ich glaube, in keiner anderen Konstellation im Land sind die Fronten so verhärtet beziehungsweise gibt es so gar keine Gesprächskultur zwischen Naturschutzverbänden, Ministerien und Nutzern wie bei der Fischerei. Diese Gespräche haben zu meiner Überraschung nach anfänglichen Schwierigkeiten schnell eine enge Vertrauensbasis gefunden und - so meinte ich zumindest - zu guten und pragmatischen Lösungen geführt. Wir haben nach vielleicht zehn Gesprächsrunden mit den Fischern versucht, einen Beirat zu gründen. Auch deshalb haben wir uns einmal getroffen und ich werde demnächst wieder einladen.
- Ich komme noch zu den Muschelfischern und zu der fischereilichen Notgemeinschaft. - Das soll ein Beirat für nachhaltige Fischerei werden. Im Rahmen dieses Gesprächs habe ich gefragt, ob es für die Fischerei in Ordnung sei, die Summe dieser Einzelerfahrungen als KüFO-Änderung so in die Anhörung zu geben, wie ich es getan habe. Dem wurde zugestimmt. Dann habe ich so agiert. Das
Mir geht es darum, die Fischerei in Schleswig-Holstein zu stärken, gerade die Stellnetzfischerei und die handwerkliche Fischerei. Ich kann das aber nur, wenn ich mir selbst treu bleiben soll und der Analyse folge, die ich gemacht habe, wenn die ökologischen Probleme zumindest angegangen werden. Das heißt, wenn die Fischerei bereit ist, diesen Diskurs zu führen - ich sehe es so, dass sie bereit ist, diesen Diskurs zu führen -, dann wird man auch gute Lösungen finden, diese Fischerei zu stärken und den Rückgang - ich habe die Zahlen genannt; wir haben noch 1.000 Kutter, der Fischer ist durchschnittlich 56 Jahre alt - politisch so zu beantworten, dass Fischerei in Schleswig-Holstein eine Chance hat.
Auch da räume ich ein, dass man sagen kann: Was kümmern mich die Schweinswale, was kümmern mich die Enten, ist doch wurscht. - Meiner Ansicht nach ist der alte Weg nicht erfolgreich gegangen worden. Deswegen werden wir einen neuen Weg gehen, der sagt: Wir wollen Naturschutz, Ökologie und Ökonomie in der Fischerei zusammendenken. Das werden wir machen. Wir werden sehen, wohin uns dieser Weg führt.
Interessanterweise ist festzustellen, dass sich sehr viele Fischer konstruktiv einbringen und sagen: Ihr wollt die KüFO ändern, muss vielleicht nicht sein, aber es ist okay, schneidet die Gebiete aber ein bisschen anders, kürzt die Zeiten ein bisschen. - Interessanterweise - vielleicht darf ich das an dieser Stelle schon sagen - lautet der Antrag der CDU, über den wir in der nächsten Tagung reden wollen, nicht: „Lasst die KüFO ändern“, sondern er sagt ich lese es einmal kurz vor -:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Änderung Küstenfischereiordnung sicherzustellen, dass die zeitliche Einschränkung - mit einem Verbot der Stellnetzfischerei - nicht auf 5 beziehungsweise 8 Monate ausgedehnt wird. Stattdessen ist die Einschränkung auf die 4 bis 6 Wochen des Hauptvorkommens von Schweinswalen im Sommer zu begrenzen.“
Selbst die CDU sagt im nächsten Antrag das Gegenteil von dem, was sie hier sagt, nämlich: Schränkt die Fischerei ein, begrenzt sie in den Zeiten, allerdings nicht so weit, wie ihr wollt. - Okay, das sage ich ja, darüber kann man streiten. Aber offensichtlich ist die CDU bereit, eine Einschränkung der Stellnetzfischerei in einem gewissen
Zeitrahmen vorzusehen. Das ist doch cool. Wie weit sind wir schon gekommen? Diesen Antrag hätte sie in der letzten Legislatur nicht gestellt. Das ist großartig.