Protokoll der Sitzung vom 22.08.2013

Zeitrahmen vorzusehen. Das ist doch cool. Wie weit sind wir schon gekommen? Diesen Antrag hätte sie in der letzten Legislatur nicht gestellt. Das ist großartig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Wo wir landen werden, kann ich heute nicht sagen. Aber dass sich etwas bewegt, ist bei der Fischerei und offensichtlich auch bei der CDU festzustellen, und darüber freue ich mich.

Ich komme zur Nutzung im Nationalpark Wattenmeer. Dort sind zwei Prozesse zu unterscheiden, erstens die Muschelfischer und zweitens die Krabbenfischer. Bei der Muschelfischerei - sie ist die treibende Kraft hinter der fischereilichen Notgemeinschaft - ist es so, dass es im letzten Herbst eine aufgeheizte Situation gab, als die Muschelfischer entlang des Muschelvertrags, den sie mit der Vorgängerlandesregierung geschlossen haben, neue Smart Farms, also Aquakulturen für Muscheln, ausbringen wollten. Diese Aquakulturen müssen noch genehmigt werden. Das ist ähnlich wie bei den Windmühlen. Man hat die Gebiete, aber noch nicht das Genehmigungsverfahren. Diese Genehmigung braucht ähnlich wie bei den Windmühlen eine gutachterliche Begleitung. Wir sind im Nationalpark. Man muss sich da schon an die Spielregeln halten. Diese gutachterliche Begleitung kam nicht herüber. An einer Stelle habe ich mir erlaubt zu sagen: „Wenn ihr jetzt noch wollt, dass das Ding im nächsten Frühjahr, also zu Ostern 2013, ausgebracht wird, dann geht es nur noch, wenn ihr selbst ganz schnell kompensatorische Maßnahmen vorschlagt, die so eindeutig diesen Eingriff in den Nationalpark beheben, dass man nicht einzeln im Detail groß prüfen muss, sondern einfach sagen kann: Das passt.“

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das, was als Wegeröffnung gedacht war, als Erpressung dargestellt wurde. Das ist wohl der Ansatz der fischereilichen Notgemeinschaft. Gleichwohl stelle ich fest, dass der Antrag für die nächste Ausbringung immer noch nicht eingegangen ist. Ich würde mich freuen, wenn uns die Muschelfischer diesen Druck im Kessel das nächste Mal ersparen würden, also rechtzeitig alle Unterlagen einbringen. Dann werden wir selbstverständlich auf der rechtlichen Grundlage, die die Landesregierung vor mir geschaffen hat, nach Recht und Gesetz prüfen - wie immer.

Bei den Krabbenfischern ist es etwas komplizierter oder eigentlich viel einfacher. Die Krabbenfischer haben ein laufendes Verfahren zur MSC-Be

siegelung ihrer Fischerei. MSC, Marine Stewardship Council, besiegelt nachhaltige Fischerei. Das begrüße ich außerordentlich, das finde ich vernünftig, sowohl ökologisch, weil es bedeutet, den Beifang zu minimieren, als auch ökonomisch. Ökonomisch deswegen, weil dann, wenn eine andere Krabbenfischerei, sagen mir die Schotten oder die Holländer, ein solches Siegel bekommen wird, die Nachteile für die schleswig-holsteinischen Fischereien enorm sein werden. Oder umgekehrt gesprochen: Wenn die schleswig-holsteinischen Fischer dieses Siegel bekommen, bekommen sie für ihre Krabben mehr Geld und werden ökonomisch weit besser dastehen. Das kann nur vernünftig sein, und ich unterstütze das nach Kräften.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings gibt es das Problem, dass die Krabbenfischer innerhalb dieses Siegelverfahrens den Nachweis erbringen müssen, dass die Befischung nicht den Bestand gefährdet. Das ist bei der Krabbe anders als bei anderen Fischarten schwer, weil die Krabbe überall und nirgends ist. Deswegen ist es bisher auch in Holland nicht gelungen, dieses MSC-Siegel zu erlangen.

Wir haben im Ministerium nachgedacht, und ich habe mir einen Weg überlegt, der so aussieht: Im Regelwerk des MSC gibt es einen Seitenweg, dass bei diesen schwierigen Arten eine Möglichkeit gefunden werden kann, dadurch, dass man auf bestimmte Gebiete verzichtet, den Nachweis zu erbringen, dass die Krabbe im Bestand stabil bleibt. Wenn dieser Weg gegangen würde, dann wären die Krabbenfischer Herr des Verfahrens, wir würden es, etwa durch Gutachten, finanziell unterstützen können, und die Fischer würden am Ende des Tages entscheiden, ob die Einschränkungen, die, wenn überhaupt es erfolgreich zu Ende gegangen werden könnte, hinnehmbar sind und die ökonomischen Vorteile überwiegen. Das ist der Vorschlag, letztlich eine Win-Win-Situation für Naturschutz und Krabbenfischerei.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Es liegt allerdings in den Händen der Krabbenfischer. Sie bestimmen darüber. Sie hätten selbstverständlich, wenn sie diesen Weg gehen würden, Rechtssicherheit, dass dieser Weg vor anderen Debatten schützt, Nullnutzungszonen unabhängig von den Nutzern einzuführen. Das ist, glaube ich, ein interessanter politischer Gedanke, den sie vielleicht noch einmal aufnehmen sollten. Das hängt selbst

(Minister Dr. Robert Habeck)

verständlich daran, dass die Krabbenfischer dem Prozess vertrauen.

Ich habe durch die fischereiliche Notgemeinschaft wohl zur Kenntnis genommen, dass das Vertrauen in meine Person offensichtlich geschwunden ist. Deswegen habe ich Herrn Lindemann, den ehemaligen Landwirtschaftsminister aus Niedersachsen, seines Zeichens CDU, gefragt, ob er sozusagen als Obmann zur Verfügung steht, als jemand, der aufpasst, dass ich die Krabbenfischer nicht übers Ohr haue - was ich an dieser Stelle wirklich nicht vorhabe. Vielleicht gelingt es, wenn man es wirklich parteiübergreifend aufstellt, dass die Vorteile dieses Prozesses, die ich sehe, die Fischer wieder zurückholen.

Von einer Enteignung oder Verdrängung aus dem Nationalpark ist in diesem Fall keine Rede, sondern es ist ein Vorschlag, den ich gemacht habe, von dem ich mir in der Tat erwartet hätte, dass er mehr Bereitschaft auslösen würde. Aber wir sind da noch in der Diskussion, allerdings nicht mehr ewig lange. Die Krabbenfischer wissen das jetzt seit einem Jahr. Wir werden es noch einmal vorstellen, und dann liegt die Entscheidung bei ihnen. Wenn sie sagen: „Wir wollen das nicht“, dann ist diese Diskussion an dieser Stelle zu Ende, und ich wünsche ihnen viel Erfolg beim Siegelerwerb über die konventionellen Verfahren; ich wünsche ihnen wirklich, dass sie das MSC-Siegel so bekommen.

Ich komme jetzt noch zum Knick.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein! Wir wollten keine halbe Stunde von Ihnen!)

- Ja, nun, Sie wollten es ja so.

(Heiterkeit und Beifall bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD - Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber das steht uns dann auch wieder zur Verfügung!)

- Dann müsste ich einen Hinweis geben, dass Sie in Zukunft Ihre Antragstellung überdenken. Sie wollten sozusagen eine Erklärung haben, wie ich die bäuerliche Landwirtschaft und auch die kleinteilige Fischerei schützen will, und das trage ich Ihnen jetzt hier vor.

Der Knick - auch das ist diskutiert worden - ist in Schleswig-Holstein in einem schlechten Zustand. Nicht überall, es gibt vorbildliche Bauern, aber es gibt durch die Größe der Flächen, die größer werdenden Fahrzeuge und die hohen Preise, die inzwischen gezahlt werden, ausgelöst vor allem durch das EGG und die Energiewende, einen erheblichen Druck im ländlichen Raum. Das wissen alle, die

sich damit beschäftigen. Dieser Druck führt, das kann man sehen, dazu, dass immer enger an den Knickwall herangepflügt wird und dass die Knicks immer weiter zurückgeschnitten werden. Deswegen muss der Knickschutz entlang des Austarierens zwischen öffentlichen Gütern und betriebswirtschaftlicher Denke neu tariert werden. In der Tat ist es so gewesen, dass wir, ausgehend von dem Gerichtsurteil des Schleswiger Verwaltungsgerichts, einem Urteil, das dem Knick mit der Überlegung, „einen Meter und gerade hoch“ weit größere Rechte zugesprochen hat, gestartet sind. Bei längerem Überlegen schien mir die Lösung „einen halben Meter und einen Schrägschnitt“ ökologisch das Gleiche zu bewirken und für die Landwirtschaft weniger Nachteile zu bedeuten. So ist es dann auch gekommen.

Der Knickerlass ist seit Ende Juni in Kraft und führt den Saumstreifen neu ein. Damit verbinden sich ohne Frage neue Fragen. Aber wir streiten in der Landwirtschaft im Wesentlichen nicht mehr darum, ob man überhaupt so etwas machen darf. Das wäre auch absurd, weil es vorher einen Knickerlass gab. Von Enteignung kann keine Rede sein. Vielmehr ist es der Schutz eines Biotops.

Zweitens bekommen die Landwirte Geld dafür. Sie wissen, dass die Prämienzahlung die Knicks eingeschlossen hat. Landwirte bekamen in SchleswigHolstein in der Summe pro Jahr 340 Millionen €. Das sind alles Gelder, die die öffentliche Hand aufbringen muss, steuerbezahlt, in Deutschland schuldenfinanzierte Gelder. Die Knicks werden aus der Fläche nicht herausgerechnet.

Durch die neue EU-Agrarpolitik kommt das sogenannte Greening dazu. Greening heißt, man bekommt die Prämienzahlung nur, wenn man einen bestimmten Prozentsatz an landwirtschaftlichen Elementen ökologisch vorhält. Wir haben im Land 3 % ökologische Vorrangflächen. Es müssen aber 5 % sein. 2 % fehlen. Wahrscheinlich wird für viele Betriebe der Knicksaum dazu führen, dass sie die Vorgaben aus der Europäischen Union einhalten können. Insofern ist es nicht eine Enteignung, sondern der Knicksaum löst viele Probleme, bringt sozusagen vielen Betrieben am Ende des Tages auch noch bares Geld.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch ein Letztes! Wir streiten nicht mehr über das Grundprinzip der Enteignung, darüber, ob man das darf. Wir streiten auch nicht mehr darüber, ob es ein Meter oder ein halber Meter ist. Klar, wir strei

(Minister Dr. Robert Habeck)

ten zwar noch ein bisschen darüber, aber das ist nicht der Kern der Debatte.

Der Kern der Debatte hat sich verschoben: Wir streiten darüber, ob die Rückschnittsfrist bei schnell wachsenden Gehölzen, etwa bei Südknicks, wenn die Fruchtart hochsteht, meinetwegen Mais oder Weizen, einzuhalten ist, ob die Weiden an Südknicks schneller herauswachsen, als es der Knickerlass mitgedacht hat. Wir streiten über solche Detailfragen: Wie gehen wir mit Spargelfeldern um? Was ist mit Tannenbaumkulturen? Darf man, wenn der Mähdrescher bei der Rapsernte höher steht, in den Knick hineinwenden? Darf man den Knick bei der Rübenverladung ausnahmsweise einmal herunternehmen?

Meine Damen und Herren, in allen Fällen lassen sich gute Lösungen finden, und zwar Lösungen, mit denen der Landwirt leben und das Prinzip gewahrt bleiben kann. Da sage ich Ihnen - das hat auch Frau Eickhoff-Weber gesagt - jede pragmatische Überprüfung zu. Das Prinzip ist beschlossen, das Prinzip ist gerechtfertigt. Pragmatische Lösungen - Sie sehen, wie klein die Probleme auf einmal geworden sind - rechtfertigen aus meiner Sicht nicht einen Antrag, in dem es heißt, die bäuerliche Landwirtschaft werde durch diesen Knickschutz ausgehebelt.

(Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Erstens. Herr Minister, Ihre Vermutung, die FDPFraktion habe „sauviel“ Ahnung, werte ich als den Versuch, möglichst ländlich, kernig zu sprechen. Ansonsten halte ich diese Begrifflichkeit und Charakterisierung einer Fraktion für nicht sehr parlamentarisch.

(Christopher Vogt [FDP]: Wir fühlen uns auf jeden Fall sauwohl! - Weitere Zurufe)

- Die Bewertung sollten Sie mir überlassen.

Zweitens. Ich teile Ihnen mit, dass die Landesregierung die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit um 26 Minuten überzogen hat. Diese Redezeit steht jetzt selbstverständlich auch allen Fraktionen zur Verfügung.

(Zuruf: Schönen Abend! - Weitere Zurufe)

- Frau Abgeordnete, ich habe Verständnis dafür, dass Sie noch einen Elternabend haben. - Ich möchte gern die Zusatzbemerkung machen: Wenn für die Landesregierung erkennbar ist, dass es sinnvoll wä

re - was verständlich ist -, längere Ausführungen zu machen, sollten wir das im Ältestenrat miteinander besprechen.

Nun hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg für die FDP-Fraktion das Wort.

(Zurufe)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich brauche auch keine 13 Minuten, sondern will nur etwas zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion sagen. Wir werden dem Antrag der Union zustimmen. Auch ich werde ihm zustimmen, weil ich ihn in der Grundtendenz richtig finde.

Ich bin nach vorn gegangen, weil im Antrag unter anderem das Tierschutz-Verbandsklagerecht angesprochen wird. Sie wissen, dass ich ein ausdrücklicher Befürworter des Tierschutz-Verbandsklagerechts bin. Ich werde das, wenn das Tierschutz-Verbandsklagerecht im Landtag zur Abstimmung steht, mit meinem Stimmverhalten dokumentieren. Heute habe ich allerdings kein Problem damit, dem Unionsantrag zuzustimmen, auch wenn Sie, anders als ich es richtig finde, das Tierschutz-Verbandsklagerecht mit einem Spiegelstrich in Ihrem Antrag erwähnen.

Im Übrigen erlauben Sie mir die Abschlussbemerkung: Herr Minister, Sie haben sage und schreibe 31 Minuten gebraucht, um einen Antrag, über den sich die Koalitionsfraktionen eher lustig gemacht haben, zu rechtfertigen. Insofern scheint er nicht ganz von ungefähr zu kommen.

(Beifall FDP und CDU)

Herr Abgeordneter Rickers möchte gern noch einmal zu Wort kommen.

(Heiner Rickers [CDU]: Wie viele Minuten waren das? - Zurufe: 26!)

- Bitte nicht länger als 26 Minuten.

(Peter Sönnichsen [CDU]: Du kannst noch einen Dreiminutenbeitrag ranhängen! - Hei- terkeit und Zurufe - Heiner Rickers [CDU]: Was würde passieren, wenn ich die Zeit überziehe?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Habeck, genau das ist das, was wir uns gewünscht haben, und zwar