nicht nur hier, sondern auch im Ausschuss. Da ist die Aussprache zu kurz gekommen: zum Beispiel bei der Knickverordnung - anders, als Sie es beschrieben haben, Frau Fritzen. Die Fachlichkeit, die heute auch einmal vom Minister vorgetragen worden ist da muss ich Sie bestätigen, Herr Dr. Garg -, ist hier im Parlament genau richtig, weil uns im ländlichen Raum das alle angeht. Wir sind mitten in der Debatte, und die sollten wir fortführen.
Wo verläuft die Mitte? Gute Frage! Es ist doch klar, dass auch wir von der CDU etliches erkannt haben. Wir wären ja nicht für den Tierschutz, wenn nicht auch uns das Problem der Tauchenten und Schweinswale, das nachher noch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt diskutiert wird, unter den Nägeln brennen würde. Aber wie Sie mit den Verbänden umgegangen sind, würden wir es nicht machen. So kann es nicht laufen. Sie haben angekündigt: vielleicht fünf bis acht Wochen Verbot der Fischerei. Das kann ich ja noch verstehen, wenn die Fischer so lange Urlaub machen. Aber doch nicht acht Monate! Was sollen die denn in der Zwischenzeit machen? Die müssen doch ihren Lebensunterhalt verdienen. So kann es nicht laufen. Sie sehen, dass der Druck aus Reihen der Fischer so groß geworden ist, dass sie sich zur Notgemeinschaft, zum Bündnis zusammenschließen und dagegen angehen wollen.
Sehr geehrter Herr Dr. Garg, wenn Sie zum Tierschutz-Verbandsklagerecht sprechen und Argumente vortragen, die wir im Ausschuss diskutiert haben, muss man ehrlich sein. Da gibt es zwei ganz unterschiedliche Lösungen, die eine Lösung aus Bremen, immer als vorbildlich und anerkannt genannt. Im Nachgang erging eine Verwaltungsentscheidung: Darf der eingetragene und anerkannte Tierschutzverband klagen? Damit könnte man vielleicht noch leben. Das wäre ähnlich wie im Naturschutzrecht. Das haben Sie ja hoch gelobt. Sie wissen, dass auch wir in einigen Fällen damit leben könnten. Man kann doch nicht den Tierschutzverbänden im Vorwege mehr Rechte einräumen als den ausgebildeten Kreisveterinären und den Ordnungsbehörden vor Ort.
- Richtig, wir haben es diskutiert. Wenn sich dieser aus unserer Sicht absolut falsch gelaufene Vorschlag des Tierschutz-Verbandsklagerechts in die
ser Situation noch angleichen sollte, müssen wir neu diskutieren. Dann wären wir begeistert, dann hätten wir unser Ziel erreicht. Dann habt ihr endlich einmal aufgepasst und zugehört.
Auch zum Dauergrünlandumbruchverbot oder -erhaltungsgesetz - nennen Sie es, wie Sie wollen muss ich etwas sagen. Sie wissen, dass es eine Dauergrünlanderhaltungsverordnung gibt. Die 5-%-Klausel gilt noch. Natürlich steht die zur Diskussion. Es gibt Hinweise aus dem EU-Parlament, dass das bis zum Herbst geregelt wird. Insofern wäre das dann nicht mehr notwendig.
Was uns stört, ist ja nicht, dass Dauergrünland nicht gepflügt werden darf; da sind wir alle einer Meinung. Wer heute noch nicht gepflügt hat, wird es auch morgen nicht machen müssen. Das sind nur noch Standorte, auf denen wir nicht pflügen müssen und die wir aus ökologischer Sicht auch nicht pflügen sollten. Es geht eher um Einzelheiten. Da kommen wir wieder zur Fachlichkeit, sehr geehrter Minister. Es geht um die Änderung der Biotopverordnung. Das ist in diesem Gesetzentwurf vorgesehen. Da müssen Sie Stellung beziehen.
Wenn Sie hier extensives oder Dauergrünland definieren können anhand von Grasarten oder krautigen Pflanzen oder als extensiv genutztes sowie strukturreiches Dauergrünland mäßig trockener bis nasser und wechselfeuchter Standorte einschließlich grünlandartiger Brachestadien, können Sie alles, was Sie an Grünland in der Wilstermarsch, in der Kremper Marsch oder in Dithmarschen vorfinden, vielleicht auch in Nordfriesland oder in der Störniederung, unter diesen Biotopschutz stellen. Sie würden damit so viele heute zulässige Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen verbieten können, dass wir diesen Freibrief der Landesregierung und Ihres Umweltministeriums so nicht hinnehmen können. Es geht nicht um das Umbruchverbot, es geht darum, dass man das, was man an reich strukturiertem Dauergrünland heute vorfindet, nicht unter einen Generalschutz stellt und da gar nichts mehr machen darf. Darum geht es.
Ein letztes Wort zum Knickschutz. Dazu habe ich schon gesprochen. Wenn Knickschutz, dann für alle. Warum darf mein Nachbar, der ein Baugebiet erschlossen hat oder selbst gebaut und dort einen eingetragenen Knick hat, seinen Rasen bis unten ran mähen, sein Pflaster darauf legen und sein Carport da hineinbauen, während das bei mir Cross
Gucken Sie einmal auf öffentliche Flächen, gucken Sie auch einmal auf kommunale Flächen! Gucken Sie einmal auf Wege und Straßen! Stellen Sie einmal fest, wie der Knickfuß dort aussieht, wie er geschlegelt wird! Alles ist angeblich der Verkehrssicherungspflicht geschuldet. Da frage ich mich, ob da mit gleichem Maß gemessen wird und das nicht ein Angriff auf die Landwirtschaft ist. Darüber müssen Sie nachdenken. Das haben wir besprochen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, ich brauche keine drei Minuten. Ich wollte nur etwas zu dem sagen, was Sie, Herr Rickers, zum Tierschutz-Verbandsklagerecht ausgeführt haben.
- Ich weiß, dass Sie dafür sind, Herr Dr. Garg. Das waren Sie schon immer. Die Diskussion haben wir schon vor 13 Jahren geführt.
Herr Rickers, ich habe das Gefühl, dass Sie ein etwas merkwürdiges Verständnis von einer Anhörung haben. Wir haben etwas in eine Anhörung gegeben. Es ist üblich, dass man sich hinsetzt und den Fachleuten zuhört. Das, was uns die Fachleute sagen zumindest erwarte ich das; das ist unser Anspruch -, hören wir uns an, und dann denken wir über das Ganze noch einmal neu nach. Das ist Sinn und Zweck einer Anhörung.
- Warte doch einmal ab! - Ansonsten brauchten wir sie zukünftig nicht mehr zu machen. Dann wäre sie witzlos.
Ich sage Ihnen hier ganz offen: Für die SPD-Fraktion ist ganz klar, dass in dieser Anhörung Punkte genannt wurden, die uns noch einmal zum Nachdenken gebracht haben.
Darüber haben wir bereits mit unseren Koalitionspartnern und dem Ministerium gesprochen. Über diese Punkte werden wir noch einmal diskutieren. Dann werden wir Ihnen etwas vorlegen. Ich finde Ihr Angebot schön - so habe ich es verstanden, Heiner Rickers -, dass Sie uns dann zustimmen werden, sodass wir das dann gemeinsam auf den Weg bringen können.
Dann braucht sich Herr Dr. Garg auch keine Sorgen zu machen, dass er allein mit uns stimmt. Das ist für mich Sinn und Zweck einer Anhörung.
Zu den anderen Punkten möchte ich nichts sagen, auch wenn mir die Worte auf der Zunge liegen. Meine Kollegin, Frau Eickhoff-Weber, hat dazu Ausführungen gemacht. Insbesondere über das Thema Grünland werden wir eine Diskussion führen. Ich mag es nur nicht, wenn Sie uns im Vorwege schon sagen, wie wir zu denken haben.
Zum Thema Landesjagdgesetz: Auch dazu haben wir eine Anhörung durchgeführt. Wir waren zusammen beim Jagdpolitischen Frühstück und haben uns die Argumente angehört. Ich sage hier ganz offen das wissen alle, die dabei waren -: Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Wir haben uns alle Argumente angehört. Weil Sie der einen Seite ein bisschen besser zugehört haben, haben Sie nicht automatisch recht,
genauso wenig wie wir beim Tierschutz-Verbandsklagenrecht automatisch recht haben. Das ist keine einfache Entscheidung gewesen. Wir haben in der SPD lange darüber diskutiert, ob wir das so machen. Wir werden etwas vorlegen. Das werden Sie begutachten können. Dann können wir sicherlich noch einmal darüber sprechen. Ihre Gesprächsbereitschaft begrüßen wir, die teilen wir gern.
Wenn ich die Wortmeldung aus der CDU-Fraktion richtig verstanden habe, ist ein Überweisungsantrag gestellt worden. - Er ist nicht gestellt worden. Also Abstimmung in der Sache. Gut, dann machen wir das. Über den Antrag ist also in der Sache abzu
stimmen. Wer dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW sowie aller Abgeordneten der PIRATEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt. Damit ist die Drucksache 18/1028 abgelehnt.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1084
Bevor wir in die Diskussion einsteigen, bitte ich Sie zunächst, mit mir zusammen auf der Besuchertribüne Mitglieder der SPD Dithmarschen/AG 60plus, zu begrüßen. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Klaus Jensen für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen von Sandra Redmann habe ich ja fast schon Bedenken, dass, wenn man ihr den kleinen Finger reicht, die Hand nachher nicht mehr dran ist.